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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#1
Das Wochenende vor Pfingsten = UmgangsWE

Das PfingstWE (Samstag/ Sonntag) gehört der KM!
PfingstMontag = FeiertagsUmgang mit mir

Das Wochenende nach Pfingsten wäre wieder mein UmgWE ...

Denkste!

RA Borkenkäfer schrieb:.... Somit kann es zwangsläufig zu Überschneidungen bezüglich der Umgangsregelung kommen, wie dies am diesjährigen Umgangswochenende der Fall war.

Nach vorliegen der Entscheidung aus dem Jahre 2006 hatte die KM vorsorglich schon beim JA Rückfrage gehalten, wie denn in solchen Überschneidungsfällen zu verfahren sei.
Sie erhielt daraufhin die Auskunft, dass ein WE mit einer Feiertagsregelung aus dem üblichen 14-tägigen Umgangsturnus hinausfalle, somit also ein 14-tägiges Umgangsrecht, welches auf ein FeiertagsWE fällt, am darauffolgenden WE nachzuholen sei, umgekehrt aber auch eine Verschiebung des Umgangsrechtes eintrete, wenn das Kind aufgrund eines Feiertages an einem WE bei der Mutter ist, obwohl es wegen des 14-tägigen Umgangasrechtes ohnehin an diesem WE bei der Mutter wäre auch dann eine Verschiebung der Umgangsberechtigung des Kindesvaters um eine Woche eintreten würde.

Entsprechend ist die KM dann auch verfahren, vorsorglich zur Vermeidung von Missstimmungen hat sie den Kindesvater auch hierauf ausdrücklich im Voraus hingewiesen.
Gleichwohl nimmt es der Kindesvater zum Anlass, die Kindesmutter erneut mit einem Ordnungsgeldantrag zu überziehen.

Weil man wohl von dieser sinnwidrigen Argumentation selber nicht überzeugt ist, exculpiert man sich vorsorglich noch:
RA Borkenkäfer schrieb:Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass die auskunft, die die KM seinerzeit vom JA erhalten hatte, falsch wäre -diesseits wird sie aber als logisch und sachgerecht betrachtet-, so läge mit Sicherheit kein schuldhafter Verstoß der KM gg die Umgangsregelung vor, so dass der Antrag in jedem Fall zurückzuweisen ist.

Ich bin erst mal sprachlos!
Und das Lachen und die Gute Laune ist mir auch langsam verloren gegangen ....

Wenn Dummheit klein machen würde, könnte dieser RA unter dem Teppich Fallschirmspringen!
.

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#2
Ich frage mich auch manchmal, weshalb es immer wieder Umgangsvereinbarungen gibt, in denen nicht der schlichte Satz steht: "Ferien- und Feiertagsumgang geht regelmäßigem Wochtentags- oder Wochenendumgang vor." Dann ist nichts mehr mit klauen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
(17-09-2011, 18:52)Ibykus schrieb: Wenn Dummheit klein machen würde, könnte dieser RA unter dem Teppich Fallschirmspringen!
Wieso? Das ist doch ganz normaler Rübennasen-Sprech. Warum läßt Du das nicht mit dem Ordnungsgeld und pochst auf eine lückenlose Umgangsregelung, wo keine Mißverständnisse aufkommen können? Die auch von einer JA-Tusse verstanden werden kann. Ok, ist schwierig Big Grin, aber versuchen kannst Du es ja.
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#4
(17-09-2011, 19:39)wackelpudding schrieb: Ich frage mich auch manchmal, weshalb es immer wieder Umgangsvereinbarungen gibt, in denen nicht der schlichte Satz steht: "Ferien- und Feiertagsumgang geht regelmäßigem Wochtentags- oder Wochenendumgang vor." Dann ist nichts mehr mit klauen.
hier bedarf es einer solchen Regelung ja gar nicht!
Nur, weil der Montag (Samstag und Sonntag war das Kind doch ganz normal bei der Mutter) als Feiertag mir zustand, musste doch nicht das darauf folgende WE gestrichen werden, oder?
Die Regelung würde dann ja heissen: fällt ein Feiertag zwischen den 14-täglichen UmgangsWE dem Vater zu, entfällt das nächste UmgWE !

