01-02-2011, 21:36
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: AW: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr ............,
es wäre doch sehr verwunderlich, daß ich keine Emotionen zeigen würde. Ich möchte draufhinweisen, daß nicht ich die Familie zerstört und kaputt gemacht habe sondern meine Frau. Sie war es, welche ohne Grund eine Beziehung zu jemanden anderen aufgebaut hat, während sie mit mir noch Verkehr hatte, sie die ersten Schritte eingeleitet hat, sie das Familiengericht angerufen hat, sie ohne Grund spontan ausgezogen und die Kinder einfach mitgenommen hatte. Stattdessen werde ich dafür bestraft, dem tatenlos zuzusehen.
Erzählen sie mir nicht von authentischen Auftreten der Eltern. Stattdessen ist es ihre Aufgabe als Jugendamt für das Wohl der Kinder zu sorgen und nicht dem Vorschub zu leisten. Die Kinder haben in der elterlichen Wohnung ein anständiges Zuhause, wovon andere nur Träumen können. Mit Schwimmingpool, mit eigenem Zimmer, Spielzeug, Skiausrüstung, Sandkasten, Rutsche usw. sind beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen gegeben. Ich muß mir in keinsterweise vorwerfen lassen nicht mit meinen Kindern reden zu können. Ich war im Fußball hochgradig engagiert (Rücksprache mit xxxxx zu empfehlen), ich hatte viel gemeinsam die Freizeit mit mit den Kindern verbracht (Nachbarn und Freunde sind Zeugen). Selbst zu ihren Schwiegereltern und für ihre Verwandtschaft war ich immer da.
Ich weise sie darauf hin, das die 50/50 Reglung zur Thematik stand. Aus mir noch nicht bekannten Gründen, wurde die Sache während der Verhandlung gekippt. Ich werde zur Aufklärung eine Amtsaufsichtsbeschwerde erlassen. Das lasse ich mir nicht gefallen. Ich weise daraufhin, daß der europäische Gerichtshof in jüngster Zeit das Diskrimierungsverbot ausprechen wird um die ungerechtfertigte Bevorzugung der Mutter zu unterbinden.
Ich möchte sie auch darauf hinweisen, daß meine Frau bestimmt keine finanziellen Probleme hat, sie xxxxx mehr als ich. Andere Familien müssen mit dem Geld eine 4köpfige Familie ernähren oder stimmt das nicht, das müßten sie aber ganz genau wissen.
Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werde ich auch keine Beratung ihrer Seite in Anspruch nehmen. Wenn sie was für das Wohl der Kinder tun wollen, dann bleibt für mich nur die echte 50/50 Reglung. Es bedarf der Änderung des Vergleich: Der xxx wohnt bei mir und nur dann wird es eine vernüftige Umgangsreglung geben. Mir stehen die Kinder genauso zu, oder habe ich im Grundgesetz etwas falsch verstanden. Ich kämpfe bis in die letzte Instanz und wenn es der europäische Gerichtshof sein wird.
Die Bedingungen in der elterlichen Wohnung dazu sind vorhanden, davon können sie sich gern ein Bild machen.
Das Wohl meiner Kinder ist mir wichtig. Sie fühlen sich wohl bei mir. Den Grund, daß der xxxx bei der Mama bleiben will, kann ihnen meine Frau bestimmt erklären. Ich kann ihnen nur sagen, es gibt gar keinen Grund dazu. Die Kindesmutter wollte alles so, dann soll sie doch ihren eigenen Weg gehen, ich hindere sie nicht daran. Im Gegenteil ich bin sogar bereit, sie von den Kreditschulden zu entlasten, doch mittlerweile glaube ich, daß sie selbst die eheliche Wohnung zerstören will und bitte alles zum Wohle der Kinder!. Dazu zählt, daß sie den Kindern ihren Vater und die eheliche Umgebung lässt. Ich fühle mich eher Bedroht von ihr. Reden sie doch erst einmal mit ihr und fragen sie dannach was sie eigentlich will?
