Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#1
Hallo,

mein Sohn ist jetzt 18 geworden und auf ein Internat für lernbehinderte
gekommen, weil er stark schwerhörig ist.

Mir hatte man beim Jugendamt gesagt, dass der Junge dort alles bekommt, was er braucht ( Wohnung, Essen, Taschengeld, Fahrkosten nach Hause ) und ich nichts mehr zahlen bräuchte.

Beim Bafögamt hat man mir gesagt, dass sie auch an den Landschaftsverband zahlen und ich an die auf keinen Fall zahlen muss.

Der Landschaftsverband sagt, dass die sich, wenn ich an den Jungen zahle, das Geld von ihm zurückholen.

Jetzt habe ich gestern einen Brief vom Anwalt bekommen, in dem er
von mir alle Einkommens- und Vermögensunterlagen anfordert und eine
Zahlung von 670,00 - 184,00 KG = 482,00 € Unterhalt für den Sohn pro
Monat fordert.
Dabei haben wir von dem Jungen noch gar nichts Schriftliches, alles,
was wir wissen, wissen wir nur aus Mails der Mutter.

Kann uns jemand einen Rat geben, ob ich jetzt zahlen muß oder soll
ich mir einen Anwalt nehmen ?

Wenn der Junge nie eine Lehre macht und nie arbeiten geht, muß
ich dann mein ganzes Leben für ihn Unterhalt zahlen ?

Ich bin ziemlich fertig, denn 482 € sind ne Menge Geld.

Weiß jemand, was ich in meinem Fall zu zahlen habe ?

Gruß
runner

Zitieren
#2
Netter Versuch von dem Anwalt. Der Anwalt hat das soweit zumindest in der Höhe richtig ausgerechnet, allerdings hat er vergessen zu erwähnen, das in dem Fall beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Ist der Anwalt von deiner exe ?

"Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes."

Sollte dein Kind den Anwalt beauftragt haben, würde ich versuchen mit ihm zu reden, die sachlage erklären und schauen ob man eine Lösung findet. Andernsfalls denke ich bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt.
Zitieren
#3
Nicht Sonderausgaben, sondern Mehrbedarf. Der ist entsprechend der Einkommensverhältnisse auf beide Eltern aufzuteilen.

Aber hier ist ja noch nicht mal klar, ob das Kind überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Wenn sein Lebensbedarf anderweitig bereits gedeckt ist, dann ist es das nicht.
Zitieren
#4
Hallo,

also -

erstmal ist es der Anwalt meiner EX, die Hartz4 bezieht und deshalb
nichts bezahlen muss.

Soll ich der Anwältin erstmal schreiben, dass sie mir Unterlagen des
Sohnes über z.b. Kostenübernahme des Landschaftsverbands und Bafög
etc. zur Verfügung stellen soll ?

Die Unterbringung des Kindes in diesem Internat ist aufgrund seiner
Behinderung für nötig befunden worden und bisher ist von den Behörden
niemand wegen einer Kostenübernahme an mich herangetreten.

Wie soll ich weiter vorgehen ?

Gruß
runner
Zitieren
#5
(30-10-2011, 13:33)runner schrieb: Soll ich der Anwältin erstmal schreiben, dass sie mir Unterlagen des
Sohnes über z.b. Kostenübernahme des Landschaftsverbands und Bafög
etc. zur Verfügung stellen soll ?

Nein. Gar nichts machen. Diese Anwältin ist genau wie die Mutter aus der Sache draussen. Das Kind muss seine vermuteten Ansprüche selbst geltend machen oder einen eigenen Anwalt beauftragen.

Nicht zulässig ist übrigens auch der gerne angewendete Trick, das volljährig gewordene Kind eine Vollmacht unterschreiben zu lassen. Die Anwältin darf es wegen des Interessenkonflikts trotzdem nicht vertreten. Sie würde ja sonst den Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen gleichzeitig vertreten.
Zitieren
#6

Sorry, Fehler von mir.

Das Kind hat selber die Prozessvollmacht an die Anwältin unterschrieben.
Habe ich gerade erst gesehen.
Weil die Mutter ja Hartz4 bekommt, ist sie ja automatisch aus den Zahlungen raus . ???

Und jetzt ?

Gruß runner
Zitieren
#7
Frag mal weiter beim Bafög-Amt, wieviel die Zahlen und wie der Bedarf bisher gedeckt ist. Weiter würde ich Anwalt auffordern, erst die Bedürftigkeit nachzuweisen, bevor etwas von Dir kommt.
Zitieren
#8
Hallo,

heute kam wieder Post vom Anwalt.
Jetzt haben sie 670,00 € für einen auswärts wohnenden Sohn zugrundegelegt, wobei bereits 280,00 für Unterkunft und Heizung enthalten sind.
Abzgl. KG verbleibt ein Rest von 206,00 €, den sie jetzt für Kleidung und Wohnkosten bei Ferienaufenthalten noch einfordern.

Ich habe dann beim Landschaftsverband angerufen und die sagten mir,
dass das Geld, wenn ich zahle, an die gehen muss.
Der Sohn hat gar nichts davon.
Er hätte es nicht bei uns einfordern müssen. Die hätten sich nicht gemeldet.
Er hat durch Bafög und Sozialhilfe alles, was er braucht.
Unterkunft und Essen wird gestellt.

