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Hallo !
Also ich war heute beim Anwalt ! Ich habe noch 2 Arzte benannt ! Und antrag auf einen Zeugen gestellt ! Ist der Parten Onkel der kleinen.
Dem sie gesagt hat das sie sich umbringen will,und sie ab und an noch mal ein kifft und ich ja so dagegen wäre (Was ach stimmt) und viele viele Wut ausbrüche die immer gegen mich standgefunden haben. Desweiteren ha´t sie ja ein Wohnsitz angegeben bei einer Bekannten ! Als das Jugendamt natürich voher angemeldet kam (Was ein Witz) fanden sie ein Zimmer mit 1. Reisebett und ein Kinderbett vor. Also alles in bester Ordnung ! Nur als ich vorgestern nach dem Gericht meine kleine abholen konnte war weder ihr liebstes Kuscheltier noch Kinderwagen da ! Das steht alles bei ihrer Sterbenen Mutter und des Alkohol Kranken Lebensgefährten! Ok dachte ich mir nix drauf. War froh die kliene wieder zu sehen. Bis mir heute einfiel dass die Tochter der Bekannten gerade erst entbunden hat ! Also warscheinlich fürs enkel Kind ??
Anwältin sagte wenn das so wäre dann hätten wir sie ! Ich denke das sie das jugendamt noch mal um 20 uhr in beiden Wohnungen vorstellig machen will.
Meine Ex rief heute auch an und meinte was ich mir dabei gedacht habe alles so in bewegung zu setzten. Ich sagte ihr angst ! mehr nicht. Ich werde noch sehen was ich davon habe.
laß' Dich nicht verrückt machen mit Strategien, Konzepten, Verhaltensweisen und -mustern etc....
Trage vor, was Deinen Antrag begründet und liefere die Beweise oder mach Beweisangebote.
Ein Deinen Antrag begründender Beweis ist das Verhalten der KM.
Daran geht kein Weg vorbei!
Wenn die KM von sich aus ohne Beweisantritt Sachen vorträgt, wird abgestritten - fertig.
Behauptet sie Dinge, die sich auf Sachen außerhalb Deiner Kenntnis beziehen, wird "mit Nichtwissen" bestritten.
Das Beweisvorbringen und die schlüssigen Behauptungen der Parteien wird das Gericht bewerten und mglw. in einer entscheidungserheblichen Fragestellung an einen Gutachter weiter reichen oder vorab nach summarischer Prüfung einen vorläufigen Beschluss fassen.
Ratsam ist es, darauf zu achten, wem das Gericht mehr oder länger zuzuhören bereit ist.
Ebenso ratsam ist es darauf zu achten, bei welchen Themen es den Parteien viel und bei welchen Themen wenig Zeit einräumt.
Ich denke, Du hast den Stein ins Rollen gebracht und damit Deiner Pflicht genüge getan, das Kind vor seiner Mutter zu schützen.
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(05-08-2011, 19:16)Bayernpower schrieb: Meine Ex rief heute auch an
Auflegen. Was soll es bringen, sich dumm anmachen zu lassen?
Genau das wollte ich damit sagen! Und weißt Du, wenn sie Dich anruft, dass nicht eine Schar von GleichgesintInnen hinter ihr sitzen? In Deiner Sitation ist ein direkter Kontakt mit ihr nicht geboten!