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Berechnung Unterhalt
#1
Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.

Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.

Ich hatte mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).

Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein. Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben.

Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe drei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.

Ansonsten würden sie mich verklagen.

Ich hatte im letzten Jahr Einkünfte, die mich in die dritte Stufe der Tabelle bringen würden. Und ich habe Barvermögen.


Soll ich mich auf diesen Deal einlassen?
Die Alternative wäre, ich zahle nur den Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabele, da ich derzeit tatsächlich nicht genug Einkünfte habe um die zweite Stufe zu zahlen).

Glaubt ihr, dass die Anwältin es auf eine Klage ankommen lassen würde, wegen dem kleinen Unterschied zwischen Stufe eins und zwei bzw. Stufe eins und drei (je nach dem wie die Einkünfte der Vergangenheit bemessen werden)?

Habe von dem Geplänkel eigentlich genug.

Danke für die Hilfe.
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#2
Also-

wenn deine Ex VKH (Verfahrenskostenhilfe) bekommen sollte, dann verklagen dich die [Unterschreitung des Mindestniveaus] wegen fünf Euro.

Und lass dein Barvermögen verschwinden. Du bist bettelarm und mittellos, und von nix kann man keinen Unterhalt zahlen. Meine Ex zieht das auf diese Art sehr erfolgreich durch.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
leider weiss meine ex durch einen dummen zufall einigermaßen genau was ich habe.
ob sie beihilfe bekommt weiss ich nicht, sie ist berufstätig.

ich hatte mit ihr gesprochen, sie hat sich nicht in die karten schauen lassen, was sie macht wenn ich nur den mindestbetrag zahle.

aber ich habe rausgehört, dass es ihr ums prinzip geht..
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#4
Da hilft nur Leutnant Dino www.leutnant-dino.com/?p=3000
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#5
(03-07-2011, 21:31)dudel12 schrieb: Soll ich mich auf diesen Deal einlassen?
Dafür ist es jetzt zu spät.
So wie es aussieht wird der KU jetzt wohl im Scheidungsverbund ausgeurteilt werden. In wie weit weiß das Gericht vom Vermögen? Hast Du das etwa selbst dort zugegeben?
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#6
(03-07-2011, 21:48)dudel12 schrieb: leider weiss meine ex durch einen dummen zufall einigermaßen genau was ich habe.

Falsche Formulierung. Sie weiß, was Du mal hattest.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
nein, nein.

im rahmen der scheidung haben wir das thema unterhalt ausgeklammert.


(04-07-2011, 09:14)Austriake schrieb:
(03-07-2011, 21:48)dudel12 schrieb: leider weiss meine ex durch einen dummen zufall einigermaßen genau was ich habe.

Falsche Formulierung. Sie weiß, was Du mal hattest.

Austriake

witzig, witzig...
bzw.
was meinst du damit?
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#8
Warst du nicht gestern erst im Casino und hast deiner Spielsucht gefrönt?

Ich habe gehört, dass man da ratzfatz ganz schön viel Geld verlieren kann.
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#9
(04-07-2011, 21:07)beppo schrieb: Warst du nicht gestern erst im Casino und hast deiner Spielsucht gefrönt?

Ich habe gehört, dass man da ratzfatz ganz schön viel Geld verlieren kann.

Oder im schärfsten Puff Europas? Kostet ganz schön.....

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
klar, das sind ideen die ich auch schon hatte,
die frage ist, wie realistisch käme ich damit vor gericht durch?
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#11
Versuch macht kluch.

Natürlich kann es sein, dass dir nicht geglaubt und dir zur Überprüfung der GV ins Haus geschickt wird.

Dann hängt es davon ab, ob der noch was findet.
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#12
Mann ! Eine Ex die "aus Prinzip" den Unterhalt fordert und weiß, dass Du arbeitslos bist! Da Du derzeit wohl keine Hilfen benötigst, brauchst Du Dein Erspartes um Leben zu können. Etwas Unterhalt hast Du auch bezahlt. Es steht also fest, dass Du Dich dem nicht verweigerst.
Jetzt wird es aber Zeit das Du wach wirst !!!

Die Ex kann wahrscheinlich nicht beweisen, wieviel Geld zu hast. Sie weiß (leider) nur, dass Du Erspartes hast.

