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Rat gesucht - Trennung, Auszug, Wechselmodell
#26
Zitat:(6) Die Antragstellung hat konstitutive (anspruchsbegründende)
Wirkung. Leistungen stehen daher erst ab Antragstellung zu. Der
Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 2).
Ja, Juristendeutsch - lädt ein zum Mißverständnis. Auf gut deutsch heißt das:

Geld gibts erst ab Tag des Antrags, aber
alles was für sie überwiegend nachteilig sein könnte, beziehen wir ab Monatsbeginn ein
(z.B. Geldzuflüsse werden runtergerechnet auf ganzen Monat, Verbrauchspflicht für übersteigende Vermögen, Auskunftspflichten, andere Geldquellen z.B. Arbeitslosengeld 1, Nachweispflichten wie Kontoauszüge, etc. ) Einzig evtl. positiv: Bestand einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind.

Deswegen ist und bleibt der "Tag der Antragstellung" wichtiges Steuerungsmittel eines pot. bedürftig(-gemachten) Vaters. Lieber also nicht überstürzt. Das lohnt sich fast nur, wenn schon eine Unterhaltsklage eingegangen ist, damit man den "Absetzungsmonat" nicht versäumt.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
WP,
ich halte Deine Ansichten hierzu für sehr unrealistisch.

Mutter mit 14-Monate-Kind wird alles erhalten, was sie will!
Völlig zweckfrei, sich gegen sie zu stemmen und damit die Ausgangsbasis für die kommende Trennungselternebene völlig zu versauen.

Wäre das Kind 10 Jahre älter, ja, dann könnte man anders überlegen...
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#28
(31-10-2011, 16:01)sorglos schrieb: 1. Wenn jemand erst rauskriegen soll, welcher Anwalt gut ist, verliert er viel Zeit... ich meine er muss jetzt vorrangig selbst handeln. Und dazu wird er hier gut informiert.
Na ja, ich würde nach nur einer Beratung überhaupt nicht handeln... und einen Anwalt braucht er doch ohnehin...

(31-10-2011, 16:01)sorglos schrieb: 2. nun könnte ich dutzende oder hunderte nenne, die mit der örtlichen Abofalle nicht gut gefahren sind - kostet ihn auch nur Zeit, wenn er Leuten zuhören muss, die ihm erzählen, wie schlecht es ihnen erging.
Nachdem der TO jetzt ja schon schlau gemacht wurde, kann´s eigentlich auch nicht mehr schaden...

(31-10-2011, 16:01)sorglos schrieb: Wer in der Situation jemand bestärkt, an ein Wechselmodell zu glauben, der möchte ihn für einen ideologischen Kampf verheizen.
Nicht doch, weshalb meinst Du, kam der Hinweis auf einen guten Anwalt?




Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#29
Hallo zusammen,

vielen Dank für die rege Beteiligung. Wenn ich richtig lese scheinen sich hier mindestens zwei Meinungspole heraus zu kristallisierenWink.

Vielleicht noch einmal zur Erklärung:

Die KM habe ich als Partnerin abgehakt. Dafür ist zu viel vorgefallen. Ich weiß nicht wie es in drei Monaten ist aber jetzt ist es so. Ich bin jetzt 30 und kann mich durchaus mit dem Gedanken anfreunden neu anzufangen...aber nicht ohne Kind.

Ich kann mich auch gut mit dem Gedanken anfreunden auszuziehen. Mein Verbleib in der Wohnung ist ein Druckmittel meinerseits um eine Umgangsvereinbarung zu erreichen. Sie hätte mich lieber gestern als heute raus und ich weiß, dass sie eine Heidenangst davor hat, dass ich hier noch über Monate wohne. Sonst nichts.

Ich habe im Laufe des Nachmittags darüber nachgedacht, dass ich sie bei dem Vermittlungs gespräch auf das festnagel, wozu sie eigentlich schon ihre Zustimmung gegeben hat. Das würde mir im Prinzip reichen. Dann wäre mein Sohn an 3, 3,5 Tagen bei mir. Zusätzlich möchte ich da noch Übernachtungen herauskitzeln von mir aus auch mit einer Übergangszeit.

Soweit so gut. Das fette Problem dabei ist, dass sie Vereinbarungen jeglicher Art gerne nach ihrem Gutdünken erweitert oder einschränkt. Kurz gesagt ich hätte in eine Vereinbarung kein riesiges Vertrauen. Zumal sie bereits angefangen hat über Versetzungen und dergleichen zu reden.

