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Rat gesucht - Trennung, Auszug, Wechselmodell
#1
Hallo Liebe Mitväter,

bei mir steht gerade eine Trennung an, bzw ist die Trennung schon vollzogen. Als die Trennung im Raume stand bin ich bei Recherchen auf diese Seite gestoßen. Wir (unverheiratet, fast 12 Jahre zusammen) bewohnen noch eine gemeinsame Wohnung(Wir beide stehen im Mietvertrag). Meine Ex will mich so schnell wie möglich loswerden und drängt mich zum Auszug.
Grundsätzlich steht dem nichts entgegen aber ich habe zur Bedingung gemacht, dass wir uns vorher über eine schriftlich fixierte Umgangsregelung für unseren Sohn (ca 14 Monate, gemeinsames Sorgerecht) einigen. Ich habe einen entsprechenen Vorschlag gemacht, der in Richtung 50:50 geht. Zuerst kam Zustimmung und kein Widerspruch. Nachdem Sie sich offensichtlich mit Kreti und Pleti beraten hat (Ihre Familie will mich von Anfang an loswerden) hat sie meinen Vorschlag stark eingeschränkt und relativiert. Ihr Argument war, dass ich zu viel trinke und dass daher keine Übernachtungen in Frage kommen. Das hat sie vorher allerdings nie gestört, wenn sie abends weg war, was relativ häufig vorkommt. Seitdem trinke ich nichts mehr und bin auf das nächste fadenscheinige Argument gespannt.

Während der Beziehung wurde folgendes vereinbart: Sie kümmert sich während der Elternzeit (10 Monate) um das Kind und Haushalt, danach kümmere ich mich Vormittags um das Kind und arbeite Nachmittags. Nun hat sie nachmittags einige Dienstverpflichtungen und sonstiege Termine, sodass ich bis vor kurzem überwiegend die Betreuung übernahm (über den Zeitraum von ca. 3 Monaten) und meine Arbeitstätigkeit ca um 50% zurückgefahren habe. Ihr Versuch unseren Sohn bei einer Tagesmutter abzuladen ist an meinem Widerstand gescheitert. Während der Elternzeit hatte sie auch schon diverse Aktivitäten und Termine, so dass sie durchschnittlich 10-15 Std. pro Wo. beschäftigt war und ich die Betreuung schon während ihrer Elternzeit übernahm. In der Spitze war sie 2 von 3 Tagen nicht oder nur eingeschränkt für das Kind da (u.a. auch wegen Schwarzarbeit). Seit einigen Wochen führe ich Buch über ihre und meine Aktivitäten und werde auch noch Kallender, in die sie alles eingetragen hat kopieren.

Als die Trennung im Raum, war spekulierte ich auf den Faktor Zeit um meine überwiegende Betreuungsarbeit ins Feld führen zu können(Kontinuitätsprinzip). Sie ist aber Beamtin auf Vorbereitung und kann sich nach belieben krankschreiben und beurlauben lassen, was sie auch tat.

Somit hockt sie auch seit ca einem Monat zu hause. Die Betreuung ist nun unregelmäßig, weil sie mal vormittags da ist, mal nachmittags oder den ganzen Tag. Einen verlässlichen Tagesablauf für den kleinen zu schaffen, hält sie nicht für nötig. Auch vereinnamt sie den kleinen völlig, wenn sie zu hause ist.
Nun habe ich erfahren, dass sie sich ohne mein Wisssen hat beurlauben lassen und als ich annahm sie sei bei der Arbeit, war sie beim JA und beim RA.
Es deutet also darauf hin, dass sie gegen eine 50:50 Lösung angehen wird.

Ein weiteres Problem ist, dass ich im Falle eines Auszugs ALG 2 beantragen müsste und nicht weiß in wie Weit sie mir Wohnraum und Geld für den kleinen zugestehen.

