22-08-2011, 11:31
HIER mal aus aktuellem Anlass ein Hinweis dazu.
Die Staatsanwaltschaften wollen Vätern gerne erzählen, dass kein Akteneinsichtsrecht besteht, allensfalls über einen Strafverteidiger.
Mal davon abgesehen, dass es natürlich aktuellere Rechtsprechung dazu gibt, wird in dem Aufsatz die wissenschaftliche Diskussion und die rechtliche Praxis auch für Laien gut nachvollziehbar wieder gegeben.
(wieso erhält jeder Beitrag von mir automatisch die Bewertungszahl 2?)
Die Staatsanwaltschaften wollen Vätern gerne erzählen, dass kein Akteneinsichtsrecht besteht, allensfalls über einen Strafverteidiger.
Mal davon abgesehen, dass es natürlich aktuellere Rechtsprechung dazu gibt, wird in dem Aufsatz die wissenschaftliche Diskussion und die rechtliche Praxis auch für Laien gut nachvollziehbar wieder gegeben.
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