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(18-09-2011, 15:05)befreit schrieb: Dies passt jetzt zwar überhaupt nicht zum Thema:
dies ist ein schlechter Witz, oder?
Wenn es Madam beliebt, in ein anderes Land auszuwandern, so soll man nach den dort geltenden Regeln Unterhalt zahlen???
Dann würden also Exen immer idealerweise in die Schweiz auswandern, und obwohl man nach deutschem Recht geheiratet hat, nach deutschem Recht geschieden ist und man in Deutschland lebt und nach den hiessigen Einkommensverhältnissen verdient, soll man Unterhalt wie im neuen 'Gastland' der Ex bezahlen???
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Nur mal angenommen, dass die Exfrau wirklich auswandert und die Kinder mitnimmt. Dann wanderst Du auch aus und dann winkt die Unterhaltsbefreiung. Gerichtsstand ist dann nicht mehr Deutschland. Deutsche Kinder die im Ausland leben, werden vom deutschen Jugendamt nicht mehr betreut und Mama kann auch keinen Unterhaltsvorschuss einfordern.
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(18-09-2011, 17:59)Exilierter schrieb: Nur mal angenommen, dass die Exfrau wirklich auswandert und die Kinder mitnimmt. Dann wanderst Du auch aus und dann winkt die Unterhaltsbefreiung. Gerichtsstand ist dann nicht mehr Deutschland. Deutsche Kinder die im Ausland leben, werden vom deutschen Jugendamt nicht mehr betreut und Mama kann auch keinen Unterhaltsvorschuss einfordern.
Hallo Exilierter, mir geht es doch nicht um Unterhalt oder nicht...
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(18-09-2011, 12:52)Ibykus schrieb: wenn für die Auswanderung keine triftigen Gründe vorhanden sind Das hat der BGH doch letztes Jahr gekippt.
Wenn die Mutter weg will, kommt es auf die Gründe nicht an.
Es kommt dann nur darauf an, ob der Verbleib beim Vater eine Alternative darstellt.
Auch ABR oder gar GSR wird man nur einem Vater zuweisen, der aus Sicht des Gerichts willens und in der Lage ist, die Kinder zu betreuen.
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(18-09-2011, 20:03)Hasserfüllter schrieb: Bestelle ihr mal einen schönen Gruß von mir; auf eine Mittvierzigerin
mit 2 schulpflichtigen Kindern wartet niemand
Hast Du auch was zum Thema zu sagen?
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19-09-2011, 00:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2011, 00:11 von Skipper.)
Hallo Andreas,
meine Sicht weicht erheblich von den anderen Beiträgen ab.
ICH würde mich für und mit meinen Kindern über diese gute Möglichkeit zu Auslandserfahrungen freuen, zudem auch noch prima von der Mutter betreut.
Auch würde ich die Kontakte zu meinen Kids für meine eigene Erweiterung nutzen.
Ich würde Mutter und Kinder unterstützen und dafür sorgen, daß es da schulisch zB keine Einbrüche gibt, würde mich nicht gegen meine Kinder stellen.
Von 'Auswandern' würde ich bei Umzug im EU-Raum nicht mehr sprechen wollen.
Skipper schrieb:Hallo Andreas,
meine Sicht weicht erheblich von den anderen Beiträgen ab... mir stellt sich die Frage, welchen Nick Du als nächstes verwenden willst, wenn auch 'Skipper' "verbrannt" ist, weil Deine Gemeinsamkeiten mit KM und FamGericht zu auffällig geworden sind?
Du selbst hast doch unter viel günstigeren Bedingungen und viel kleineren Entfernungen zu spüren bekommen, wie leicht eine KM den Kontakt der Kinder zu ihrem Vater erschweren und behindern kann.
Einer Mutter darf auf gar keinen Fall erlaubt sein, sich mit den Kindern über eine Distanz, die größer ist als 100 km, abzusetzen.
Wer das noch unterstützt anstatt es zu bekämpfen, leistet jedem Umgangsboykott Vorschub und unterstützt die mütterliche familienrechtliche Besserstellung - gestern unter einem Nick, heute unter diesem Nick und morgen unter einem anderen Nick.
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(18-09-2011, 18:10)Andreas66 schrieb: Hallo Exilierter, mir geht es doch nicht um Unterhalt oder nicht...
Mir geht es darum, die Nähe zu den Kindern nicht zu verlieren.
Außerdem habe ich hier einen sicheren gutbezahlten Job und eine Lebensgefährtin.
