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wir brauchen Geld
#1
Hallo,
bin seit einiger Zeit alleinerziehender Vater.
Die KM ist weg gezogen.
Die KM arbeitet weniger als Vollzeit.
Unterhalt kann die KM daher kaum zahlen.
Der Unterhaltsvorschuss reicht mir nicht.
Ich will für die Kinder bessere finanzielle Möglichkeiten.

Wie kann ich über das Jugendamt erreichen, dass die KM mehr arbeitet und mehr Unterhalt zahlt ?
DDT wäre nett.


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#2
Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie Elternteile aus
ihren Kindern Ansprüche formulieren können, egal ob sie Vater oder Mutter heissen.

Viele wissen, ich geh nicht immer konform mit den Meinungen der anderen,
daher von meiner Seite her nur eine Kurzformel.

Wenn du dein Kind so sehr liebst und dir der Mindestanspruch in Höhe von UVG + Kindergeld nicht reicht,
geb das Kind in ein Heim oder Pflegefamilie, geh mehr als Vollzeit arbeiten, dann hat das Kind das viele
liebe Geld, was du denkst, damit es finanziell bessere Möglichkeiten hat und Punkt.

Dem Wunsch, die Mutter jetzt zu drangsalieren und zu erpressen. Salopp gesagt, mit Kanonen auf Spatzen
zu schiessen. Es tut mir leid. Ich werde aus meiner Warte nicht einen unterstützenden Gedanken daran
verschwenden. Vor allem deswegen nicht, da die Distanz zwischen UVG und DDT vl um
die 100,- € (Wooooooowwww, boah ist das das viele entscheidende Kindesglück Geld) beträgt.

Es ist nur meine Meinung, wenn auch nicht sehr freundlich gesagt,
aber ich hoffe sie findet in diesem Forum, auch in der Art und Weise wie ich es nun sagte, seinen Platz.

Manchmal muss ich einfach nur mit dem Kopf schütteln. Unendlich schütteln.
Von links nach rechts und wieder nach links und dann das ganze noch einmal von vorne.

Was ist nur aus uns Männern geworden? Können auch wir nicht mal mehr fünfe gerade sein lassen?

Ist es uns das wert, einen Staatsapparat in Bewegung zu setzen, der aus Sicht der Kosten/Nutzung Betrachtung
ein fettes Minus unterm Strich bringt? Es ist traurig immer wieder zu erkennen, das unser Rechtssystem Möglichkeiten
parat hält, das unseren Verstand schon um ein weites überstiegen hat. Das alles nur für das liebe liebe Geld.

Ich habe meine Redezeit mal ein wenig überzogen. Ich hoffe ihr vergebt mir an entsprechender Stelle.

@Anti-JA: ---> make love, not war
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#3
Ich bin auch der Meinung, dass Kinder vor allem Liebe, Zeit und Zuwendung brauchen.
Um sie aber auch noch fördern zu können, braucht der betreuende Elternteil - in diesem Fall der Vater - auch Geld.
Fakt ist, dass die meisten Muetter, die die Kinder dem Vater überlassen, KEINERLEI Unterhalt zahlen.

Daher, und da ich sehr für Gleichberechtigung bin: wenn die Dame nicht freiwillig einen entsprechenden Unterhalt zahlt:

Anwalt nehmen (Anwaltspflicht bei Unterhaltssachen, ich habe diese Regel nicht gemacht, sondern die Anwaltslobby) und die Dame mittels Gerichtsurteils zu mehr Arbeit, mehr Einkommen und höherem Kindesunterhalts motivieren.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass KU bei Frauen nicht so gnadenlos eingetrieben wird, wie bei uns Maennern - verschiedene Urteile, die hier im Forum zugaenglich sind, belegen das..
Also: erwarte Dir nicht zuviel davon und ueberlege Dir vielleicht besser, wie Du mehr Kohle machen kannst, OHNE weniger Zeit fuer Deine Kinder zu haben..

P.S.: ich wuerde auf viel verzichten, wenn mein Sohn bei mir sein koennte..




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#4
Hi,
(03-11-2011, 02:58)Zechpreller schrieb: Vor allem deswegen nicht, da die Distanz zwischen UVG und DDT vl um die 100,- € (Wooooooowwww, boah ist das das viele entscheidende Kindesglück Geld) beträgt.

