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Erste Post wegen Unterhalt, Unterhaltspflichtverletzung
#1
Hallo jungs

wird mal wieder zeit,dass ich die neusten entwicklungen bei mir schildere.hab ja lange nichts von mir hören lassen.......Blush

bin jetzt seit über einem jahr im eu ausland,aus gesundheitlichen gründen.Sad
leider hat sich bis zum heutigen tag in sachen arbeit immer noch nichts getan, so dass ich immer noch unterhalt nach den mir zur verfügung stehenden mitteln zahlen kann.Angel
beim hiesigen arbeitsamt habe ich mich als arbeitsloser und arbeitssuchender eintragen lassen,aber leider herscht hier im süden auch eine krise.Tongue
leben tue ich von einer minimalen rente aus bananistan,von der ich auch die u-Zahlungen vornehmen lasse.
ich beschäftige mich weiterhin ein wenig mit landwirtschaft für den eigenbedarf.das klappt auf grund des guten klimas hier im süden auch recht gut.den rest,den ich zum leben brauche,bekomme ich durch freunde und verwandte.Big Grin

nun haben sich neue(!) RA meiner ex gemeldet,und mich aufgefordert, die u-zahlungen wieder aufzunehmen und die aufgelaufenen u-schulden zu begleichen.
falls dies nicht bis zu einer gesetzten frist geschieht, würde meiner ex seitens der RA auf einreichen einer klage wegen unterhaltspflichtverletzung geraten.des weiteren wurde angekündigt,bei nichtzahlung unverzüglich die zwangsvollstreckung durch zu setzten.

die alten RA haben als letztes beim rententräger um auskünfte bezüglich meiner kleinen rente gebeten.
auf grund des datenschutzes wurde diese auskunft aber verweigert.ebenfalls wurde mir vom rententräger mitgeteilt,dass bei einer eventuellen pfändung erst geprüft werde,ob diese mini rente überhaupt pfändbar sei.
finde ich mal lobenswert ,dass es in bananistan auch einrichtungen gibt, die nicht gleich zu allem ja sagen.

nach diesem gescheiterten auskunftsversuch scheint die ex wohl die RA gewechselt zu haben.

tja,was wird mich wohl nun erwarten……?Huh

wahrscheinlich eine klage wegen unterhaltspflichtverletzung,obwohl ich von der mini rente auch mini u-zahlungen leiste.Exclamation
dann soll es wohl zur zwangsvollstreckung kommen…….
ich frage mich nur,wie die auszusehen hat ?…..kommen die wohl in den süden,und pfänden mir von dem nichtvorhandenen konto nichtvorhandenes geld ??
oder räumen die mir die bude leer,und nehmen all die sachen mit, die mir nicht gehören ? Huh

Ich frage mich, ob ich mal ne kurze antwort schicke…..

vielleicht habt ihr ja noch ein paar vorschläge, was mir jetzt alles hier im süden passieren kann…..
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#2
Zitat:tja,was wird mich wohl nun erwarten……?Huh

Hallöchen,

ich kann es gleich vorwegnehmen. GAR NICHTS!

Ist deine Rente so klein, kann sie nicht gepfändet werden.
Ein Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung kannst du gelassen gegentreten, du wohnst nicht mehr in Deutschland, das Ding wird mit Sicherheit eingestellt wenn sie dich anzeigen würden.
Der Staatsanwalt müsste dir dann IM AUSLAND nachweisen, das du absichtlich dorthingegangen bist um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ausserdem muss er noch beweisen, das du im südlichen Land auch Arbeit finden könntest wo du Unterhalt nach Deutschland bezahlen kannst.
Das ist allesamt ein Ding der Unmöglichkeit und du musst auch nicht mit denen zusammenarbeiten.
Ich kann dir hier schon sagen, das die Staatsanwaltschaft sich solch ein Verfahren nicht antun wird weil es einfach keinen hinreichenden Beleg des Erfolges gibt.

