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(11-11-2011, 02:37)sorglos schrieb: Wenn einer zu erkennen gibt, dass er Mitglied ist, dann macht der bei uns keinen Schnitt.
Schön, das beruht auf Gegenseitigkeit. Wenn ich erkenne, dass jemand vom Jugendamt oder vom Rechtswesen kommt, macht der bei mir auch keinen Schnitt, egal wo, egal bei was.
Karlsruhe ist (leider!) ein Sonderfall, was fast ausschliesslich der Person Franzjörg Krieg zu verdanken ist, der diese Ortsgruppe stark geprägt hat. Unter seinen vielen Leistungen war der Ausbau seiner Tätigkeit und der von anderen als Beistand vor Gericht, was nachweislich sehr vielen Kindern geholfen hat. Das sehe ich wie in der Medizin: Wer heilt, hat recht.
Mit dem vafk ist es wie mit anderen Versuchen von Vätern (und Müttern), etwas zu bewirken: Die Wege sind verschieden und sicherlich oft umstritten. Aber jedes Engagement ist zu begrüssen, ob und was letztlich etwas bewirkt sehen wir erst später. Bis dahin sollten wir verschiedene Wege hinnehmen, unsere äusserst begrenzte Energie nicht gegeneinander einsetzen, sondern gegen die, die unseren Kindern schaden.
@Bluter
Bitte um Entschuldigung! Ich war mir natürlich bewusst, was ich mit meinen zwei Fragen (ich hatte ja auch nur FRAGEN gestellt!) anrichte.
Andererseits werden wir meiner bescheidenen Meinung nach in einem solch totalitärem System, dass offen und unbestreitbar (von den Ausnahmen abgesehen) gegen uns Väter arbeitet, nichts ausrichten, wenn wir -z.T. mit sehr beschränkten Kompetenzen (die wenigen Wörter französich, die man gelegentlich in die Debatte wirft, helfen ja auch nicht wirklich weiter)- die Fahne der Gerechtigkeit hochhalten und uns immer dort, wo uns der Gegner in rechtlich und moralisch unverantwortlicher Weise und unter Ausserachtlassung jeglicher Verhältnismäßigkeit, gegenseitig um die Angemessenheit unserer Gegenwehr streiten.
Aus meiner Sicht verstehen nicht Wenige gar nicht, worum es geht (die in dieser Aussage enthaltene Arroganz mag man mir nachsehen).
P, Du widersprichst Dir übrigens in gewisser Weise wenn Du -ich verstehe das als Aufforderung und unterstütze es- schreibst: Zitat:Schön, das beruht auf Gegenseitigkeit. Wenn ich erkenne, dass jemand vom Jugendamt oder vom Rechtswesen kommt, macht der bei mir auch keinen Schnitt, egal wo, egal bei was.
an anderer Stelle aber sagst: Zitat: Mit dem vafk ist es wie mit anderen Versuchen von Vätern (und Müttern), etwas zu bewirken: Die Wege sind verschieden und sicherlich oft umstritten. Aber jedes Engagement ist zu begrüssen, ob und was letztlich etwas bewirkt sehen wir erst später...
Dem Grunde nach kann ich nur beipflichten - aber wie unterstütze ich etwas, was ich vorab ablehne?
Ich plädiere nach wie vor für mehr Konsequenz.
Statt auf das Unrecht zu "schießen" streiten wir uns über die Wortwahl , mit der wir uns wehren.
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Ueberall dort, wo man an Vaeter kommt, denen geholfen werden muss, sollte man hingehen. Das kann auch auf feindlichem Gebiet sein. Ich sehe nicht, wie das eine Strategie gegen die JA- Praktiken stoeren koennte.
Wenn man an der Stelle hilft, dann setzt man sich meiner Meinung nach auch keinem Widerspruch aus, weil das Resultat einer Soforthilfe denselben entkraeftet. Positive Veraenderungen koennen von innen und auch von aussen bewirkt werden.
Um dies zu erkennen, ist die provokative Ausgangsfrage doch gerechtfertigt.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Al Bundy schrieb:Um dies zu erkennen, ist die provokative Ausgangsfrage doch gerechtfertigt.
Al Bundy bei der zugegeben "provokanten Ausgangsfrage" gings aber nicht um den Einzelfall sondern darum, ob man sich als Kooperationspartner des Jugendamtes zum Bestandteil einer Helferindustrie macht und insoweit den staatlichen Kindeswohlhandel unterstützt.
Um im Einzelfall mit dem einen oder anderen vernünftigen Sachbearbeiter zusammen zu arbeiten, bedarf es keiner Kooperationsgemeinschaft mit dem institutionalisierten Unrecht.
