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Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#1
Hallo zusammen,

nächste Woche habe ich beim Jugenamt ein Termin mit der KM zur Vaterschaftsanerkennung. Unser Junge ist endlich da Big Grin und ich möchte natürlich die Vaterschaft anerkennen.

Meine Fragen:
Worauf sollte ich beim Termin achten?
Unterschied Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft?

Geteiltes Sorgerecht hätte ich gerne, KM möchte das aber nicht! Angry
Wie verhalte ich mich beim JA?

Titulierung werde und möchte ich auch nicht unterschreiben, zahle freiwillig.
Kann das JA mich dazu zwingen? Huh

Verstehe mich eigentlich relativ gut mit der KM, vertraue dem JA aber überhaupt nicht.

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

Danke vorab Smile


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#2
Vaterschaft solltest Du anerkennen und gleichzeitig vor dem JA eine SR-Erklärung abgeben.

Unterhaltstitulierung können sie verlangen.
Allerdings würde ich mich erst in den FAQ schlau lesen, bevor ich ausgerechnet beim JA einen Wechsel ausstelle!
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#3
Gib unbedingt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab, auch wenn die Mutter nicht unterschreibt und sie damit unwirksam bleibt. Damit dokumentierst du nichtsdestotrotz deinen Sorgewillen von Anfang an.

Ob Titel oder nicht liegt nicht in deiner Hand. Die zwingen dich dazu, das können, dürfen und werden sie. Wie siehts aus mit dem Unterhalt für die Mutter? Wird was verlangt?
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#4
Können das JA die Titulierung auch verlangen, wenn KM diese nicht fordert? KM bekommt von mir freiwillig den Unterhalt. Ist so abgesprochen.
Falls ich das geteilte SR bekomme, habe ich dadurch mehr Umgangsrecht oder sind das zwei verschiedene paar Schuhe?
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#5
(30-08-2011, 14:37)p schrieb: Ob Titel oder nicht liegt nicht in deiner Hand. Die zwingen dich dazu, das können, dürfen und werden sie.

Entschuldigung, dass ich hier einfach mal dazwischen schreibe, aber ich habe eine Frage und die könnte hier rein passen. Wenn der Vater vor der Geburt des Kindes schon Hartz4 Empfänger ist und auch wegen einer chronischen Krankheit amtlich nicht arbeiten gehen kann, sogar die Möglichkeit zur Frührente geprüft wird, die auf jeden Fall unter dem Existenzminimum liegt, muss dieser dann auch einen Titel unterzeichnen? Also im Fall, dass der Vater niemals arbeiten wird, bzw. niemals über Selbsterhalt kommen wird.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#6
(30-08-2011, 14:43)theddorfer schrieb: Können das JA die Titulierung auch verlangen, wenn KM diese nicht fordert?
nur, wenn die KM eine Beistandschaft einrichten lassen hat.

Dann übernimmt der Beistand die Unterhaltsinteressen des Kindes.
Ansonsten aber musst Du den U-Titel ggf. woanders einrichten.

Wenn Die KM nicht darauf besteht, dann natürlich nicht!

Ein ganz klein Wenig Elternautonimie gibt es noch in diesem "unmserem Lande" ...



(30-08-2011, 14:47)Armer Tropf schrieb: .... muss dieser dann auch einen Titel unterzeichnen? Also im Fall, dass der Vater niemals arbeiten wird, bzw. niemals über Selbsterhalt kommen wird.
nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach: nein.
Ein solches Verlangen wäre rechtsmißbräuchlich und aus meiner Sicht contra legem.

Da Du VKH-fähig bist, würde ich mich mit Händen und Füssen dagegen wehren.

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#7
Solange Mutti keine Beistandschaft einrichtet, bzw. nicht selbst auf n Unterhaltstitel besteht, wird's auch keinen Titel geben. Spätestens wenn Mutti Sozialleistungen will, wird sie dazu gedrängt zuerst den KU titulieren zu lassen, dann wird geschaut, was man dir sonst noch weg nehmen könnte. Mutti ist aber nicht verpflichtet einen Titel machen lassen, es genügt z.B. eine Vereinbarung.

