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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#26
Habe oben gelesen, das man bis zu 24 % vom Brutto für die AV abziehen kann. Verdiene oberhalb der Bemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Habe argumentiert, daß ich alles was drüber liegt zu 24 % in die private AV stecken kann. Hat man eiskalt weggebügelt, obewohl es inzwischen in vielen Unterhaltsleitlinien genau so drin steht. Hat jemand Informationen, ob sich diese Sichtweise inwischen Bundesweit einklagen läßt?
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#27
Einklagen kann man alles.
Entscheiden tut aber immer noch ein Richter.
Und der kann machen was er will, solange er nicht zu deutlich gegen Gesetze verstößt oder die Ideologie der übergeordneten Dienststellen missachtet.

Wenn es in deinem Sprengel so in den Leidlinien steht, gibt es Grund zu der Hoffnung, dass das OLG das auch so meint.

Anderseits bist du natürlich oberhalb der Bemessungsgrenze sowieso ein reicher Schuft und dem werden 95% der deutschen Richter doch nicht dabei helfen, seiner armen Exfrau den wohlfeilen Unterhalt vorzuenthalten und damit womöglich noch ihre Kinder zu schädigen.

Insofern, freue dich, wenn es klappt aber baue nicht zu fest drauf.

Eine robuste Begründung, wie ein OLG-, oder sogar Volksgerichtshofurteil kenne ich nicht.
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#28
(06-07-2011, 12:55)i-wahn schrieb: Hat jemand Informationen, ob sich diese Sichtweise inwischen Bundesweit einklagen läßt?

Bundesweit? Deine nächster Schritt muss das Oberlandesgericht sein, danach der Bundesgerichtshof wenn Revision zugelassen ist.

Wenn die Altersvorsorge ohne Begründung ignoriert wurde, obwohl du sie beziffert, nachgewiesen und ihre Anrechnung beantragt hast, sofort eine Instanz höher gehen.
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#29
(06-07-2011, 13:13)beppo schrieb: Anderseits bist du natürlich oberhalb der Bemessungsgrenze sowieso ein reicher Schuft und dem werden 95% der deutschen Richter doch nicht dabei helfen, seiner armen Exfrau den wohlfeilen Unterhalt vorzuenthalten und damit womöglich noch ihre Kinder zu schädigen.

Sch... aber auch!

Von den dreissig Jahren meiner Ehe habe ich 25 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.....da wird es wohl mit dem Durchsetzen der Erwerbsobliegenheiten der Exe wohl nicht weit her sein!

Insofern wird es mir eine gewisse Genugtuung verschaffen, wenn ich demnächst als Angestellter eines multinationalen Konzerns Deutschland verlassen werde. Die 30.000.- Euro Einkommenssteuer, die bislang dieses Land alle Jahre von mir genommen hat, bekommt künftig die Republik XYXYXYX.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#30
Ihr seit immer schnell durch die Instanzen ;-)

Ich habe das lediglich beim JA beantragt, bin dort abgeblitzt bzw. man hat mir lediglich die üblichen 4 % zugestanden. Jenseits der Bemessungsgrenze ist das natürlich nichts im Vergleich zu den meiner Ansicht nach korrekten 24 %. Eine echte Benachteiligung der Besserverdiener! Das rührt allerdings kaum jemanden zu Tränen. Ich habe das dann geschluckt, da es in den Leitlinien meines OLG leider auch nicht anders formuliert ist (4 % vom Bruttolohn). Das JA hat sich auf keine Diskussion eingelassen, obwohl es z. B. in den Düsseldorfer Leitlinien viel günstiger für mich wäre. Einziges Argument: "Wir sind hier aber nicht in Düsseldorf" !*fg*! Das Thema hätte bei mir echt was ausgemacht.

Kleinstaaterei! Keine verbindlichen Regeln für Niemanden - alles reine Willkür!
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#31
(06-07-2011, 16:01)i-wahn schrieb: Kleinstaaterei! Keine verbindlichen Regeln für Niemanden - alles reine Willkür!

Hangel Dich mal hier durch:

„Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, tritt unbeschadet der Mitarbeit freiwilliger Tätigkeit öffentliche Fürsorge ein“, „Aufgabe des Jugendamtes ist es ferner, Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und gegebenenfalls zu schaffen …“

– Reichjugendwohlfahrtsgesetz: § 4 Abs. 1 RJWG
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t

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#32
Bekomme ich so auf die schnelle den Zusammenhang nicht geknuepft. Was hat das jetzt mit meinen 24 % zu tun? Steh ich echt auf der Leitung!
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#33
Hallo miteinander,

erste Schlappe heute erlebt.
War beim Notar und habe einen Titel austellen lassen. Befristet bis zum 18. Gerburtstag des Sohnes. Hab den persönlich zum JA gebracht. Kommentar: Der wird nicht anerkannt. Titel haben unbefristet zu sein, war der laxe Kommentar.
Muss ich das hinnehmen ?
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#34
Lass dir das schriftlich vom Jugendamt begründen.
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#35
p, das wollte ich auch.
Daraufhin meinte sie: Die Kindesmutter wünscht unbefristet....

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#36
(07-07-2011, 17:09)Bluepaps schrieb: Hallo miteinander,

erste Schlappe heute erlebt.
War beim Notar und habe einen Titel austellen lassen. Befristet bis zum 18. Gerburtstag des Sohnes. Hab den persönlich zum JA gebracht. Kommentar: Der wird nicht anerkannt. Titel haben unbefristet zu sein, war der laxe Kommentar.
Muss ich das hinnehmen ?