Wenn ich richtig gelesen habe sagt eine Fraktion, dass ich nehmen soll was ich bekommen kann und eine andere sagt ich soll ggf. Druck machen und keine Zugeständnisse machen. Habe ich das richtig verstanden?

Hinzu kommen dann natürlich noch die Technischen Probleme (ALG 2, Ummeldung usw.) Teilweise habt ihr dazu ja schon einiges geschrieben.

Das Gespräch ist übermorgen. Was haltet ihr davon?
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#30
Link funzt nicht.

Für mich sind Gesetz und Technische Anweisung klar formuliert.

Wenn das JC das anders handhabt, dann Widerspruch oder wegen Notlage gleich zum SG. Wäre nicht das erste Mal, wenn die ihre Praxis überprüfen müßten. Wink

Ein Antrag jetzt kann nicht schaden und uU Ansprüche sichern.
Antrag im November schließ hingegen Ansprüche für Oktober von vornherein aus.


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#31
Was das Jobcenter betrifft:

Ich habe bereits beim Jobcenter vorgesprochen, was relativ amüsant ist, wenn man vorher schon einmal im Internet recherchiert.

Grundtenor war in etwa, dass es Grundsätzlich nichts gibt und wenn dann nur unter ganz exclusiven Bedingungen(Übernahme Mietkaution). Was die Erstaustattung betrifft sagte er, dass ich sie HÖCHSTENS anteilig bekommen würde, da der Gesetztgeber davon ausginge, dass die Ausstattung der jetzigen Wohnung zu gleichen Teilen uns gehören würde.

Vom Kind bzgl. des Wohnraums wollte er erst garnichts wissen. Auf meine Nachfrage ob ich das Kind bei mir melden müssen sagte er, dass er mir keine Informationen in den Mund legen könne um dadurch in eine vorteilhafte Situation zu geraten. Er schickte mich weg mit der Auflage eine Wohnung für mich alleine zu suchen.

Im Internet habe ich bei meinen Recherchen gelesen, dass ich Anspruch auf eine entsprechend größere Wohnung hätte, egal in welchem Umfang das Kind von mir betreut wird und wenn es nur ein Tag im Monat ist. Ausserdem habe ich gelesen auch in Urteilen, dass mir Anteilig ein Mehrbedarf als alleinerziehender und Anteilig Sozialgeld für das Kind zustünde.

Was davon ist nun richtig?
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#32
iglu,
wie wäre der Gedanke, die KM für Dieses oder Jenes zu gewinnen, statt über Druck zu bewegen? Eine Mutter mit kleinem Kind hat unendliche Möglichkeiten, über Druck geht da gar nichts.

Sprich ihr Herz, biete ihr Deine Hilfen an, ganz offiziell. Kommt gut bei Ämtern und Gerichten.
Für die Mutter wird das eine große Umstellung, wenn Deine Betreuung erstmal weg ist. Aus der Wohnung mußt Du vermutlich eh raus.

Gespräche finden wie statt? Mit Moderation und Mediation und gut schriftlich festgehalten doch hoffentlich.

_
Das JC muß Dich vollständig und richtig zu Deinen Ansprüchen beraten.
Suche Dir schon mal einen guten Anwalt für Sozialrecht. Die JC versuchen die Leute von vorn bis hinten zu verarscxen.
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#33
(31-10-2011, 19:09)iglu schrieb: Was das Jobcenter betrifft:

Ich habe bereits beim Jobcenter vorgesprochen, was relativ amüsant ist, wenn man vorher schon einmal im Internet recherchiert.

Grundtenor war in etwa, dass es Grundsätzlich nichts gibt und wenn dann nur unter ganz exclusiven Bedingungen(Übernahme Mietkaution). Was die Erstaustattung betrifft sagte er, dass ich sie HÖCHSTENS anteilig bekommen würde, da der Gesetztgeber davon ausginge, dass die Ausstattung der jetzigen Wohnung zu gleichen Teilen uns gehören würde.