Ich habe mein ganzes Leben nach dem Kleinen ausgerichtet und kann nicht so mir nichts dir nichts meine Arbeitsbedingungen ändern und will das auch gar nicht. Ich will mein Kind zu 50% weiter betreuen. Um eine Übernachtung oder ein paar Stunden würde ich auch nicht feilschen. Es sollte aus meiner Sicht zumindest grob darauf hinauslaufen.
Zumal meine Ex sich bei der der Erziehung/Betreuung schon einige Aussetzer geleistet hat und ich sie für psychisch krank halte(Depression, konkrete Verdachtsmomente) und ich ihn nicht mehr als unbedingt nötig ihrer Obhut überlassen will.

Diese Woch steht noch ein Gespräch an(Paarberatung) in dem wir die Umgangsregelung weiter erörtern wollen. Sie wird aber von Tag zu Tag gehässiger und verlogener und glaube auch nicht mehr daran, dass wir gütlich zu einer Lösung kommen.
Ich weiß, dass sie dies nicht will und dass sie wohl darauf spekuliert, dass das Amt mich zum arbeiten verdonnert und die Umgangssache dadurch gelutscht ist. Zunächst waren ihre Aussagen, dass ich unbedingt und paritätisch an Beziehung und Betreuung teilhaben soll. Nun wurden mir Aussagen zugetragen, dass man auch an einem Tag der Woche seine Vaterrolle ausüben könne.
Mir wurde auch zugetragen, dass wenn das Gespräch bei der Beratung kein Ergebnis haben wird, dass das JA sich einschalten wird.

Ich muss noch dazu sagen, dass es auf beiden Seiten genug schmutzige Wäsche gibt und es sehr eklig werden könnte. Ich gehe auch davon aus, dass sie als Mutter einen Vorteil haben wird.

Ich habe ausser dem Kind nichts mehr zu verlieren und werde jeden (schmutzigen) Weg gehen. Habe auch schon daran gedacht die Psychoterror Karte zu ziehen, möchte das erstens aber nicht und habe zweitens die Befürchtung, dass es auch böse ins Auge gehen könnte.

Wie soll ich mich also verhalten?

Konkrete Fragen:

-Kann sie mich irgendwie aus der gemeinsamen Wohnung zwingen.

-Was habe ich in Bezug auf ALG 2 zu beachten und zu erwarten.

-Was hätte ich beim JA zu beachten und zu erwarten.

-Was mache ich, wenn sie gehen und das Kind mitnehmen will.

-Wie wären meine Chancen vor Gericht

P.S. Ich weiß, dass das ein langer Text ist, der auch noch nicht alles sagt. Ich bedanke mich schon einmal für die Mühe und für Rat und Hilfe.
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#2
Hi,

1. Wechselmodell wird offiziell nicht gehen, da ihr total zerstritten seit.
2. Sie kann dich jederzeit binnen 10 Minuten aus der Wohnung kriegen. Stichwort "Gewaltschutzgesetz".
3. Wenn sie nicht schummeln würde, so wäre die Sache längst geklärt.

A. Sei artig und total gewaltfrei. Alkohol sofort weg kippen.
B. Stell dich dumm und lass dich von ihr scheinbar verarschen.
C. Du bist von Feinden und Spionen umgeben. Demnächst kommt Post mit dreckigen Stellungnahmen von deinen guten Freunden. Absender: Familiengericht. Du wirst darin lesen, dass diverse Zeugen dich doof und frech und asozial finden. Daher wärest du auch für Kinder total ungeeignet....
D. sichere deine Gesundheit. Du wirst hier Reserven brauchen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
E. Zeit gewinnen !
F. kauf dir noch heute ein Smartphone S2. Warum ? Damit du dir etwas gutes tust ... und ausserdem hat das Ding einen sehr guten Photoapparat... den wirst DU noch brauchen !
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#3
Hallo Anti-Ja,

danke für den Beitrag.

Zu B.

Tue ich schon.

Zu C

Ich arbeite seit 11 Jahren mit Kindern und Jugenlichen und könnte da viele Leumundszeugen aquirieren. Desweiteren bin ich regelmäßig mit dem kleinen Unterwegs und bekomme immer Komplimente, dass er so ruhig und fröhlich sei.

Ist das was wert?

Zu E

Das versuche ich, aber ich weiß nicht, wie lange es noch gut geht.