Es sei denn, man benutzt sie (die Kooperationsgemeinschaft) -wie von Skipper scherzend in die Diskussion geworfen- um das Amt von innen auszuhebeln. Wer das als ernsthafte Maßnahme (ausgerechnet als eine des VAfK) in Betracht zieht, ist naiv. Insofern begreife ich auch die Beiträge dazu als Auflockerung.
Ich hatte ja absichtlich zu den -aus meiner Sicht nützlichen und unterstützenswerten- "Mahnwachen" nichts geschrieben.
Das scheint niemandem aufgefallen zu sein.
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(11-11-2011, 15:35)Al Bundy schrieb: Ueberall dort, wo man an Vaeter kommt, denen geholfen werden muss, sollte man hingehen. Das kann auch auf feindlichem Gebiet sein. Ich sehe nicht, wie das eine Strategie gegen die JA- Praktiken stoeren koennte.
Wenn man an der Stelle hilft, dann setzt man sich meiner Meinung nach auch keinem Widerspruch aus, weil das Resultat einer Soforthilfe denselben entkraeftet.
D´accord. Darüber hinaus sollte dort, wo das Potential vorhanden ist, vom Einzelfall auf Reproduzierbarkeit abgestellt werden. Wie das am besten geht, müssen die Leute vor Ort entscheiden - da muß man Ihnen nicht reinreden.
(11-11-2011, 15:35)Al Bundy schrieb: Positive Veraenderungen koennen von innen und auch von aussen bewirkt werden.
Um dies zu erkennen, ist die provokative Ausgangsfrage doch gerechtfertigt.
Mir scheint, Du bist gnadenlos .......... optimistisch.
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(11-11-2011, 15:35)Al Bundy schrieb: Um dies zu erkennen, ist die provokative Ausgangsfrage doch gerechtfertigt. Ja, sie ist gerechtfertigt. Wenn allerdings in dem o.g. Zeitungsartikel der Vater von Kooperationspartner spricht, dann halte ich das zum gegenwärtigen Zeitpunkt für völlig daneben. Er oder die Kreisgruppe, der er angehört, kann die internen Strukturen dieser Behörde nicht ändern. Wie wollen die z.B. eine Fachaufsicht etablieren? Meiner Meinung nach eines der wichtigsten Kritikpunkte and diese Behörde!
So lange die Mädels dort nach ihrem Gusto handeln und walten können, kann nicht an eine Kooperation mit denen gedacht werden.
Wenn in Einzelfällen eine Väterorganisation angehört und bei der Mitarbeit akzeptiert wird, ist das schon ein riesengroßer Fortschritt. Und diejenigen Väter, die das in ihrer kleinen Gemeinde erreichen, gehört mein vollster Respekt. Natürlich gehört dafür ein offenes Ohr der einzelnen Mitarbeiterinnen dort. Ohne das geht´s leider nicht.
Und es ist auch kein Widerspruch darin zu sehen, wenn diese Institution angeprangert und gleichzeitig versucht wird, auf alternativen Wegen etwas zu ändern. Die Petitionen beim Europaparlament zur Abschaffung des JAes haben sehr viel Wirbel gemacht.
Das war nötig, schon alleine um Aufmerksamkeit zu erreichen.
Die eigentliche Abschaffung zu erreichen, war nicht das Ziel! Den Petenten war klar, dass es im Grunde höchstens um eine Abschaffung und Änderung der aktuellen Strukturen ging. Das Maximal fordern, um das Mögliche zu bekommen! Das machen unsere Exen doch auch, wenn sie unser komplettes Gehalt für ihren Unterhalt wollen. ;-)
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Es kommt halt immer darauf an, was man sich davon verspricht.
Was ist das Ziel des Ganzen?
Vermuten würde ich, dass man sich gegenseitig seinen Standpunkt nahe bringen will.
Ob das zu gegenseitigem Erkenntnisgewinn führt sei mal dahin gestellt.
Ich unterstelle mal, keine der beiden Parteien geht hin um vom anderen zu lernen, sondern den anderen zu bekehren.
Ich halte die Erfolgsaussichten für gering sehe aber auch weder Schaden noch Risiko.
Warum also nicht
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Ich verstehe nicht, warum hier getritten wird.
Das Grunddefizit liegt mE klar im FamilienRECHT und seiner Ideologie. Das schlägt überall durch. Auch in die gesetzlichen Handlungsgrundlagen der JÄ, dem SGB. Alles, was darauf aufbaut, kann nicht besser sein, als das Fundament. Daran kann auch eine Fachaufsicht nicht viel ändern.