Vom Kind bzgl. des Wohnraums wollte er erst garnichts wissen. Auf meine Nachfrage ob ich das Kind bei mir melden müssen sagte er, dass er mir keine Informationen in den Mund legen könne um dadurch in eine vorteilhafte Situation zu geraten. Er schickte mich weg mit der Auflage eine Wohnung für mich alleine zu suchen.
Das ist der Jobcenter "Abwimmel"-Klassiker. Natürlich nur mündlich - die Amtsjacke weiß ganz genau was dir zusteht. Aber sie hat es geschafft, dich von einer konkreten Antragstellung abzuhalten.

Im Grunde ist alles was er sagt - halbrichtig - aber eben für dich nachteilhaft formuliert. Wie gesagt, er möchte dich vorrangig abwimmeln.

Anträge nur schriftlich! Auf solche "Ansagen" kommt in Zukunft stets die höffliche aber bestimmte Frage: "Können Sie mir das bitte schriftlich geben?"

Wir leben in einem Aktenstaat. Alles was nicht in der Akte ist, existiert nicht. Beim Jobcenter muss man grundsätzlich immer alles schriftlich machen und sich immer Eingangstempel geben lassen. Vergesse jedes Vertrauen in den "Rechts"staat, wenn du mit dieser Behörde zu tun hast.

Bezüglich der Mutter:
Ja verhandle solange friedlich wie es geht (und gib dir Mühe dass es weiter friedlich geht, als du dir jetzt zutraust.). Aber laß dir das wozu sie zustimmt auch schriftlich geben. Zügig ohne Zeit zu verplempern. Bereite es vor. Lieber Zweizeiler als garnichts in der Hand. Unterschriebene Elternvereinbarungen sind von unschätzbarem Wert. Egal wie kleine Details sie betreffen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#34
An Skipper,

ich persönlich kann auf Druck verzichten und auf das ganze Halli Galli sowieso. Nur habe ich unter Anderem hier bei den FAQs gelesen, dass man auf keinen Fall freiwillig die Wohnung verlassen soll. Danach richte ich mich im Moment.

Das erste Gespräch hatten wir bei profamilia. Das war wenig erfreulich. Für die Dame stand schon alles fest. Abstand und Objektivität Fehlanzeige. Sie fragte mich, warum ich nicht einfach gehen würde. Ich Antwortete, dass ich da juristische Bedenken hätte. Daraufhin ist sie völlig ausgeflippt.

"Ich lasse mich von Ihnen nicht auf dieses Niveau ziehen. Wenn sie juristisch argumentieren wollen gehen Sie zum Anwalt und klagen Sie sich gegenseitig kaputt." Die Pöbeleien gingen ein paar Minuten so weiter. Ich glaube die Frau hat selbst so einiges im Gepäck.

Dann waren wir bei der Diakonie. Der Mann wirkte mitfühlend, hatte eine gute Gesprächsführung und versuchte die Sache auf dem Teppich zu halten. Dort gehen wir Mittwoch wieder hin. Das alles lief unter dem Label "Paarberatung".

Selbstverständlich werde ich auf eine schriftliche Fixierung achten.
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#35
@iglu
Sofern Du eine Elternvereinbarung für den Umgang schriftlich hinkriegst und Deine Befürchtungen, die KM würde sich nicht daran halten, bestehen bleiben, stelle beim FG den Antrag, der Vereinbarung die Klausel nach §89 II FamFG hinzuzufügen. Da die KM ja angehende Beamtin ist, kann es für sie Eigenwilligkeiten empfindlich hageln.

@skipper
Gleichbehandlung muß man schon fordern - nachgeschmissen kriegt man sie seltener.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#36
iglu,
die Frau hat mE völlig Recht. Laß die Paragraphen aus dem Spiel.
Ihr müßt Euch auf der Elternebene neu finden und organisieren, da helfen Gesetze nicht wirklich, stellen nur ganz entfernte Rahmen dar, die zudem für Väter recht toxisch werden können.

Der Diakonie-Mann scheint um Klassen besser. Ich kann auf zahllose dieser Gespräch zurückblicken. Männer, so meine Erfahrung, machen das durchweg besser, bleiben neutraler, können sich besser abgrenzen.

Mir hat es stets geholfen, mich mental NICHT in Opposition zur Mutter zu setzen, sondern neben sie und auf das gemeinsame Kind zu achten.