Auch bei mir wurde mittlerweile zweimal in Deutschland Anzeige wegen dem 170er angestrengt, beide wurden eingestellt. mittlerweile schickt man mir aller Herrenjahre mal den letzten stand der aufgelaufenen KU Schulden und was für ein Lump ich doch sei und keine Moral hätte, aber das wars auch schon. Juckt mich nicht mehr.
Drei Jahre noch und dann habe ich es hinter mir und die knappe 100.000 Euro Schulden Grenze werde ich leider nicht mehr erreichen.

Schade eigentlich.

Also, zu erwarten hast du nichts, selbst bei einem Vollstreckungsversuch innerhalb der EU dauert es sehr lange bis da mal was in Bewegung kommt. Wenn du dann nichts hast, hat sich die Sache schnell erledigt. Wird alles schneller unter "nicht vollstreckbar" zurückgeschickt als du schauen kannst.
Ich habe es mittlerweile bei mir selbst einmal gesehen und bei anderen 9 Mal. Zu allen, bei denen ich Kontakt habe und sie mir berichten, ob gepfändet wird, ist ein klares NEIN gekommen weil es teilweise erst gar nicht beim Schuldner angekommen ist oder die Sache im Sand verlaufen ist oder die Gehälter einfach zu niedrig sind oder das geld gut in anderen Ländern gebunkert wurde.

Mittlerweile kenne ich noch viel mehr Leute auf Mallorca, wo nichts passiert und die Unterhaltsschulden in Deutschland haben, die sich gewaschen haben. Dagegen bin ich ein kleines Licht. Die haben sogar teilweise mehrere Häuser auf Malle aber kommen nicht ran denn es gibt soviele Möglichkeiten das alles unsichtbar zu machen und Gibraltar ist auch nicht weit weg, das es sinnlos ist, dort vollstrecken zu wollen.

Und den 170er kannst du abhaken, der gilt ab Grenze nicht mehr, so krass kann ich es ausdrücken. Null Chance dir da an den Karren zu pinkeln.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#3
(29-07-2011, 12:26)nohope schrieb: Ich frage mich, ob ich mal ne kurze antwort schicke…..

Keine Antwort schicken. Bei Anwälten ist das verschwendete Energie.
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#4
Solange Du im Ausland bist, passiert Dir gar nichts und Du geniesst Ruhe und Frieden.
Besonders, wenn Du nicht reagierst.
Wenn Du aber nach D. ueber einen deutschen Flughafen wieder einreist und Du das Pech hast, dass gerade Dein Pass gescannt wird, dann kann es durchaus sein, dass Du aufgehalten wirst.

Ich wurde sogar aufgehalten, als ich mit dem Auto von Calais nach Dover wollte, von den Franzmaennern. Obwohl ich mich ordentlich abgemeldet hatte und obwohl ich auch eine Adresse angegeben hatte.
Ein anderes Mal wurde ich in Paris am Flughafen aufgehalten.
Ein anderes Mal in Frankfurt auf dem Flughafen.
Jedes Mal wurde ich erkennungsdienstlich behandelt, durfte jedes Mal weiterreisen, weil ich ja in Europa blieb...
Ich sah mich genoetigt, einen Deal mit dem StA zu machen, der aber sehr akzeptabel fuer mich war. Seine Gegenleistung, die ich abverlangte, war, dass die Fahndung nach mir aus dem SIS genommen wird. Ich hab das dann ueberprueft, bin absichtlich ueber Frankfurt dann mal irgendwohin geflogen und keine Beanstandung.

Wenn andere da andere Erfahrungen haben, will ich das gern glauben. Dann liegt es sicher daran, dass ich ausgesprochen haesslich bin und man mich deshalb jedesmal durch den Fleischwolf gedreht hat.
Meine Erfahrungen sind drei Monate alt.
Mein Rat: Rufe den Herrn doch mal an, so hatte ich das gemacht. Wir hatten ein nettes Schwaetzchen und er weiss jetzt wenigstens was fuer ein netter Kerl ich doch bin...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#5
(29-07-2011, 12:26)nohope schrieb: dann soll es wohl zur zwangsvollstreckung kommen…….

