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Umgang bitte um Meinungen
#1
Hallo,

hab mal eine Frage, meine Tochter ist 4 Jahre alt. Sie hat mich vor zwei Tagen ein paar Stunden gesehen, vorher nie.

Hab ich mal das Recht sie alleine z.B auf einem Spielplatz für eine Stunde zu treffen? Ohne nervende Blicke und Kommentare anderer?

viele Grüsse
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#2
Das kommt auf Vorgeschichte und aktuelle Umstände an.
Bist Du für das Kind gefährlich - ohne Bewachung?

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#3
bin nicht gefährlich. Hab vorgeschlagen, dass meine Tante mitkommt. Die kennst die Tochter auch schon besser.
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#4
Beantrage doch beim JA von einer Fachkraft begleitete Umgänge bis Du Dir sicher bist.Wink
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#5
Juristisch hast du das Recht.

Um es auch zu bekommen musst du dich entweder mit der Mutter darauf einigen oder erstmal durch einen mehr oder weniger langen Tunnel mit betreutem Umgang kriechen.
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#6
(18-11-2011, 11:56)Fluechtling schrieb: Hab vorgeschlagen, dass meine Tante mitkommt. Die kennt die Tochter auch schon besser.
und das ist mit Sicherheit auch eine bessere Alternative als eine Umgangsbegleitung mit Hilfe des JA!

JÄer sind grundsätzlich Mütterämter und vertreten deren Interessen.
Bevor ich mich als Vater einer solchen Institution freiwillig zum Fraße vorwerfe, habe ich alle anderen Möglichkeiten durchdacht.

Dabei kommt es -wie oben erwähnt- auf die Vorgeschichte an.
Wenn ein Vater sein Kind zum ersten Male sieht, wenn es vier Jahre alt ist, kann das an der KM liegen oder an dem Vater selber, der dann aber vom JA erst recht nichts Gutes zu erwarten hat.

Die KM scheint Kontakt zu Deiner Familie zu haben.

Wenn sich die KM gg den Umgang ausspricht, dann würde ich bei Gericht einen Umgangsbeschluss erwirken und es dem Gericht überlassen, das JA einzuschalten.

Das JA wird in diesem Verfahren ganz sicher nichts gg eine "Inanspruchnahme" Deiner Tante haben, weil es selbst insofern von Aufgaben befreit ist.

Wenn Du jetzt gleich zum JA läufst, besteht die Gefahr, dass die KM im Wege einer Anhörung das JA auf ihre Seite und das Verfahren in die Länge zieht.
Wenn Deine Tochter dann fünf oder vielleicht sechs Jahre alt ist, wird sie vom Gericht angehört werden und Du darfst dreimal raten, wie sie sich über Dich und zum Umgang äußern wird.

Die Vorgeschichte ist entscheidend!
Und Deine Absicht: Warum "auf einmal" Umgang?







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#7
(18-11-2011, 16:15)Ibykus schrieb: Das JA wird in diesem Verfahren ganz sicher nichts gg eine "Inanspruchnahme" Deiner Tante haben, weil es selbst insofern von Aufgaben befreit ist.
Das sehe ich völlig anders. Wenn es zum BU kommt, der ja in irgendeiner Art und Weise angeordnet wird, ist das JA in der Verantwortung. Dann wird eine Insitution wie der DKSB o.ä. in Anspruch genommen und kein (befangener) Angehöriger.

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#8
blue schrieb:
Ibykus schrieb:Das JA wird in diesem Verfahren ganz sicher nichts gg eine "Inanspruchnahme" Deiner Tante haben, weil es selbst insofern von Aufgaben befreit ist.
Das sehe ich völlig anders. Wenn es zum BU kommt, der ja in irgendeiner Art und Weise angeordnet wird, ist das JA in der Verantwortung. Dann wird eine Insitution wie der DKSB o.ä. in Anspruch genommen und kein (befangener) Angehöriger.
... womit Du vom Regen in die Traufe kommst! *hust*

Im Übrigen ist mir ein "befangener Umgangsbegleiter" sehr angenehm, wenn und soweit er/ sie MEIN Anliegen unterstützt!

---------------
ach so, sorry - Du meinst, das JA würde sich einer (befangenen) Umgangsbegleitung widersetzen?
Das müsste es dann aber begründen.
Es kommt auf die KM an, die ja scheinbar nichts gg die Tante hat ...


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#9
(18-11-2011, 18:20)Ibykus schrieb: Es kommt auf die KM an, die ja scheinbar nichts gg die Tante hat ...
Wurde hier ja bereits geschrieben. Dann benötigt es auch kein JA!
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#10
Wie stellt sich denn Deine Tochter dazu? Ich meine, eine sich sträubende 4jährige an eine nahezu fremde Person zu geben, kann man nicht wirklich fordern wollen. Vorausgesetzt Deine Tochter will das und Du kannst Dich mit der KM nicht einigen, wirst Du um das Jugendamt nicht herumkommen - das FG wird eine Stellungnahme haben wollen. Gehst Du zuerst zum JA, gibt es die Chance, dass Du ohne Gericht klar kommst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Flüchtling,

das Interesse an deinem Fall ist vorhanden.
Vor mir haben sich bereits fünf andere User gemeldet, aber wie sollen die dich unterstützen, wenn du denen mit 1-3-Zeilern kleine Krumen wor die Füße wirfst?
Bitte führe das Thema weiter aus, und benenne die "anderen", dann kann dir vielleicht auch geholfen werden, zumal auch deine Tante ersteinmal eine "andere" ist.

Und sollte es ein Thema sein, was das Reizwort Jugendamt berührt, dann versuche bitte deine vorherigen Erfahrungen wegen der Titulierungsgeschichte in den Hintergrund zu stellen.
Du stehst dann vor einer anderen Tür, mit einem anderen Menschen, der womöglich deine Vorgeschichte nicht kennt und ein ggf. feindseliges Verhalten an dir feststellt, welches er/sie sich nicht erklären kann, was dazu führen kann, dass sich auch hier wieder eine Feindseligkeit einstellt, die wiederum deine vorherrschende Meinung festigt, was dazu führt... usw.

Du hattest über die Mutter eures Kindes geschrieben, dass diese sich anfangs freute, dass du ihr überhaupt KU zukommen lassen wolltest, ihr euch geeinigt hattet, das JA jedoch diese grundsätzlich günstige Atmosphäre mit falschen Berechnungen zerstörte.
Demnach scheint es ja nicht so, dass Muddi hier grundsätzlich dir gegenüber dicht machte und es ist für mich so nicht ersichtlich, dass und was sie gegen Kind-Vater-Kontakte hat.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#12
vielen Dank für eure Beiträge. Ich hab im Moment durch den psychischen Druck einfach nicht die Energie, mehr dazu zu schreiben. Ich bitte das zu entschuldigen und hab alles aufmerksam gelesen, hat mir auch weiter geholfen.

viele Grüsse


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