Ich denke, jeder muß dort, wo er gerade steht, seinen Weg und zu seiner 'Handschrift' finden, alles muß auch irgendwie zu einem selbst passen.
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#37
(31-10-2011, 19:43)iglu schrieb: Nur habe ich unter Anderem hier bei den FAQs gelesen, dass man auf keinen Fall freiwillig die Wohnung verlassen soll. Danach richte ich mich im Moment.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so als non-plus ultra in der FAQ dargestellt wird. Ganz wichtig dabei ist selbstredend das Alter der/des Kindes/er.
Dir sollte bewußt sein, dass in dem Alter eures Kindes Du selbst schlechte Karten hast. Wäre das Kind 6 oder 7, würde die Sache ganz anders aussehen.
Hier in diesem Fall stimme ich @skipper zu, so lange wie möglich die bestmögliche Kommunikation mit der Mutter aufrecht zu erhalten.
Jeden Gegenwind, den Du versuchst zu erzeugen wird mit 20-fachem Gegenwind von JA und Gericht erzeugt.

In dem Alter des Kindes gehört das Kind "per deutscher Definition" zur Mutter!

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#38
@iglu

Wie @skipper rate ich Dir, auf Dein Kind zu achten. Anders als @skipper rate ich Dir jedoch, Dich nicht neben die KM, sondern neben Dein Kind zu setzen und die Dinge aus seinem Blickwinkel zu betrachten zu versuchen. Und mach klar, dass Du da sitzen bleibst: Du bist die Lobby Deines Kindes - eine andere hat es nicht!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#39
Hi,

warst Du schon beim Jugendamt?
Auf jeden Fall dort einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin ausmachen und mit Kind hingehen. Genau beachten, was in der Trennungsfaq und anderswo (z.B. pappa.com 1. Hilfe) zum Umgang mit Jugendamt empfohlen wird. Das JA wird Dir vielleicht nicht helfen, aber die Dame wird Dich gesehen haben und Deinen tollen Umgang mit Eurem Kind, dass verringert doch die Wahrscheinlichkeit, dass sie alles glaubt, was die KM sagt.
Das Ihr den Mediator gewechselt habt, ist richtig. Es zeigt doch zumindest auch, dass die KM sich nicht völlig verschließt.
Such Dir ggf. noch einen psychologischen Berater. Der kann Dir helfen, was Du wann und wie sagen und tuen kannst / solltest.
Wenn Sie Dich aus der Wohnung haben wollte, ginge das in der Tag ganz schnell, andererseits hat sie vielleicht Angst, dass Du a) anschließend wirklich ausrastest, b) sie beamtenrechtliche Konsequenzen bekommt, bei offensichtlicher Falschbeschuldigung.
Ich teile die Ansicht, dass Du nach aller Möglichkeit eine schriftliche Elternvereinbarung zum Umgang und danach möglichst auch zum Unterhalt haben solltest BEVOR Du ausziehst.

Viel Glück und bleibe hier "online".

Die trennungsfaq, pappa.com und andere sind sehr gute Informationsbasen, aber Sie können Dir Dein Leben und Deine Entscheidungen nicht abnehmen. Sehr gut ist schonmal, dass Du Dir vom Start weg Gedanken machst und bereit bist zu kämpfen.
Es gibt noch den ISUV.de mit Forum. Die sind weit weniger radikal als hier und haben aber auch oft weniger Ahnung. Was Sie allerdings haben, sind Kontaktanwälte die doch meistens gut und günstig sind.

Willkommen im Club
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#40
(01-11-2011, 00:29)c schrieb: Es gibt noch den ISUV.de mit Forum. Die sind weit weniger radikal als hier und haben aber auch oft weniger Ahnung.

Das möchte ich (teilweise) unterschreiben! Big Grin

Das "Radikale" am ISUV liegt lediglich daran, dass deren Anwälte "radikal" Geld verdienen möchten! Tongue (an abgelegten Vätern)

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#41
Vor den ISUV-Anwälten muss man im allgemeinen warnen.
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#42
Na gut, also "meine" ISUV-Familienrechtsanwältin war gut und günstig.
Vielleicht habe ich aber auch einfach nur Glück gehabt.
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#43
Deine Erfahrung will ich nicht in Frage stellen, die Mehrheit der Erfahrungen mit ISUV-Anwälten ist leider schlecht. Verbreiteter Tenor ist, dass diese Anwälte für ihr Geld äusserst unengagiert sind, ihren Einsatz minimieren. Wer ISUV-Anwälten das Mandat entzieht und einen anderen nimmt, erlebt meistens eine deutliche Verbesserung.

