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Hallo Zusammen,
lt. Finanzamt sollte mein Gehalt schon seit 1. Januar 2011 ueber Steuerklasse 1 statt ueber St.Kl. 3 abgerechnet werden. (lebe getrennt seit Mai 2010)
Die Mitarbeiterin meinte dass ich dies baldmoeglichst ueber meine Lohnbuchhaltung veranlassen sollte, damit es keine weitere Nachteile fuer mich gaebe. Unser Lohnbuchhalter kommt erst am 18. Juli aus dem Urlaub zurueck.
Ich wuerde mich freuen ueber jeden Info von euch in wie ferne dies Konzequenzen fuer mich haben koennte, und was sich noch vorbeugen laesst?
Schoene Gruesse
Panto
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(07-07-2011, 16:20)blue schrieb: Nee, im Ernst, Du hast die Lohnsteuerkarte mit der 1 drin nicht Anfang 2011 Deinem Arbeitgeber gegeben?
2011 gabs keine Lohnsteuerkarte, da auf elektronisches Verfahren umgestellt wird.
Es wurden automatisch die Steuerdaten aus 2010 übernommen.
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Ach, wenn es nur drei Jahre sind - treffe ich vielleicht auch noch ein paar Forenmitglieder (sick joke)!
Das Finanzamt hat gerade noch mal angerufen. Meine Kopie der 2010 Karte is auf dem Postweg wohl verschwunden. Es wird eine neue erstellt und diese sollte ich am Lohnbuero weiterleiten.
Ab Juli 11 kommt dann St.Kl. 1 zum tragen. Ich haette dann von 01/11 bis einschl. 06/11 noch eine Steuerrueckzahlung zu erwarten. Dies kaeme dann allerings erst bei der Einkommensteuererklaerung 2011 raus.
Vielleicht finde ich noch einen Weg diese Summe mit meiner noch-Frau zu verrechnen; sie hat ja schliesslich wahrend 6 Monate hoeheren Unterhalt genossen ..... es ist hier ja kein Club Mediterranee!
Sollte noch jemand einen Tipp fuer einen Forum fuer Steuerfragen haben - bitte gebe mir bescheid.
Schoene Gruesse
Panto
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...und ich fürchte, da ist ein Wort verrutscht. Wenn Du von Klasse 3 auf 1 umgesattelt wirst, hast Du keine Steuer
RÜCKzahlung zu erwarten, sondern eine
NACHzahlung, da der Steuerbetrag HÖHER wird. Das regelt aber dann die Lohnabteilung. Du bekommst dann rückwirkend ab dem geltenden Änderungsdatum (1.1.2011 ?) neue Lohnabrechnungen und der nächste Lohnscheck fällt entsprechend niedriger aus. Grund: Der Arbeitgeber ist verpflichtet den korrekten LSt-Betrag abzuführen.
Den "zu viel" gezahlten Unterhalt kannst Du obendrein noch in den Wind schießen. Aufgrund der Steuerklassenänderung wirst Du künftig eher nicht weniger zahlen...
Sorry, iss so.
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Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
@vorsichtiger: Nee, nee, ist schon richtig verstanden worden.
Ich haette dann von 01/11 bis einschl. 06/11 noch eine Steuerrueckzahlung zu erwarten.
...bedeutet eben genau dieses!
Mit RÜCK ist an das Finanzamt gemeint.
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ahsooo, ER muss zurückzahlen? Also zu viel erhaltenes Gehalt?
Nö, er muss nachzahlen... Steuern.
och, so'n Quatsch, wir wissen doch, was gemeint ist. Wollte nur ein wenig schlau tun.
Er hat demnächst halt weniger Geld im Beutel. Bei gleichen Unkosten.
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So oder so, es ist mir jetzt deutlich.
Vielen Dank fuer eure Antworte
Panto