13-10-2011, 16:08
Auszug :
PKH Ablehnung weil :
"Er hat eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, die nicht nachvollziehbar ist. Er gibt keine Bruttoeinnahmen an, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wovon der Antragsteller derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet...."
- Es liegt vor : Gewinn- und Verlsutrechnung / BWA. Aber das scheint mal wieder zu überfordern.
Aber nun :
"Die nach § 114 ZPO erforderliche Erfolgsaussicht kann nicht nejaht werden, denn es ist zunächst von einer Unzulässigkeit des Antrages auszugehen. Der Antragsteller kann nicht unmittelbar das Familiengericht anrufen, er ist gehalten zunächst hierfür zuständige Stellen um Hilfen zu bitten. Dies ist vorliegend das Jugendamt der XXX in XXX, das über ausgebildete und erfahrene befähigte Mitarbeiter verfügt, um zunächst dem ratsuchenden Bürger zu helfen.
Gröhl.....
PKH Ablehnung weil :
"Er hat eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, die nicht nachvollziehbar ist. Er gibt keine Bruttoeinnahmen an, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wovon der Antragsteller derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet...."
- Es liegt vor : Gewinn- und Verlsutrechnung / BWA. Aber das scheint mal wieder zu überfordern.
Aber nun :
"Die nach § 114 ZPO erforderliche Erfolgsaussicht kann nicht nejaht werden, denn es ist zunächst von einer Unzulässigkeit des Antrages auszugehen. Der Antragsteller kann nicht unmittelbar das Familiengericht anrufen, er ist gehalten zunächst hierfür zuständige Stellen um Hilfen zu bitten. Dies ist vorliegend das Jugendamt der XXX in XXX, das über ausgebildete und erfahrene befähigte Mitarbeiter verfügt, um zunächst dem ratsuchenden Bürger zu helfen.
Gröhl.....