Wozu? Weshalb? Warum?
Es ist die pure Boshaftigkeit mit der wir Väter konfrontiert werden.

Ich bin mal gespannt, mit welcher Argumentation die Richterin "ihre Mandantin" da wieder raus haut Big Grin
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#5
Und nehmen wir ´mal an, dieser Satz stände in Deiner Umgangsregelung: Welches Problem hättest Du dann jetzt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
(17-09-2011, 19:56)Ibykus schrieb: Nur, weil der Montag (Samstag und Sonntag) war das Kind doch ganz normal bei der Mutter als Feiertag mir zustand, ...
Mal davon abgesehen, dass ich Deinen Satz nicht verstanden habe, geht es ja auch in erster Linie nicht darum, wem das Kind zu welcher Zeit "zusteht". Angry

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#7
ich hab mal die Klammersetzung korrigiert. So ist es vielleicht verständlicher!

Aber es geht um Rechte! Um Umgangsrechte!
Und insoweit geht es natürlich schon darum, welcher Tag als Umgangstag mir zusteht.
Es geht nicht darum, dass ich ein Recht an dem oder auf das Kind habe sondern darum, an welchen Tagen wegen bestehender Umgangsrechte mein Kind bei mir ist.


(17-09-2011, 20:12)wackelpudding schrieb: Und nehmen wir ´mal an, dieser Satz stände in Deiner Umgangsregelung: Welches Problem hättest Du dann jetzt?
dass ein mir zustehendes UmgangsWE entfällt?

UWE Vater
UWE Mutter
UWE Mutter
UWE Vater
UWE Mutter

fällt Dir was auf?

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#8
Ist ja wieder endgeil!

Die Muddi geht mit nichts zum JA, und kommt raus mit nem Sack voller "guter Argumente".
"Hallo, es gibt da grad kein Problem mit dem Vater!"
Und dann wird, so richtig deutsch, der armen Opferin per Geschlecht vollumfänglich geholfen.

Ich bin ganz deiner Meinung: Wenn es nicht so traurig wäre...

Zitat:-diesseits wird sie aber als logisch und sachgerecht betrachtet-

Schuld sind immer die anderen und wenn nicht, dann liegt allenfalls ein entschuldbares, somit zu entschuldigendes Fehlverhalten aufgrund eines tragischen Missverständnisses, ausgelöst durch den andauernden Konflikt, ausgehend vom Kindsvater, usw... vor.

Tja Ibykus, du hättest es ja sooo sehr viel einfacher haben können, hättest du nur frühzeitig losgelassen, damit ihr ganz eigenes Kind zur Ruhe kommt und sich im Umfeld diverser, positiver, männlicher Vorbilder (Zahnärztin, Postzustellerin, Lehrerin, Busfahrerin, Kassiererin, Nachrichtensprecherin, Barbie,...) zu einem vollwertigen, vorurteilsfreien und gendergerechten Erwachsenen entwickeln kann. Undecided
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#9
(17-09-2011, 20:51)Bluter schrieb: Schuld sind immer die anderen und wenn nicht, dann liegt allenfalls ein entschuldbares, somit zu entschuldigendes Fehlverhalten aufgrund eines tragischen Missverständnisses, ausgelöst durch den andauernden Konflikt, ausgehend vom Kindsvater, usw... vor.
Ich weiß nicht, auf welchem Stand @Ibykus damals war, als der Umgangsbeschluss ausgesprochen wurde. In erster Linie ist es das Versagen des Gerichts, nicht klare Regelungen gefällt zu haben, um kommende Mißverständnisse erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Aber spätestens 2007 oder danach hätte @Ibykus doch ohne weiteres auf eine unmißverstndliche Umgangsregelung hinarbeiten können, oder?

Heute, mit seinem Fachwissen, sieht es doch eher so aus, als wolle er mit Kanonen auf Spatzen schießen. Deshalb meine Frage an @Ibykus: Seit wann bist Du Dir bewußt, dass Deine damalige Umgangsregelung nicht wasserdicht ist?

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#10
@Ibykus
1.)Ich bezweifle gar nicht, daß sich situativ ein Nachteil ergeben kann - nur ist dies eine auf Dauer angelegte Regelung und sowas -ganz unglückliche zeitliche Konstellationen mal aussen vor- führt über die Zeit zum Ausgleich.