Ich befürchte schlimmes, weil ein derartiges emotionsloses Vorgehen der Kindesmutter gefährlich ist.
Ich ermahne sie zur Wachsamkeit, passen sie auf meine Kinder auf.
Bemerkung:
Diese e-mail wird zur Sicherheit an meinen Rechtsanwalt und dem xxxx versandt werden.
Viele Grüße xxxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wenn Sie die gesamte Woche Urlaub haben, lade ich Sie zum xxxx um xxxx Uhr zum Gespräch ein.
Ihre Beschwerde habe ich über das Gericht erhalten.
Es steht Ihnen das Recht zu, Ihre Bedenken kund zu tun. Aber ich würde mit Themen "Verschleierung"; "Bestechung" und "Befangenheit" vor dem Hintergrund Ihrer emotionalen Krise aufgrund der Trennungssituation mich an objektivierbaren Sachverhalten orientieren. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Sie mittels Vorwürfen und Anschuldigungen Ihren Kindern nicht authentisch gegenüber treten, und das ist notwendig und erforderlich. Die Beziehung und ihre sichere Bindung zu den Kindern gilt es Aufrecht zu halten. xxxx und xxxx brauchen zwei zuverlässige und authentische Eltern.
Ihre Interessen zur Regelung der Feiertage und Urlaube haben ich zur Kenntnis genommen. Ich freue mich, wenn Sie Ihren Jahresurlaub terminlich planen. Erlauben Sie sich einen Jahresüberblick mit Ihren Umgangswünschen aufzustellen. Diesen sollten sie zeitnah der Mutter zu stellen und mit ihr gemeinsam die Beratungsstelle (Frau xxxxhat Kontakt zur xxxxx) nutzen, um eine Vereinbarung abzuschließen. Denken Sie bitte daran, dass beide Eltern ein Recht haben Wünsche und Vorstellungen zu äußen. Entschiedend ist Ihre Lösung und Übereinkommen beider Vorstellungen.
Viele Grüße xxxxx
Betreff: AW: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr ............,
es wäre doch sehr verwunderlich, daß ich keine Emotionen zeigen würde. Ich möchte draufhinweisen, daß nicht ich die Familie zerstört und kaputt gemacht habe sondern meine Frau. Sie war es, welche ohne Grund eine Beziehung zu jemanden anderen aufgebaut hat, während sie mit mir noch Verkehr hatte, sie die ersten Schritte eingeleitet hat, sie das Familiengericht angerufen hat, sie ohne Grund spontan ausgezogen und die Kinder einfach mitgenommen hatte. Stattdessen werde ich dafür bestraft, dem tatenlos zuzusehen.
Erzählen sie mir nicht von authentischen Auftreten der Eltern. Stattdessen ist es ihre Aufgabe als Jugendamt für das Wohl der Kinder zu sorgen und nicht dem Vorschub zu leisten. Die Kinder haben in der elterlichen Wohnung ein anständiges Zuhause, wovon andere nur Träumen können. Mit Schwimmingpool, mit eigenem Zimmer, Spielzeug, Skiausrüstung, Sandkasten, Rutsche usw. sind beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen gegeben. Ich muß mir in keinsterweise vorwerfen lassen nicht mit meinen Kindern reden zu können. Ich war im Fußball hochgradig engagiert (Rücksprache mit xxxxx zu empfehlen), ich hatte viel gemeinsam die Freizeit mit mit den Kindern verbracht (Nachbarn und Freunde sind Zeugen). Selbst zu ihren Schwiegereltern und für ihre Verwandtschaft war ich immer da.
Ich weise sie darauf hin, das die 50/50 Reglung zur Thematik stand. Aus mir noch nicht bekannten Gründen, wurde die Sache während der Verhandlung gekippt. Ich werde zur Aufklärung eine Amtsaufsichtsbeschwerde erlassen. Das lasse ich mir nicht gefallen. Ich weise daraufhin, daß der europäische Gerichtshof in jüngster Zeit das Diskrimierungsverbot ausprechen wird um die ungerechtfertigte Bevorzugung der Mutter zu unterbinden.