Logisch betrachtet ergeben sich wenige Möglichkeiten. Eigentlich sehe ich nur eine:
Den Wegzug von Mama wirst Du letztendlich nicht verhindern können.
Du hast einen gut bezahlten Job, sie hat Deinen Aussagen nach nichts.
Mit den scheinbar fälligen 20% als Grundkapital kann sie sich in England erstmal ganz gut über die Runden bringen.
Wenn Du die Nähe zu Deinen Kindern nicht verlieren willst - andererseits aber auch nicht selber die Distanz verkleinern kannst, bleibt eigentlich nur, ihr die rechnerische (Unterhalts-)Basis zu entziehen. Ohne Geld im Ausland wird sie schnell wieder zurück wollen oder gar nicht erst gehen.
Oder Du gehst einen Deal ein. Z.B. schriftliches fixieren von
- alle Ferienzeiten sind die Kinder bei Dir und 1x im Quartal zahlt Mama die Reisekosten dafür. Jaja, ich weiß, klingt schon unmachbar. War aber auch mehr als Notlösung gedacht.
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beppo schrieb:Ibykus schrieb:wenn für die Auswanderung keine triftigen Gründe vorhanden sind Das hat der BGH doch letztes Jahr gekippt.
Wenn die Mutter weg will, kommt es auf die Gründe nicht an.
Es kommt dann nur darauf an, ob der Verbleib beim Vater eine Alternative darstellt. was die Rechtsposition der KM in Bezug auf Art. 2 I GG angeht, bedarf es keine triftigen Gründe. Mit Blick auf das Kindeswohl schon:
BGH schrieb:Dementsprechend stehen dem Familiengericht auch keine Möglichkeiten
zur Verfügung, die allgemeine Handlungsfreiheit des Elternteils einzuschränken, auch kann dem Elternteil seine Ausreise nicht in zulässiger Weise untersagt werden. Die Befugnisse des Familiengerichts beschränken sich vielmehr auf das Kind, und die Beurteilung hat sich darauf zu konzentrieren, wie sich die Auswanderung auf das Kindeswohl auswirkt.
Die Frage, ob der Elternteil triftige Gründe hat auszuwandern, findet demnach nur bei der Beurteilung des Kindeswohls Berücksichtigung. Damit ist gesagt, dass das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nicht durch Elternrechte des Anderen eingeschränkt werden kann; Art. 2 I GG überwiegt insoweit.
Hingegen müssen die Elternrechte beider Eltern in Bezug auf das Kindeswohl abgewogen werden.
Und dabei ist es schon entscheidend, ob triftige Gründe vorliegen oder nicht. Zwar kann man der KM nicht verbieten, auszuwandern. Will sie die Kinder mitnehmen, dann muss sie aber triftige Gründe vortragen, wenn durch die Wegreise der Umgang in einer Weise beeinträchtigt wird, die über "bloße Erschwerungen" hinausgehen, weil ansonsten die nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls überwiegen könnte.
Am ehesten und schnellsten kann man die Ausreise verhindern, wenn man der KM zwei nette Kosovo-Albaner vorbei schickt.
Die müssen nichts weiter machen, als der KM bei einem leckeren Eisessen die Vor- und Nachteile eines solchen Unterfangens zu erklären.
Anschliessend sind alle zufrieden.
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Mal abwarten, wie sich @Profiler dazu äussert
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Kann ich nicht nachvollziehen.
Oder ich verstehe es einfach nicht.
Das hier
(19-09-2011, 08:10)Ibykus schrieb: BGH schrieb:Die Frage, ob der Elternteil triftige Gründe hat auszuwandern, findet demnach nur bei der Beurteilung des Kindeswohls Berücksichtigung. heißt für mich, dass die Gründe nur relevant sind, wenn sie das Kind betreffen.
Z.B. wenn es nur am Zielort die für das Kind nötige medizinische Behandlung gibt oder es die Luft am Heimatort nicht verträgt.
Oder eben umgekehrt.
Sonst fällt mir da viel nicht anderes ein, was das noch sein könnte.
Ansonsten gilt weiterhin, dass das Kind eben da lebt, wo es hin gehört.
Egal wo und zu 90% bei der Mutter.
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19-09-2011, 09:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2011, 09:05 von Skipper.)
Der BGH adressiert damit genau die Väter, die meinen, ihren Frust immer wieder an den Müttern auslassen zu müssen und dabei ihre Kinder aus den Augen verlieren.
Spätestens wenn die Kinder als eigenständige Grundrechteträger nach ihrem Willen gefragt werden, fallen die Kartenhäuser der Hauptsache_gegen_Mütter_Widerständler zusammen.
