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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
(22-04-2011, 22:19)blue schrieb: Ich wollte nur damit ausdrücken, dass kein Vater an dieser unsäglichen Institution vorbeikommt und die eh´ grundsätzlich immer mit im Boot sind!
Du machst es einem aber auch nicht leicht, mein lieber blue ...

Ich habe ja in eigenen Angelegenheiten das "eine oder andere" Verfahren schon hinter mir oder noch "am Laufen"!

Dass das JA selbst anwesend gewesen wäre, kann ich mich nicht erinnern.
Aber auch der vom JA beteiligte freie Träger (die Diakonie) war nur einmal dabei.

Sie mögen mich wohl nicht. Big Grin
Und das ist auch ganz in Ordnung so.

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(22-04-2011, 22:42)Ibykus schrieb: Sie mögen mich wohl nicht. Big Grin
Und das ist auch ganz in Ordnung so.
Kenn ich. Eine z.B. Martina Huxoll liest ganz gerne mit, hält sich aber ansonsten raus. Wink
Gerade sie scheint sehr verunsichert.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/do...576,824239
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Der Teil die Userin "Entsorg-t-er" betreffend wurde nach hier! abgetrennt.

Beste Grüße und allen einen schönen, sonnigen Tag!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(24-03-2011, 21:38)p schrieb: Oha, nächsten Montag? Spannend. Ich freu mich auf deinen Bericht. Hoffentlich findet der Termin auch wirklich statt.
der Termin hat statt gefundenSmile

HIER also der Beschluss in Sachen gemSorge, den ich hier jedenfalls nicht im Detail kommentieren kann, weil das Beschwerdeverfahren noch anhängig gemacht werden soll.

Allerdings musste ich schön lächeln, nachdem ich mir die Ablehungsgründe im Einzelnen herausgeschrieben habe.

Ibykus

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Du solltest das Geschwärzte nochmal etwas mehr schwärzen. Im Moment ist noch alles lesbar.
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(23-04-2011, 10:58)blue schrieb: Du solltest das Geschwärzte nochmal etwas mehr schwärzen. Im Moment ist noch alles lesbar.
wie das?
Bei mir ist alles unlesbar.... Huh

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Ich weiß zumindest, wie das Kind heißt etc...Wink Mit meinem Acrobat Reader kann ich alles lesen. Kann aber auch daran liegen, dass ich einen 27 Zoll Monitor mit ziemlich großer Auflösung benutze. Big Grin

Aber zum Thema....Warum muß die Beschwerde beim AG eingereicht werden? Huh
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Editiere die Namen erst im eingescannten Dokument raus, dann sind sie wirklich weg.

Begründungen gibts in dem Beschluss nicht so richtig, dafür eine lange Story über das, was passiert wenn Elternsein den Juristen zum Fraß vorgeworfen wird, so wie es in unserem Land der Fall ist und wenn ein Vater sich nicht einfach wegdrängen lässt, sondern mit juristischen Mitteln dranbleibt. Liest sich echt nett, wie genervt Frau Richterin längst ist :-)

Kein Gutachten, keine Kindesanhörung, "es liege auf der Hand", soso. Und wieso heult die zwangsgeldantragstellende Kindsmutter rum, hat sie schon gefeiert dich zu Zwangsgeld verknackt zu haben und dann war es nichts damit?
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Das war zu befürchten und zu erwarten:
Textbaustein 'Voraussetzung für gem Sorgerecht ... Mindesmaß an usw
Unbedeutende Streitereien haben sich zu einem bedeutenden Berg aufsummiert.

Das ist mE Grundlage des Beschlusses.

Warum sich jetzt ohne eS des Vaters der Streit verringern sollte, das war mir schon immer und bleibt mir ein Rätsel.

Ich fordere schon lange, dieses 'gemeinsame' am Sorgerecht sehr viel stärker zu hinterfragen.