Für Zwangsvollstreckung gilt das Recht des Landes, in dem du wohnst. Das ist z.B. in Spanien schuldnerorientiert statt wie in Deutschland gläubigerhörig. Richtig gut klappt ZV von Deutschland aus eigentlich nur in einigen direkten Nachbarstaaten.
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#6
Nachzutragen ist: Mein Vergehen war, dass ich Unterhalt fuer meine Tochter um 200 Euro reduzieren musste und sogleich ein Stueck Papier mit der Nr. 170 bekam.
Ob das alles 'Rechtens' war interessiert niemanden. Der Zweck heiligt die Mittel offenbar. Und ich hab auch nicht die Zeit, mich mit diesen Kameraden auseinanderzusetzen.
Mit einem Anwalt waere das sicher anders verlaufen, allerdings auch teurer und deshalb hab ich die Do it yourself Methode gewaehlt.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#7
(29-07-2011, 16:45)Al Bundy schrieb: Mein Rat: Rufe den Herrn doch mal an, so hatte ich das gemacht. Wir hatten ein nettes Schwaetzchen und er weiss jetzt wenigstens was fuer ein netter Kerl ich doch bin...

Al Bundy

noch ist ja nichts in die wege geleitet worden.das sind ja nur "androhungen".

am meisten hat mich ja die tatsache entzückt,dass ich post von neuen RA bekommen habe.folglich müssen die alten RA ja schon die situation richtig eingeschätzt haben.
da ich,wie ihr auch,die exen kenne,wird sie sich wohl mit hochroten kopf von den alten RA verabschiedet haben und ist wutentbrand woanders hin gelaufen,wo ihr natürlich wieder alles anders erzählt wurde,und wie toll doch die aussichten wären,bla,bla,bla.

ach übrigens......in dem schreiben wurde auch von "Vergleichen" und "Vereinbarungen" geschrieben,die man ja dann wohl eingehen könnte.

Als ich noch in bananistan war,sind alle meine vorschläge auf ziemlich taube ohren gestoßen.
find ich schon alles sehr erstaunlich........

die frage,die sich mir allerdings stellt.........kann man,obwohl unterhaltszahlungen(wenn auch wenig) gezahlt werden überhaupt nach dem 170er verurteilt werden ?

schönen tag noch........sehr heiß heute wieder.....
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#8
(29-07-2011, 17:24)nohope schrieb: noch ist ja nichts in die wege geleitet worden.das sind ja nur "androhungen".

Und diese Drohungen sind von einem Rechtsanwalt und nicht von einem Staatsanwaltschaft. Deine Anschrift ist bekannt, Du bist in der EU und damit hast Du eine zustellfähige Anschrift nach ZPO. Jede Aktion von einer Strafanzeige bekommst Du also zugestellt. Widersprüche sind möglich usw. - da ist jede Menge Spielraum, wobei die Betonung natürlich bei Spiel liegt Smile

Warte also ab, ob und was passiert. Weder anrufen noch irgendeinen Brief dem Anwalt schreiben. Reagieren muss Du natürlich beim Staatsanwalt. Aber soweit bist Du noch nicht.

Bei den Zwangsvollstreckungen kann man auch vorbeugen. Nichts zu haben ist doch kein Thema und wenn die Rente schmal ist, dann ist auch nichts zu holen.

Zitat:Ich sah mich genoetigt, einen Deal mit dem StA zu machen, der aber sehr akzeptabel fuer mich war.

Deals beim Unterhalt mit dem Staatsanwalt sind stets Zahlungen. Wer hat der hat und wer nichts hat, der hat eben nix. Deshalb würde ich den Deal immer mit dem nichts haben nehmen. Da muss man auch nicht lange reden.

Aber mit der Staatsanwaltschaft hatte ich bisher noch nichts zu tun. Das liegt wahrscheinlich an meiner gesetzestreuen Handlungs- und Verhaltensweise. (muss ja wohl daran liegen Smile


(29-07-2011, 17:24)nohope schrieb: die frage,die sich mir allerdings stellt.........kann man,obwohl unterhaltszahlungen(wenn auch wenig) gezahlt werden überhaupt nach dem 170er verurteilt werden ?