Was soll ich jetzt machen ?
Muß ich die 206 € zahlen ?
Soll ich mir einen Anwalt nehmen und hat das Erfolg auf keine oder
geringere Zahlungsforderung ?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich Euren Rat dazu bekommen könnte.
Was würdet Ihr denn machen ?

Gruß
Runner
Zitieren
#9
Hallo, danke, aber ich haben keinen Kostenbeteiligungsbescheid erhalten.
Da die Mutter Hartz4 bekommt braucht sie nicht zahlen.
Ich brauchte mein Einkommen nur beim Bafögamt vorlegen, sonst nichts.

Was soll ich nur tun????

LG Runner
Zitieren
#10
(09-12-2011, 15:12)runner schrieb: Abzgl. KG verbleibt ein Rest von 206,00 €, den sie jetzt für Kleidung und Wohnkosten bei Ferienaufenthalten noch einfordern.
Mal zum mitschreiben.... Die wollen 206 Ocken monatlich für irgendwelche Ferienaufenthalte?
Wenn ja, dann versuchen sie Dich über´s Ohr zu hauen. Ich würde das einfach ignorieren und drauf ankommen lassen.
Zitieren
#11
Hallo,

mit Ferienaufenthalten meinen die die Aufenthalte zuhause bei der
Mutter, wenn er nicht in diesem Internat ist.

Warum sind in den 670€ nur Unterkunft und Heizung abgezogen ?
Was ist denn mit Verpflegung ?
Die bekommt er doch auch im Internat !

Ach man, ist das alles blöd.
Ich weiß nicht, was ich machen soll und ob dem Jungen
überhaupt noch etwas zusteht.

Der Landschaftsverband meint ja, das wäre schon schade, weil sie es ihm sowieso wegnehmen müssen.
Aber die Mutter meint halt, wir sollen das zahlen, was wir müssen.
Sie will uns einen reinwürgen.
Ihr ist egal, ob es der Junge bekommt oder der LWL.
Hauptsache ich zahle.

Gruß runner

Zitieren
#12
Ich verstehe dein Problem nicht so ganz.
Hier mangelt es doch ganz offensichtlich an der Bedürftigkeit.
Zitieren
#13
Hallo Beppo,
also meinst Du auch, dass der Junge keinen Bedarf haben dürfte?
Gruß Runner
Zitieren
#14
Ich kenne mich mit der Rechtslage bei Behinderten nicht so aus aber solange seine Bedürftigkeit nicht lückenlos belegt ist, gibt es nichts.
Und wenn der Landschaftsverband für ihn zahlt, ist er nicht bedürftig.

Ich würde der SackRAtte schreiben, dass eine Bedürftigkeit deines Sohnes nicht erkennbar ist.
Mehr nicht, denn du willst ihm ja keine Hilfestellung geben, die Lücken zu schließen.
Einen eigenen RA würde ich auch frühestens dazu holen, wenn eine Klage vom Gericht kommt.
Zitieren
#15
(10-12-2011, 18:10)runner schrieb: mit Ferienaufenthalten meinen die die Aufenthalte zuhause bei der
Mutter, wenn er nicht in diesem Internat ist.
Das ist ihr Privatvergnügen. Ihr steht nix zu! Ist er denn nicht auch zwischenzeitlich bei Dir?
Ansonsten fordere den blöden Anwalt auf, auf welcher Gesetzesgrunlage er meint, dass sie noch was zu bekommen hätte. Wer was will hat das zu bitteschön zu begründen! Einfach sagen -ich will-, iss nicht.
Zitieren
#16
Danke für Eure Hilfe.

Wir wissen, dass der Mutter nix zusteht.
Mit Ferienaufenthalten meinen sie, wenn der Junge bei der Mutter ist, braucht er ja Taschengeld und Geld für Verpflegung und Wohnkosten.

Wegen der Mutter hatte ich leider nie Kontakt zu meinem Sohn.

In dem Brief der Rechtsanwältin steht auch noch, dass Sozialhilfe gegenüber dem Unterhalt nachrangig ist und das zur Folge hat, dass Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich keinen Einfluss auf den Umfang des Unterhaltsanspruchs haben.

Ist das vielleicht der Knackpunkt und ich muss doch zahlen ?

Schönen Sonntag
runner
Zitieren
#17
Hallo,
das was du schreibst, trifft auf mich nicht zu.
Ich kann kein Hartz4 beantragen, da ich arbeiten gehe.
Ich brauchte nur einmal mein Einkommen vorlegen, als es um den Bafögantrag ging.
Gruss Runner
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind ab 18 Jahre Aufstieg 6 2.185 19-09-2022, 14:46
Letzter Beitrag: p__
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 2.998 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__
  5 Jahre Beziehung - Kind geplant - wie vorbereiten (ich viel Vermögen / sie keines)? Rat 11 3.807 12-03-2022, 10:11
Letzter Beitrag: Nachtwanderer
  Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ? paule 5 1.916 04-12-2021, 23:02
Letzter Beitrag: Michael Meiser

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste