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Auskunftspflicht JuAmt
#1
Hallo Freunde,

Folgenden Wortlaut fand ich soeben in einem Schreiben des JuAmts an mich:

Des Weiteren erwarten wir eine Erläuterung wozu Sie eine Wohnung mit 123m² benötigen.

Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?
Es geht nicht darum, was Sinn macht sondern um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das JuAmt diese "Erläuterung" von mir "erwarten" darf.

Ich möchte da schnellst möglich antworten. Sollte ich nicht sicher sein, ob ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, werde ich wohl das JuAmt schriftlich auffordern mir zunächst Auskunft zu geben auf welcher Rechtsgrundlage sie diese "Erläuterung" von mir einfordern dürfen.

Habt Dank für eventuelle und sachdienliche Hinweiße
Herzlichst
der Kobold ;-)
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#2
Moin.
Das kommt auf den Kontext an.

Wenn du möchtest, dass deine Wohnung in irgendeiner Weise zu deinen Gunsten angerechnet werden soll, ist diese Frage gerechtfertigt. Z.B. wenn du von der Arge wolltest, dass sie die Miete für dich übernehmen.

Da deine Miete oder sonstigen Wohnkosten für den KU irrelevant sind, ist es die Frage auch.
Worum geht es also in diesem Schrieb?

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#3
Hallo beppo,

Dies war die Antwort des JuAmts auf meine Auskünfte zu meinen persönlichen -/Einkommens-/ Vermögensverhältnissen
es geht also tatsächlich um die Berechnung des Kindsunterhalt (KU). Da ich Job und Wohnort gewechselt habe und (Zufall) auch für die Kinder ein neues JuAmt zuständig geworden ist, geht der ganze Zinober nun eben zum x-ten Mal wieder von vorne los. Ich kenne das bereits zur Genüge - eine solche Frage und derart formuliert hatte ich bislang jedoch noch nicht.

Tatsache ist, dass die Wohnung weit unter Mietspiegel und direkt neben meiner neuen Arbeitsstelle liegt und eben auch Raum für die Kinder bietet, die mich ja besuchen kommen - all das habe ich bereits mittgeteilt.

Nach allem, was ich in den vergangenen 15 jahren erlebt habe, gehe ich davon aus, dass die Mietkosten keine Rolle bei der Ermittlung der KU spielen. Insofern wundert es mich, dass das JuAmt auf seinen Auskunftsformularen zu den persönlichen Verhältnissen danach fragt.
Selbstverständlich wäre ich überglücklich, wenn meine Mietkosten vom JuAmt berücksichtigt würden - allein es fehlt mir der Glaube!

Anbei mein Entwurf einer Antwort

[font=Tahoma]Eine Wohnung mit 123m² benötige ich, um meine mittlerweile recht ansehnliche Sammlung goldener Wasserhähne unterbringen zu können. Nun weiß ich natürlich, dass mir eine solche Antwort einigen Ärger verursachen kann zumal sie frei erfunden ist und sie entspricht auch nicht meiner Bereitschaft zur Kooperation. Ich ziehe diese Antwort also zurück, möchte jedoch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, auf welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet bin, eine Frage mit eindeutig privatem Charakter, zu beantworten. Ich betrachte dies als meine Privatangelegenheit und gebe ihnen hierauf erst dann eine konkrete Antwort, wenn ich ersehen kann, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin oder dies relevant für die Berechnung des Kindsunterhalts ist.
In meinem Schreiben vom 11.11.2011 finden Sie im Übrigen einige Gründe, weshalb ich mich für diese Wohnung entschieden habe Darüberhinaus versichere ich ihnen, dass die Gründe, welche mich diese Wohnung mieten ließen, auch damit zusammenhängen, ihre Dienste in absehbarer Zeit nicht mehr benötigen zu müßen.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
[/font]
kobold
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#4
Ein Wechsel deines Wohnortes ändert gar nichts.
Schon gar nicht die Zuständigkeit des JA.
Diese hängt alleine am Wohnort der Kinder.
Wer will denn jetzt was?
Hast du dich an das JA gewendet? Weswegen?
Das JA an dich? Warum?
Doch sicher nicht nur um zu Details zu deiner Wohnung zu erfragen.
Also nochmal. Worum geht es?
Was wollen die von dir?
Warum hast du denen Auskunft gegeben?
Zahlst KU?
Wieviel?
Wie alt sind die Kinder?
Wann hast du zuletzt Auskunft gegeben?
Mehr Licht!

Bevor das nicht klar ist antwortest du denen garnichts!
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#5
(23-11-2011, 11:21)Kobold schrieb: Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?

Um Deine Frage zu beantworten: dem Jugendamt gegenüber NEIN.

