09-11-2011, 18:29
Ich hab da eine Frage wegen Kindesunterhalt
Ich habe zwei unterhaltsberechtigte Kinder (1,5 Jahre und 12 Jahre)
Es gibt ein Unterhaltstitel mit 100% §2 RBVO mit anzurechnenden ant. Kindergeld(für das 12 jährige Kind)
Für das andere Kind die Anerkennung der Vaterschaft(dem Jugendamt bekannt)
Es sind Unterhaltsvorschussschulden in Höhe von 7000€ aus alten Unterhaltsvorschussleistungen offen. Wurde jetzt nach §7 UhVorschG dem Jugendamt "übertragen".
Mutter hat die Differenz zum Unterhaltsvorschuss komplett erhalten.(Hab mich da schön linken lassen mit einer Lohnpfändung wegen U-Vorschuss trotz gezahlten laufenden Unterhalt und trotz mündl.versprochen wird nich gepfändet wenn ich laufenden Unterhalt zahle)
Lohnpfändung wurde durch Zahlung von 4000 durch meine Familie abgewendet.(Chef hätte mich gekündigt)
Es wurde vor 1,5 Jahren im 05.2010 eine Mangelberechnung durchgeführt vom Jugendamt mit einem Gehalt von 1300 netto .
Danach wurde immer gezahlt bis zum August 2011 ab September blieb offen wegen Arbeitslosigkeit ab Oktober Sprung in Altersklasse 12 und es erfolgte keine Mangelberechnung mehr. Forderung 310 € fertig .
Das jüngere Kind soll plötzlich einfach fast leer ausgehen obwohl da der Bedarf deutlich größer ist.
Die Ex mit dem 12 jährigen Kind ist neu verheiratet, beide Beamte als Kommissar, mit nebenbei Selbständigkeit und gemeinsames Kind. Keine finanziellen Sorgen also!!!
Jugendamt droht übrigens sofort mit §170 wegen den drei offenen Beträgen.
Greift der 170 überhaupt ,da der Lebensunterhalt wohl nicht gefährdet sein kann und Hilfe anderer gar nicht nötig ist bei einem so soliden Haushalt wo das Kind aufwächst?
Was ich noch vergessen habe damals wo die Mangelberechnung durchgeführt wurde, Selbstbehalt 900 wurde mein gleichzeitiger beantragter Stundungsversuch ein Jahr später erst bearbeitet und abgelehnt ich solle 50 Euro Raten zahlen die sind noch drin.
Hab ich ignoriert da ich schon auf Selbstbehalt runtergerechnet wurde.
Muss so eine Ratenzahlung für Unterhaltsvorschuss eigentlich berücksichtigt werden in der Mangelberechnung?(Selbstbehalt)
Bei der durchgeführten Mangelberechnung wurde mir schriftl. zugesagt das ggf. eine erneute Mangelberechnung durchgeführt wird im Dezember 2010 wegen eventueller Änderung der Tabelle. Das wurde natürlich nicht getan. wäre ja zu meinen Gunsten ausgegangen. wegen der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 950 und der erhöhten Abgaben im Brutto Nettolohn wo es auch 50 € weniger gab bei gleichen Bruttolohn.
Telefonisch war die zuständige Frau xxx im Januar 2011 nicht ans Telefon zu bekommen Rückrufbitte mit Information warum ,abgegeben bei einer Kollegin im Nachbarzimmer, die ans Telefon ging wurde ignoriert von Frau xxx...es kam nie ein Rückruf
Jetzt im Oktober wegen Alterssprung in 12 Jahre kam Post ich solle Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate schicken wegen höhere Sätze durch Alter....Hallo ? , habe erst vor 1,5 Jahren alles geschickt ist alles bekannt...Ist das Rechtens? Ich dachte alle 2 Jahre...nö sie könne auch monatl....hähh??
Meine wichtigste Frage: Darf das Jugendamt einfach sagen trotz eingereichter Unterlagen 310 Euro und eine Mangelberechnung komplett ignorieren?
Es ist auch nirgends ersichtlich wie sich die 310 zusammensetzen.
Bin ich jetzt gezwungen ohne Anwalt (obwohl Anwaltspflicht) da Geld keins vorhanden Aussicht auf Prozesskostenhilfe wird wohl schlecht sein gerichtlich zu klagen.
Sorry aber was ist das für ein D….sstaat wenn ich die ganzen Urteile lese mit 30 Bewerbungen im Monat und Festlegung fiktiver Löhne bei dem Arbeitsmarkt.
Das große Kind wurde mir Kontakt verwehrt. Das kleine Kind möchte was mit Papa erleben und Papa wird an die Wand gedrückt oder gezwungen zur Not im Ausland zu arbeiten. Also auch wieder die nächste Trennung vom Kind. Natürlich alles dem Kindeswohl.
Ein toter Vater ist wertvoller als ein nicht zahlungsfähiger. Tot gibt’s wenigstens Halbwaisenrente…was wichtig ist für die Kommissarfamilie um den Lebensunterhalt nicht zu gefährden, der nur mit Hilfe anderer gewährleistet ist.
