(18-11-2011, 11:56)Fluechtling schrieb: Hab vorgeschlagen, dass meine Tante mitkommt. Die kennt die Tochter auch schon besser.
und das ist mit Sicherheit auch eine bessere Alternative als eine Umgangsbegleitung mit Hilfe des JA!
JÄer sind grundsätzlich Mütterämter und vertreten deren Interessen.
Bevor ich mich als Vater einer solchen Institution freiwillig zum Fraße vorwerfe, habe ich alle anderen Möglichkeiten durchdacht.
Dabei kommt es -wie oben erwähnt- auf die Vorgeschichte an.
Wenn ein Vater sein Kind zum ersten Male sieht, wenn es vier Jahre alt ist, kann das an der KM liegen oder an dem Vater selber, der dann aber vom JA erst recht nichts Gutes zu erwarten hat.
Die KM scheint Kontakt zu Deiner Familie zu haben.
Wenn sich die KM gg den Umgang ausspricht, dann würde ich bei Gericht einen Umgangsbeschluss erwirken und es dem Gericht überlassen, das JA einzuschalten.
Das JA wird in diesem Verfahren ganz sicher nichts gg eine "Inanspruchnahme" Deiner Tante haben, weil es selbst insofern von Aufgaben befreit ist.
Wenn Du jetzt gleich zum JA läufst, besteht die Gefahr, dass die KM im Wege einer Anhörung das JA auf ihre Seite und das Verfahren in die Länge zieht.
Wenn Deine Tochter dann fünf oder vielleicht sechs Jahre alt ist, wird sie vom Gericht angehört werden und Du darfst dreimal raten, wie sie sich über Dich und zum Umgang äußern wird.
Die Vorgeschichte ist entscheidend!
Und Deine Absicht: Warum "auf einmal" Umgang?