Zudem muß die Kausalität, Ursache-Wirkung argumentativ umgedreht werden:
Nicht Sorgerecht ist vom Streit anhängig, die fehlende Sorge verursacht den Streit weitgehend, begünstigt ihn zumindest. Das hatte schon Proksch herausgefunden.
Zudem verkennen die Gerichte die Rechtsfolgen auf anderen Gebieten. Keine Infos von der Schule, keine Hilfen von der Jugendhilfe usw. usf.
Diese Folgen stehen in keinem rechten Verhältnis zu den behaupteten Vorteilen einer Alleinsorge, wenn es die überhaupt geben sollte.

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Danke Euch für die Hinweise ..
Ich lade das Dokument nach!

p schrieb:Und wieso heult die zwangsgeldantragstellende Kindsmutter rum, hat sie schon gefeiert dich zu Zwangsgeld verknackt zu haben und dann war es nichts damit?
Sie hatte zwei ZwG-Anträge gg mich gestellt, die aber "liegen geblieben" waren (das FamG Tecklenburg verliert schon mal den Überblick).

Eigentlich waren es Rache- oder Vergeltungsanträge.
Denn die KM musste wegen Umgangsboykotte schon einmal 250 Euronen blechen. Nun wollte sie sich revanchieren. Ihre ZwG-Anträge sind noch aus Febr. und Apr. 2009.
Ihr neuer Anwalt will möglicherweise noch ein paar Piepen daran verdienen.

Er ist übrigens RA einer Sozietät, die noch den Namen unseres BPräs im Briefkopf führt, mit dem ich zu Studienzeiten gemeinsam ein europarechtliches Seminar absolviert hatte.
Was die Entscheidung des EuGHMR in Sachen Zaunegger angeht, vertrat dieser RA ja auch die Ansicht, dass die MR-Verletzungen getrost weitergehen könnten, weil es sich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt hätte. Mit einem kurzer Rückruf beim RA-Kollegen BPräs wäre ihm dieser rechtliche Lapsus nicht passiert Big Grin

(Ich hab' das pdf -oben- nocheinmal nachgeschwärzt)
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(23-04-2011, 11:17)blue schrieb: Aber zum Thema....Warum muß die Beschwerde beim AG eingereicht werden? Huh

§ 64 Abs. 1 FamFG!
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In der Haut der Richterin möchte ich aber auch nicht stecken.
Die Ursachen für die jetzt anliegenden Streitigkeiten liegen, wenn ich das richtig aufgenommen habe, gute sieben Jahre zurück. Zu jener Zeit gab es für den nichtehelichen Vater die Möglichkeiten heutigen Rechtes nicht und die Karre ist bereits unwiederbringlich im Sumpf versunken.
Ich sag´ dann gerne mal flappsig: "Schau mal rüber nach Palästina. Da wird auch nichts mehr draus."
Aber irgendwo und irgendwann muss ein Schnitt vollzogen werden, an dessem einen Ende noch ausschließlich Verlierer hängen und am fortwährenden hoffentlich die Metastasen nicht weiter wuchern.

Meine Meinung?
Was dich @Ibykus betrifft:
Direkt vor der mündlichen Verhandlung zum Sorgerecht die Klageschrift auf Herausgabe ... einzureichen, war m.M.n. nicht zielführend.

Was allerdings der hoch emotionale Teil mit dem "Weinkrampf" soll, ist mir ein Rätsel.
Sollen jetzt Männer/Väter Tonnen von Tränen vergießen um zu belegen, dass es sich bei ihnen um Menschen handelt?
Nee, die fressen all den Dreck in sich hinein und sterben halt ein paar Jahre früher - sind also keine Menschen.