Falls aufgrund zu geringem Einkommen keine Unterhaltszahlung möglich ist, kann auch kein Titel erzwungen werden.

Es gibt kein geteiltes SR, sondern nur ein Gemeinsames. Mit dem gem. SR kommst du leichter an Informationen aus KiGa, Schule etc. ran. Auch Mutti ist dann manchmal gezwungen von dir ne Unterschrift zu holen. Falls Mutti von einem LKW platt gewalzt wird, kommt das Kind ohne gr. Primborium vom JA zu dir. Im alltägl. Umgang hat es aber im wesentl. keine Auswirkung, Mutti darf machen was sie will.
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#8
(30-08-2011, 14:55)MitGlied schrieb: Falls Mutti von einem LKW platt gewalzt wird, kommt das Kind ohne gr. Primborium vom JA zu dir.

dann sowieso (nämlich auch ohne gem.elt.S), und zwar direkt von der KM auf den Vater (§ 1680 II 2 BGB) !

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#9
Was zum Teufel sind das für beschi...ne Gesetzte??? Auf deutsch gesagt, kann die KM machen was sie will und ich bin nur der Samen -und Geldspender? Solche Gesetze kann doch nur einer Feministin gemacht haben.
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#10
achte auf jeden Fall das das Verhältnis zur KM gut bleibt. Das JA versucht gerne die Mutter aufzuhetzen!!! Lass ich nicht zu einem Titel überreden. Sag im Bedarfsfall du denkst noch ein paar Tage drüber nach und erkundigst dich denn hier.
Live or Die...Make Your Choice
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#11
(30-08-2011, 14:15)theddorfer schrieb: Geteiltes Sorgerecht hätte ich gerne, KM möchte das aber nicht! Angry
Schreib doch mal bitte, was ihre Gründe sind, dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern.
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#12
Die KM ist nicht generell gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Vielmehr möchte sie erst einmal von mir sehen, ob ich auch meiner Väterlichen Pflicht nachkomme und mich um unser Kind kümmere. Ich finde es allerdings erbärmlich, kann aber leider nix daran ändern. Vor Gericht möchte ich das auch nicht austragen, da wir uns so ja einig sind bzw. sie mir unser Kind auch nicht vorenthalten möchte/wird.

Was für ein Dilemma Sad
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#13
Kannst sie ja mal fragen, wie sie sich fühlen würde, wenn sie sich erst einmal als "Mutter auf Probe" bewähren müßte. Wink
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#14
(30-08-2011, 16:07)blue schrieb: Kannst sie ja mal fragen, wie sie sich fühlen würde, wenn sie sich erst einmal als "Mutter auf Probe" bewähren müßte. Wink
sehr guter Gedanke, blue!
Läßt sich das nicht an irgendeiner Stelle ganz offiziell beantragen:

GemSR von Anfang an.
Alleiniges SR immer nur auf Probe und innerhalb dieser auf Widerruf!

Das könnte dem willkürlichen Streitverhalten der KM entggwirken!



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#15
(30-08-2011, 15:01)Ibykus schrieb:
(30-08-2011, 14:55)MitGlied schrieb: Falls Mutti von einem LKW platt gewalzt wird, kommt das Kind ohne gr. Primborium vom JA zu dir.

dann sowieso (nämlich auch ohne gem.elt.S), und zwar direkt von der KM auf den Vater (§ 1680 II 2 BGB) !

aber die Bürokraten vom JA mischen dann mit...
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#16
(30-08-2011, 16:01)theddorfer schrieb: Die KM ist nicht generell gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Vielmehr möchte sie erst einmal von mir sehen, ob ich auch meiner Väterlichen Pflicht nachkomme und mich um unser Kind kümmere.

Ja, der Gedanke ist geradezu typisch. Typisch ist auch, dass die Trennungswahrscheinlichkeit ein Jahr nach der Geburt am höchsten ist. Man trennt sich selten so butterweich, dass man dann noch die gemeinsame Sorge beurkundet. Und es sind natürlich elend miese Voraussetzungen, von jemand unter unbefristete Bewährung gestellt zu werden, der selbst genausowenig Ahnung wie jeder andere in Sachen Kinder hat. Solltest du bei manchen Dingen anderer Ansicht sein wie sie (was unter Eltern völlig normal ist), wirst du dich unterzuordnen haben, ansonsten bleibst du draussen. Das wird immer in deinem Hinterkopf sitzen.

