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teilungsversteigerung
#1
Hallo Smile

Ich hab da mal ne Frage und ich hoffe sehr, das mir jemand helfen kannSmile

Zur Sache: Eheleute sind geschieden und haben gemeinsam noch Eigentum, welches sie gemeinsam finanziert und auch aufgebaut haben. Nun möchte der im Haus verbleibene dem ausgezogenen keinen Cent für das Objekt geben. Vorabgenommen - in dem Fall ist eine teilung 50 / 50 mehr als gerecht, da beide gleichviel gearbeitet und investiert haben.

Nun wurde ca. vor einem halben Jahr eine Teilungsversteigerung angestrebt. Heute kam Post vom Amtsgericht, die ich nicht verstehe.


Was heißt das :

Auf Antrag des Antragstellers gegen Antragsgegnerin wird der Beitritt zu der angeordneten Teilungsversteigerung zugelassen.

Der Beschluss gilt zugunsten des Antragsstellers als BESCHLAGNAHME DES VERSTEIGERUNGSOBJEKTES.


Bin ratlos - was heißt das und was kann ich nun tun????

Vielen Dank Euch schon mal vorab Smile
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#2
Beschlagnahme = Finger weg. Damit ist das Objekt sichergestellt. Eintrag im Grundbuch ist gemacht, der Antragsgegner kann nicht mehr darüber verfügen.
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#3
Okay aber gilt das dann auch für den Antragssteller? Sprich, das der auch nix machen kann?
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#4
Ja.
Aber das ändert ja nichts, für dich, denn du kannst ja sowieso nix machen.
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#5
Der Antragsteller hat doch selber die Versteigerung beantragt?
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#6
Nein! Der Antragssteller ist der der im Haus verblieben ist, den Zugang zum Eigentum verweigert und den hälftigen Wert nicht auszahlen möchte. Aus dem Grund hat der Antragsgegner die Teilungsversteigerung beantragt! Und dann kam halt dieser Brift vom Gericht den ich echt nicht verstehe! Wieso ist jetzt eine Beschlagnahme zugunsten des im Haus verbliebenen??? Der hat es doch erst soweit kommen lassen.
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#7
(18-10-2011, 11:58)mari.mand schrieb: Aus dem Grund hat der Antragsgegner die Teilungsversteigerung beantragt!
Du schreibst sehr verwirrend.
Normalerweise ist derjenige, der einen Antrag stellt, der Antragsteller!

Kannst du das bitte mal etwas entwirren und weniger redundante und widersprüchliche Personenbezeichnungen verwenden?

Auf jeden Fall hindert die Teilungsversteigerung nun alle Miteigentümer an der Verwertung des Hauses.
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#8
sorry Smile

Also mann und frau haben über 12 Jahre ein haus aufgebaut und beide haben gleichviel investiert. Dann erfolgte die scheidung. Die Frau ist ausgezogen. Der Mann verweigert entgegen aller absprachen nun nach Wertschätzung des hauses die Auszahlung des halben wertes.
Das ganze ging über 2 jahre im Anwaltskrieg hin und her, bis die Frau sich dann entschied eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Dieses Verfahren läuft auch. Nun hat der Mann beim amtsgericht einen Antrag gestellt auf Beitritt zu der angeordneten Teilungsversteigerung. Keine ahnung was das heißt oder bewirkt. Es kam dann halt dieses Schreiben vom Gericht, das der Beitritt zur angeordneten Teilungsversteigerung für ihn zugelassen ist. Gleichzeitig in dem Schreiben dann auch die Mitteilung, das aufgrund dessen eine Beschlagnahmung des Versteigerungsobjektes zu seinen gunsten erfolgt.

@ beppo Sorry wollt nicht verwirrend schreiben. Aber Danke, das ich jetzt weiß das beide keinen Zugriff haben.

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#9
Klare Fragestellung:

WER beansprucht auf
WELCHER Grundlage
WAS gegen
WEN und
WARUM?
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#10
Die Frau hat aufgrund des Gemeinsamen Eigentums einen anspruch auf die Auszahlung des halben Wertes des Hauses gestellt. Der Mann ist allerdings der Meinung, das er da nichts auszahlen will. Daraufhin wurde von der Frau eine Teilungsversteigerung beantragt, die jetzt auch ausgeführt werden soll. Soweit ist das auch alles klar.