Ich denke, dass du allenfalls eine Chance hast, wenn du neben Argumenten auch positive Perspektiven platzieren kannst.
Offenbar hast du es versucht, aber die Richterin hatte dies nicht ausreichend würdigen können, oder du hattest dies nicht ausreichend deutlich formuliert?
Du hattest ausgeführt, mit gSR Informationen über Dritte direkt einholen zu können.
Dass dies Konfliktpotentiale minimiert ist aber bei Frau Richterin nicht angekommen?
Was sollte zum Umgangsrecht wohin gehend konkretisiert werden und was waren dafür die Anlässe?
Wer hatte die augenscheinlich unzureichende Umgangsvereinbarung zuvor formuliert und somit weiteren, absehbaren Streitigkeiten den Weg bereitet?
Kannst du in der Beschwerde nicht auch an dieser Stelle der Richterin den Wind aus den Segeln nehmen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(23-04-2011, 14:10)Bluter schrieb: In der Haut der Richterin möchte ich aber auch nicht stecken.

Mit Robe angetan auf einem Polsterstuhl im von der Putzfrau saubergemachten Sitzungssaal, unkündbar, monatlich Besoldung R1 auf dem Konto und später dicke Pension, da sollte sie schon aushalten was ihre Dienstherren für das weltbeste Familienrecht halten. Die Suppe haben die Damen und Herren mit den zwei Staatsexamen selbst gekocht und nun schmeckt sie nicht? Mir kommen die Tränen, Weinkrampf droht, zu Hilfe.

Dass sie positive Argumente nicht in den Beschluss geschrieben hat, kriegt sie vielleicht in der nächsten Instanz vorgehalten. Das wäre ein Eingriffspunkt für die Berufung. Sie hat keine Abwägung vorgenommen, sondern Weinkrämpfe aufgeführt und Umstrittenes in "liegt auf der Hand" umdeklariert.
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Es liegt mir fern die Richterin persönlich in Schutz zu nehmen, oder gar ihren Berufsstand insgesamt.
Jedoch stelle ich mir vor, wie sau schwer es wohl ist, in einer dermaßen eingefahrenen Situation einen neuen Startpunkt zu setzen.
Und trotz ihrer zwei Staatsexamen hat sie selbst vermutlich nicht an den vergangenen Reformen aktiv mitgewirkt, sondern ist auf sich als Mensch gestellt, den humanitären Aspekt hintern den neu geschaffenen Möglichkeiten zu finden und umzusetzen. Und da liegt das Problem, wenn das individuelle richterliche Empathievermögen versagt.
Mit den Reformen hätten auch die Richterstühle neu besetzt werden müssen.
Eignungsfrage: Wohin gehört das Kind?
Wer hierauf mit "zur Mutter" antwortet und dies in einer angemessenen Probezeit von einem Jahr so praktiziert, gehört ins Archiv versetzt.

Ich hoffe, dass Ibykus hier ein paar Anregungen mitnimmt und in der Sache Erfolg haben wird.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(23-04-2011, 15:16)Bluter schrieb: Ich hoffe, dass Ibykus hier ein paar Anregungen mitnimmt und in der Sache Erfolg haben wird.
Ja, das hoffe ich auch. Und evtl. kann er auch aus diesen beiden Beschlüssen etwas herausholen. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3554
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(23-04-2011, 14:10)Bluter schrieb: Direkt vor der mündlichen Verhandlung zum Sorgerecht die Klageschrift auf Herausgabe ... einzureichen, war m.M.n. nicht zielführend.

das hat die Richterin ein bischen 'ergebnisorientiert' dargestellt.
Sie hat sich auch anschliessend 'dumm' gestellt und mich Tage später aufgefordert Angaben zum Gegenstandswert des Verfahrens zu machen, da die Klage (das Papier war deutlich mit "Klageentwurf" vorgelegt worden) noch nicht formell zugestellt worden sei und eine Erledigterklärung prozessualrechtlich nicht möglich sei.
(Eine Klagerücknahme, auf die sie vermutlich spekuliert, ist gebührenpflichtig!)

Ich hab' mit der Beantwortung wiederholt, was schon im Termin von mir dazu gesagt wurde:
Ibykus schrieb:... wird auf das Schreiben des Gerichts vom 13.04.2011 erklärt, dass prozessualrechtlich kein Antrag gestellt wurde.