Hast du den dort gelassen? JA kann gegen den Titel klagen, wenn sie wollen.

gruss
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#37
Flüchtling, den hab ich mitgenommen, versteht sich ja wohl von selbst.
Nur wie komm ich an befristet bis zum 18. Geb ?
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#38
Ist es denn vorgeschrieben, bei welchem konkreten Jugendamt er einen solchen Titel erstellen lassen kann?
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#39
(07-07-2011, 17:48)Bluepaps schrieb: Flüchtling, den hab ich mitgenommen, versteht sich ja wohl von selbst.
Nur wie komm ich an befristet bis zum 18. Geb ?

Hast du Kopien? Ganz einfach, du schickst den an das JA und denn können sie dagegen klagen, wenn sie wollen. Fertig. Man kann bei jedem JA titulieren.
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#40
Na da geht er halt zum nächsten JA. Und wenn er denen dort seine "freiwillig Zahlbereitschaft "gut" rüberbringt, könnte es doch schon klappen mit "Befristung". Probieren geht über studieren.
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#41
Gut, dann kommt es zur Klage, und der Richter entscheidet auf Antrag der KM zu 99% auf unbefristet, gibt es da gar nichts anderes ???? Muss ich mir das bieten lassen und dann auch noch die Kosten für den Scheiss berappen ?
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#42
das mit den 99% sehe ich nicht so. Hab da aber auch keine Erfahrungen.
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#43
Na ja, einen Trost gibt es ja. Ab 18 kann Mutti bzw. JA nicht mehr klagen, dann müsste es mein Sohn tun. Und wenn unser Verhältnis so gut bleibt wie es ist, wird er alles tun, damit sein Vater nicht weiter ausblutet.

Wie ist das eigentlich ab 18 ? Da sind ja beide barunterhaltspflichtig, also Mutter und Vater.

Kann das JA da wieder einen Titel verlangen ?

Der Junge ist doch dann erwachsen und er bestimmt. Klar brauch er Kohle, darum geht es ja auch nicht, mir geht es darum, dass ich das mit meinem Sohn auch allein regeln kann und der ganze JA-, Gerichts- und Anwaltsstress mir gestohlen bleiben kann. Denn an den Streitereien verdienen nur die, die haben ihre Gesetze soo gemacht, dass Du klagen musst, gezwungen bist, denen Geld in den Rachen zu werfen.
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#44
Lass sie klagen.
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#45
(07-07-2011, 17:29)Bluepaps schrieb: Daraufhin meinte sie: Die Kindesmutter wünscht unbefristet....
Auch dieses muß Dir das JA schriftlich geben! Zumindest forderst Du es nachweislich. Wie @p schon schrieb, lass danach das JA klagen! Big Grin
Zeigt mir wieder einmal, dass ein Weg zum JA völlig sinnlos ist! NIEMALS dort hingehen und sich mit diesen Schmarotzern auseinandersetzen!
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#46
Ja Blue muss es... und nichts ist leichter als das.
JA Schrippe und Mutti können gut miteinenander, schliesslich verfolgen beide das gleiche Ziel ! Oder meinst Du mein Sohn ist zum JA gedackelt und hat die Beistandschaft eingerührt ??
JA Schrippe wird Mutti das deutsche Unterhaltsunrecht zu Lasten der Väter schon plausibel bei einem Kaffee verklickert haben.
Und ein deutscher Richter wird schon auch die arme Mutti sehen, die ihren Sohn von morgens um 7:00 uhr bis 13:30 uhr sich selbst überlässt weil er krank ist und nicht zur Schule kann....Aber Vati darf sich nicht einmischen ... und Mutti kann UH am WE im Shopping verpulvern. ... Betreuung und Fürsorge eines Kindes, das kontrolliert keine Sau, Hauptsache die Kohle kommt, da kümmern sich Heerscharen drum, eine ganze Industriearmada steht da hinten dran ... Wie fies und eklig ist das alles ?? KU kann übrigens nicht zurückgefordert werden, er gilt als verbraucht.
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#47
(07-07-2011, 21:00)Bluepaps schrieb: Ja Blue muss es... und nichts ist leichter als das.
Was?
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#48
Das schriftlich geben ist für die JA Schrippe eine der leichtesten Übungen weil sich Mutti und JA einig darin sind, wie sie Papa am effektivsten ausbluten lassen können, nämlich dynamisch unbefristet.

Und es gibt im Unterhltsgesetz absolut keinen Passus auf den ich mich berufen könnte, das die Blutsauger dazu kein Recht haben, es ist alles vom God Wil abhängig .... Selbst befristet bis 18 geht nur wenn es bei JA oder Mutti akzeptiert wird. Akzeptieren die nicht, klagen sie dynamisch unbefristet ein und sie kriegen Recht und Papa bezahlt mal wieder den Scheiss....
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#49
Quatsch. Lass dir doch keine Angst machen. Es gibt auch kein Gesetz, das unbefristete Titel vorschreibt. Schriftlich muss vor allem festgehalten werden, dass das Jugendamt deinen Titel in korrekter Höher ablehnt. Einer Klage trittst du gleich von Anfang an mit dem Argument der Mutwilligkeit entgegen.
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#50
(07-07-2011, 21:42)Bluepaps schrieb: Das schriftlich geben ist für die JA Schrippe eine der leichtesten Übungen...
Verinnerliche einfach, dass ein JA nix und auch gar nix entscheiden kann! Dort wird nichts unterschrieben und man gibt auch keine ausgfüllten Vordrucke von den dort ab!

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