12-09-2011, 20:37
Frankfurt/Main - Ein Mann aus Fulda klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf ein Umgangsrecht als leiblicher Vater mit seinem mutmaßlichen Kind. Die Straßburger Richter haben für Donnerstag (15. September) die Veröffentlichung ihres schriftlichen Urteils angekündigt.
Der Kläger hatte eine Beziehung zu einer verheirateten Frau, die währenddessen schwanger wurde und sich entschied, bei ihrem Ehemann zu bleiben. Nach Aussage der Mutter kommt auch der Ehemann als Vater infrage, zweifelsfrei feststellen ließ sie es nie. Der Kläger hofft, dass der EGMR einen Vaterschaftstest vorschreibt und ihm ein Umgangsrecht mit dem Kind einräumt, das er noch nie sah. In Deutschland scheiterte er in allen Instanzen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht.
http://nachrichten.t-online.de/prozess-u...index?news
Der Kläger hatte eine Beziehung zu einer verheirateten Frau, die währenddessen schwanger wurde und sich entschied, bei ihrem Ehemann zu bleiben. Nach Aussage der Mutter kommt auch der Ehemann als Vater infrage, zweifelsfrei feststellen ließ sie es nie. Der Kläger hofft, dass der EGMR einen Vaterschaftstest vorschreibt und ihm ein Umgangsrecht mit dem Kind einräumt, das er noch nie sah. In Deutschland scheiterte er in allen Instanzen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht.
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