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OLG Köln, 4 UF 7/09, 15.04.2009 Vater betreute Kind, Kind trotzdem zur Mutter
#1
Selbst wenn er sich zuvor hauptsächlich um die Kinder gekümmert hat und die Mutter voll berufstätig war.

Mal vom Hausmann-Urteil abgesehen, sind in diesem Beschluss die Fallstricke aufgezeigt, die einem "Heißsporn" dann doch die Realtiät wieder vor Augen führt.

Zitat:Auch spielt der Gesichtspunkt der Kontinuität der Fortdauer der Betreuung durch den Vater im gewohnten sozialen Umfeld keine entscheidende Rolle mehr.

Einfach bitte alles lesen und verinnerlichen!

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...90415.html
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#2
Es wird in den letzten paar Jahren immer offensichtlicher, dass bei den Urteilen nichtmal im Ansatz versucht wird zumindestens den Schein einer Gleichberechtigung zu wahren Big Grin

Egal, wirklich komplett egal was Papa macht, er bekommt das Sorgerecht nur dann, wenn die Mutter zustimmt.

Ist die Mutter drogenabhängig, egal,

ist sie Alkoholikerin, egal,

poppt sie mit der halben Stadt und prostituiert sich, egal, das Wohl des Kindes ist trotzdem bei ihr besser gewahrt als beim Vater......

Ich habe aber nicht die geringste Hoffnung, dass sich daran was ändern wird, vereinzelte Ausreisser, wie Auswanderer, "an die Wand-Fahrer", gab es immer und wird es auch immer weiter geben.

Die breite Masse der Scheidungsväter wird weiterhin den Forderungen des Gerichts zum Wohle des Kindes Folge leisten, 2 Nebenjobs inkl. Zeitungsaustragen zum Wohle des Kindes leisten, um müde und abgekämpft 7 Tage in der Woche in seinem Wohnklo einzuschlafen.
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#3
Bis auf den dummen Satz, aus dem die Sachverständige eine geringere Bindungstoleranz abgeleitet hat, hat er keinen Fehler gemacht.

Ich habe noch nie erlebt, dass ein Vollzeit arbeitender Vater mit Hausfrauenmutter die Kinder bekommen hat, weil "qualitativer Merkmale in der Eltern- Kind-Interaktion, insbesondere der allgemeinen Sensitivität eines Elternteils in der Betreuung des Kindes" eine Rolle gespielt hätten. Stattdessen erheben sich die Richterinnenasen in höchste Höhen und ihm wird in knarrigem Ton mit erhobenem Zeigefinger erklärt, was ihm überhaupt einfallen würde, er hätte sich doch vorher auch nicht um die Kinder gekümmert, dafür hätte sich doch die Hausfrau aufgeopfert. Es würde ihm ja nur darum gehen, keinen Unterhalt zu zahlen etc. etc.

Es ist wie beim Unterhalt: Das sexistische Ergebnis steht schon vorher fest, dazu holt sich Richterlein irgendwas aus dem Begründungsbaukasten.
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#4
(12-07-2009, 21:47)p schrieb: Bis auf den dummen Satz, aus dem die Sachverständige eine geringere Bindungstoleranz abgeleitet hat, hat er keinen Fehler gemacht.
Ob das nun ausschlaggebend war, können wir nicht beurteilen.
Ich befürchte es allerdings. Zeigt jedoch, welche Hürden ein Vater im Gegensatz zur Mutter zu nehmen hat.

Kindeswohl = Mütterwohl

Ist zu mindest meine Erfahrung seit 1860.
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#5
Das wirklich Witzige bei der ganzen Sache ist ja, dass es immer schlimmer wird, eine Verbesserung von gesetzlicher Seite, oder von der Rechtssprechung, nichteinmal im Ansatz zu erkennen und zu erwarten ist.