Stattdessen sollte der ausdrücklich als Klage-Entwurf eingereichte Schriftsatz bewirken, dass außerhalb des Protokolls der Sachverhalt der verbotswidrigen Einbehaltung der Reitersachen durch Frau xxxxx geklärt werden kann, um weitere Klagen zu vermeiden.

Das ist den eigenen Feststellungen des Gerichts nach offensichtlich gelungen.

Frau xxxx hat sich bereit erklärt, die Reitutensilien anlässlich der väterlichen Umgänge mit [Kindername] herauszugeben. Dieser Ankündigung ist sie zwzeitl auch nachgekommen.

Die Angelegenheit hat sich somit -ohne dass Klage eingereicht oder Anträge gestellt werden mussten- erledigt, weil insbesondere mit der Vorlage des Klageentwurfs weder ein verfahrens-einleitender Schriftsatz, noch eine Antragsschrift als Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtsgebühren i.S.d. § 9 FamGKG vorliegt.
..und ich hatte in einem vorhergehenden Schriftsatz mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass die KM den Tatbestand einer Unterschlagung, § 246 StGB, erfüllt, wenn sie sich weiterhin weigert, die Sachen herauszugeben.

Man versucht ganz offensichtlich Ruhe in die elterlichen Streitigkeiten zu bringen, indem man den Vater mit Kosten belastet.
Es wurde ja zunächst auch VKH abgelehnt.
Und nach dem Beschwerdebeschluss des OLG, in dem ratenweise VKH bewilligt wurde, hat man schnell noch vor dem Termin die erste Rate angefordert (zudiesem Ztpkt. konnte man allerdings noch nicht wissen, welche Kostenentscheidung das FamGericht trifft, mithin der Primärköstenschuldner noch gar nicht fest stand).Huh

Wenn ich Euch nun noch schreibe, dass die Staatsanwältin (Oberamtsanwältin) und die Strafrichterin im seinerzeitigen Unterhaltspflichtverletzungsverfahren die mdl. Verhandlung unterbrechen mussten, nachdem ich sie auf die Auswirkungen des § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB hingewiesen hatte (den § kannten sie in diesem Zusammenhang noch gar nicht), könnt Ihr Euch selbst ein Bild über die Qualität unserer juristischen Entscheidungsträger hierzulande machen.

Wenn's dabei nicht um das Wohl unserer Kinder ginge, müsste man unentwegt lachen ...

Aber so ... Angry

Ibykus








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wen sowas noch interessiert ...

Hier der Zurückweisungsbeschluss des OLG Hamm in Sachen gem.SR

Man hatte sich wohl über mich geärgert Big Grin

Das eigentlich Alberne an der Sache sind die streitigen Verfahren und die Prognose des Senats (ich nenne das nach wie vor "Kaffeesatzleserei"), die einer künftigen Ausübung der gem elterl Sorge zum Wohle des Kindes entgegenstehen sollen.

Ich werde mich dazu auf der Startseite von Väterwiderstand.de noch in den nächsten Tagen eingehender mit befassen.
.
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Nun ja. Gewissermaßen könnte man auf die Schnelle sagen: "War nüscht - nur ein Schuss ins Knie"

Aber... irgendwie ruft das nach Bundesfassungsgericht.

Die fiktive Anwendung des §1671 ist schon irgendwie abenteuerlich. So könnte man auch orakeln:

"Wäre in der Bunsenrepublik die Gewährleistung von Menschenrechten sichergestellt gewesen, dann wäre davon auszugehen, dass eine Sorgerecht ab Geburt bestünde. Dann wäre erstens die angebliche Zerstrittenheit nicht in der Weise entstanden oder zumindest fraglich. Dann wäre zweitens über die Sache gar nicht zu entscheiden gewesen, bzw. nur nach einem Antrag der Kindesmutter. Ein solcher Antrag liegt nicht vor."

Daher kommen wir zu dem Schluß, dass der Vater die Folgen der Menschenrechtsverletzungen selbst zu tragen hat. Angel
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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ja, so oder ähnlich.
Es ist unfassbar!
Ich hab' mal HIER was dazu geschrieben.