Das JA ist nur ein maroder Gebäudeteil. Solage das 'Gesamtgebilde' mit dem JA als Teil grundsätzlich weiterbesteht, solange ist jeder Input im JA wichtig, der hilft, daß dort Väter mit ihren Kindern nicht erschlagen werden.
Es ist mir unverständlich, warum Iby mit (s)einer 'Abteilung zur rechtlichen Neugestaltung des Familienrecht' Konflikte mit denjenigen sieht bzw. sucht, die aus dem GEGEBENEN Zustand konkret noch das Beste für Väter und ihre Kinder herausholen wollen.
Zwei Bereiche, die nicht gegeneiander, sondern miteinander arbeiten sollten!
Ich kann ja durchaus verstehen, daß es große Jungs gern krachen lassen wollen. Wenn es Iby darum geht, dann sollte er eher bei erinem Abbruchunternehmen anheuern oder bei Panzereinheiten um Verwendung ersuchen
ODER konsequent die rechtliche Schiene verfolgen, AG > OLG > BVerfG > EMRK
ODER konseqient in die Politik gehen, um an neuen Rechts-Architekturen mitzuarbeiten.
Zur Zeit vermisse ich bei ihm die klare Linie.
Ich bedaure das sehr, da ich ihn für einen herausragenden Kopf halte, der sich und andere und an der falschen Stelle SO nur verschleißt.
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11-11-2011, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-11-2011, 20:21 von sorglos.)
(11-11-2011, 19:56)Skipper schrieb: Das JA ist nur ein maroder Gebäudeteil. Wenn ich in deinem Bilde bleiben darf:
Dann ist der vafk das Echo, das der marode Gebäudeteil auf den maroden Parkplatz wirft, wo die Väter anstehen, um auf eine bessere Zukunft zu hoffen. "Kooperation" heißt dann, die beiden treffen sich, um sich das Ganze schönzumalen und damit die Wartezeit zu überbrücken.
Aber irgendwie klingt das zu negativ....deshalb
(11-11-2011, 11:30)p schrieb: Aber jedes Engagement ist zu begrüssen, ob und was letztlich etwas bewirkt sehen wir erst später. Aber klar begrüsse ich das Engagement von jedem. Sei es beim Bundesforum Männer, ob bei Väteraufbruch oder Väterwiderstand, im ISUV, bei Manndat und bei Dissens, bei Efkir, Gleichmass, Trennungsväter e.V., KBBE e.V. und vielen anderen Initiativen, auf der Straße oder im Bundestag, sogar im Familienministerium und von Jugendamtsmitarbeiter/innen, die sich auf die Seite eines Kindes stellen.
Da ist mir keine Begrüssungsgrenze heilig.....
Wenn man Veränderung sucht, muss man dorthin gehen, wo sie vielleicht möglich ist. Das kann schon auch ungemütliches Terrain sein, wo nicht alle deiner Meinung sind.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
wer meint, das Recht selbst wäre das Übel, der hat entweder nicht viel davon verstanden oder er redet sich die Sache schön ...
Zugegeben: einige Paragrafen würde ich weder im FamR noch im StrR so stehen lassen.
Darin sehe ich aber keine große Herausforderung.
Denn wenn sich die Gesellschaft wandelt, wandelt sich auch das Recht. Manchmal brauchts ein bischen Zeit und ich denke, mit ein wenig "Nachhilfe" könnte es schneller gehen ....
Es sind stattdessen die Rechtanwender und die Rechtsprechung, die uns die Probleme bereiten.
Das Recht müsste nicht gg redliche Väter, sondern gg skupellose Mütter, die Geld zu erpressen beabsichtigen, die den Umgang verhindern wollen oder die die Väter ihrer Kinder entsorgen wollen, angewendet werden.
Ich bin es doch nicht, der Unrecht begeht, wenn ich mein Kind genauso oft sehen möchte, wie es der KM möglich gemacht wird!
Ich bin es doch auch nicht, wenn ich das gemSR beanspruche, um mich um mein Kind kümmern zu können.
Das Recht selbst verwehrt mir das nicht!
Und nach der bundesverfassungsgerichtlichen Regelung zu § 1626a BGB stellt mir das Gesetz ausdrücklich eine Möglichkeit zur Verfügung, mit der ich das SR beantragen kann(darf)!
Die Mütter, die Rechtsnwender und die Gerichte machen mir doch einen Strich durch die Rechnung indem sie mich abweisen und mir für meine (Frechheit?) auch noch die Kosten der Verfahren auferlegt.
Das muss doch bei ordentlicher Rechtsanwendung gar nicht sein!