2.)Ihr hättet jetzt eine Regelung und keinen Grund zum Streiten - was wäre daran verkehrt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Bluter schrieb:Ich bin ganz deiner Meinung: Wenn es nicht so traurig wäre...

es kommt ja noch viel trauriger (oder lachhafter) ... :

vor einigen Jahren fiel der Heilige Abend auf einen Sonntag.
Dieser Sonntag und der vorangehende Samstag war mein UWE!

Kurz zuvor erhielt ich eine eMail von der RAin der KM:
Am Samstag findet kein Umgang statt, weil das Kind Weihnachten dort verbringt, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat, eben bei der alleinerziehungsberechtigten KM.
Mein Gegenargument, am den Feiertagen vorausgehenden Sonnabend könne das Kind dann aber doch bei mir sein, am Sonntag muss es doch sowieso wieder zur Mutter und ich hätte nichts dagegen, meine Tochter dann entsprechend früher zurückzubringen, wurde gar nicht zur Kenntnis genommen.

Die Bereitschaftsrichterin, die ich noch eingeschaltet hatte, sah gar keine Dringlichkeit: das jetzt in Eile zu regeln bestünde überhaupt keine Notwendigkeit (es war die Richterin, die ich wegen vorhergehender Vorfälle wegen Rechtsbeugung angezeigt hatte Big Grin )

Und nun rate mal, mit welcher Begründung mein Kind am WE nach Weihnachten (Silvester) (auch) bei der KM war?

Wer sowas ohne rechtlich zu reagieren mit sich machen läßt, darf sich nicht wundern, wenn eine KM die Zustimmung zu einem Antrag auf Erziehungshilfen frech verweigert Rolleyes
.




wackelpudding schrieb:Ihr hättet jetzt eine Regelung und keinen Grund zum Streiten - was wäre daran verkehrt?

gibt's hier keine Witzecke?


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#12
(17-09-2011, 21:20)Ibykus schrieb: gibt's hier keine Witzecke?

Wieso? Weißt Du nicht, wo Du heute Nacht unterkommen kannst?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
(17-09-2011, 21:20)Ibykus schrieb: vor einigen Jahren fiel der Heilige Abend auf einen Sonntag.
Zum eigentlichen Thema magst Du jetzt nicht kommen? Warum die Mutter mit Ordnungsgeld "züchtigen" zu wollen, als ihr mit einer einer unmißverständlichen Umgangsregelung entgegen zu kommen?
Wink
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#14
blue schrieb:Aber spätestens 2007 oder danach hätte @Ibykus doch ohne weiteres auf eine unmißverstndliche Umgangsregelung hinarbeiten können, oder?

Heute, mit seinem Fachwissen, sieht es doch eher so aus, als wolle er mit Kanonen auf Spatzen schießen. Deshalb meine Frage an @Ibykus: Seit wann bist Du Dir bewußt, dass Deine damalige Umgangsregelung nicht wasserdicht ist?
Es geht nicht um wasserdichte Umgangsregelungen!
Es geht immer darum, welche familiengerichtliche Unterstützung eine KM bei der mutwilligen Auslegung "wasserdichter" Umgangsregelungen erhält.

Die Akte ist seit dem nicht zur Ruhe gekommen ...
Um Ruhe ins Verfahren zu bringen hatte ich zwztl. hinsichtlich der Ferien der KM eine Umgangshoheit für die Sommerferien angeboten, damit sie mit dem Kind Urlaub machen und planen kann, ohne auf mein WE-Umgangsrecht und ohne auf den innerwöchentlichen Umgangstag Rücksicht nehmen zu müssen...
(vielleicht findet @blue seinen Vorschlag hier wieder..)

Seitdem (der Vergleich wurde gerichtlich geschlossen) sehe ich mein Kind auch in den anderen Ferien nicht mehr ..
Weil die KM ja ihren Urlaub nicht immer zusammenhängend nehmen kann und weil - und weil - und weil.

Die KM hat dem Schulpersonal verboten, mir Auskünfte zu erteilen.
Eine Klage auf Auskunft über mir bekannte gesundheitliche Vorfälle wurde schlussendlich abgewiesen mit der Begründung: die KM hätte (nach Rechtshängigkeit!) erklärt, das Kind sei gesund!