Die Richterinnen verbiegen, drehen und wenden die Sachlage genauso wie sie es gerade brauchen um ja nicht dem Vater das Sorgerecht zu geben. - Es ist wirklich komplett egal, was man als Vater macht, im Nachhinein, also nach der Verhandlung die eigenen Verhandlungsfehler zu reflektieren bringt NULL, weil der einzige Fehler darin bestand als Mann vor dem Familiengericht zu stehen.
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#6
Ich stelle das einfach immer wieder in Gesprächen mit Leuten fest, die mir eigentlich wohlgesonnen sind, oder sogar selbst von dem Problem betroffen sind:
Kinder gehören zur Mutter!
Das ist einfach in 70-90% der Köpfe fest verankert.
So auch bei den Richtern.
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#7
Zitat:Die Erziehungskompetenz ist bei beiden Eltern grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Dies vorausgesetzt und insbesondere dieser Hinweis ...
Zitat:Zwar haben die Eltern unterschiedliche Erziehungsstile, wie der Kindesvater betont. Wenngleich das Amtsgericht zu Recht darauf hinweist, dass gerade zu Beginn der Pubertät in sexueller Hinsicht eine gesteigerte Sensibilität und Rücksichtnahme der Eltern erforderlich ist, wirken sich unterschiedliche Erziehungsstile grundsätzlich als "erweitertes Angebot" und im Sinne wechselseitiger "Kompensation von Erziehungsschwächen positiv auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung von Kindern aus", wie die Sachverständige hervorhebt.
... lassen mich ein wenig irritiert zurück.
Zum Wechselmodell o.ä. hatte demnach keine Partei einen Antrag gestellt?
Also erst die Mutti beim AG auf Übertragung des ABR und als sie dies erhielt reichte er Beschwerde mit dem Ziel ein, den ersten Beschluss zu kassieren um den Spieß umzudrehen?
Zitat:Wenn dann der Kindesvater gegenüber einer Jugendamtsmitarbeiterin äußert, es sei ihm am liebsten, wenn sich die Mutter aus dem Leben der Kinder verabschiede, zeigt dies jedenfalls eine mangelhafte Bindungstoleranz.
Sorry, aber das war wirklich sehr dämlich und konsequenterweise sein Genickschuss.
Mein Mitgefühl hält sich hier in bescheidenen Grenzen, weil das kein "einer dummer Satz" war, sondern -wenn nicht durch Suggestivfragen oder sonstwie zusammenhanglos herausgekitzelt - einer Einstellung entspricht, für die ich kein Verständnis aufzubringen vermag.
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#8
(12-07-2009, 22:08)beppo schrieb: Kinder gehören zur Mutter!
Das ist einfach in 70-90% der Köpfe fest verankert.

150 Jahre Gehirnwäsche verfehlen eben ihre Wirkung nicht.
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#9
Kinder gehören zur Mutter!
Das ist einfach in 70-90% der Köpfe fest verankert.

Nur dumm, daß die Kinder wenn sie sprechen lernen, meist zuerst nach dem Papa rufen. Unterbewußt rufen sie das
Elternteil zuerst, daß bislang am wenigsten Zeit für es haben konnte. Frägt eine eifersüchtige Mutter, warum das Kind
zuerst "Papa" sagte, wird es antworten: "Ja, Papa sehe ich nicht so oft. Er ist den ganzen Tag arbeiten.." Auch später ist der Vater in der Regel wichtiger. Diskutieren Kinder über ihre Eltern, geht es oft darum , was die machen, welchen Beruf der Vater hat. Kinder haben schon in frühen Jahren Berufswünsche - und die orientieren sich oft am Vorbild Vater.
Auch ich mache oft die Erfahrung, daß Menschen argumentieren, das Kind gehört zu Mutter, gerade Kleinkinder, weil ein Mann kann ja nicht stillen. Doch wieviele Mütter machen das überhaupt noch konsequent ? Wieviele Mütter rauchen und trinken nicht während der Schwangerschaft ?

Füllt ein Mann ein Kind mit Alkohol ab, macht er sich wegen Körperverletzung strafbar. Raucht und trinkt eine Mutter während der Schwangerschaft, hat das keine Konsequenzen. Sie kann sogar frei nach dem Motto "Der Bauch [gemeint ist das lebende Baby] gehört mir" sogar frei entscheiden, ob es sich dem Lebewesen ganz erledigen und umbringen kann durch Abtreibung.
Mord ist nur für Männer strafbar.
Haben Männer Millionen Kinder abgetrieben und umgebracht, oder waren es Frauen ?
Oft wird Argumentiert, ja wir treiben ab, weil uns das Geld fehlt. Naja, die ganze Unterhaltsgesetzgebung ist also nicht mal gut dafür, die Abtreibungsrate nach unten zu treiben.

Was ist nun wahr ?
Wahr ist, das Kinder einen eigenen Kopf haben und einen eigenen Willen. Sie brauchen allerdings auch eine Führung, sprich eine Person, die sie leitet und diszipliniert. Als Familienoberhaupt ist daher seit Jahrtausenden der Mann derjenige, der diese Aufgabe am Ehesten gewachsen ist. Er lässt dem Kind weniger durchgehen und handelt konsequenter. Er wartet nicht ab, bis die Leistungen in der Schule abfallen, sondern greift sofort ein. Ihm Tut es nicht weh, auch mal streng zu sein um für sein Kind das Beste zu erreichen. Er lebt dem Kind vor, wie man mit Geld umgeht und kauft ihm nicht gleich alles. Im Ergebnis gilt:
Der Vater entscheidet: Kind bleibt bei der Mutter -> Kind bekommt einen befristeten Unterhalt vom Mann, Mutter erzieht ODER
Kind bleibt im Trennungsfall beim Vater -> Vater bekommt keinen Unterhalt für Kind und von der Mutter