Nur jetzt hat der Mann einen Antrag gestellt bei Gericht. siehe bitte letzter beitrag von mir Smile
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#11
Beitritt heisst, dass ein weiterer Gläubiger von der Versteigerung profitieren will. Interessant, dass das Gericht das zugelassen hat, schliesslich ist nach wie vor strittig ob der Mann überhaupt Gläubiger ist.
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#12
Mal ganz blöd gefragt, wer steht denn mit welchem Anteil im Grundbuch?
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#13
@ p
ansich ist der Mann hier der Schuldner! Er lebt im Haus und verweigert die Auszahlung des hälftigen WErtes. Es wurde vom Gericht ja sogar schon bestimmt das er nach einer Gutachter - Schätzung den hälftigen Wert an die Frau auszahlen soll.

@beppo
Im Grundbuch sind sie je zur hälfte Eigner - Und Haus sowie dazugehöriger Grund sind schuldenfrei!
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#14
Glückwunsch zur endgültigen Begriffsverwirrung!

Bei der Teilungsversteigerung steht das ganze Objekt zum Verkauf, damit der Erlös verteilt werden kann. Dann sind beide Eigentümer je nach Eigentumsanteil Gläubiger dem Erwerber gegenüber. Erwerber kann auch einer der Eigentümer sein. Das ändert nichts: der andere ist Gläubiger seines Anteils. Kann aber auch sein, dass jemand anders mitsteigert. Das Gutachten ist nur eine Grundlage für die Wertermittlung. Ob der dann auch erzeilt wird, ist abzuwarten. Wenn nur der eine Miteigentümer sich für das Objekt interessiert, wird er es verhältnismäßig billig bekommen. Die früheren Vorstellungern über das Grundstück sind eigentlich aufgegeben dadurch, dass die Versteigerung beantragt wurde. Dann wird eben nicht gütlich ausgezahlt.
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#15
@ karlma

Dankeschön für die Erklärung Smile Dann bleibt jetzt nur noch abwarten und Tee trinken und schauen was dabei rauskommt. Leider gab es hier keinen anderen Weg Sad wie dieses Rechtsmittel! Ich hoffe sehr das da nicht nur ein Fremder mitbietet. Das Haus ist riesig und hat unheimlich viel Land und liegt dazu noch top !!! Naja schaun wir mal.
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#16
Da bieten sicher andere mit. Zwangsversteigerungen werden öffentlich angekündigt, erscheinen in den Lokalblättern, tauchen ungefragt in Immobilienbörsen auf. Als bei uns ein interessantes Haus versteigert wurde, sind wochenlang Massen von glotzenden Leuten dort rumgefahren, Fussgänger haben vor dem Zaun Fotos gemacht. An der Versteigerung sassen rund 80 Leute.
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#17
Jeder (Mit-) Besitzer z.B. eines Gebäudes kann die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Das heißt "Teilu
ngsversteigerung". Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung und birgt auch für den Antragsteller gewisse Risiken.
Das Mindestgebot richtet sich hier nicht nur nach dem Wert des Gutachtens, sondern auch nach eventuell vorhandenen Eintragungen von eventuell vorhandenen Gläubigern. Meist also eine Bank.
Sehr gefährlich kann es genau dann werden, da die Bank das Verfahren an sich reißen kann und selbst Zwangsversteigerung beantragen könnte.
Der gesamte Vorgang dauert sehr lange. I.d.R. haben die Rechtspfleger eines Amtsgerichtes hier mehr Ahnung als Rechtsanwälte. Also Finger weg vom Mietmaul.
Das ergibt sich alleine dadurch, dass Teilungsversteigerungen vergleichsweise selten sind und Anwälte wie Sand am Meer. Nun kann es ja sein, dass der Antragsgegner seinen Anteil behalten will, also eigentlich gar keine Teilungsversteigerung möchte. Dann gibt es auch evtl. Gegenmaßnahmen.
Weiterhin kann es auch passieren, dass nach erfolgter Teilungsversteigerung und damit verbundener Auskehrung des Erlöses, Streit über die Aufteilung des Erlöses entsteht, was nun erst einmal überhaupt nicht mehr Problem des Amtsgerichtes ist.
Denn nicht zwangsläufig muss es so sein, dass dann ganz verträglich 50/50 aufgeteilt wird, wenn Einwände einer Seite erfolgen.
Daher wird das Geld erst einmal sozusagen "eingefroren" und es kann hier ein Zivilprozeß folgen, der wiederum sehr lange dauern kann!
Die Kosten des Verfahrens trägt erst einmal der Antragsteller. Erst später, nach Versteigerung, werden die Kosten wieder aufgeteilt. Also auch auf den Antragsgegner.
Ein Tip : Wer sich hier RICHTIG beraten lassen will, sollte mal mit diesen Leuten telefonieren, denn die kennen sich da (eigene Erfahrung) wirklich aus :
www.teilungsversteigerung.net (Hatte aus Versehen eben .de angegeben. Also : .net !)