Das gilt aber pro Kind.
Und ab 12 Jahre ist der Differenz-Betrag noch höher, da dann der UV entfällt.
Und für nur 80 Euro kannst DU ein paar Kinderschuhe kaufen.
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#5
Es gibt noch weitere Leistungen, die du eventuell beantragen kannst, z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag.
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#6
(03-11-2011, 10:01)p schrieb: Es gibt noch weitere Leistungen, die du eventuell beantragen kannst, z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Wer Kinderschuhe für 80 EUR kauft, dürfte nicht zu den Gruppen Wohngeldempfänger oder Hartzer gehören.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Der Erhalt des Kinderzuschlags ist an weit weniger strenge Bedingungen gekoppelt wie ALG 2. Meine Kinder wachsen auch mit Kinderschuhen vom Discounter auf und geschenkten Schuhen von Bekannten, aber es wäre trotzdem keine Schaden, weitere Finanzquellen zu erschliessen.
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#8
Klar, es ist nie verkehrt, an mehr Geld zu kommen.

Wenn aber jemand Kinderschuhe für 80 EUR kauft und dann angibt, dass er mehr Geld zum Leben braucht - dann ist das für mich eher ein Fall für Zwegat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Kommt drauf an wie er es gemeint hat. Wenn es sich um Winterstiefel für drei Kinder zwischen 10 und 17 handelt, sind 80 EUR sehr billig.
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#10
Wohngeld.

Wohngeld ist ein guter Hinweis. Das bringt unter Umständen sehr viel Geld. Je nach Sachbearbeiter geht das auch innerhalb von 4 Wochen durch. Nach meinen Erfahrungen sind die da auch nicht so pedantisch wie auf anderen Behörden. Ist aber nur meine persönliche Erfahrung.
Ich weiß allerdings nicht wie es ist, wenn Unterhaltsansprüche existieren.

Wenn das nicht klappt oder nur ein geringer Betrag herauskommt würde ich auch als nächstes Kinderzuschlag empfehlen. Das sind aber auch nur maximal 150 € pro Kind. Minimum sind glaube ich 50€. Da kann ich jetzt aber nicht die Hand für ins Feuer legen.
Kinderzuschlag.


Nachtrag:

Sobald man allerdings Anspruch auf ALG 2 hat und wenn es auch nur ein Euro ist, schließt das einen Anspruch auf Kinderzuschlag aus.
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#11
Ich sehe nur zwei Gründe, die gegen ALG II sprechen können:
- Vermögenswerte, die das Schonvermögen weit übersteigen
- zu große Wohnung bzw. zu hohe Wohnkosten
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#12
@Skipper

Wenn es tatsächlich die Wohnung wäre bestünde im Grundsatz trotzdem ein Anspruch. Sobald ein Anspruch besteht schließt einen das in der Regel von allen anderen Sozialleistungen aus.

Andere Stellen werden dann immer auf ALG 2 verweisen.
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#13
(03-11-2011, 12:43)iglu schrieb: @Skipper

Wenn es tatsächlich die Wohnung wäre bestünde im Grundsatz trotzdem ein Anspruch. Sobald ein Anspruch besteht schließt einen das in der Regel von allen anderen Sozialleistungen aus.

Andere Stellen werden dann immer auf ALG 2 verweisen.
Das habe ich NICHt infrage gestellt.
Natürlich -und gerade dann- besteht ein Anspruch.

Zu überlegen ist aber, ob man diese Ansprüche unter gewissen Umständen auch wahrnehmen möchte.

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#14
@Skipper

Das ist richtig. Dann muss man allerdings auch mit den Konsequenzen leben. Oder schwarz arbeiten.
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#15
Situation lautet wie folgt:
Netto : Stkl 2: 1780,00
Miete: 989,00
Kinder : 2
Auto: ja
Schulden : nein
Vermögen: 1 euro

Mag sein dass es uns ganz toll geht.
Aber was ist demnächst, wenn das Einkommen weg bricht und wir keine Reserveen mehr haben ?

Als KV bin ich verpflichtet, vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass es den Kindern auch morgen noch gut geht.

Also auch den Unterhalt einzufordern.

Den Gegenwind verstehe ich hier nicht so ganz.
Es geht um die Kinder, nicht um den KV.
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#16
Hohe Miete. Grosse Wohnung? Wie siehts denn auf Seiten der Mutter aus, arbeitet sie grundlos Teilzeit?
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#17
Die Mutter hat ein Attest und kann nicht voll arbeiten.
Rückenprobleme .
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#18
Leider steht da nur "Miete"; das müßte man schon etwas genauer wissen: http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/p...eines.aspx Hier könnte Anti-JA überprüfen, ob ihm Wohngeld zusteht.

