18-10-2011, 12:46
gg RA "Borkenkäfer" habe ich ja Strafantrag wg. Übler Nachrede (§ 186 StGB) gestellt. Die Angelegenheit liegt derzeit beim GenStA.
Nun erhalte ich vom Familiengericht seinen Kostenfestsetzungsantrag wg der familienrechtlichen Unrechtsverfahren (Umgang/gemS):
u.A. werden Fahrtkosten von Osnabrück nach Tecklenburg für 35 Km geltend gemacht.
Dazu fordert ihn das Gericht auf, den eingereichten Antrag zu berichtigen, da die einfache Entfernung lt. Google nur 24,5 Km betragen.
Das Gleiche für die Fahrt zum OLG Hamm:
er gibt an 222 Km.
Das AG will nur 98 Km für die einfache Entfernung bewilligen.
Ratet einmal, was der liebe Ibykus nun machen wird!
(kl. Tipp: § 263 Abs. 2 StGB!)
Nun erhalte ich vom Familiengericht seinen Kostenfestsetzungsantrag wg der familienrechtlichen Unrechtsverfahren (Umgang/gemS):
u.A. werden Fahrtkosten von Osnabrück nach Tecklenburg für 35 Km geltend gemacht.
Dazu fordert ihn das Gericht auf, den eingereichten Antrag zu berichtigen, da die einfache Entfernung lt. Google nur 24,5 Km betragen.
Das Gleiche für die Fahrt zum OLG Hamm:
er gibt an 222 Km.
Das AG will nur 98 Km für die einfache Entfernung bewilligen.
Ratet einmal, was der liebe Ibykus nun machen wird!
(kl. Tipp: § 263 Abs. 2 StGB!)