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Schulte-Frolinde hat seine Kinder und gemeinsames Sorgerecht
#1
Vielleicht kann sich jemand an den Namen und sein Blog erinnern, juristischer Kämpfer für gemeinsames Sorgerecht: Anwalt Schulte-Frolinde, http://schultefrohlinde.de

Es hat seit dem 8. August diesen Jahres seine beiden Kinder bei sich und ist gemeinsam sorgeberechtigt. Der lesenswerte und leider auch schockierende Blogeintrag dazu: http://schultefrohlinde.de/node/190 - mit Klarnamennennung einiger Beteiligter.

Er hat das gemeinsame Sorgerecht nicht über ein Gericht bekommen, sondern weil die Kindsmutter unterschrieben hat, als ihr klargemacht wurde dass den Kindern sonst eine Pflegefamilie droht. Die "beste Freundin" hat nochmal massiv abgeraten (Richterin!!):

"Wie sich herausstellte, hat eine Bekannte der Kindesmutter, die Richterin am Landgericht Berlin Frau Stefanie Gollan (37. Zivilkammer), telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Durch die ältere Schwester der Kindesmutter, selbst Ärztin, daraufhin telefonisch zur Rede gestellt, erklärte Frau Gollan, ich sei ein Psychopath, habe "einen an der Klatsche", sei aggressiv und gewalttätig. Auf die Frage, wie sie darauf komme, blieb Frau Gollan eine Antwort schuldig. Am nächsten Tag durch meine Schwester telefonisch zur Rede gestellt, war Frau Gollan nicht bereit, ihre Aussage zu wiederholen, sagte jedoch, sie sei grundsätzlich dagegen, dass Männer in Deutschland Rechte zu ihren Kindern haben, darin sei sie sich mit den meisten ihrer Kollegen einig. Als meine Schwester darauf hinwies, das BVerfG sehe dass doch inzwischen etwas anders, entgegnete sie, dann solle ich dass doch durchklagen."

Schade, dass das nicht schriftlich vorliegt, damit hätte man diese Figur als allen Verfahren zum Sorgerecht wegen Befangenheit hinauswerfen können. Kommentare zum Thema Richterausbildung und Neutralität der Justiz erspare ich mir. Der Einblick in diesen Beruf anlässlich SFs Fall spricht auch so für sich.
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#2
Der Hammer.
Da sind echte Verbrecher im Staatsdienst am Werk.
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#3
Femifaschistinnen eben ...
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#4
was mir nicht ins Hirn will:

Mutter kann nicht mehr, Vater ist da und kann - und dennoch wird eine Pflegefamilie in Betracht gezogen???

Wie krank ist das denn???
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#5
Weil in den Köpfen der Familienmafia immer noch gilt:
"Die schlechteste Mutter ist immer noch tausendmal besser als der beste Vater"

Diese Justizverbrecherin ist dafür der beste Beleg.
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#6
Ich finde die hartnäckige Arbeit von Frohlinde außerordentlich wichtig, zeigt und belegt sie zitierfähig !!! doch sehr gut diesen ideologischen Sumpf in und aus Legislative und Judikative, Mißbrauch von Wissenschaft usw. usf.

Überall sitzen Giftspinnen mit ihren Netzen.
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#7
(24-08-2011, 08:00)beppo schrieb: Weil in den Köpfen der Familienmafia immer noch gilt:
"Die schlechteste Mutter ist immer noch tausendmal besser als der beste Vater"
eben.
Das ist doch gang und gäbe.
Väter erhalten Minimalumgang und in der übrigen Zeit wird das Kind fremd untergebracht, weil die KM keine Zeit hat.

Ich musste mir Kindesentzug vorhalten lassen, weil ich meine Tochter in krankheitsbedingter Abwesenheit auf deren weinenden Wunsch hin zu mir geholt hatte. Denn sie wollte entgegen der Entscheidung ihrer Mutter natürlich viel lieber zu mir, als bei Nachbarn untergebracht sein.

Heimweh ist für Kinder eine schlimme Sache.
Aber allein sorgeberechtigte Mütter sind insofern skrupellos und nehmen darauf keine Rücksicht.

@p:
Wo ist der Würgekotzbrechbutton?

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#8
weg mit diesen künstlichen "Rechten" im Familienrecht - es gibt ein naturgemässes Recht und für das muss kein Vater bezahlen.
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