Zur Krankheit der Mutter: http://www.fr-blog.com/2010/11/09/olg-ha...#more-1978 Vielleicht hilft das Anti-JA bei der Einschätzung, ob es Sinn macht, da was holen zu wollen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
Bei Männern würde der Richter das Attest wegwischen und ein Gutachten machen lassen. Darin würde gefragt, ob er bei seinem Arbeitgeber auch an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden könnte, ob es trotz Rückenprobleme andere zumutbare Jobs gäbe, ob eine Heilbehandlung Verbesserung bringen könnte. Sodann würde der Pflichtige zu Unterhalt verurteilt, weil er ja nicht nachgewiesen hat dass er sich auf andere Jobs beworben hat die man auch mit schmerzendem Rücken machen kann und weil er zu wenig macht um die Probleme zu beheben und und und. Das Ende vom Lied wäre wie üblich schneller Verschleiss und Pleite oder sofort Pleite.

Das ist Geifern nach [Unterschreitung des Mindestniveaus]- und Richterinnenart, perverse Drückebergergeisterjagd, Gerichtskosten verbrennen und zum Schluss doch ein Eigentor schiessen. Du kannst das probieren, aber bei einer pflichtigen Mutter wirst du noch viel schneller scheitern, weil auch noch die allgemeine Nachsicht hinzukommt über die arme Frau, die "ihre" Kinder verloren hat. Deshalb lass es.

Belasse es bei einer Jugendamtsbeistandschaft ohne weitere eigene Aktivitäten und prüfe mal den bereits vorgeschlagenen Wohngeldbezug, vor allem wenn du in einer Stadt mit hohen Mieten wohnst. Das bringt meines Erachtens am meisten.
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#20
Hi p,

somit würde die KM keinen Unterhalt zahlen.
Sobald die Kinder 12 sind, kriegen die keinen UV mehr.

Das ist scheisse.

Für KM sollte das gleiche Recht und die gleiche Pflicht gelten wie für die KV, welche hier nur all zu oft vom Gericht platt gemacht werden.

Frage: Kann die KM - obwohl sie etwa 1.040 euro netto monatlich selbst verdient - trennungsunterhalt von mir einklagen ???
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#21
(04-11-2011, 00:45)Anti-JA schrieb: Für KM sollte das gleiche Recht und die gleiche Pflicht gelten wie für die KV, welche hier nur all zu oft vom Gericht platt gemacht werden.

Da frage ich mich dann, wem es nutzt, wenn ein verkorkstes Unterhaltsrecht zusätzlich jemanden "platt macht".

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
@Anti-Ja
Verschwende doch nicht soviel Energie an die Kimu. Bringt nur Streß.

Allerdings, da du ja auch Kindergeld zum Nettoeinkommen dazu erhältst, bist du nach den unvollständigen Angaben hier wohl über ALG II liegend, wenn auch nicht viel. Deshalb prüfe Wohngeld und Kinderzuschlag, wie andere auch schon sagten.

(04-11-2011, 00:45)Anti-JA schrieb: Frage: Kann die KM - obwohl sie etwa 1.040 euro netto monatlich selbst verdient - trennungsunterhalt von mir einklagen ???
Falls ihr verheiratet wart, wohl ja. Aber mit deinen unvollständigen Infos ist das mal wieder Spekulatius Sad

Falls ein solch ein Anspruch geltend gemacht werden könnte (Inverzugsetzugn!) ist ALG II-Frage neu zu prüfen - rein vorsorglich.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#23
Ich habe mal einen SGB II-Rechner gefüttert.

Das Problem hier sind -wie bereits vermutet- hohe Mietkosten, die nach den mir bekannten Mietspiegeln auch teurer Städte jenseits von Gut und Böse liegen.

Wenn ich 700 Euro Warmmiete für einen 3-Personen-Haushalt nehme, dann liegt das anrechenbare Einkommen hier gut über dem SGB-Bedarf.



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#24
(04-11-2011, 01:39)Skipper schrieb: Wenn ich 700 Euro Warmmiete für einen 3-Personen-Haushalt nehme, dann liegt das anrechenbare Einkommen hier gut über dem SGB-Bedarf.
In Berlin läge die angemessene Warmmiete bei 542.- Euro.

Allerdings: In den ersten 6 Monaten ist jede Miete zunächst zu übernehmen - ggfs. mit der Aufforderung verbunden günstigeren Wohnraum zu finden.

Daher kann es sehr sinnvoll sein, zur Abwehr einer TU-Klage, spontan einen ALGII Antrag exakt für diese Zeit zu stellen. Angel

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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