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Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Strafverfahren
#1
HIER mal aus aktuellem Anlass ein Hinweis dazu.

Die Staatsanwaltschaften wollen Vätern gerne erzählen, dass kein Akteneinsichtsrecht besteht, allensfalls über einen Strafverteidiger.

Mal davon abgesehen, dass es natürlich aktuellere Rechtsprechung dazu gibt, wird in dem Aufsatz die wissenschaftliche Diskussion und die rechtliche Praxis auch für Laien gut nachvollziehbar wieder gegeben.

(wieso erhält jeder Beitrag von mir automatisch die Bewertungszahl 2?)
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#2
(22-08-2011, 11:31)Ibykus schrieb: (wieso erhält jeder Beitrag von mir automatisch die Bewertungszahl 2?)
Nicht deine Beiträge tragen diese Bewertungszahl, sondern du!

Klick mal auf die Zahl, dann erfährst du wieso.
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#3
Danke sehr, lieber beppo!
Dieser nützliche Tipp hat Dir gleich einen weiteren Bewertungspunkt eingebracht.
Aber wenn wir uns streiten, zerbeiß ich den wieder! *lächel*

(Mich wundert noch, warum @profiler, der doch noch über so viele weitere Nicks verfügt, sich nicht selber ein wenig nach "oben" pusht) Big Grin
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#4
(22-08-2011, 12:16)Ibykus schrieb: @profiler, der doch noch über so viele weitere Nicks verfügt, sich nicht selber ein wenig nach "oben" pusht

Lass ihn. Er pusht dich ja auch nicht nach unten.
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#5
Akteneinsicht bei Gericht war jederzeit ohne Probleme bei mir möglich, sofern die Akten vor Ort waren.
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft war nur sehr erschwert zu erhalten. Wie in diesem Thread beschrieben.
Akteneinsicht der Jugendamtsakten hingegen unmöglich.
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#6
(22-08-2011, 12:34)p schrieb:
(22-08-2011, 12:16)Ibykus schrieb: @profiler, der doch noch über so viele weitere Nicks verfügt, sich nicht selber ein wenig nach "oben" pusht

Lass ihn. Er pusht dich ja auch nicht nach unten.
Ich hab's mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns wieder gut gemacht!

Angel
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