Das beglaubigte Original des Beschlusses ist mir noch nicht zugestellt.
Deshalb habe ich hinsichtlich einer Vb noch ein wenig Überlegungszeit.
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(30-09-2011, 15:42)Ibykus schrieb: Es ist unfassbar!

Tut mir leid, dass es so für Dich so gelaufen ist, aber ein anderes Ergebnis hätte mich überrascht.

Der Gang vor ein deutsches Gericht ist, abgesehen von wenigen Zufallsurteilen, für Väter trotz aller Reformen immer noch pure Zeit- und Geldverschwendung.





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wegen der Mißachtung MEINER Rechte werde ich mich wehren!

Die dem Ganzen zugrunde liegende Kindeswohlmißachtung ist das eigentlich Bedauerliche.

Denn mit dieser "weisen" Entscheidung ist der elterliche Streit um Umgang und Sorge ja nicht beendet.
Im gegenteil: die Töne werden lauter, die Sprache wird deutlicher werden.

Vielleicht wird die Justiz es irgendwann leid und man sieht sich vor dem Strafgericht wieder. Dann in einem öffentlichen Verfahren, indem sie sich warm anziehen und sich ebenfalls rechtfertigen müssen.

Mal sehen, was sie an verbalen Angriffen zu ertragen bereit sind!

Angel
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(30-09-2011, 16:31)Ibykus schrieb: Denn mit dieser "weisen" Entscheidung ist der elterliche Streit um Umgang und Sorge ja nicht beendet.
Hinweis: Der Name des Kindes ist nicht genügend geschwärzt, somit noch lesbar.
Frage: Viele OLG´s, und ich meine auch der BGH, hatten doch nun mehrfach entschieden, dass die Zerstrittenheit der Eltern nicht zu einem Entzug des Sorgerechts ausreicht. Im Umkehrschluss reicht es jedoch, das gemeinsame Sorgerecht nicht zu "vergeben", wenn die Eltern zerstritten sind?
Ist das nicht ein Widerspruch? Oder gibt es dafür im Familienrechts-Jargon eine plausible Begründung? Huh
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Danke für Deinen Hinweis, @blue! Hab noch eine schwarze Robe drüber gelegt ...

Der Senat hat uns Eltern so gestellt, als wären wir verheiratet und dann den 1671 zugrunde gelegt.

Danach würde es auch bei Zerstrittenheit der Eltern überwiegend beim gemSR bleiben.

Allerdings legt man bei der BEGRÜNDUNG des SR offenbar andere Maßstäbe an:
Während bei bestehender gemSorge dieses nicht so einfach wegen elterliche Streitigkeiten zu kippen ist, läßt man die gemSorge bei ihrer Begründung nicht zu, wenn Eltern "über das Mass" zerstritten sind. Und zwar unabhängig von deren Ursachen.
Hier wurde ja auch nicht viel über die Kommunikationsfähigkeit der Eltern gesagt.
In meinen Augen ist das ein Unrechtsurteil - voller kleingeistiger Willkür (die wiederum verständlich ist, aber eben nicht vorkommen darf).

Was noch auffällt: wenn das BVerfG ein solches Vorgehen gewollt hätte, dann hätte es m.E. angeordnet: Anstelle des § 1626a BGB tritt § 1671 BGB analog.

Möglich, dass mich das zum BGH bringt, bevor Vb eingereicht werden kann.
.
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(30-09-2011, 17:55)Ibykus schrieb: Möglich, dass mich das zum BGH bringt, bevor Vb eingereicht werden kann.
Davon wäre nach Möglichkeit abzuraten - es würde nur dem Hahne-Senat die Gelegenheit geben, aus der Steilvorlage weitere "maßstäbliche Leitlinien" zur Väterausgrenzung zu "entwickeln".

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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den Rechtsweg nicht auszuschöpfen, weil eine negative Entscheidung zu befürchten wäre ... ?
Was ist das denn für eine Strategie Huh
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