Das geltende Recht verwehrt es mir doch gar nicht.
@skipper,
warum machst Du nicht erst einmal den Bootsschein für Tümpelgewässer, bevor Du immer wieder von Dingen sprichst, die zu begreifen und zu verstehen Dir offenbar große Schwierigkeiten bereiten.
Du selbst bist doch von Deinem für Dich zuständigem OLG in einer Weise abgebügelt worden, die mit einem ordentlichen Rechtsfindungsprozeß nichts zu tun hat.
Hätte man in Deinem Fall das Recht angewendet, wärst Du heute noch für wenigstens einen Jungen sorgeberechtigt.
Bevor man schlauen Rat gibt, sollte man wenigstens aus den eigenen Fehlern und Erfahrungen gelernt haben.
Du bist in der Tat einer der ganz Wenigen, bei denen ich das nicht feststellen kann.
(11-11-2011, 20:56)Ibykus schrieb: Das Recht selbst verwehrt mir das nicht! Was nützt Dir das, wenn das "Volk" den Daumen nach unten zeigt?
Du bist ein Mann, evtl. auch Vater, doch wenn der Pöbel meint, dass Du von den Löwen gefressen werden sollst, dann ist das so!
Die Väter, die demnächst an den Abgrund getrieben werden, die WIR aufgeklärt haben, sollten als erstes den Löwen zum Fraß geworfen werden!
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(12-11-2011, 00:27)blue schrieb: (11-11-2011, 20:56)Ibykus schrieb: Das Recht selbst verwehrt mir das nicht! Was nützt Dir das, wenn das "Volk" den Daumen nach unten zeigt?
"Volk"? Ähm ... die Entscheidungen an den Gerichten werden von Juristen getroffen ...
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@Ibykus,
so lange die Differenzen sachlich und konstruktiv diskutiert werden habe ich keine Einwände.
In der Vergangenheit war dies allerdings nur selten der Fall.
Die @p vorgehaltene Widersprüchlichkeit erkenne ich nicht, da ich seine Aussage anders interpretiere.
Ich verstehe seine Worte nicht als ambivalent, wenn ich darin das Potential der Toleranz entdecke.
Man muss nicht jede Kampagne oder Initiative (aktiv) unterstützen, um sich dennoch darüber freuen.
Als Beispiel führe ich die organisierten Antifeministen in Deutschland an.
Zunächst freute ich mich über diesen wichtigen und richtigen Schritt.
Ich sagte mir, dass es das gute Recht wäre, einem radikalen Mütterkult eine Alternative gegenüberzustellen.
Was mir dort jedoch nicht gefiel war ein darin offensichtlich enthaltener Umkehrwille, zu einem bereits gescheiterten Rollenbild.
Somit hatte sich für mich jede aktive Beteiligung frühzeitig erledigt, ohne jedoch einen erzeugten kurzen Wirbel zu genießen.
Man mag mir diesbezüglich eine gewisse Bequemlichkeit unterstellen, mich nicht an Flügelkämpfen zu beteiligen, aber das hohe Maß an radikalem Fundamentalismus und bereits hierüber geführte Debatten hatten auf mich nur abstoßend gewirkt.
Was die Rechtsgrundlagen betrifft, bin ich deiner meinung nicht.
Von Gleichberechtigung auf dem Papier sind wir noch weit entfernt, insbesondere bei näherer Betrachtung der Bundesgesetze.
Dies beginnt mit der ungeregelten Festlegung wer darüber bestimmt dass ein Kind geboren wird, über die Definition von Mutter und Vater, eine Festlegung des Lebensmittelpunktes des Kindes bei einem Elternteil vs. Finanzierung (wenn nur ein Elternteil hierauf insistiert) und endet bei der Fixierung dessen, dass dem anderen ein Recht auf nur Umgang zugestanden wird.
Das Kind wird schon hier als Hebel definiert, mit altbekannten Folgen für die Rechtspraxis.
Was die Geselschaftlichen Veränderungen betrifft und die daraus resultierende Anpassung von Gesetzen, stimme ich dir zu.
Allerdings ist es hier noch so, dass Männer hier nicht viel mitreden und es nach wie vor den Frauen weitgehend allein überlassen, darüber zu bestimmen wem der Bauch, der Samen und das daraus entstehende Kind gehört.
Dazu zähle ich mich zwar nicht (sonst würde ich mir ja nicht solche Veranstaltungen geben, in denen ich mit Frauen darüber rede), kann aber auch nicht leugnen, dass es noch zu wenige sind, die sich dort einmischen, mit allerdings steigender Tendenz.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Bluter schrieb:Die @p vorgehaltene Widersprüchlichkeit erkenne ich nicht, da ich seine Aussage anders interpretiere.