Zu F

Mit dem kaufen ist es schwierig, weil die Ex das Geld verwaltet. Daher war bislang auch der Weg zum Anwalt verstellt.
Das mit den Fotos finde ich etwas unklar. Kannst du das näher erläutern.
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#4
iglu,
ich schließe mich dem Vorredner an.

Das Ganze läuft bereits nach Schema F ab. Je mehr Du Dich gegen das Unvermeidbare stemmst, umso häßlicher wird die Mutter und damit Deine Situation.

Der ALLES weitere entscheidene Punkt ist, wenn die Mutter die überwiegende Betreuung übernimmt und Du aus dem Haus bist. Diesen Punkt bestimmt die Mutter!

Es MUSS Dir mE nun darum gehen, Dich so schnell wie möglich mental auf die neuen Bedingungen einzustellen und Deinen Weg auf diese neuen Bedingungen hin auszurichten!

Weg mit Schaden! Halte diesen möglichst gering. In eine für Dich und in Deinem Sinne positive Situation kommst Du nicht mehr so ohne weiteres, denn ... Du bist ein Mann und Vater, insofern noch nie richtig und gleich- und vollwertig im System drinnen gewesen.

Je schneller Du das einsiehst, umso besser für Dich.
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#5
Hi,

du bist evtl. noch sehr naiv.

In der Post wird stehen, dass du auffällig viel mit Kindern zu tun hast. Sehr viel. Vielleicht wird auch Pädophil angedeutet.
Dann bist du binnen 10 Minuten KO.

Warum hat die KM Einblick in dein Vermögen ???
Diskret ändern kannst du das jetzt nicht mehr.
WARUM ????

Dann kennt die KM jetzt bereits den monatlichen Betrag, den du demnächst als Unterhalt zahlen wirst.

Wie lauten eure Verdienstdaten ?
Schulden ?
Miete oder Eigentum ?

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#6
Zu Anti-Ja,

Als ich mit ihr zusammenzog bin ich in alle Verträge miteingstiegen. Es war einfacher mein überschaubares Einkommen, gleich auf ihr Konto zu überweisen als 12 Einzelüberweisungen zu tätigen.

Ich bin verschuldet, habe kaum mehr Einkommen (auch durch die Reduzierung meiner Arbeitszeit), Vermögen sowieso nicht. Finanziell ist bei mir nichts zu holen und das weiß sie auch. Es wäre eher anders herum. In naher oder absehbarer Zukunft wird sich das auch nicht ändern.
Zu Skipper,

Dein Beitrag ist nicht sehr ermutigend aber trotzdem danke. Wenn ich dich richtig verstehe bist du der Meinung, dass ich nehmen soll, was ich kriegen/aushandeln kann?!
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#7
Hi,

somit wirst du später evtl. auf fiktives Einkommen fest genagelt.
Du kannst ja nebenbei noch als Kassierer im Puff arbeiten

Wie viel verdienst du derzeit bei welcher Arbeitszeit ?
Was verdienst sie ?
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#8
Was Deine wirtschaftlichen Verhältnisse betrifft, iglu....

Job und Einkommen auf ein Minimun kürzen, das Netto sollte über Kindesunterhalt plus etwa 300 Euro liegen. Lies dazu hier bitte unbedingt unter 'Was bleibt mir eigentlich noch' von 2Fast.

Suche eine hübsche Wohnung für Dich und Dein Kind und mache Dich weitegend unabhängig von der Mutter und freue Dich auf tolle Zeiten mit Deinem Kind. Es wird - Standardumgang vorausgesetzt - ca. 1/3 des Jahres bei Dir leben ... ohne Kindalltags- und Partnerstreß. Du wirst jedes zweite WE und später in den Schulferien eine gute Zeit mit Deinem Kind haben. Freu Dich drauf!
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#9
Hi Anti-Ja,

Ich arbeite als Lehrkraft auf Honorarbasis. Einkommen sowie Arbeitszeit sind unstetig (Bedarf, Ferien usw.) Bei aktuellem Stand verdiene ich weniger als 400€.

Sie ist Realschulanwärterin also Beamtin auf Probe/Vorbereitung und hat mit Kinderzuschlag usw, 1400€ Brutto wobei sie die Steuern komplett zurückerstattet bekommt.
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#10
es ist nicht so einfach dir einen treffenden guten Rat zu geben.

