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Hauspfändung
#1
Hallo liebe Forengemeinde,

wer kennt sich aus mit Pfändungen in diesem möglichen Szenario:

- ich ziehe zu meiner Mutter (Haus läuft auf sie)
- ich wandle mein komplettes Bankgeld in Bargeld, Elektronikartikel und Gold um und lagere es versteckt im Haus meiner Mutter
- ich werde dann wegen meiner psychischen Erkrankung berufsunfähig/ arbeitslos, beziehe irgendwann Harz 4 und stelle spätestens dann die Unterhaltszahlungen ein.

Dann wir ja irgendwann gepfändet und vollstreckt, leider ist wird dies ergebnislos sein.

Kann der Staat das Haus von meiner Mutter dann durchsuchen und Gegenstände, die offiziell ihr gehören pfänden, weil ich dort gemeldet bin?

Vielen Dank im voraus.

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#2
Meine Meinung als Laie:

Das Haus werden sie nicht pfänden können, solange ihr dort wohnt.
Sachen wie TV, Auto (wenn kein Luxusauto ist) sowie alle was ihr für den Alltag braucht wie Kühlschrank, Mikrowelle, PC etc. darf nicht gepfändet werden.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommen will, dann muss -soweit ich weiß- er euch vorher per Post informieren und den Tag des Besuches ankündigen. Bis dahin wisst ihr, was ihr mit den Wertgegenständen (die NICHT zur Kategorie oben gehören, also wie Gold, Bargeld etc.) macht... Angel
Es ist immer vorteilhaft, gute und vertrauensvolle Beziehungen zu Nachbarn zu haben Angel

Ansonsten macht einfach was alle bei "Raus aus den Schulden" machen: Spiel das arme Schwein, bis die Gläubiger irgendwann mal aufgeben. "TV macht schlau, na gut manchmal.", wow das hat sogar gereimt. Big Grin Ich muss immer wieder lachen, wenn ich die Sendung sehe.
Das ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur nutzlose Tipps von einem faulen Spinner. Smile
Aber lass die Anderen "nicht Spinner" hier auch mal Tipps geben.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#3
Der Gläubiger kann den GV beauftragen, die Pfändung, auch bei Behauptung des Schuldners, die Sachen gehörten nicht ihm,
vorzunehmen (§ 119Nr.2 GVGA). Der wahre Eigentümer muss dann vom Gläubiger die Freigabe der Sachen verlangen, wobei er
allerdings sein Eigentum nachweisen muß. Gibt der Gläubiger die Sachen nicht frei muß Drittwiderspruchsklage ( §771 ZPO)
eingereicht werden.
Das habe ich sinngemäß dem Buch " Über den Umgang mit Schuldnern" von Peter David entnommen.
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#4
Ich weiß ja nicht wie alt Du bist; die Schulden laufen halt mit Zinsen auf;
klar kannst Du Dich momentan klamm machen.
Nur; wem vererbt denn Mutti die Hütte.......?
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#5
(01-11-2011, 19:03)Desillusionierter schrieb: - ich ziehe zu meiner Mutter (Haus läuft auf sie)
- ich wandle mein komplettes Bankgeld in Bargeld, Elektronikartikel und Gold um und lagere es versteckt im Haus meiner Mutter

Wertgegenstände dort zu verstecken, wo man wohnt ist sicherlich keine so gute Idee. Ein Banksafe ist da praktisch und das sollte in einem angrenzenden EU-Land sein. Mach doch mal Urlaub in Aachen.
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#6
Bei Bezug von Sozialleistungen ist allerdings mit einem Ersuchen des Regimes
eines Kontenabrufs in dem vermuteten Mitgliedsstaat zu rechnen.
Dem Ersuchen würde in so einem Fall auch stattgegeben.
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#7
(01-11-2011, 20:46)zwangszahler schrieb: Bei Bezug von Sozialleistungen ist allerdings mit einem Ersuchen des Regimes
eines Kontenabrufs in dem vermuteten Mitgliedsstaat zu rechnen.
Dem Ersuchen würde in so einem Fall auch stattgegeben.