Ich verstehe seine Worte nicht als ambivalent, wenn ich darin das Potential der Toleranz entdecke. wie auch immer er sie (seine Aussage) gemeint haben mag - die Richtung stimmte ja!
Mir schien es nur wichtig und insoweit erwähnenswert, dass eine Ablehnung des JA (worin wir uns ja einig sind) eine "Kooperation" mit diesem Amt vvh ausschließt). Das JA ist in vielerlei Hinsicht eine Unrechtsbehörde; wir vermissen eine effektive Kontrolle und stellen immer wieder Menschenrechtsverletzungen fest. Insbesondere aber ist dieses Amt parteiisch. Und das nicht selten in einer Weise, die uns Väter von unseren Kindern trennt.
Wenn ich mich an eine solche Institution wende, weil ich für dieses Vorgehen keine Alternative habe und ich dabei im Einzelfall auf Vernunft, Verständnis und Unterstützung stoße, dann nutze ich das selbstverständlich schon im Interesse meines Kindes.
Das rechtfertigt aber keine Kooperation mit dem Unrecht, ich möchte bald sagen: mit dem Bösen!
Das Amt von sich aus hat auch gar keine Veranlassung daran und wird infolgedessen eine solche "Zusammenarbeit" auch ganz anders bewerten und gewichten, schon, weil der VAfK nur eine kleine Interessensgemeinschaft darstellt.
Vernünftiger Weise kann sich also eine "Kooperation" nur immer auf den Einzelfall beziehen und sie wird nötig, wenn der VAfK ein Eingreifen und eine Unterstützung seiner Mitglieder gegen Maßnahmen des Amtes für erforderlich hält. Dann kann er aber nicht als Kooperationpartner auftreten, sondern er Vertritt dann die Interessen seiner Mitglieder gegen ein Amt, dass mütterliches Unrechtshandeln unterstützt.
Für mich ist der Wunsch nach einer "Kooperation mit dem JA" deshalb vollkommen absurd.
Und ihn vollmundig auch noch ins Netzt zu stellen, bewerte ich vergleichbar einer Granate, die noch vor dem Wegwurf im eigenen Schützengraben explodiert.
Zitat:Man muss nicht jede Kampagne oder Initiative (aktiv) unterstützen, um sich dennoch darüber freuen.
Natürlich nicht!
Anderseits -und mit Blick auf das Vorgehen des VAfK zutreffender- muss man sich nicht über jede Maßnahme freuen, die man für Unsinn hält (es sei denn, es handelt sich um Schadenfreude).
Zitat:Als Beispiel führe ich die organisierten Antifeministen in Deutschland an.
Zunächst freute ich mich über diesen wichtigen und richtigen Schritt.
Ich sagte mir, dass es das gute Recht wäre, einem radikalen Mütterkult eine Alternative gegenüberzustellen.
Was mir dort jedoch nicht gefiel war ein darin offensichtlich enthaltener Umkehrwille, zu einem bereits gescheiterten Rollenbild.
Meinetwegen darf jeder einen Fehler zweimal machen - er muss es aber nicht!
Bluter schrieb:Was die Rechtsgrundlagen betrifft, bin ich deiner meinung nicht.
Von Gleichberechtigung auf dem Papier sind wir noch weit entfernt, insbesondere bei näherer Betrachtung der Bundesgesetze. das ist aber ein verdammt weites Feld, mein Lieber!
Bluter schrieb:Dies beginnt mit der ungeregelten Festlegung wer darüber bestimmt dass ein Kind geboren wird, gibts da Unklarheiten?
Meines Wissens bestimmt das die Mutter in den Grenzen des Strafrechts (§ 218 StGB).
Bluter schrieb:über die Definition von Mutter und Vater, mich an einer Diskussion zu beteiligen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartner betrifft, fehlt mir leider die Zeit und ich halte das auch nicht für ein Problem der meisten Väter, denen ich helfen könnte.
Bluter schrieb:eine Festlegung des Lebensmittelpunktes des Kindes bei einem Elternteil vs. Finanzierung .. das überläßt das Gesetz doch den Eltern!
Auch den Unterhalt zu regeln überläßt das Gesetz Ihnen.
Meines Wissens teilt es nur auf, wie und in welcher Form dieser Unterhalt zu gewähren ist.
Und da wären wir wieder bei dem, was @profiler nicht versteht oder nicht verstehen will: nicht das Gesetz, sondern jene die das Gesetz (falsch) anwenden sind unser Problem.