P.S.: Wenn Du dort eine E-Mail hin sendest, bekommst Du definitiv einige Tage später Deinen Rückruf!
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#18
(18-10-2011, 19:34)mari.mand schrieb: Das Haus ist riesig und hat unheimlich viel Land und liegt dazu noch top !!! Naja schaun wir mal.
Ihr beide seid so richtig dumm!

Bevor sowas unter den Hammer kommt, hätte man sich längst einigen können.!

Ihr beide seid somit recht wenig am Kindeswohl orientiert. Tongue
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#19
(18-10-2011, 17:04)karlma schrieb: Glückwunsch zur endgültigen Begriffsverwirrung!

Bei der Teilungsversteigerung steht das ganze Objekt zum Verkauf, damit der Erlös verteilt werden kann. Dann sind beide Eigentümer je nach Eigentumsanteil Gläubiger dem Erwerber gegenüber. Erwerber kann auch einer der Eigentümer sein. Das ändert nichts: der andere ist Gläubiger seines Anteils. Kann aber auch sein, dass jemand anders mitsteigert. ....
Genau. Und man daher befürchtet, dass das Objekt weit unter Wert verscheuert wird. Und deshalb kann der "Beitritt" ein sehr sinnvoller taktischer Schritt sein, von demjenigen gegen dessen Willen eine Teilungsversteigerung beantragt wird. Der Beitritt eines Miteigentümers ist vom Gericht immer zuzulassen, wenn er fristgerecht beantragt wird. Durch den Beitritt erlangt man wichtige Verfahrensrechte, (nämlich die gleichen wie Antragsteller) z.B. einen Zuschlag zu 7/10 oder drunter in dem 1.Termin und 2. Termin verhindern zu können.



# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#20
@blue
Also so richtig Dumm ist in dem Fall wirklich nur der Mann! Alles was als gemeinsames Eigentum vorhanden ist wurde geschätzt und hat nicht wirklich einen so geringen Wert. Die Frau hat mehrfach (persönlich und über ihren Anwalt) ein Angebot gemacht, welches zum Vorteil des Mannes gewesen wäre, da es den hälftigen Wert unterschritten hat. Allerdings ist dieser soooo verbohrt und in seinem Ego angekratzt, das er es immer wieder abgelehnt hat. Muss auch sagen es handelt sich hier nicht um mich, sondern Personen aus meiner Familie. Die Frau hat hier sogar auf alle Formen des Unterhaltes verzichtet und das nach (oben (12) hab ich mich verschrieben sorry) über 21 Ehejahren. Sie ist nicht wie die meisten Frauen - sie ist auch der Meinung ich bin gesund ich kann für mich allein sorgen. Ganz ehrlich das finde ich mehr als fair. Allerdings verkraftet der Mann es wohl nicht, das sie gegangen ist. Das einzige was sie möchte ist den hälftigen Wert des gemeinsamen eigentums, damit sie eine Grundlage zum leben hat um sich selbst wieder etwas aufzubauen. Ich hoffe sehr, das das Haus gut verkauft wird und sie endlich wieder neu durchstarten kann. Die Situation ist im Moment, das sie ansich nichts hat und auf hilfe angewiesen ist und das trotz aller fairness. Im Übrigen die Kinder sind Volljährig und davon komplett aussen vor.

@ sorglos
Danke für die Infos Smile

@Nappo
Vielen Dank für Deine Erklärung Smile Heute geht noch eine Email an teilsungsversteigerung.net raus, weil sich der Anwalt von der Frau damit nicht wirklich auskennt. Ich hoffe sehr, das die hier weiterhelfen können.

Lieben Gruß an alle Helfer Smile
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