Andreas sollte sich - wenn überhaupt - an einen erfahrenen und erfolgreichen Anwalt wenden, der mit nüchternem Verstand auch die Interessen der Kinder im Blick hat.
Ein verantwortungsvoller Vater wird aber zunächst das Für und Wider eines solchen Schrittes aus Sicht seiner Kinder und mit ihnen abwägen, statt mit §§-Bewaffnung sofort gegen die Mutter zu querulieren.
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(19-09-2011, 09:00)Skipper schrieb: Der BGH adressiert damit genau die Väter, die meinen, ihren Frust immer wieder an den Müttern auslassen zu müssen und dabei ihre Kinder aus den Augen verlieren.
Kannst du dieses interessante Statement auch irgendwie begründen?
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(19-09-2011, 09:00)Skipper schrieb: Der BGH adressiert damit genau die Väter, die meinen, ihren Frust immer wieder an den Müttern auslassen zu müssen und dabei ihre Kinder aus den Augen verlieren.
Wer dagegen ist, dass seine Kinder riesige Entfernungen weit in andere Länder verbracht werden, lässt nur seinen Frust an der Mutter aus? Die Frage ist, wer hier die Kinder aus den Augen verliert und sie aus Frust quer durch den Kontinent zieht.
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Ein Punkt, der eigentlich immer ursächlich für den Konflikt ist oder ihn verschärt ist, wenn eigene Erwartungen das Kindeswohl überlagern. Egal, ob von mütterlicher oder väterlicher Seite. Hier in diesem Fall ist m. E. tatsächlich die Frage interessant, ob der Wegzug für die Kinder eine Bereicherung oder eine "Gefährdung" sein kann.
Für mich ist auch nicht klar erkennbar, in wieweit @Andreas66 sich mit den massiven Einschnitten in sein Leben auseinander gesetzt hat, die die alleinige Betreuung seiner Kinder mit sich bringen wird. Ich finde, das sollte er zunächst für sich vollständig abklären, denn er wird im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung überzeugend darlegen müssen, dass er die bessere Alternative für seine Kinder ist.
Und ich finde schon, er sollte sich einen Anwalt nehmen. Hier diskutieren Betroffene und das beeinflußt Wahrnehmung. Ich schließe mich da vollumfänglich ein.
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Laß doch Mutti mit den Kids ins Ausland gehen.
Wenn du dann den Unterhalt für die Kids ins Ausland überweist, kannst du den voll von der Steuer absetzen.
Leben die Kids in Dt. guckst du da voll in die Röhre.
Das ist übrigens ein Tipp der Steueroptimierer von asozialen Reichen, was glaubst du wie viele von denen das machen, nur um ja keinen Cent Steuern in Deutschland zu zahlen.
Wir die Mittelschicht sind die Doofen, die bis zu 50% für Steuern und Sozialabgaben monatlich abdrücken und dazu auch noch den Unterhalt bereits versteuert an Mutti weiterreichen.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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(19-09-2011, 08:10)Ibykus schrieb: Am ehesten und schnellsten kann man die Ausreise verhindern, wenn man der KM zwei nette Kosovo-Albaner vorbei schickt.
Die müssen nichts weiter machen, als der KM bei einem leckeren Eisessen die Vor- und Nachteile eines solchen Unterfangens zu erklären.
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Ähhmmm...vielleicht bin ich gerade nicht der hellste....aber ich steh gerade etwas auf dem Schlauch, wozu dieser Vorschlag jetzt gut sein soll...
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Das war ein sogenannter Insider. Sicher nicht ganz ernst gemeint. Es gibt wie überall bei Diskussionen unterschiedliche Meinungen und die tragen sich dann durch in andere Bereiche.
Manche gehen sachlich drauf ein, manche fühlen sich auf den Schlips getreten.
Aber im ernst: viele Optionen hast du nicht. Und weil die wesentlichen genannt wurden, Hilft nur noch deine eigene Entscheidung.
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(19-09-2011, 09:00)Skipper schrieb: Der BGH adressiert damit genau die Väter, die meinen, ihren Frust immer wieder an den Müttern auslassen zu müssen und dabei ihre Kinder aus den Augen verlieren.
Spätestens wenn die Kinder als eigenständige Grundrechteträger nach ihrem Willen gefragt werden, fallen die Kartenhäuser der Hauptsache_gegen_Mütter_Widerständler zusammen.
Andreas sollte sich - wenn überhaupt - an einen erfahrenen und erfolgreichen Anwalt wenden, der mit nüchternem Verstand auch die Interessen der Kinder im Blick hat.