Der ISUV ist irgendwann um 2000 immer stärker zur Mandantenpumpe geworden, als im vafk Aufbruchstimmung herrschte und einige Väter dorthin weggeströmt sind. An den Schaltstellen des ISUV sitzen viele Anwälte. Das ist unlösbar, denn man kann mit Leuten, die an Unterhaltspflichten mitverdienen nicht gleichzeitig Interessen von Unterhaltspflichtigen vertreten.
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#44
Hallo zusammen,

morgen ist ja das Gespräch, und ich habe mir als Ziel gesetzt dort herauszuholen was herauszuholen ist, damit ich ersteinmal etwas in der Hand habe. Danach werde ich wie von Wackelpudding vorgeschlagen den Antrag nach §89 stellen.

Kann man diesen Anrtag einseitig stellen? Gibt es dazu eine Anhörung oder geht das so durch?
Wie sind da die Erfahrungswerte?
Achso.

Was die Umgangsvereinbarung anbetrifft. Muss man die notariell beglaubigen lassen oder ist das egal?
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#45
(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: Hallo zusammen,

morgen ist ja das Gespräch, und ich habe mir als Ziel gesetzt dort herauszuholen was herauszuholen ist, damit ich ersteinmal etwas in der Hand habe. Danach werde ich wie von Wackelpudding vorgeschlagen den Antrag nach §89 stellen.

Kann man diesen Anrtag einseitig stellen? Gibt es dazu eine Anhörung oder geht das so durch?
Wie sind da die Erfahrungswerte?
Achso.

Was die Umgangsvereinbarung anbetrifft. Muss man die notariell beglaubigen lassen oder ist das egal?
Ich fürchte, mit DEM Wissen und mit DER Einstellung wirst Du Schiffbruch erleiden bzw. das 'rausholen', das erhalten, was Du verdient hast.
Undecided




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#46
(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: morgen ist ja das Gespräch, und ich habe mir als Ziel gesetzt dort herauszuholen was herauszuholen ist, damit ich ersteinmal etwas in der Hand habe. Danach werde ich wie von Wackelpudding vorgeschlagen den Antrag nach §89 stellen.

Vorsichtig. Nicht stolpern. Grundlage für Ordnungsmittel nach §89 FamFG ist ein Vollstreckungstitel. Das ist zwei Stufen weiter wie das, was jetzt anliegt.

Im Gespräch ist das Optimalziel eine von beiden Eltern akzeptierte Vereinbarung. Vermeide eine Sprache wie "herausholen".
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#47
(01-11-2011, 12:56)p schrieb:
(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: morgen ist ja das Gespräch, und ich habe mir als Ziel gesetzt dort herauszuholen was herauszuholen ist, damit ich ersteinmal etwas in der Hand habe. Danach werde ich wie von Wackelpudding vorgeschlagen den Antrag nach §89 stellen.

Vorsichtig. Nicht stolpern. Grundlage für Ordnungsmittel nach §89 FamFG ist ein Vollstreckungstitel. Das ist zwei Stufen weiter wie das, was jetzt anliegt.

Im Gespräch ist das Optimalziel eine von beiden Eltern akzeptierte Vereinbarung. Vermeide eine Sprache wie "herausholen".


Solche Begrifflichkeiten werde ich mir wohl verkneifen könnenWink

Zu Skipper,

wenn ich über ein solides Wissen und fundierte Erfahrungswerte hätte, müsste ich ja keinen Rat suchen.
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#48
(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: ... dort herauszuholen was herauszuholen ist, ...
Verkneife dir eher jede Art von Show-Down-Mentalität. Wechsel den Blick: Jedes minimale Schriftstück, wozu du die Kimu gewinnen kannst, ist besser als keines. Gewöhne dich mit ihr langsam daran, dass ihr die anliegenden Sachen im Interesse am Kind gemeinsam "niederschreibt".

(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: Was die Umgangsvereinbarung anbetrifft. Muss man die notariell beglaubigen lassen oder ist das egal?
Nein. Das ist nicht nur egal, sondern hinderlich - ein Notar wird ja bei eurem Gespräch nicht zugegen sein. Ein Zettelchen von den (Mehrzahl!) Eltern ist der reine Ausdruck der verfassungsmäßig geschüzten Elternautonomie. Daher bereite kurze, knappe, kompromissfähige und unterschriftsreife Vorlagen vor - und drücke sie allen Gesprächsbeteiligten in die Hand.