Bluter schrieb:und endet bei der Fixierung dessen, dass dem anderen ein Recht auf nur Umgang zugestanden wird. worüber ich sehr froh bin.
Denn die Situation bei einer Trennung mach es nun einmal unmöglich, dass das Kind bei beiden Eltern gleichzeitig ist.
Das Gesetz, das Du kritisierst, sagt aber nirgends, dass es ausreichend ist, wenn der nicht anwesende Elternteil sein Kind nur einmal alle 14 Tage sieht - sowas entscheiden dumme, schwarzbekittelte Deppen!
Umgang ist doch ne feine Sache (wenn er nur den richtigen Umfang hat).
Bluter schrieb:Das Kind wird schon hier als Hebel definiert, mit altbekannten Folgen für die Rechtspraxis. das muss nicht so sein, wenn die bestehenden Vorschriften ordentlich angewendet werden.
Bluter schrieb:Was die Gesellschaftlichen Veränderungen betrifft und die daraus resultierende Anpassung von Gesetzen, stimme ich dir zu....
.... kann aber auch nicht leugnen, dass es noch zu wenige sind, die sich dort einmischen, mit allerdings steigender Tendenz. meiner Meinung nach sind es nicht nur "zu wenige"!
Von diesen Wenigen gibt es zudem auch noch zuviele, deren Verhalten und Äußerungen nach man nicht genau weiß, ob sie Mütterinteressen oder Väterinteressen vertreten.
Bei einigen fällt mir immer wieder auf, dass sie (aus welchen Gründen auch immer) mit den gleichen Floskeln argumentieren, die auch die Mutter meines Kindes benutzt, um mir den Umgang zu erschweren oder um mir das Sorgerecht vorzuenthalten.
Was aus meiner Sicht auch der Grund dafür ist, dass 'man' öfter mal sein Inkognito (Nicknamen) wechseln muss, wenn zu viele davon betroffene Väter zu kritisch darauf reagieren.
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MMn befeuern im Familienrecht die Gesetzeslage und zusätzlich die Unfähigkeit von Teilen der Justiz (JuristInnen) zur sach- und zeitgerechten Auslegung die Trennungskonflikte. Und natürlich orientieren sich zu- und nacharbeitende Professionen am Verhalten derer, die Gestaltungsmacht haben. Von solchermaßen Begünstigten zu verlangen, auf ihre Vorteile zu verzichten, wird dem gegebenen Konflikt eher nicht gerecht und lenkt auch nur von den eigentlichen Ursachen und Verantwortlichkeiten ab.
Apologeten sowohl des Feminismus als auch des Antifeminismus vermitteln mir, dass nicht Gleichberechtigung/Gleichstellung eigentliches Ziel ist, sondern Rosinenpickerei für die vertretene Klientel. Hierbei sehe ich Kinder weniger um ihrer selbst thematisiert, sondern eher zur Definition von Klientelansprüchen mißbraucht. Denn Mütterwohl = Kindeswohl ist genauso Unsinn, wie Väterwohl = Kindeswohl.
Ich begrüße jede Kooperation die eine verstärkte Orientierung an kindlicher Interessenslage zum Ziel hat; wer dies nicht will, verfolgt nicht primär Kindesinteressen.
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(12-11-2011, 10:06)Bluter schrieb: Ich verstehe seine Worte nicht als ambivalent, wenn ich darin das Potential der Toleranz entdecke.
Man muss nicht jede Kampagne oder Initiative (aktiv) unterstützen, um sich dennoch darüber freuen.
So war es gemeint. Gesagt wurde es ja schon oft: Das Hauptproblem ist in Wirklichkeit, dass Väter und Männer überhaupt einmal aktiv werden.
Wir reden doch über lächerliche Promille. Obwohl persönlich betroffen, spielen vielleicht 0,01 Promille im vafk mit, 0,03 Promille trauen sich vielleicht mal einen Medienbeitrag zu kommentieren, 0,00001 Promille gehen auf die Strasse, 0,0001 Promille machen aktive Beratungsarbeit und so weiter.
Der grösste Schritt ist es, überhaupt erst einmal das Schweigen zu verlassen. Darüber freue ich mich. Wenn sie dann Wege gehen, die ich gut finde, freue ich mich doppelt und werbe auch dafür. Ansonsten: Hauptsache losgegangen.
Die Diskussion hatten wir schon oft und oft, sie bringt im Endeffekt ohnehin nichts. Kritik von aussen wird den vafk nicht von seinem Weg abbringen.
wackelpudding schrieb:Denn Mütterwohl = Kindeswohl ist genauso Unsinn, wie Väterwohl = Kindeswohl. wobei ich das abzustreiten für einen noch größeren Unsinn halte!