Ich habe zwei unterhaltsberechtigte Kinder (1,5 Jahre und 12 Jahre)
Es gibt ein Unterhaltstitel mit 100% §2 RBVO mit anzurechnenden ant. Kindergeld(für das 12 jährige Kind)
Für das andere Kind die Anerkennung der Vaterschaft(dem Jugendamt bekannt)
Es sind Unterhaltsvorschussschulden in Höhe von 7000€ aus alten Unterhaltsvorschussleistungen offen. Wurde jetzt nach §7 UhVorschG dem Jugendamt "übertragen".
Mutter hat die Differenz zum Unterhaltsvorschuss komplett erhalten.(Hab mich da schön linken lassen mit einer Lohnpfändung wegen U-Vorschuss trotz gezahlten laufenden Unterhalt und trotz mündl.versprochen wird nich gepfändet wenn ich laufenden Unterhalt zahle)
Lohnpfändung wurde durch Zahlung von 4000 durch meine Familie abgewendet.(Chef hätte mich gekündigt)
Es wurde vor 1,5 Jahren im 05.2010 eine Mangelberechnung durchgeführt vom Jugendamt mit einem Gehalt von 1300 netto .
Danach wurde immer gezahlt bis zum August 2011 ab September blieb offen wegen Arbeitslosigkeit ab Oktober Sprung in Altersklasse 12 und es erfolgte keine Mangelberechnung mehr. Forderung 310 € fertig .
Das jüngere Kind soll plötzlich einfach fast leer ausgehen obwohl da der Bedarf deutlich größer ist.
Die Ex mit dem 12 jährigen Kind ist neu verheiratet, beide Beamte als Kommissar, mit nebenbei Selbständigkeit und gemeinsames Kind. Keine finanziellen Sorgen also!!!
Jugendamt droht übrigens sofort mit §170 wegen den drei offenen Beträgen.
Greift der 170 überhaupt ,da der Lebensunterhalt wohl nicht gefährdet sein kann und Hilfe anderer gar nicht nötig ist bei einem so soliden Haushalt wo das Kind aufwächst?
Was ich noch vergessen habe damals wo die Mangelberechnung durchgeführt wurde, Selbstbehalt 900 wurde mein gleichzeitiger beantragter Stundungsversuch ein Jahr später erst bearbeitet und abgelehnt ich solle 50 Euro Raten zahlen die sind noch drin.
Hab ich ignoriert da ich schon auf Selbstbehalt runtergerechnet wurde.
Muss so eine Ratenzahlung für Unterhaltsvorschuss eigentlich berücksichtigt werden in der Mangelberechnung?(Selbstbehalt)
Bei der durchgeführten Mangelberechnung wurde mir schriftl. zugesagt das ggf. eine erneute Mangelberechnung durchgeführt wird im Dezember 2010 wegen eventueller Änderung der Tabelle. Das wurde natürlich nicht getan. wäre ja zu meinen Gunsten ausgegangen. wegen der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 950 und der erhöhten Abgaben im Brutto Nettolohn wo es auch 50 € weniger gab bei gleichen Bruttolohn.
Telefonisch war die zuständige Frau xxx im Januar 2011 nicht ans Telefon zu bekommen Rückrufbitte mit Information warum ,abgegeben bei einer Kollegin im Nachbarzimmer, die ans Telefon ging wurde ignoriert von Frau xxx...es kam nie ein Rückruf
Jetzt im Oktober wegen Alterssprung in 12 Jahre kam Post ich solle Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate schicken wegen höhere Sätze durch Alter....Hallo ? , habe erst vor 1,5 Jahren alles geschickt ist alles bekannt...Ist das Rechtens? Ich dachte alle 2 Jahre...nö sie könne auch monatl....hähh??
Meine wichtigste Frage: Darf das Jugendamt einfach sagen trotz eingereichter Unterlagen 310 Euro und eine Mangelberechnung komplett ignorieren?
Es ist auch nirgends ersichtlich wie sich die 310 zusammensetzen.
Bin ich jetzt gezwungen ohne Anwalt (obwohl Anwaltspflicht) da Geld keins vorhanden Aussicht auf Prozesskostenhilfe wird wohl schlecht sein gerichtlich zu klagen.
Sorry aber was ist das für ein D….sstaat wenn ich die ganzen Urteile lese mit 30 Bewerbungen im Monat und Festlegung fiktiver Löhne bei dem Arbeitsmarkt.
Das große Kind wurde mir Kontakt verwehrt. Das kleine Kind möchte was mit Papa erleben und Papa wird an die Wand gedrückt oder gezwungen zur Not im Ausland zu arbeiten. Also auch wieder die nächste Trennung vom Kind. Natürlich alles dem Kindeswohl.
Ein toter Vater ist wertvoller als ein nicht zahlungsfähiger. Tot gibt’s wenigstens Halbwaisenrente…was wichtig ist für die Kommissarfamilie um den Lebensunterhalt nicht zu gefährden, der nur mit Hilfe anderer gewährleistet ist.