Gründe wie du aus der Wohnung katapultiert werden kannst hast du ja schon genannt bekommen. Dein Mietvertrag nutzt dir in der Situation wenig, kann sogar unangenehm werden, wenn du nicht mehr dort wohnst, aber nicht so einfach aus dem Vertrag kommst.

Wenn deine LG die Sache ein wenig trickreich und durchdacht angeht, und danach sieht es gänzlich aus, hast du juristisch eher schlechte Karten. Wenn du dich jetzt nicht venünftig mit ihr einigen kannst, ist es vielleicht das Beste, erst einmal aus der Schusslinie zu gehen.
Mach Urlaub - sofort, mindestens einen Monat lang, lass es dir gut gehen. Sag ihr, dass du verreist, aber nicht mit wem und wohin, und melde dich in der Zeit auf keinen Fall, und sei auch nicht erreichbar (Handy aus!). Dann hat sie erst einmal etwas zum Grübeln, und das Ziel ihrer Aggression droht verloren zu gehen.

Verlieren kannst du dabei eigentlich nichts. Wenn du zurückkommst stehen vielleicht deine Koffer vor der Tür, du bist raus, und hast erst einmal ne Menge gelber Briefe vom Gericht zu lesen. Das wäre dann aber in deiner Gegenwart, mit mehr Dramatik, ziemlich sicher genauso gekommen. Vielleicht sieht die Welt dann aber auch ganz anders aus.
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#11
Hallo Skipper,

wesentlich mehr kann ich mein Einkommen kaum herunterfahrenWink

Was die Wohnung betrifft habe ich noch offene fragen bezüglich ALG 2. Wird mir erhöter Wohnraum für das Kind zugestanden?
Hallo 2fast,

Ja die Situation ist relativ undurchsichtig und alles, was ich dazu lese ist häufig widersprüchlich oder passt nicht ganz. Ich habe auch schon überlegt, ob ich nicht einfach abwarte und mich zurücklehne, bis sie psychisch völlig zusammenbricht und sich die Sache von alleine erledigt. Mir ihren Problemen im Gepäck und der aktuellen Situation ist das eigentlich nur eine Frage der Zeit.

Dann wiederrum ist mir auch daran gelegen die Sache möglichst zügig und schmerzlos über die Bühne zu bringen.
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#12
(31-10-2011, 15:05)iglu schrieb: Hallo Skipper,

wesentlich mehr kann ich mein Einkommen kaum herunterfahrenWink

Was die Wohnung betrifft habe ich noch offene fragen bezüglich ALG 2. Wird mir erhöter Wohnraum für das Kind zugestanden?
Selbst wenn nichts an Einkommen da ist, keine Angst, Du wirst mit Deinem Kind nicht verhungern. Der 'angemessene Wohnraum' hängt auch vom Alter des Kindes ab. SGB ist unklar und die Rechtsprechung noch nicht gefestigt.
Grundsätzlich hast Du mit Deinem Kind einen 2-Personenhaushalt, 65 qm sollten darstellbar sein; 'angemessene Miete' ist sehr vom örtlichen Mietspiegel abhängig.

Wenn Du KEIN Einkommen hast, dann wirst Du große Schwierigkeiten mit dem Kindesunterhalt bekommen. Und wenn Du Dich bei McD Teilzeit an den Bräter stellst, sieh zu, daß Du irgendwie den vollen KU zahlen kannst und als Aufstocker absetzen kannst. Dann hast Du die Unterhaltsmafia schon mal draußen.
Und dann schmeißt Du (gedanklich) auch noch die Mutter raus und läßt es Dir mit Kind (zeitweilig) richtig gut gehen.

Eine gute und gut gesicherte Umgangsregelung muß her. Sie wird das Fundament Deines Vaterseins bilden!!!