Ich möchte sie auch darauf hinweisen, daß meine Frau bestimmt keine finanziellen Probleme hat, sie xxxxx mehr als ich. Andere Familien müssen mit dem Geld eine 4köpfige Familie ernähren oder stimmt das nicht, das müßten sie aber ganz genau wissen.
Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werde ich auch keine Beratung ihrer Seite in Anspruch nehmen. Wenn sie was für das Wohl der Kinder tun wollen, dann bleibt für mich nur die echte 50/50 Reglung. Es bedarf der Änderung des Vergleich: Der xxx wohnt bei mir und nur dann wird es eine vernüftige Umgangsreglung geben. Mir stehen die Kinder genauso zu, oder habe ich im Grundgesetz etwas falsch verstanden. Ich kämpfe bis in die letzte Instanz und wenn es der europäische Gerichtshof sein wird.
Die Bedingungen in der elterlichen Wohnung dazu sind vorhanden, davon können sie sich gern ein Bild machen.
Das Wohl meiner Kinder ist mir wichtig. Sie fühlen sich wohl bei mir. Den Grund, daß der xxxx bei der Mama bleiben will, kann ihnen meine Frau bestimmt erklären. Ich kann ihnen nur sagen, es gibt gar keinen Grund dazu. Die Kindesmutter wollte alles so, dann soll sie doch ihren eigenen Weg gehen, ich hindere sie nicht daran. Im Gegenteil ich bin sogar bereit, sie von den Kreditschulden zu entlasten, doch mittlerweile glaube ich, daß sie selbst die eheliche Wohnung zerstören will und bitte alles zum Wohle der Kinder!. Dazu zählt, daß sie den Kindern ihren Vater und die eheliche Umgebung lässt. Ich fühle mich eher Bedroht von ihr. Reden sie doch erst einmal mit ihr und fragen sie dannach was sie eigentlich will?
Ich befürchte schlimmes, weil ein derartiges emotionsloses Vorgehen der Kindesmutter gefährlich ist.
Ich ermahne sie zur Wachsamkeit, passen sie auf meine Kinder auf.
Bemerkung:
Diese e-mail wird zur Sicherheit an meinen Rechtsanwalt und dem xxxx versandt werden.
Viele Grüße xxxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wenn Sie die gesamte Woche Urlaub haben, lade ich Sie zum xxxx um xxxx Uhr zum Gespräch ein.
Ihre Beschwerde habe ich über das Gericht erhalten.
Es steht Ihnen das Recht zu, Ihre Bedenken kund zu tun. Aber ich würde mit Themen "Verschleierung"; "Bestechung" und "Befangenheit" vor dem Hintergrund Ihrer emotionalen Krise aufgrund der Trennungssituation mich an objektivierbaren Sachverhalten orientieren. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Sie mittels Vorwürfen und Anschuldigungen Ihren Kindern nicht authentisch gegenüber treten, und das ist notwendig und erforderlich. Die Beziehung und ihre sichere Bindung zu den Kindern gilt es Aufrecht zu halten. xxxx und xxxx brauchen zwei zuverlässige und authentische Eltern.
Ihre Interessen zur Regelung der Feiertage und Urlaube haben ich zur Kenntnis genommen. Ich freue mich, wenn Sie Ihren Jahresurlaub terminlich planen. Erlauben Sie sich einen Jahresüberblick mit Ihren Umgangswünschen aufzustellen. Diesen sollten sie zeitnah der Mutter zu stellen und mit ihr gemeinsam die Beratungsstelle (Frau xxxxhat Kontakt zur xxxxx) nutzen, um eine Vereinbarung abzuschließen. Denken Sie bitte daran, dass beide Eltern ein Recht haben Wünsche und Vorstellungen zu äußen. Entschiedend ist Ihre Lösung und Übereinkommen beider Vorstellungen.
Viele Grüße xxxxx