Ich habe schon erlebt, dass ein ausgerissenes Zettelchen, vielleicht 6x9 cm, mit lediglich einem Satz und beiden Unterschriften, das entscheidende Dokument in einer ganzen Trennungsgeschichte war.

Nochmal: zu Gericht kannst du jederzeit immer noch und dein ganzes Leben lang - jetzt besteht noch die Möglichkeit, das festzuhalten, wozu beide Eltern bereit sind. Sicherheit wirst du damit nicht erlangen, aber du kannst Pflöcke in einen Sumpf schlagen, in dem ansonsten deine Vater-Kind-Beziehung unterzugehen droht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#49
(01-11-2011, 12:25)Skipper schrieb: Ich fürchte, mit DEM Wissen und mit DER Einstellung wirst Du Schiffbruch erleiden bzw. das 'rausholen', das erhalten, was Du verdient hast.
Undecided

Na, dann verbessern wir die Informationslage halt: http://www.elternvereinbarung.de/verbindlichkeit.php

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
Danke @ Wackelpudding,

habe ich im Laufe des Tages schon gelesen.

Ich habe inzwischen folgende Elternvereinbarung aufgesetzt. Was ´haltet ihr davon?

Elternvereinbarung

Die sorgeberechtigten Eltern Frau … – nachstehend KM (Kindsmutter) genannt - geboren am … und Herr … – nachstehend KV (Kindsvater) genannt treffen für Ihren gemeinsamen Sohn … – nachstehend das Kind genannt – geboren am 0…. folgende Vereinbarung, die am 01.12.2011 in Kraft tritt:

1. Wohnsitz
Der erste Wohnsitzt des Kindes ist der Wohnsitz der KM derzeit….
Der zweite Wohnsitz des Kindes ist der Wohnsitz des Vaters derzeit_______________________________________.
2. Versicherungen
Das Kind ist über die KM krankenversichert. Die KM trägt Sorge für andere notwendige Versicherungen.

3. Umgang
Der KV übt sein Umgangsrecht jeden ______________________________________ einer Kalenderwoche von______bis______________________________________________ aus.
Die KM hält sich bereit das Kind um _______ zu übergeben und um __________ in Empfang zu nehmen.
Die KM hält ausreichend Kleidung bereit, die der Jahreszeit und dem Wetter angemessen ist. Des Weiteren hält sie notwendige Hygiene- und Pflegeprodukte (Windeln, Feuchttücher, Lotionen, Salben etc.) sowie, falls erforderlich, medizinische Produkte (Arzneien, Thermometer etc.) bereit.

3.1. Umgang während der Ferien
Während der gesetzlichen Schulferien des Landes Schleswig – Holstein übt der KV sein Umgangsrecht zusätzlich jeden ___________________ einer Kalenderwoche von_______ bis__________________________ ________aus.

3.2. Umgang während gesetzlicher Feiertage
Die vorstehende Umgangsregelung wird durch gesetzliche Feiertage nicht berührt.

3.3 Umgang während einer Krankheit des Kindes
Liegt ein ärztliches Testat vor, dass das Kind nicht transportfähig ist, so tritt die vorstehende Umgangsregelung für den vom Arzt festgesetzten Zeitraum außer Kraft.
3.4. Hinderungsgründe

Sollten Hinderungsgründe auftreten, die die KM oder der KV nicht zu vertreten hat oder die eine Betreuung des Kindes unmöglich machen (Krankheit, höhere Gewalt etc.), so muss der jeweils andere Elternteil die Betreuung übernehmen. Auf Verlangen ist ein Nachweis für den Hinderungsgrund beizubringen.

4. Besuche

Sowohl die KM als auch der KV haben das Recht das Kind nach terminlicher Absprache beim jeweils anderen Elternteil in der Zeit von _________ bis___________ zu besuchen. Der Zeitraum des Besuchs beträgt höchstens _________Minuten.

5. Änderungen
Änderungen der vorstehenden Vereinbarung, sowohl im Einzelfall als auch im Grundsatz, bedürfen des Einvernehmens beider Elternteile.




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