Der Exilierter meinte aber nur ein Postfach (oder safe). Kein Bankkonto! Postfächer bei Banken sind m. E. nicht vernetzt.
Wenn ein Bankkonto mit dicken Guthaben, dann lieber außerhalb der Pleite Union, ich meine Europäische Union; lass lieber auf den Namen der Mutti laufen.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#8
Bankschließfächer werden bei einem Kontoabruf auch berücksichtigt
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#9
Dieses Thema gabs schon zur Genüge hier im Forum. Es gibt EU-Länder wo keine Kontoauskünfte gegeben werden, weil die Zinsertragssteuer anonym abgeführt wird. Ein Banksafe in einem anderen EU Land muss man erstmal wissen. Und wenn der Geldtransport wieder aktuell wird, dann gebe ich den einfachen Tip eben 10 mal mit je 8.000 € über die Grenze zu gehen und wenns dann noch nicht reicht am nächsten Tag halt nochmal.

Wer ein bedeutendes Vermögen besitzen sollte, kann doch einige Scheine für eine Beratung ausgeben.

Ich würde Geld nicht im Wald vergraben, da es verfault.
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#10
Ich befinde mich in einem ähnlichen Szenario und klinke mich mal ein: Wohne bei meinen Eltern, besitze nichts von Wert und was ich von Wert besitze gehört nachweisbar anderen, ich verdiene weniger als Selbstbehalt.

Der GV war auch schon zu Besuch bei meinen Eltern Zuhause und wollte pfänden. Hab die EV abgegeben, ich besitze nichts was man mir nehmen könnte. Durchsucht wurde nichts, das hat sich alles im Wohnzimmer meiner Eltern abgespielt, in meine separate Wohnung ist der nicht mal reingegangen, hätte der eh nichts nehmen können oder Sachen finden können, die mir negativ ausgelegt werden könnten.

Problem sehe ich nur, sollte ein Elternteil sterben und ich erbe, bis dahin haben sich bestimmt ein Haufen Schulden aufgebaut, dann ist mein Erbe weg. Wie kann man vorbeugen? Ich hoffe 1. das meine Eltern noch sehr lange leben, unabhängig von dieser Angelegenheit und dass ich bis dahin die PI durch habe. 2. Vorabschenkung/Übertragung auf mein Geschwisterteil. 3. Klausel im Testament, dass ich nur das Erbe antreten kann, wenn ich nachweisbar schuldenfrei bin und solange ein Treuhänder eingesetzt wird, da zumal Mieteinnahmen vorhanden sind.

Wenn ein Elternteil verbleibt, kann dieser dann Alleinerbe sein, auch wenn Kinder vorhanden sind und diese keine Einwände damit haben?

Da muss man sich mal genauestens informieren was möglich ist. Soweit bin ich noch nicht, obwohl es, Gott bewahre, jeden Tag eintreten könnte.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#11
@ Exilierter

Da muß ich dir wiedersprechen, bei Steuerstrafverfahren und bei Beziehern von Sozialleistungen ist ein Kontoabruf möglich und dem wird auch nachgekommen.
Da der Threatersteller zum Ziel hat H4 zu beziehen, ist diese Tatsache auch relevant für ihn. Sollte er auf H4 verzichten, besteht
keine Rechtsgrundlage für einen Kontenabruf.
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#12
Ich hatte mal einen hochverschuldetn Schwager.
Der hat es geschafft, meiner Schwester einen Braten in die Roehre zu schieben.
Dieser besagte Schwager, er moege in Frieden ruhen, hatte vermoegende Eltern.
Diese hatten erkannt, dass alles Vermoegen im Falle einer Erbschaft dahin gewesen waere.
Als nach dem Vater dann die Mama von Jan Klapperbein abgeholt wurde, ging das Vermoegen an die Minderjaehrige Tochter und der Papa hatte Wohnrecht auf Lebenszeit, die sich dann durch Alkoholkonsum verkuerzte.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#13
Al Bundy, und mit diesem Wohnrecht war dann der Pflichtteil bedient? Kann man als Schuldner, welcher Sorte auch immer, Erbschaften komplett ausschlagen?
Ich würde gerne zu Gunsten meines Geschwisterteiles auf meinen Pflichtteil verzichten, im Gegenzug wird mir dann lebenslanges Wohnrecht gestattet und die Immobilie kommt nicht unter den Hammer.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#14
Ich hab vom Erben leider keine Ahnung, kenne nur den konkreten Fall. So, wie ich es verstanden hatte, das Testament hatte Vorrang vor dem Pflichtteil.
Dies ist aber keine gesicherte Erkenntnis. Meine Nichte besass definitiv das Haus...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#15
@zwangszahler
Kontoabruf in der gesamten EU? Das glaube ich kaum und bei der Masse von Hartz IV Empfaenger wuerde das eine echte logistische Herausforderung sein.
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#16
(01-11-2011, 23:00)Al Bundy schrieb: das Testament hatte Vorrang vor dem Pflichtteil.