Wenn Du nun nicht zu siehst, dass Du ganz schnell cleverer wirst, ziehen die Dir das Fell über die Ohren. Stell Dir das Szenario vor, Du gibst schön brav Dein Rest-Vermögen an. Ratz Fatz hat es die Ex. Natürlich wird das Geld nur für das Kind ausgegeben. HAHA.
Ich habe mal einen Anwaltsbrief von Seiten meiner Ex bekommen, als ich bemerkte, diese würde 4 Mal (!) im Jahr in den Urlaub fahren können und diese gleichzeitig behauptete, ich würde das Kindeswohl schädigen, die Kinder müssten ja schließlich fremde Kulturen kennen lernen..... ( Mit damals 3 und 7 Jahren?)

Wenn Dein Erspartes weg ist, wird man an der Höhe der Forderung (Unterhalt!) natürlich fest halten und Du hast die Katz! Weiter gehts : Man zerrt Dich vor das Jugendamt und drückt Dir einen dynamischen Titel auf Mindestunterhalt bis zum 18. Lebensjahr auf's Auge.
Schwupps, gehen die Schulden hoch.

Dann trefft Ihr Euch beim Familiengericht und der nette Richter wird Dir sagen :"Du hast zu bezahlen, egal wie!" Fertig!

Dann kannst Du sehen, wie Du einen Job bekommst und aus der Mühle raus kommst.

Also : Hier im Forum wühlen, suchen, wühlen, suchen nach Tipss und Rat !!!

Dein Erspartes ist weg! Ausgegeben! Basta! Im Internet gibt es genügend Banken, die nicht in der Schufa stehen! Dort richtest Du ein Konto ein. (Schreib mir dahingehend eine private Nachricht!)

Dem Gerichtsvollzieher gibts Du Dein der Ex bekanntes Lohn Konto an. Auszüge will er in der Regel gar nicht sehen. Du erklärst ihm, Du bist arbeitslos und auf Suche und hast gerade nichts. Dann gehen die wieder. Unsere Gerichtsvollzieher hier sind allesamt Leute, die die Nöte sehr gut verstehen und meist auf der Seite der Schuldner sind. Was sollen sie auch machen?

Du musst cleverer werden. Es geht nicht darum, dass das "unmoralisch" ist, sondern darum, dass man Dich sonst platt machen wird.
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#13
Platter als platt.

Die Exe ist rachsüchtig, die kann dich gar nicht so tief in den Dreck treten wie sie gerne möchte. Unter der Brücke sollst du schlafen, weil du sie verlassen/betrogen/nicht gut genug gef... hast/ such dir was passendes raus.

Wenn dein Erspartes reicht, würde ich an deiner Stelle mal eine grössere Auslandsreise unternehmen (z.B. quer durch Europa), vielleicht findet sich ja anderswo ein Plätzchen, wo es sich aushalten lässt. Hier im Forum sind Leute, die sind mit 2.000 Euronen in der Tasche aufgebrochen und seit mehr als zehn Jahren weg......und schreiben hier immer noch, also sind sie am Leben!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
@austriake : Genau !!!!!!!! Dieser Gedanke formt sich bei mir auch.
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#15
ich habe dazu noch ein problem.

also: die anwältin meiner ex hatte mich im mai letzten jahres schriftlich aufgerfordert mehr unterhalt zu zahlen bzw. meine einkommensverhältnisse offenzulegen.
ich hatte mich damals mit meiner ex verständigt, dies erstmal nicht weiterzuverfolgen.

am scheidungstermin hat mich die anwältin wieder auf das thema angesprochen und mir diesen zweiten brief geschrieben.
in diesem brief hat sie mir, da ich im verzug bin, die kosten ihrer inanspruchnahme in rechnung gestellt (186 euro).

ich bitte euch um eure kompetente einschätzung: gibt es wirklich eine rechtliche grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei nichtzahlung mit mahnbescheid).

danke für eure hilfe
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#16
Mach mal besser dazu einen separaten Thread auf! Dann geht Dein Thema hier nicht unter.

Diese Anwältin, die darauf spezialisiert ist, Väter ab zu sauen, könnte mir mal im Mondschein begegnen.
Die Rechnung würde ich natürlich nicht zahlen. Auftraggeber ist Deine Ex und wenn die nicht richtig mit dem eigenen Mietmaul kommuniziert, ist es erst mal deren Problem. Allerdings kann es auch ein abgekartertes Spiel sein.

Einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man widersprechen. Dann soll sie mal klagen. Wenn die Gegenseite explizit Auskunft verlangt, mußt Du diese geben.

Laß Dir mal noch von Anderen im Forum Rat geben, ob sie einen guten Anwalt empfehlen würden oder nicht.

Wie gesagt, besser eigenes Thema eröffnen.
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