Die Verurteilungen nach §170 scheitern in der nächsten Instanz. Pro Jahr gehen vielleicht 3 bis 5 Männer wegen dem §170 Stgb in den Knast und es gibt keine Verurteilung über 6 Monate Knast. Also alles im überschaubaren Rahmen. Wer beim Militär war, sitzt die 6 Monate mit einer Arschbacke ab.

Anzeigen kann Dich jeder und davor ist eben keiner geschützt.
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#9
klar warte ich erstmal ab ob und was passiert.

desweiteren juckt mich auch der 170er wenig,denn beim scheitern hier im süden wirds wohl nicht wieder nach bananistan gehen,denn das klima ist echt gesünder für mich,das habe ich schon festgestellt.Smile

auch habe ich gelernt,dass die einstellung zum leben hier im süden total anders ist als woanders..............was du heute kannst besorgen,kannste morgen auch machen......Big Grin

man hat ja auch schon kontakte geschaffen,und was die hier wert sind habe ich auch schon erfahren.
ich gehe die sache ganz entspannt an,denn hier im süden arbeiten die behörden noch langsamer als bei uns.ob die überhaupt den beamten aus bananistan helfen,weiß ich nicht.
hier wird vieles im verborgenen geklärt,wenn man die richtigen leute kennt.

als nächstes werde ich mal klären,wie das mit der staatsbürgerschaft hier läuft,wer und wie mir da helfen kann.

heiße grüße mal wieder.......Tongue
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#10
Ich habe vieles ueberschaetzt und einiges unterschaetzt. Die Staatsbuergerschaft wechseln ist nicht notwendig. Das ist meine Erfahrung. Nicht arbeiten gehen oder Gelegenheitsjobs sind ganz schlecht. So katapultiert man sich perspektivisch selbst ins aus. Dann kann man nur noch Versicherungen verkaufen oder Zeitungen austragen.

Die deutschen Gesetze lassen genug Spielraum, dass man legal sich durchs Leben schlaengelt.
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#11
ich will die staatsbürgerschaft nicht wechseln,bei mir greift ein gesetzt,dass es erlaubt 2 staatsbürgerschaften zu erlangen,weil ich schon einmal staatsbürger hier war.

ich bin nur der meinung,wenn ich schon in einem land leben will,dann kann ich ja vollwertiges mitglied werden.
und jeder umzug ins ausland,aus welchen gründen auch immer,bedeutet einen neustart,der kann mit unter eben auch holprig sein.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#12
Man muss immer flexibel sein. Ich habe die letzten 2 jahre fuer ein Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizeipraesidium usw. gearbeitet. Den erweiterten Vertrauenstest bestanden und eine saubere und gute Arbeit abgeliefert. Man weiss nie wohin das Boot einem treibt und da ist es gut alles nach dem Gesetz zu regeln. Kein Geld zu haben war noch nie eine Straftat.

Im Ausland hatte ich mich den deutschen Behoerden immer gestellt, auch wenn es mitunter stressig war. Abtauchen und Co ist unnoetig.
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#13
Das mit der nichtpfändbaren Rente könnt ihr mir bitte erklären ?
Mir wurde geplappert dass bei Unterhaltsschulden (aufgelaufen) das
Regime das Recht hat bis zum absoluten Existenzminimum (ca.400 €)
pfänden kann.

Diese Info wäre mir sehr wichtig und BRD-Aufenthaltsverkürzend

Nohope; das war mir schon immer klar das bestimmte Ethnien die
deutsche Staatsbürgerschaft eher als Klopapier ansehen
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#14
(29-07-2011, 17:16)Al Bundy schrieb: Nachzutragen ist: Mein Vergehen war, dass ich Unterhalt fuer meine Tochter um 200 Euro reduzieren musste und sogleich ein Stueck Papier mit der Nr. 170 bekam.
Ob das alles 'Rechtens' war interessiert niemanden. Der Zweck heiligt die Mittel offenbar. Und ich hab auch nicht die Zeit, mich mit diesen Kameraden auseinanderzusetzen.
Mit einem Anwalt waere das sicher anders verlaufen, allerdings auch teurer und deshalb hab ich die Do it yourself Methode gewaehlt.