Damit entscheiden nicht die Gerichte, sondern das FAmilienoberhaupt. Dadurch das der Vater entscheiden darf, verzichtet er auf das Recht für begrenzten Unterhalt. Das ist die perfekte Lösung.
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#10
Wenn man sich die Urteilsbegründung durchliest ist festzustellen, dass noch zwei andere Punkte gegen den Vater gesprochen haben, nämlich eine gewisse Gleichgültigkeit in puncto schulische Entwicklung der Kinder und keine konsequente Auseinandersetzung mit klarem Fehlverhalten ("Stehlen) bzw. problematischem Verhalten ("Phantasieren"). Falls sich die Richterin diese Dinge nicht aus den Fingern gesogen hat, kann ich das Urteil sogar verstehen.
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#11
Wenn ich mir so die Einkommendifferenz zwischen meiner Partnerin und mir anschaue, so kommt im Rahmen einer potentiellen Eheschließung eigentlich nur eines in Betracht: sie in Steuerklasse 3 und ich in die 5; alles andere wäre Blödsinn.

Natürlich übernehme ich in erster Linie die Kinderbetreuung, wenn mal welche da sein sollten. Wenn ich Vollzeit arbeite und meine Partnerin zuhause bleibt, geht einfach zu viel Haushaltseinkommen flöten.

Meinem Lebenslauf wird das natürlich nicht gut tun. Wenn es zur Trennung kommt, soll ich aber auf einmal wieder Arbeiten gehen und Frau bleibt zuhause. Ich werde ihr zwar das Wechselmodell anbieten, aber darauf hat ja bekanntlich keine Frau Bock...

Unterm Strich wird es wieder eine Konstellation zwischen H4-AE-Muddi und mangelfallbehaftetem Vater.

Klassische Rollenproblematik, nur anders herum und mit dem Unterschied, dass Austragen, Gebären und Stillen nunmal wider der männlichen Möglichkeiten existieren. Wenn die Evolution hier nachbessern würde, würde der Feminismus diesbezüglich wohl ins Leere laufen.

Nicht die Männer sind schuld, sondern die Evolution. Also sag' bei der Evolution bitte jemand mal Bescheid!
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#12
(15-11-2011, 08:27)marhau schrieb: Falls sich die Richterin diese Dinge nicht aus den Fingern gesogen hat, kann ich das Urteil sogar verstehen.
Wie kommst Du auf "RichterIN"?
Der Senat hat sich ausschließlich an das gehalten, was die Sachverständige in ihrem Gutachten schrieb.

Ich gehe zu 100% davon aus, dass der einzige Fehler des Vaters folgende Aussage beim JA war:

Wenn dann der Kindesvater gegenüber einer Jugendamtsmitarbeiterin äußert, es sei ihm am liebsten, wenn sich die Mutter aus dem Leben der Kinder verabschiede, zeigt dies jedenfalls eine mangelhafte Bindungstoleranz.

Genau das hat ihm das Genick gebrochen! Eine Mutter darf den Vater aus dem Leben der Kinder kicken. Deutscland ist weit entfernt von einer Gleichberechtigung zwischen Vater und Mutter!

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#13
Das mit der "RichterIN" war ein Verschreiber. Klar, an OLGs urteilen immer drei RichterInnen. Wie in Köln die Geschlechter verteilt sind, weiß ich nicht, ist aber wohl auch nebensächlich.

Dass Deutschland bei Umgangsrechtsverfahren noch meilenweit von einer Gleichberechtigung zwischen Vater und Mutter entfernt ist, erlebe ich selbst seit nunmehr 14 Monaten.

Unabhängig davon war der von Dir zitierte Satz für meine Begriffe aber nicht der einzige Punkt, der gegen den Papa aus Köln spricht. Damit hat er dem Gericht allenfalls noch etwas mehr Munition geliefert, eine Entscheidung zu fällen, die nachvollziehbar ist, falls sich die Sachverständige ihre Aussagen zu den Themen Schule, Stehlen und Phantasieren nicht aus den Fingern gesogen hat.

Wenn ihre Ausführungen stimmen, hat der Vater bei der Erziehung seiner Kinder die Zügel meiner Meinung nach doch etwas zu sehr schleifen lassen. Wenn es in der Schule bergab geht oder Kinder anfangen zu stehlen und in eine Phantasiewelt abtauchen, sind beide Eltern - auch der Vater - gefordert, etwas dagegen zu unternehmen. Tut der Vater dies nicht, zeigt er damit zumindest Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit.
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