Mein (väterliches) Wohlbefinden ist für das Kindeswohl genauso entscheidend mitursächlich wie das Wohlbefinden der KM.
Problematisch wird es doch nur dann, wenn NUR auf mütterliches Wohlbefinden abgestellt wird und Anträge, die man zu stellen gezwungen ist, mit dieser Begründung abgewiesen werden (was häufig gerade bei den Entscheidungen der Jugendämter, mit denen der VAfK kooperieren will, der Fall ist. FamGerichte drücken sich ja nicht explizite so aus. Deren Beschlüsse lassen nur -leider oft genug- eine solche Motivation erkennen).
Und das unterschreibt und will ja wohl jeder redliche Vater:
Zitat:Ich begrüße jede Kooperation die eine verstärkte Orientierung an kindlicher Interessenslage zum Ziel hat; wer dies nicht will, verfolgt nicht primär Kindesinteressen.
Die Frage ist, ob man mit einer Kooperation mit dem JA das erreicht oder genau das Gegenteil bewirkt!
Dem Beitrag von @p kann ich nichts hinzufügen.
Ich sehe das genauso wie er, vor allem, was die Zahlen angeht!
Da ist "wachrütteln" schon eine wichtige Maßnahme!
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@Ibykus,
eine Diskussion um die Klärung von Vater- und Mutterschaften bezog ich zwar in erster Linie auf die Vielfältigkeit betreffend Vater und Einfältigkeit betreffend Mutter, dennoch würde ich hier die Homosexuellen nicht ausschließen.
Über deren Selbstdarstellung kann ich mir allerdings das eine und andere Lächeln nicht verkneifen, weil, wenn da mal etwas zu publiziert wird, lächeln mich immer nur zwei unverkennbar biologisch weibliche Vertreter dieser Spezies an.
Ganz offensichtlich haben schwule Männer zu dem Thema nichts beizutragen oder werden nicht zugelassen, was mich wiederum nicht wundert, handelt es sich bei Schwulen schließlich auch um nur Männer.
Deine Antwort auf die Frage, wer denn über Geburten bestimmt, ist unzureichend.
Dass die Frau bestimmt ist ein Fakt, aber das StGB behandelt diese Frage nicht, sondern nimmt lediglich Bezug zu Schwangerschaftsabbrüchen, von der werdenden Mutter selbst oder von Dritten vorgenommen.
Fakt ist auch, dass noch heute weite Teile der Gesellschaft davon ausgehen, dass grundsätzlich das Kind zur Mutter gehört, beinahe egal wie schräg diese drauf ist, aber allein weil sie das Kind austrägt, ausstößt und somit bezeugbar einen Teil der Abstammung des Kindes belegt.
Der Vater (einer von gesetzlich etlichen möglichen) hat lediglich die Wahlfreiheit, die ihm von der Mutter vorgegeben wird.
Sie bestimmt den Rahmen in dem sich seine Vaterschaft entfalten kann.
Die Legislative hat bisher nicht viel dagegen unternommen.
Sie hat lediglich dafür gesorgt, die vermehrt zappelig werdenden Väter ein wenig zu besänftigen, indem sie ihnen ein Umgangsrecht (nicht Betreuungsrecht) einräumte, für das wiederum faktisch die Mutter den mehr oder minder engen Rahmen setzt.
Ich stimme dir dahingehend zu, was die Anwendung bestehender Vorschriften (z.B. §1666 BGB) betrifft.
Ich kann nur für mich schreiben, dass ich mich nicht mit Vätern solidarisiere, die gegen die Mutter des gemeinsamen Kindes agitieren, mit dem Ziel es selber schlecht zu machen.
Mein persönliches Ziel, offenbar meiner Herkunft geschuldet, ist es dann auch, im Sinne der Kinder, ihnen zwei bestmögliche Elternteile zu bescheren, die sich idealerweise erst gar nicht trennen, weil sich mit einer Trennung keine Vorteile für eines der Elternteile ergeben.
Die Kooperationsbemühungen des VAfK führen dann auch in diese Richtung.
Es wird keine Kooperation mit einem VAM(V) in Betracht gezogen, sondern mit Verbänden die sich den Kindern verschrieben haben.
Ich nenne hier mal die BAFM und den V.A.K..
Die kommunal aufgestellten Jugendämter spielen dort mit hinein, wo diese auch über die Praxis hierzu taugen, die Interessen des Kindes nicht mit denen der Mütter oder Väter zu verwechseln oder in ein konkretes Verhältnis zu einzelnen Elternteilen zu setzen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(12-11-2011, 14:08)Ibykus schrieb: wackelpudding schrieb:Denn Mütterwohl = Kindeswohl ist genauso Unsinn, wie Väterwohl = Kindeswohl. wobei ich das abzustreiten für einen noch größeren Unsinn halte!