Das Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Pflichtteilsanspruch hat aber Vorrang vor dem Testament.

Wenn sich aber jemand mit seinem Erbteil aus dem Testament zufrieden gibt, wird er kaum mal gezwungen, seinen Pflichtteilsanspruch einzuklagen. Habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht...ndung.html
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#17
das ist eine sehr interessante Frage. Bei grossen Erbmassen lohnt es sich gewiss, sich vorher darum zu kümmern und dafür auch einige Tausender zu investieren..

Ich habe mal gehört, dass man die Hälfte des Erbes behalten darf:

Privatinsolvenz & erben

Allerdings nur in der "Wohlverhaltensphase", d.h. 7(!!) Jahre nach dem Insolvenzverfahren.. d.h. vorher geht das VOLLE Erbe in die Insolvenzmasse.. = NICHT GUT..

Ausschlagen kann man das Erbe wohl auch, aber der Insolvenzverwalter hat vor der "Wohlverhaltensphase" den vollen Einblick und kann dann ggf viele boese Sachen machen..

Hier noch ein Link dazu:

http://anonym.to/?http://www.123recht.ne...32609.html

Ein lebenslanges Wohnrecht ist wahrscheinlich die beste Loesung, um eine Immobilie nicht zu erben und dennoch gratis darin wohnen zu duerfen..

aber besser jemanden fragen, der von der komplexen Materie wirklich Ahnung hat:

http://www.dvev.de/dvev-erbrecht/
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#18
Bei einer mir bekannten Frau ist die Insolvenz abgelehnt worden, weil ein Erbe in Aussicht steht. (Alte Mutter hat Haus)
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#19
(02-11-2011, 07:51)Exilierter schrieb: @zwangszahler
Kontoabruf in der gesamten EU? Das glaube ich kaum und bei der Masse von Hartz IV Empfaenger wuerde das eine echte logistische Herausforderung sein.

Ein pauschaler Kontoabruf ist nicht möglich. Kotoabrufe beziehen sich auf eine konkrete Person bei einem konkreten Verdacht.
Nur dann wird von den in Frage kommenden Staaten auch Auskunft erteilt.
Im übrigen gibt es zu diesem Thema brandaktuelle Sachbücher von einem Herrn Götzenberger

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#20
Im Weiteren : Laß die Finger vom Gold. Die institutionellen Anleger steigen gerade (still und heimlich) aus. Es gibt nunmehr ein Überangebot.

Da gibt es auf dem Zweitmarkt wesentlich interessantere Modelle.
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#21
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich beraten lassen, insbesondere wegen der Hauserbung die ja absehbar irgendwann eintreten wird. Auf keinen Fall will ich das Haus dann verkaufen damit meine Schulden davon beglichen werden können.

Ich halte sehr viel von Gold, gerade China und Indien werden zukünftig für Nachfrage sorgen. Mit 10 Krügerrands in den Taschen kommst du überall hin, 10 kg Silber (die ungefähr den gleichen Gegenwert haben) lassen sich nicht so einfach transportieren.

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#22
Gold? Eine Anlage?

Im Moment sind Festplatten eine Goldgrube, ja, richtig gehört, FESTPLATTEN. Die haben sich in den letzten 2 Wochen verdoppelt im Preis. Wer jetzt noch 10 oder 20 a 2TB im Schrank haben sollte, der macht einen Reibach hoch drei

Ansonsten: Ein Kontenabruf im Ausland wird nur sehr selten stattgegeben und auch nur in einzelnen Ländern, es kann nicht in allen Ländern erfolgen a la Schuss ins Blaue (die Kosten würden sowieso jedes Mass sprengen). Es muss auch ein TRIFTIGER Grund angegeben werden. Wegen KU Schulden zum Beispiel gibt es im Ausland kein Entgegenkommen und jeder Staat kann selbst entscheiden ob er der Kontenabrufanfrage stattgibt.
Und NEIN, Bankschliessfächer sind nicht mit inbegriffen und genauso Postschliessfächer. Gegenteiliges ist ein Ammenmärchen.

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#23
Aber die Zinseinnahmen werden doch der BRD EU-weit mitgeteilt; und über den
Zinssatz kann das Regime doch die Summe ausrechnen ?
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#24
Die Diskussion über erben und Erbverzicht hatten wir schon:
Erbe und Unterhaltsschulden ...
https://t.me/GenderFukc
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