Bezüglich des Titels solltest du mal in die faq sehen (auch bezüglich anderer Punkte): http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel

Auch bei dir liegt Verantwortung für diese Situation, wenn das Kind gewollt war. Man bespricht Themen wie Sorgerecht schon vor einem Kinderprojekt. Wie es in der faq steht, bedeuten Zweifel am gemeinsamen Sorgerecht in diesem frühen Stadium eine erwiesene Erziehungs- und Partnerschaftsunfähigkeit. Jede andere Antwort wie "natürlich beurkunden wir die gemeinsame Sorge schon vor der Geburt" muss einen sofortigen Hinauswurf im hohen Bogen zur Folge haben. Man zeugt keine Kinder mit jemand, der sich schon von vornherein als besser, wertvoller und wichtiger als der Partner sieht!
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#17
Kein gem. Sorgerecht war bei mir der Anfang vom Ende. Habe diesen Vertrauensbruch als sehr belastend empfunden. Danach ging es stetig weiter bergab. Mann stelle sich das einmal umgekehrt vor. Schatzi, ich trau dir das nicht so richtig zu, dass musst du mir erst beweisen, dass du eine Mutter sein kannst. Geht echt gar nicht!
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#18
Ich behaupte: Der Automatismus, bei Ehe automatisch das gS zu erhalten, führt zu mindestens so wenig Gerichtsverhandlungen, dem Vater das gS entziehen zu wollen, wie Gerichtsverfahren, in denen Mütter dem gS widersprechen wollen. Das alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung zu erhalten ist für Mütter gar nicht so einfach!
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#19
Hm-

und wenn man die Frage mal andersrum stellt - Anerkennung der Vaterschaft nur, wenn gemeinsames Sorgerecht eingeräumt wird?

Wenn nicht, dann nicht.

Wenn ich für das Kind nicht sorgen darf, dann ist es auch nicht meins (zumindest bestreite ich das mal...)?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#20
(31-08-2011, 08:50)Austriake schrieb: und wenn man die Frage mal andersrum stellt - Anerkennung der Vaterschaft nur, wenn gemeinsames Sorgerecht eingeräumt wird?

Ersteres zu erzwingen kostet die Mutter ein Fingerschnippen. Zweites ist für den Vater eine fast undurchdringliche Mauer. "Schatzi, ich hab hier einen schönen blanken Kupferpfennig. Tauschst du das mit mir gegen deine Goldmünze?"
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#21
Hallo zusammen,

ich hatte am Montag den Termin mit KM beim JA. Sie hatte unseren kleinen dabei, was natürlich sehr gut bei der Sachbearbeiterin ankam Smile
Also, rein ins Büro kurzer Talk und Übergabe der Personalien. Anschl. Vaterschaftsanekennung Unterschrieben. Danach haben wir nochmals das Thema gemeinsames Sorgerecht angesprochen bezügl. Vor- und Nachteile.
Antwort: Solange sich beide Elternteile verstehen würde sie keinerlei Nachteile eines gemeinsamen Sorgerechtes sehen. Wichtig wäre nur, sich spätestens für ein g. Sorgerecht zu entscheiden, wenn dass Kind in die Kita kommt.

Bin mit der KM so verblieben, dass wir erst einmal beide abwarten und uns gemeinsam so gut es geht um unser Kind kümmern werden. Mir ist der Umgang mit meinen Sohn viel wichtiger als das g.Sorger. denn das kommt irgendwann von alleine.

Danke an alle Smile
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#22
(07-09-2011, 15:13)theddorfer schrieb: Antwort: Solange sich beide Elternteile verstehen würde sie keinerlei Nachteile eines gemeinsamen Sorgerechtes sehen.
Ist die blöd! Dann müßten ja bei allen geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht irgendwie aufgeteilt werden. *Kopfschüttel*
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