Mein (väterliches) Wohlbefinden ist für das Kindeswohl genauso entscheidend mitursächlich wie das Wohlbefinden der KM.
Problematisch wird es doch nur dann, wenn NUR auf mütterliches Wohlbefinden abgestellt wird und Anträge, die man zu stellen gezwungen ist, mit dieser Begründung abgewiesen werden (was häufig gerade bei den Entscheidungen der Jugendämter, mit denen der VAfK kooperieren will, der Fall ist. FamGerichte drücken sich ja nicht explizite so aus. Deren Beschlüsse lassen nur -leider oft genug- eine solche Motivation erkennen).
Das Gleichheitszeichen zu denken, impliziert eine Symbiose. Diese wäre krankhaft; darauf aufbauendes Denken ebenfalls.
Da Erwachsene für ihr Wohl selbst verantwortlich sind, ist aber zu schlußfolgern, daß, wer für sein Wohl nicht zu sorgen vermag, schwerlich für das Wohl seines Kindes sorgen kann, denn das ist ebenfalls seine Verantwortung. Umgekehrt geht´s nicht: Kinder sind nicht für das Wohl ihrer Eltern verantwortlich. Deshalb ist Elternwohl dem Kindeswohl bis zur Entscheidungsunerheblichkeit nachzulagern.
(12-11-2011, 14:08)Ibykus schrieb: Und das unterschreibt und will ja wohl jeder redliche Vater:
wackelpudding schrieb:Ich begrüße jede Kooperation die eine verstärkte Orientierung an kindlicher Interessenslage zum Ziel hat; wer dies nicht will, verfolgt nicht primär Kindesinteressen.
(12-11-2011, 14:08)Ibykus schrieb: Die Frage ist, ob man mit einer Kooperation mit dem JA das erreicht oder genau das Gegenteil bewirkt!
Das wirst Du im Gegensatz zu den Leuten vor Ort schlicht nicht beurteilen können. Da wäre dann Vertrauen in die Fähigkeiten und die Integrität der Handelnden angebracht. Schlichte Infragestellung durch einen "Zentraleunuchen" aufgrund einer "gefühlten Großwetterlage" ist im günstigsten Fall nicht hilfreich, im ungünstigsten deaktivierend.
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Da Erwachsene für ihr Wohl selbst verantwortlich sind, ist aber zu schlußfolgern, daß, wer für sein Wohl nicht zu sorgen vermag, schwerlich für das Wohl seines Kindes sorgen kann, denn das ist ebenfalls seine Verantwortung. Umgekehrt geht´s nicht: Kinder sind nicht für das Wohl ihrer Eltern verantwortlich. Deshalb ist Elternwohl dem Kindeswohl bis zur Entscheidungsunerheblichkeit nachzulagern.
@wackelpudding: Nein! Das ist meines Erachtens einer der Grundfehler der deutschen Kindschaftsrechtspraxis!
Elternwohl ist dem Kindeswohl NICHT bis zur Entscheidungsunerheblichkeit nachzulagern.
Einem Kind geht es am Besten, wenn es nach einer Trennung BEIDEN Eltern gut geht.
Die Trennung zwischen Kindeswohl und Elternwohl ist daher rein akademisch!
Wichtiger ist die Trennung zwischen Paarebene und Elternebene. Dies ist zwar auch mordsschwer, aber schon eher von jedem Erwachsenen zu erwarten.
Dies impliziert auch, dass der eine Elternteil dem anderen Elternteil gegenüber immer eine Restverantwortung behalten wird, auch wenn Sie kein Paar mehr sind. Denn alles, was dem anderen Elternteil schadet, schadet dem Kind und damit wiederum auch BEIDEN Elternteilen.
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(12-11-2011, 18:05)c schrieb: Denn alles, was dem anderen Elternteil schadet, schadet dem Kind und damit wiederum auch BEIDEN Elternteilen.
Ich weiß nicht, ob wir da auseinander sind. Was du ja schreibst, ist doch, dass sich da jemand selbstschädigend verhält. Wer sich selbst schädigt, kann nicht richtig für sein Wohl sorgen, kann demnach auch nicht richtig für das Kindeswohl sorgen. In meiner Lesart: Ausgehend vom Kindeswohl wäre das etwas, was gegen ihn spricht. Es kann dann nicht mehr interessieren, wie es um sein Wohl bestellt ist, wenn dem Kindeswohl genügt werden soll.
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