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#13
Hi,

laut Gesetz zahlst du bei deinem Auszug 6 Monate lang 50 % der alten Miete, sofern die KM das so will ...
Wie hoch ist die derzeitige Miete ?
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#14
Stell noch heute einen Anträg beim Jobcenter und beim Sozialamt (fristwahrend per Fax!). Du seist mittel- und obdachlos, Frau hätte Dich rausgeworfen... Du wüstest mit Deinem Kind nicht mehr wohin und nicht mehr weiter... Bitte Wohnungs- und Jugendamt bei der Wohnungssuche behilflich zu sein.... Das Wohl eines Kindes sei in Gefahr!Undecided

Leg dem JC gleich aktuelle Bewerbungen und eine Auswahl an Wohnungen vor, stelle Antrag auf Erklärung der Unbedenklichkeit für einen Wohnungswechsel und Übernahme von Umzugskosten, Mietsicherheit und Erstausstattung der Wohnung. Heute. Sofort. Jetzt auf den neuen Weg machen.Wink

Die Miete der alten Wohnung wird mW sogar zeitweilig vom JC übernommen.
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#15
Ziehe auf keinen Fall aus. Und Du hast Alkoholverbot. Wenn KM irgendetwas abzieht, die Polizei ruft und Du hast ´ne Fahne, bist Du draussen. Lass Dich nicht provozieren - wenn KM Dich körperlich angeht, solltest nur Du danach Spuren davon haben und Deinerseits die Polizei rufen.

Wenn KM gehen will, lass sie - ohne Kind. Sollte sie mit Kind verschwinden wollen, zeig ihr das hier: http://www.fr-blog.com/2011/05/25/olg-sa...smitnahme/

Deine Aufzeichnungen verwende, um "Schmutz" seitens der KM zu neutralisieren, verzichte aber darauf, selber mit Schmutz zu antworten. Immerhin willst Du ja der für das Kind besser geeignete Elternteil sein. So solltest Du Dich dann auch darstellen: Am Kindeswohl orientiert, das zwei gleichwertige Eltern braucht. Insofern ist es nur konsequent, wenn Du von Dir aus das Wechselmodell anbietest: http://www.fr-blog.com/2011/05/16/ag-erf...selmodell/ Inwieweit das beim Alter Eures Kindes eine Chance ist, kann ich nicht einschätzen; die Tatsache, dass Du viel mit Kinder zu tun hast, könnte hilfreich sein.

Da offensichtlich die KM die wirtschaftlich stärkere Person ist, insbesondere prognostisch betrachtet, wäre es m. E. eine eher dumme Entscheidung, Dich zum Unterhaltszahler machen zu wollen. Es soll vereinzelt FG geben, die rechnen können.

M. E. brauchst Du einen guten und mit den Usancen des für Dich zuständigen Gerichtes vertrauten Anwalt; u. U. kann Dir der örtliche vafk helfen.




Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(31-10-2011, 15:29)Skipper schrieb: Stell noch heute einen Antrag beim Jobcenter.
Morgen würde durchaus auch Sinn manchen, da es der 1. d.Monats ist. Was Skipper schreibt, ist theoretisch schon richtig, allerdings gibt es einige Fallstricke bei der praktischen Durchführung.

Wichtig bei dem Antrag: Nenne dein Kind namentlich im Antrag, kreuze "alleinerziehend" an und unterschreibe 2x: Einmal für dich und einmal als ges. Vertreter deines Kindes. SR ist dabei egal. Entscheidend ist, dass es zu deiner Familie, ergo zu deinem Haushalt gehört.

Trenne klar familienrechtliche Fragen und sozialrechtliche. FamR ist der Schlüssel der Tag ab dem die Trennung der Haushalte in Betreuung- und Zahlelternteil manifest wird. Die Mutti will diese Trennung erreichen, mit so wenig wie möglich Zugeständnissen vor Auszug. Du brauchst so viele wie möglich. Allerdings ist 50:50 (im derzeitigem Zustand des Rechtswesens) nur mit Zustimmung beider Eltern möglich. Verabschiede dich von unrealistischen Optionen.

Andererseits ist es sehr wohl möglich viel Umgang durchzusetzen. Habe gerade vorletzte Woche mit einem Vater Übernachtungsumgang bei 1,5 jährigem Kind durchgesetzt.

Lasse dich von JA nicht vertrösten: Kein Auszug ohne schriftliche Umgangsregelung! Notfalls per Gericht.