Al Bundy

Du reduzierst Unterhalt und bekommst schon einen Haftbefehl am Hals? Quo vadis BRD? Confused
Andere Vattis und Muttis bezahlen erst gar nichts mal und bekommen keinen HB. Justiz ad absurdum
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#15
kein HB.
Anzeige Unterhaltspflichtverletzung. Bitterboese.
Und dann gleich das ganze Programm mit Eintrag im SIS.
Der BGS war besser informiert ueber mich, als ich selbst.
Aber, das ist mir eine Lehre und ich weiss jetzt was ich machen muss, um da rauszukommen.

Al Bundy aus Lilliput
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#16
(30-07-2011, 16:37)Hasserfüllter schrieb: Mir wurde geplappert dass bei Unterhaltsschulden (aufgelaufen) das
Regime das Recht hat bis zum absoluten Existenzminimum (ca.400 €)
pfänden kann.

§850d ZPO, Suchfunktion Forum nutzen.
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#17
(31-07-2011, 14:17)Ausgeblutet schrieb: Du reduzierst Unterhalt und bekommst schon einen Haftbefehl am Hals? Quo vadis BRD? Confused
Andere Vattis und Muttis bezahlen erst gar nichts mal und bekommen keinen HB. Justiz ad absurdum

Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. Wer seine Einkommensnachweise den deutschen Behörden nicht zur Verfügung stellt, der rutscht in dieses Dilemma hinein. Deswegen haben die einen keine Anzeige und die anderen bekommen einen Strafbefehl. Ein Mindestmass an Kommunikation mit den deutschen Behörden ist daher notwendig. Das muss ja nicht gleich in Freundschaft ausarten.
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#18
(31-07-2011, 15:54)Exilierter schrieb: ... Deswegen haben die einen keine Anzeige und die anderen bekommen einen Strafbefehl.

Ich kann mir ein Leben ohne Strafbefehl gar nicht mehr vorstellen.
Was mache ich bloss ab Oktober?
Da laeuft meiner naemlich endlich aus...
Vielleicht einen neuen beantragen.

PS:
Den Strafbefehl und die Anzeige waeren nicht gekommen, wenn der StA NICHT gewusst haette, wieviel ich verdiene. Er konnte aber beweisen, wieviel ich verdiente...
Deshalb hab ich den Kreis der 'Freunde' und Netzwerke heute ein wenig eingegrenzt.
Da ich NICHT kooperiert habe und es nicht mitteilte, wieviel ich verdiente, hat der StA dann andere Quellen angegraben, bis man herausfand, dass ich fuer eine Firma arbeitete, die ein Subunternehmer fuer eine deutsche Firma war.
Ich stehe auf dem Standpkt, dem StA besser nicht zu sagen, was man hier draussen verdient. Das wuerde nur den Neid schueren.

Ab Oktober ist es dann so weit: Endlich ! Keine Einkuenfte mehr, nur noch als Sammler und Jaeger selbstversorgend unterwegs.
Das Gegenteil kann dann keiner mehr behaupten.

Eine andere Methode waere, wenn man nur sehr wenig Geld verdient. Nur das ist mir bisher noch nicht gelungen. Und luegen, das liegt mir nun gar nicht. Es waere mir sehr peinlich, wenn ich behaupten wuerde, dass ich nur 1,5 Euro verdiene, waehrend man mich dabei erwischt, wenn ich meinen Keller aufraeume...

Al Bundy
Vorteilhaft war es aber auf jeden Fall fuer mich:

Der festgelegte Betrag im Strafbefehl war weit weniger als wenn mein Verdienst grosszuegig vor Gericht mit der Giesskanne verteilt worden waere.
Unter xy%.
Und waehrend der Laufzeit des Strafbefehls habe ich dann selbst nochmal reduziert...
Diese Art der Auseinandersetzung ist eigentlich gar nicht so schlecht.
Und nun sind alle meine Kinder aelter als 20 Jahre. Unterhalt will nur noch meine Tochter und mal sehen, wie dieser neue Aspekt nun 'eingearbeitet' wird.
Diese 'meine Methode' hat mich nun 57 Jahre alt werden lassen und ich war nie arm. Hab nie irgendwelche Antraege ausgefuellt oder bin wie ein krankes Pferd durch die Fussgaengerzonen gewandelt.
Und ich weiss heute eines: Meine Broetchen fuer morgen und uebermorgen sind gesichert.
Natuerlich mein Fuehrungszeugnis ist verdorben. Hat hier draussen an der frischen Luft aber 000000 Bedeutung.
Und nochwas: Meine ehemalige Gemahlin wird irgendwann das Zeitliche segnen. ohne eine Cent von mir gesehen zu haben und ich hoffe sogar, dass dieser 'Tatbestand' vielleicht sogar wie ein Katalysator wirkt.

