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Zitat:Im Streit um das Umgangsrecht des Kindes soll der Angeklagte zwei Frauen geschlagen haben.
sz-online
Der Redakteur, der diesen Artikel schrieb hat Mut zur Lücke bewiesen.
Interessant ist der Ausgang der Geschichte, in deren Verlauf nicht nur die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, sondern offenbar wurde wozu ein Teil des "besseren" Geschlechts in der Lage ist, wenn der eine oder andere Traum nicht vom Dreibein erfüllt wird.
Zitat:Das Gericht stellt das Verfahren ohne Auflagen ein. Einen Freispruch kann es nicht geben, dazu hätte die Frau als Zeugin gehört werden müssen. Doch zur Verhandlung erscheint sie nicht. Sie legt ein Attest vor, dass sie schwanger ist.
Das Beziehungsdrama geht nun vor dem Zivilgericht weiter.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Die Anzeigerin braucht also nur nicht vor Gericht erscheinen, um einen Freispruch zu vereiteln? Wusste ich auch noch nicht.
Da muss ja Herr Kachelmann der Anzeigenerstatterin regelrecht Dank sagen. Die war da, sagte als Zeugin aus und er wurde freigesprochen.
Nicht auszudenken, wenn das Schule macht.
Mephistopheles
Unregistered
(23-06-2011, 10:41)p schrieb: Die Anzeigerin braucht also nur nicht vor Gericht erscheinen, um einen Freispruch zu vereiteln? Wusste ich auch noch nicht.
Hallo? sie war
schwanger! das ist mehr als 500 % Schwerbeschädigung bzw. 350 % zurechnungsunfähig wegen der Hormone
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Dreh dich lieber wieder um Steine. Fakt ist, dass sie nicht erschien, selbst wenn das Gericht pompöse Drohungen ausgesprochen hat (offenbar wars nur eine DutziDutzi-Drohung) und dass daraus dem Angeklagten ein gravierender Nachteil erwuchs. Denn die Einstellung des Verfahrens ist eben kein Freispruch. Ein Freispruch begründet z.B. eine Entschädigungspflicht, eine Einstellung jedoch nicht.
Schwangerschaft? Das keine Behinderung, die ein halbes Stündchen im Saal verunmöglicht. Die Amtsgerichte sind behindertengerecht ausgestattet, da kann sie sich sogar bewegungslos reinrollen lassen.
wonach ist denn eingestellt worden?
Wenn das Gericht einstellt, ist ja wohl bereits Klage erhoben worden.
In diesem Fall muss der Angeklagte der Einstellung zugestimmt haben.
(Ausnahme: wenn es nicht zum Hauptverfahren wegen Gründe, die in seiner Person liegen, kommt.)
Wer also der Einstellung zustimmt, muss sich im Nachhinein nicht deswegen beschweren.