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ZDFzoom am 26.10.2011
#1
Ein kleiner Programmhinweis:

ZDFzoom
Kampf ums Kind
Wenn Gutachten Familien zerstören

Zitat:"ZDFzoom" geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden?

Leider nur für eine halbe Stunde, leider erst ab 22:55h.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#2
passend zum thread
http://www.zoom.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0...71,00.html

ich hab die sendung leider verpasst, ich hoffe sie erscheint bald in der mediathek.

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#3
Bisher hat noch neimand etwas verpasst, denn der 26.10.2011 ist heute.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
(26-10-2011, 01:51)Zechpreller schrieb: ... ich hoffe sie erscheint bald in der mediathek.

habe sie hier gefunden
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#5
hab mich irgendwie im kalender vertan
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#6
Hat ja nicht langf gedauert, bis der Beitrag auch bei Youtube aufgetaucht ist.
http://www.youtube.com/watch?v=jorrfRK5W8k

Wieder einmal stand die `Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - Salzgeber und Partner´, kurz GWG, im Mittelpunkt der Sendung.
Die Antworten des, auf Familienrechtskongressen umtriebigen, Herrn Salzgeber lassen sehr zu wünschen übrig und hinterließen bei mir den Eindruck sein Unternehmen würde doch im Grunde nur als Dienstleister für Bürotätigkeiten die einzelnen Gutachterbüros entlasten.

Tatsächlich steht es aber an seiner "Tür" anders beschrieben:
Zitat:Von den Sachverständigen der GWG-Salzgeber und Partner und der GWG-Arbeitsgemeinschaft Aussagepsychologie, Salzgeber, Aymans, werden psychologische und fachärztliche Sachverständigengutachten insbesondere für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden erstellt. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden auch Gutachtensaufträge von Rechtsanwälten angenommen.
GWG

Die Gegenseite (Betroffene), diskutiert die Gutachten auf einer eigenen Internetseite: Hier!

Isabel Götz durfte aber auch wieder nicht fehlen und sprach weise davon, dass es schließlich eine Sache der Eltern wäre sich um die Kinder zu streiten.
Ich für mich entnehme ihrer Aussage einige defizitäre Tendenzen.
Darunter, dass sie verschweigt, dass ein guter Teil aus ihrem werten Kreis von Kolleginnen und Kollegen Streitigkeiten eher fördert denn hilft diese zu beseitigen.

Mit dem Teil, der sich mit einer - von einem für sie negativen Gutachten betroffenen - Mutter befasste, habe ich im Moment noch ein paar Schwierigkeiten, betreffend ihres eigentlichen Anliegens.
Soweit ich es verstanden habe, forderte sie eine Umgangsaussetzung, für mindestens ein Jahr, weil das Kind hin und hergerissen war und auf ihren Antrag hin die ohnehin schwierige Situation sich verschärfte.
Sie versteht nicht warum und ich verstehe sie nicht.

Ich kann nur vermuten, dass beide Elternteile dem jeweils anderen unterstellten, das Kind für sich alleine zu beanspruchen.
Offenbar konnten diese Unterstellungen nicht aus der Welt geschafft werden.
Hier hätte z.B. ein frühzeitig erfolgter kurzer Auftritt eines Menschen vom Schlag eines Uwe Jopt mindestens ein wenig erhellend für dieses Elternpaar sein können.

Mit einer Reichweite von >1Mio. Zuschauern war diese Ausgabe von ZDFzoom aber immerhin ein Beitrag, der nicht nur auf Betroffene wirken dürfte.
Die Botschaft war klar: Allen Kindern beide Eltern!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#7
Der 'Gutachten-Wahn' fächert sich nach meiner Erfahrung auf in die Problemzonen:

- Intransparente Auswahl-/Vergabepraxis der Gerichte
- Fragestellung des Gerichtes an das Gutachten und wie wird diese vom Gutachter aufgefaßt
- Probleme bei der Begutachtung hochkomplexer Strukturen und Systeme
- Was macht das Gericht aus dem Gutachten

Die Dukumentation beleuchtet diese Fragen -wenn auch ausschnitthaft- recht kritisch. Mangelhaft und zu kurz gegriffen die Darstellung ideologisch/rechtlicher Ursachen und Voreingenommenheiten, die zu diesem Theater führen.

Ganz übel die OLG-Richterin. Aufgabe der Rechtsprechung ist es doch gerade, bei Uneinigkeit zu entscheiden und NICHT einfach an die Streitenden zurückzugeben. Demnächt ist wohl damit zu reczhnen, daß der Eigentümer einer Sache und der Ladendieb weggeschickt werden, sie sollten sich gefälligst über die Eigentümerschaft an der Sache selbst einigen.Confused

_
Kann keine Einigung der Eltern herbeigeführt werden, dann sollte mE knallhart das Wechselmodell angeordnet werden. Das Sorgerecht sollte grundsätzlich bei beiden Eltern liegen und NUR im Rahmen des § 1666 BGB einem Elternteil entzogen werden dürfen, der § 1671 BGB ist ersatzlos zu streichen!

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