Und nun denke ich, dass all diese Verfahren, der Übertragung des gemSR entgegenstehen. Man muss sich eben entscheiden:
stillehalten und auf Rechte verzichten (auch auf SRe) oder
kämpfen um Rechte vorbehalten zu bekommen (auch SRe).

Das Ganze ist ein schlechter und schlimmer Witz:
Nach Maßgabe des § 1626a BGB brauchte die KM nur "nein" zu sagen, dann gab's für den nicht verheirateten Vater kein SR.

Heute muss sie sich 'nur' heftig genug streiten, um ebenfalls zu verhindern, dass der Vater das SR erhält.

Im ersteren Fall wurde das Kindeswohl einfach ignoriert.
Nach der momentanen Regelung wird es mit den Füßen getreten und schlimm in Mitleidenschaft gezogen!

"Wir stellen sie so, als wenn sie verheiratet wären und entscheiden dann darüber, ob das gemSR dem Kindeswohl entspricht", sagte der vorsitzende Richter am OLG, "dabei ist es uns egal, worauf die Ursachen, die zu den Kommunikationshemmnissen geführt haben, zurückzuführen sind".

.

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#15
(17-09-2011, 21:32)blue schrieb: Zum eigentlichen Thema magst Du jetzt nicht kommen? Warum die Mutter mit Ordnungsgeld "züchtigen" zu wollen, als ihr mit einer einer unmißverständlichen Umgangsregelung entgegen zu kommen?
Wink

q.e.d.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(17-09-2011, 21:43)Ibykus schrieb: "Wir stellen sie so, als wenn sie verheiratet wären und entscheiden dann darüber, ob das gemSR dem Kindeswohl entspricht", sagte der vorsitzende Richter am OLG, "dabei ist es uns egal, worauf die Ursachen, die zu den Kommunikationshemmnissen geführt haben, zurückzuführen sind".

Somit befinden wir beide uns auf einer Ebene. Ob Sorgerecht oder nicht, interessiert die nicht. Deshalb kann ich Dich grunsätzlich nicht verstehen, warum Du so bei einem gemeinsamen Sorgerecht für nicht-eheliche Väter (evtl) große Veränderungen erwartest. Huh

Das Problem ist unserer Gesellschaft, das Leben, die Umwelt, die lila Pudels!

Lies Dir die Eingangsrede von Schnarre zu 19. Familiengerichtstag durch.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/20...nn=1930246

Wenn Du von "Kommunikationshemmnissen" sprichst, dann versuche, die deutsch Politik zu verändern!

Um dem nachvollziehbaren Wunsch der Praxis nach mehr Orientierung und Berechenbarkeit nachzukommen, ließe sich über eine verfahrensrechtliche Lösung nachdenken, die an den grundsätzlichen Weichenstellungen der Reform nichts ändert. Eine Verfahrensregelung könnte die Familiengerichte veranlassen, die gesetzlichen Billigkeitskriterien – also die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung – soweit aufzuklären, dass die gesetzlich vorgesehene Einzelfallprüfung praktisch möglich wird. Das wäre keine Abkehr von dem geltenden Beibringungsgrundsatz und den allgemeinen Beweislastregeln.

Obwohl das Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht?" ist, wird es hier bei uns immer nur die heilige Mutterkuh geben!

Und so wie es aussieht, soll ganz Europa am deutschen Mutterwesen genesen.
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#17
Nach vorliegenden Schilderungen - Umgang um das Pfingstwochenende herum und Silvester - stellt sich zumindest die Frage, nach triftigen Gründen für notwendige Abänderungen, nicht mehr.
Hier will offensichtlich eine Mutter den Vater abschießen.
In einem Fall mal etwas falsch aufgefasst, wiedergegeben und falsche Schlüsse gezogen zu haben ist nachsehbar, was ist hier nicht gegeben ist.
Der beabsichtigte Ausschluss das Vaters aus dem Leben des gemeinsamen Kindes ist hier und aufgrund der Abfolgen durchaus erkenn- und nachvollziehbar.

Was Umgangsregelungen betrifft: Diese müssen nicht wasserdicht sein, wenn beiden Elternteil am Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil gelegen wäre. Dies ist hier jedoch nicht der Fall.

