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Verfassungsgericht: Gutverdiener müssen Kinder weiter selbst versichern
#1
Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt ein Wunschtraum von besserverdienenden Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner privat versichert ist. Diese punktuelle gesetzliche Benachteiligung ist hinzunehmen, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

http://www.manager-magazin.de/finanzen/v...00,00.html

Zitat:Eine entsprechende Regelung für Unverheiratete in vergleichbarer Konstellation wäre nach Überzeugung der Richter für die Krankenkassen nicht handhabbar.
Das find ich geil !
Noch weniger Gründe zu heiraten und ökonomisch denkende Gutverdiener wetzen jetzt zum Scheidungsanwalt. Big Grin
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#2
Lustige Juristenlogik:

"Zwar werden damit besserverdienende verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren in dieser Hinsicht schlechter gestellt." und ein Satz weiter "Gericht: Regelung stellt Ehepaare nicht schlechter".
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#3
Der Ausschluss der Kinder aus der Familienversicherung werde über die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder hinreichend ausgeglichen, bekräftigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss.

Erstaunlich wie wenig Ahnung Robenständer haben.
Denn die Absetzbarkeit ist nach oben gedeckelt.
Seit 2010 führt das dazu, daß man durch die Änderung im Steuergesetz gar nicht mehr alles absetzen kann.
Das wurde den Steuerzahlern als "verbesserte Absetzbarkeit der Renten und Sozialbeiträge" verkauft, ohne die Deckelung anzuheben. Big Grin
Bei mir führt das z.B. dazu, daß meine LV, die ich bis dato immer dazu packte, sich nicht mehr steuersenkend auswirkt.

Fledermäuse haben dafür halt Steuerberater, die das für sie erledigen.
So was weltfremdes läßt man dann auch noch Recht sprechen.
TzTzTz................
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#4
(14-07-2011, 14:35)neuleben schrieb: Denn die Absetzbarkeit ist nach oben gedeckelt.
Dafür steht im Urteil ja auch "teilweise". Warum liest Du Dir nicht das Original durch? Wenn das doch vorhanden ist, ist es allemal besser als unsere Pressepropaganda!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...42911.html

Weiterhin ging es hauptsächlich um Ehe oder nicht-Ehe. Viel interessanter finde ich folgende Aussage:

Die Kammer lässt es dahin gestellt, ob die Überlegungen des Senats zur unterhaltsrechtlichen Situation eheähnlicher Familien eine Schlechterstellung der Kinder verheirateter Eltern noch in gleicher Weise tragen, nachdem der Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1615l BGB für den Elternteil eines nichtehelich geborenen Kindes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 (vgl. BVerfGE 118, 45) dem Anspruch nach § 1570 BGB für den geschiedenen Ehegatten angepasst wurde.
19

Die Ungleichbehandlung von Ehen mit Kind und eheähnlichen Gemeinschaften mit Kind in § 10 Abs. 3 SGB V findet ihre Rechtfertigung jedenfalls weiterhin in der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende und auch pauschaliert quantifizierende Regelungen zu treffen (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 <290>; 100, 138 <174>; 103, 392 <397>; 105, 73 <127>; 113, 167 <236>).



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#5
Der Kläger ist n Anwalt.

Vielleicht kommt's ja demnächst so, dass der Bundestag "erkennt", dass hier wirklich etwas getan werden muss: nämlich dass die Krankenkasse generell annehmen darf, dass eine Lebensgemeinschaft besteht und dass deshalb der Hauptverdiener, sofern er nicht in einer GKV ist, generell alle Haushaltsmitglieder krankenversichern muss.
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#6
@MitGlied...

Das ist eine sehr interessanter Aspekt. Da dürften die Krankenkassen dann genau das tun (annehmen), was die Agentur für Arbeit seit Einführung von Hartz4 bereits praktiziert. Nämlich solche Lebensgemeinschaften einfach nach eigenen Vorstellungen annehmen/vermuten/unterstellen. Der BGH segnet das Ganze dann noch höchstrichterlich ab. Dann klingst für die Allgemeinheit gleich noch gerecht und erspart unnötige Prozesse. Vielleicht dürfen das dann auch bald die Anwälte tun. Obwohl die ja bereits heftigst unterstellen, abstrus vorwerfen und bewusst verzögern. Des lieben Geldes wegen selbstverständlich. Und wer weiss, vielleicht machen die Löhne und Gehälter und sonstigen Entgelte ja zunächst erstmal die Runde übers Jugendamt und Finanzamt und der Berechtigte erhält was übrig bleibt. Der kann sich dann ja fiktiv vorstellen, wie sich sein Geld praktisch anfühlt.
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#7
(14-07-2011, 14:52)blue schrieb:
(14-07-2011, 14:35)neuleben schrieb: Denn die Absetzbarkeit ist nach oben gedeckelt.
Dafür steht im Urteil ja auch "teilweise". Warum liest Du Dir nicht das Original durch? Wenn das doch vorhanden ist, ist es allemal besser als unsere Pressepropaganda!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...42911.html

Das spielt gar keine Rolle ob die "teilweise" schreiben oder nicht.
Gutverdiener sind sowieso an den Deckel gestoßen.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#8
BVerfG schrieb:Wollte man die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 SGB V jedoch auch beim Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft greifen lassen, hätte das einen langen Beobachtungszeitraum für die Verwaltung zur Folge. Da die eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne formale Hürden und Dokumentation jederzeit aufgelöst werden kann, würde es eine für die Krankenkassen faktisch nicht zu leistende Aufgabe darstellen, kontinuierlich zu prüfen, ob eine solche Lebensgemeinschaft besteht, immer noch besteht oder wieder besteht.

Nicht zu leistende Aufgabe, soso. Diesen Aufwand treibt man staatlicherseits allerdings liebend gerne, ausgiebig und sogar mit Beweislastumkehr beim Thema "Bedarfsgemeinschaft", wenn der Staat sich eine Ersparnis von Sozialleistungen erhofft.
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#9
@p...

Gehen würde das schon. Nur machen tun es die Kassen nicht. Die Leute bei den Krankenkassen sind Profis und die machen nicht den Fehler, der mit der Agenda 2010 gemacht wurde, denn denen zumindest ist klar, wie unklar die Agenda 2010 ins Land gepustet wurde.

Was versteht man eigentlich unter einem Gutverdiener? Wo verdient man heuer noch mal gut, vorausgesetzt, man man davor auch schon mal gut verdient!?

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#10
(14-07-2011, 17:38)neuleben schrieb: Gutverdiener sind sowieso an den Deckel gestoßen.
Und diese könnten der GKV als freiwilliges Mitglied beitreten. Hab ich auch so gemacht. Man weiß ja nie, ob ich meine Kinder einmal mitversichern muß. Wink Dann würde sich die Frage nicht stellen.

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