Und sozialrechtlich:
1. Kein Umzug in eine Wohnung, die kein Kinderzimmer hat. Du kommst sonst aus dem Loch nicht mehr raus!
2. Laß dir das Kind keinesfalls aus dem Antrag streichen!
3. Melde das Kind sofort mit Nebenwohnsitz bei dir. Verlange Zustimmung der Kimu dazu!
4. Antrag auf Erstausstattung stellen, inkl. Babyausstattung. Zwischen 800 und 1600 E sind drin, du brauchst aber konkrete Liste de anzuschaffenden Gegenstände. Bei Bedarf melde dich über www.umgangskosten.de

Zitat:Ich habe ausser dem Kind nichts mehr zu verlieren und werde jeden (schmutzigen) Weg gehen.
Das erst ist eine ganze Menge! Das Väterausgrenzungsystem ist bestens darauf vorbereitet, deine "schmutzigen" Wege gegen dich zu verwenden. Wut ist kein guter Ratgeber. Spare dir den Zorn für später auf.





# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#17
WP,
Nicht-Ausziehen ist mE unnötiges Geplänkelm verzögert nur alles und verschärft die Situation unnötig.
Die Mutter kriegt den Vater sofort aus der Wohnung, ob im Gewaltschutz oder durch Antrag auf Zuweisung selbiger.

Allerdings sollte irgendwo eine Erklärung hinterlegt werden, daß der Auszug nur unter Androhungen der KM erfolgte und im Sinne einer Deeskalierung und damit letztlich im Interesse des Kindes erfolgte. Ist das Kind noch weit unter 3 Jahre, wird es vom Auszug nicht viel mitbekommen.

Mit fester Umgangsvereinbarung jetzt das Kind sofort in die neue Wohnung integrieren, Suche, Einrichtung der Wohnung, Pinseln usw. Das kann ein wundervoller Neustart für Vater und Kind sein...


sorglos,
ganz klar gibt es da jede Menge praktische und technische Hürden zu beachten.
Mir ging es vorrangig und daher vereinfacht darum, iglu zunächst den neuen Weg überhaupt zu zeigen.

Ein Antrag heute hat mW und inzwischen rückwirkenden Charakter! Daher heute noch.

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#18

Mit einem 14 Monate alten Kind gegen den Willen der Muddi die Wohnung zu verlassen, kann aber auch ganz schön nach hinten los gehen.

.
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#19
(31-10-2011, 15:37)wackelpudding schrieb: M. E. brauchst Du einen guten und mit den Usancen des für Dich zuständigen Gerichtes vertrauten Anwalt; u. U. kann Dir der örtliche .......
@wackelpudding
1. Wenn jemand erst rauskriegen soll, welcher Anwalt gut ist, verliert er viel Zeit... ich meine er muss jetzt vorrangig selbst handeln. Und dazu wird er hier gut informiert.
2. nun könnte ich dutzende oder hunderte nenne, die mit der örtlichen Abofalle nicht gut gefahren sind - kostet ihn auch nur Zeit, wenn er Leuten zuhören muss, die ihm erzählen, wie schlecht es ihnen erging. Wer in der Situation jemand bestärkt, an ein Wechselmodell zu glauben, der möchte ihn für einen ideologischen Kampf verheizen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#20
(31-10-2011, 16:01)2Fast schrieb: Mit einem 14 Monate alten Kind gegen den Willen der Muddi die Wohnung zu verlassen, kann aber auch ganz schön nach hinten los gehen.

.
Wer spricht davon?

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#21
(31-10-2011, 16:04)Skipper schrieb: Wer spricht davon?

das hier:
(31-10-2011, 15:29)Skipper schrieb: Du seist mittel- und obdachlos, Frau hätte Dich rausgeworfen... Du wüstest mit Deinem Kind nicht mehr wohin


hatte ich so verstanden. Er soll also wohnen bleiben und gleichzeitig genannte Anträge stellen??
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#22
(31-10-2011, 15:48)Skipper schrieb: Ein Antrag heute hat mW und inzwischen rückwirkenden Charakter! Daher heute noch.
Sorry, das wäre mir absolut neu. Bei SGBII gilt immer Tag der Antragstellung. Kennst du ne Änderung?