Was die Juristen von Gegenseite und Gericht hieraus machen zeigt mir allenfalls, dass sie das natürliche Interesse des Kindes an beiden Eltern aus den Augen verloren haben und vielleicht besser Golf spielen und mit §§ jonglieren können, es ihnen jedoch an Einfühlungsvermögen, das Kind betreffend, mangelt.

Das Ganze kommt mir vor, wie ein ausleben von beruflichen Eitelkeiten, ausgehend von der Paarebene und über die Elternebene hinweg - einfach schrecklich.





16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#18
Bluter schrieb:Der beabsichtigte Ausschluss das Vaters aus dem Leben des gemeinsamen Kindes ist hier und aufgrund der Abfolgen durchaus erkenn- und nachvollziehbar.
und für jene, die im Denken etwas schwerfälliger und unbeholfen sind, kann gerne noch nachgelegt werden: Wegen anderer Vorfälle hat's ja auch schon ein Zwangsgeld gg die KM gegeben .... Ihre Anwältin hatte den Antrag gestellt, den Umgang ganz auszuschließen, weil ich meiner Tochter etwas Bepanthen-Salbe auf das Augenlid aufgetragen hatte (wg eines Juckreizes) .... sie inszenierte einen Polizei-Einsatz und stellte Strafantrag wegen Kindesentzug, weil ich meine Tochter 25 Minuten früher als nach der U-Regelung von der Nachmittagsbetreuung der Ganztagsschule abgeholt hatte ....
der Hundekauf, der dazu führen sollte, dass mein Kind nicht mehr über das UWE übernachten kann, ist ja noch nicht all zu lange her ....

Bluter schrieb:Was Umgangsregelungen betrifft: Diese müssen nicht wasserdicht sein, wenn beiden Elternteil am Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil gelegen wäre. Dies ist hier jedoch nicht der Fall.
ganz genau!
Die hinter all diesen Vorfällen stehende Motivation ist verantwortlich für die elterlichen Konflikte.
Man betreibt skrupellos mit allen Mitteln eine Art Kinderseelenschredderei um Väter in der zweiten Reihe zu halten.
Am Ende drückt man ihm die Hippe in die Hand und macht ihn für Alles verantwortlich.

Es ist unfassbar und demotivierend, dass es noch immer Väter gibt, die in diesem Sumpf erst selber untergehen müssen, bevor ihnen ein Licht aufgeht.
Vielleicht sollte man ihretwegen Kerzen aufstellen.
Das könnte unseren Kindern möglicherweise helfen.


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#19
ich kann's auch irgendwie verstehen - und auch nicht.

Vielleicht sollte man so eine Art Monopoly entwickeln, wo jeder genau die Hälfte an vorhandenen Häusern und Hotels bekommt.
Die Zahl der Häuser entspricht den Wochenenden im Jahr.
Hotels sind die langen Wochenenden, z.B. auch die Feiertage.
Dann wird gewürfelt. Höchste Zahl fängt an.
Auf einem Kalenderblatt darf dann jeder sein Haus oder sein Hotel setzen, wie es ihm beliebt...
Das ist dann die verbindliche Regelung für beide - ohne links oder rechts. Undecided
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#20
@vorsichtiger:

ja, das wäre eine Möglichkeit.
Man hätte eine weitere Spielregel, die auszulegen und nicht einzuhalten Müttern vorbehalten bliebe ...

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#21
HIER nun der Versuch, der Justiz den Boykott zu erklären ...
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#22
Datum richtig?
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#23
danke - hab's noch schnell geändert.
Aber ob diesen Gerechtigkeitsbanausen das überhaupt aufgefallen wäre?

Interessant ist ja eigentlich nur noch, mit welcher abenteuerlichen Begründung die Dezernentin des Familiengerichts ihren Schützling da wieder rausholen will.
Vielleicht meint sie ja sogar, gar keine Begründung zu brauchen - mich jedenfalls überrascht in diesem Possentheater so leicht nichts mehr.

Die zwei ZwGeldAnträge aus 2009, die die KM gg mich gestellt hatte, sind noch immer nicht entschieden.
Das Gericht hatte ja angekündigt, mir ein ZwGeld androhen zu wollen.
Aber da hat man vorher wohl Micky-Maus anstatt BGB gelesen Big Grin
.
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