Ein verantwortungsvoller Vater wird aber zunächst das Für und Wider eines solchen Schrittes aus Sicht seiner Kinder und mit ihnen abwägen, statt mit §§-Bewaffnung sofort gegen die Mutter zu querulieren.
Ich will ganz bestimmt keinen Frust an der KM ablassen.
Allerdings bin ich der Meinung, die Kinder können noch nicht einschätzen, was es bedeutet, sich in einem anderen Land zu integrieren. Sie werden sich umgucken mit ihrem bisschen Schul-Englisch.
Weiterhin fehlt einfach die Existenz-Grundlage. Jemand schrieb, mit meinem Unterhalt kann sie sich erstmal über Wasser halten....sorry, aber wer schon mal in UK war, der weiß, dass man von 1000 Euro im Monat dort nicht leben und nicht sterben kann.
Wenn sie dort ein Bomben-Jobangebot hätte, würde ich sie verstehen. Auch wenn sie dort eine Beziehung hätte, die sie leben will.
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Das ist alles nicht dein Problem. Diese Aussagen helfen dir nicht weiter.
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19-09-2011, 13:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2011, 17:01 von Skipper.)
(19-09-2011, 12:22)Andreas66 schrieb: (...)
Sie meinten, sie würden mich auf jeden Fall weiter besuchen, sie würden dann eben die ganzen Ferien kommen und nicht nur die halben.
Hm, ich weiß nicht, wie lange sie das umsetzen würden und ob überhaupt.
(...) Na siehst Du.
Kinder können einen sehr realistischen Blick haben, der dann bestimmend wird. Väter wissen oft gar nicht um ihren Wert. Vermutlich weil sie zu sehr auf die Gegenseite hörten.
So schnell gehen Kinder nicht verloren, wenn die Vater-Kinder-Beziehung gestimmt hat. Und wenn sie mal nicht kommen wollen, dann düst Du rüber, mietest Dir einen Camper und läßt Dir von ihnen die Gegend zeigen...
So wird aus dem Makel ein Positivum.
Zeit, Geld und Nerven für schwatzhafte Anwälte und aussichtslose Gerichtsk®ämpfe sparst Du besser für Deine Kids...
(Mißverständliche Stelle vom Autor gelöscht.)
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(19-09-2011, 09:59)wackelpudding schrieb: Ein Punkt, der eigentlich immer ursächlich für den Konflikt ist oder ihn verschärt ist, wenn eigene Erwartungen das Kindeswohl überlagern. Egal, ob von mütterlicher oder väterlicher Seite. Hier in diesem Fall ist m. E. tatsächlich die Frage interessant, ob der Wegzug für die Kinder eine Bereicherung oder eine "Gefährdung" sein kann.
Für mich ist auch nicht klar erkennbar, in wieweit @Andreas66 sich mit den massiven Einschnitten in sein Leben auseinander gesetzt hat, die die alleinige Betreuung seiner Kinder mit sich bringen wird. Ich finde, das sollte er zunächst für sich vollständig abklären, denn er wird im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung überzeugend darlegen müssen, dass er die bessere Alternative für seine Kinder ist.
Und ich finde schon, er sollte sich einen Anwalt nehmen. Hier diskutieren Betroffene und das beeinflußt Wahrnehmung. Ich schließe mich da vollumfänglich ein.
SElbstverständlich habe ich einen Anwalt!
Ehrlich gesagt, schwanke ich im Moment zwischen Pest und Cholera....
Variante 1: Schleunigst größere Wohnung nehmen, Voraussetzungen schaffen, dass sie bei mir leben können. An meiner Arbeitszeit kann ich nichts ändern, aber ich hoffe, ein 13 und ein 10jähriger können nachmittags ein paar STd. allein verbringen. ABR beantragen, Gericht darlegen, dass ich Kinder bei mir aufnehmen kann und will, mit Kontinuität und Schule und Umfeld argumentieren.
Variante 2: KM und Kinder ziehen lassen, großzügige Ferienregelung aushandeln, Tür aufhalten, sollte es mittelfristig einen Rückzug nach D geben.
Kann mir bitte jemand sagen, mit welcher Variante ich schlimmer auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] falle??
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19-09-2011, 13:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2011, 13:53 von Skipper.)
Andreas,
das sind klar formulierte Alternativen.
Bleibt realistisch nur V 2, da sich die Kinder für das Abenteuer entscheiden.
Begleite sie dabei. Das wird Euch sowas von zusammenbringen. Ganz sicher!
Mache aus der Quantität des Umgangs eine neue Qualität.
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