(31-10-2011, 15:48)Skipper schrieb: Allerdings sollte irgendwo eine Erklärung hinterlegt werden, daß der Auszug nur unter Androhungen der KM erfolgte und im Sinne einer Deeskalierung und damit letztlich im Interesse des Kindes erfolgte. Ist das Kind noch weit unter 3 Jahre, wird es vom Auszug nicht viel mitbekommen.
Deshalb soll er von der Kimu einen unterschriebenen Zweizeiler verlangen:

"Wir als Eltern sind uns einig:
Das Kind XX, gb. XX soll im Haushalt der Kimu mit Hauptwohnsitz und beim Vater mit Nebenwohnsitz gemeldet sein. Die Kimu erteilt dazu erforderliche Vollmacht."

Wenn Kimu das nicht unterschreibt, kein Umzug.

Dann folgendes

"Wir als Eltern sind uns einig:
Der Vater wird bevollmächtigt, im Namen des Kindes XX, geb. XX alle evtl. Anträge auf Sozialleistungen für die Zeiten in seinem Haushalt zu stellen und ggfs. gerichtlich durchzusetzen.
Die alleinsorgeberechtigte Mutti"

Mit eine 3. Vereinbarung dann die konkrete Umgangsregelung:
"Kind ist x Tage dann und dann beim Vater....."
(Achtung sozialrechtlich gilt nur ein Tag als Tag an dem Kind länger als 12h beim Vater ist.)

Insbesondere 1. und 2. sind Prima Gelegenehiten bei JA-Gesprächen klarzukriegen udn herauszuarbeiten, wie Mutter den Kontakt von Kind und Vater fördern möchte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#23
2Fast,
auch ein Trennungsater bildet mit seinem 'Umgangskind' eine grundrechtlich geschütze Familie. Das Kind lebt zeitweilig bei ihm oder soll es zumindest können, hat einen Anspruch darauf.

Wo und wie soll dieser neu organisierte Vater das Zusammenleben mit seiner Familie (auch Umgang genannt) ohne neue Wohnung organisieren? Im Zelt unter der Brücke? Im Wald bei den Wölfen...Wink

Ich wollte keinesfalls so verstanden werden, daß er das Kind einfach mitnimmt. Um Gottes Willen, nein.Undecided
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#24
Zu Antragstellung und Rückwirkung

Ein Antrag auf ALG II wirkt zum 1. des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wurde.

§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II

Dort:
§ 37Antragserfordernis
(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen.

(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.



In Fachlichen Hinweisen § 37 steht:
(Stand 20.05.2011):

Wirkung (37.6)

(6) Die Antragstellung hat konstitutive (anspruchsbegründende)
Wirkung. Leistungen stehen daher erst ab Antragstellung zu. Der
Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 2)
.
Eine Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende nach Ende eines Bewilligungsabschnitts setzt einen
neuen, konstitutiv wirkenden Antrag voraus. § 37 gilt nicht nur für
die Erstbewilligung, sondern für jede Folgebewilligung. Für einen
Zeitraum vor der (erneuten) Antragstellung können Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht erbracht werden (§ 37
Abs. 2 Satz 1).

Genaue Qielle muß ich nachsehen.
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#25
(31-10-2011, 15:48)Skipper schrieb: Nicht-Ausziehen ist mE unnötiges Geplänkelm verzögert nur alles und verschärft die Situation unnötig.
Ja hallo, die KM "verschärft" doch, da wird der TO nicht umhin kommen, seine Konfliktbereitschaft zum Wohle des Kindes zu zeigen, ansonsten kann er sich schon ´mal auf eine wenig erfreuliche Zukunft einstellen.

(31-10-2011, 15:48)Skipper schrieb: Die Mutter kriegt den Vater sofort aus der Wohnung, ob im Gewaltschutz oder durch Antrag auf Zuweisung selbiger.
Warum dramatisierst Du? Wäre hiernach nicht zu vermuten, dass die Wohnungszuweisung eher an den TO erfolgen würde?






Wer nicht taktet, wird getaktet...
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