Al Bundy, die Achse des Guten
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#19
(31-07-2011, 16:37)Al Bundy schrieb: Hab nie irgendwelche Antraege ausgefuellt oder bin wie ein krankes Pferd durch die Fussgaengerzonen gewandelt.

Ich kann zwar nicht behaupten, dass es mich nie erwischen wird, aber es wäre eine bittere Niederlage für mich, wenn ich Stütze o.ä. staatliche Unterstützung abgreifen müsste.

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#20
Es geht nicht darum, keine Stuetze oder Aehnliches beantragen zu muessen.
Wenn jemand die Schmerzgrenze so niedrig gelegt hat, ist auch das ein akzeptabler Kompromiss und keinesfalls zu verteufeln.
Wichtig ist, jeder macht was und laesst nicht andere mit sich selbst machen, was in Deutschland Familienrecht genannt wird.
Und das es Leute gibt, die (Existenz)Angst vor der Inquisition haben, ist verstaendlich. Hatte ich auch am Anfang.
Irgendwann hat sich diese Angst jedoch verbraucht, weil man sich daran gewoehnt hat. Die Logik dazu gibt es bei den Bremer Stadtmusikanten.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#21
(29-07-2011, 16:45)Al Bundy schrieb: Wenn andere da andere Erfahrungen haben, will ich das gern glauben. Dann liegt es sicher daran, dass ich ausgesprochen haesslich bin und man mich deshalb jedesmal durch den Fleischwolf gedreht hat.
Meine Erfahrungen sind drei Monate alt.


Al Bundy

Hässlich? Ich glaube, das ist kein Grund um Verdacht zu erwecken. Es sei denn, die Beamten sind etwas beschränkt im Kopf, außerdem ist Schönheit relativ.
Auch nicht zuletzt wegen Oslo sollten sich die Beamten ihre Vorstellung eines „Verdächtigen“ etwas umstellen. OK, hübsch ist der Mann m. E. zwar nicht, aber gepflegt schon, also ich könnte es mir vorstellen, dass er (früher) in Flughäfen nicht angehalten wurde. Aber mit ihm in den Flieger würde ich auch nicht steigen wollen. Big Grin
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#22
Ich denke mal die Größe der Probleme die man bekommt hängt vor allem auch von der Gier und dem vorherigen Lebensstandard der Ex ab.
Hatte man während des Zusammenlebens sowieso nur mittlere Einkünfte oder weniger, kommt für die Ex sowieso nur der Sozialhilfesatz raus und ob der nun von der ARGE oder vom Ex kommt ist nun mal ziemlich egal.
War dagegen während des Zusammenlebens mehr Geld im Spiel ist die Gier größer und da ist die hemmschwelle noch mal nachzutreten und Strafanzeige zu erstatten deutlich größer.
Evtl. auch dann wenn die Ex durch irgendwelche unschönen Vorfälle gekränkt ist.
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#23
wie lange kann denn das dauern,bis ich post vom sta bekomme ?

hab nichts mehr gehört seit 3 monaten........
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#24
Das 'Sourcen' kann schon mal dauern.
Da wird sicher maechtig geforscht im Hintergrund und auch die Anwaelte arbeiten hart, um das absolute Optimum fuer die Klientin herauszuholen.

hatte bei mir auch gedauert, bis ich den begehrten Brief bekam...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#25
Kann bis zu einem jahr dauern, meistens aber auch gar nicht, weil man keine Nachricht bekommt wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige einstellt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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