Eventuelle unliebsame Rechtsfolgen sind nicht auszuschließen.

Aber die Antwort hilft wohl wenig. Deswegen die Nachfragen nach Kontext!
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#6
Hallo Beppo,

vielen Dank für Dein Interesse...die Geschichte ist im Prinzip ganz simpel:

das mit dem JA-Wechsel hat schon seine Richtigkeit, da meine Kinder ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt wie ich umgezogen sind (wie gesagt:Zufall).
Die KM hat die Unterhaltstitel (die vor Jahren von mir erpresst wurden) vom bisher zuständigen JA (Beistand) an das nun zuständige JA (Beistand) überweißen lassen, erneut die Beistandschaft beantragt und den neuen Beistand vom JA darüber in Kenntniss gesetzt, dass der KV (ich) umgezogen ist und eine neue Arbeitsstelle angetreten hat - soweit, so richtig - hätte sie das nicht getan, hätte ich das tun müßen!
Logischerweiße möchte das JA, welches nun für die Kinder zuständig ist, von mir wissen, was ich denn neuerdings verdiene - und wie die das halt so machen, schicken sie das komplette Auskunftsformular mit all den Aufforderungen diverse Nachweiße zu liefern. Das habe ich auch alles geliefert und beantwortet - nur kam nun eben die Nachfrage vom (neuen)JA, weshalb meine Bude so groß sein muß. Was hat das mit der Berechnung des KU zu tun?
Die Kinder sind 9, 11 und 18 und ihre Mutter bereits wieder verheiratet - es geht als nur um die Berechnung der (Kinder)Unterhaltshöhe - und die Frage, was darf das JA diesbezüglich für Informationen abfragen - sonst erstmal nix.

Ich habe bislang übrigens das bezahlt, was möglich war - mal war's mehr, als vom JA berechnet, mal war's weniger...das hat aber alles nix mit der Sache hier zu tun!
Die Frage ist schlicht, bin ich gesetzl. dazu verpflichtet auf diese Frage zu antworten?
Was taktische und/oder andere Erwägungen betrifft - das ist dann was anderes!
Ich will nur wissen, ob das JA mir einen Paragraphen um die Ohren haut, der mich dazu zwingt auf diese irrelevante und private Frage eine Antwort zu geben.




(23-11-2011, 13:31)karlma schrieb:
(23-11-2011, 11:21)Kobold schrieb: Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?

Um Deine Frage zu beantworten: dem Jugendamt gegenüber NEIN.

Eventuelle unliebsame Rechtsfolgen sind nicht auszuschließen.

Aber die Antwort hilft wohl wenig. Deswegen die Nachfragen nach Kontext!

Doch - die Antwort hilft mir durchaus weiter! Ich mag einfach nicht Hugoles mit mir machen lassen - dazu ist es aber von Vorteil, wenn man die Regeln kennt und in diesem Fall war ich mir nicht sicher...und danke wegen der Warnung bezgl. der unliebsamen Rechtsfolgen...das macht mir wenig Kummer - obwohl ich nicht weiß, was für Rechtsfolgen es haben soll, wenn ich das JA darauf hinweiße, dass ich zu dieser Auskunft nicht verpflichtet bin.
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#7
(23-11-2011, 13:31)Kobold schrieb: Ich habe bislang übrigens das bezahlt, was möglich war - mal war's mehr, als vom JA berechnet, mal war's weniger...das hat aber alles nix mit der Sache hier zu tun!
Das stimmt nicht ganz. Der regelmäßige KU muß gezahlt werden. Wenn Du Dir eine große Wohnung nimmst und dadurch der KU nicht gezahlt werden kann, kann der KU durch ein Gericht fiktiv "festgesetzt" werden. Wenn Du keine Gründe beim JA für diese Wohnung nennst (z.B. neue Kinder), wirst Du spätestens bei Gericht dazu gezwungen werden können.

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#8
Hi Kobold,
mW kann Dir bis zum ortsüblichen sozialrechtlichen Minimum alles abgenommen werden, um den KU zu bedienen - ohne weitere Ansprache! Du kannst dann zusehen, wie Du mit den verbleibenden Mitteln zurecht kommst.
Im Vergleich zum SGB hast Du im Unterhaltsrecht allerdings eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Wenn Du Dich für'n Hunni verpflegen kannst und den Rest für Miete verwendest, dann interessiert das nicht weiter.

Es ist mE reine Freundlichkeit des Beistandes, Dich um eine Begründung zu vermutlich die Angemessenheit übersteigenden Wohnkosten zu bitten. Die Größe der Wohnung ist dabei unwichtig, entscheidend sind die Wohnkosten.

Der Beistand hat Dich in der Hand, hat gewisse Ermessensspielräume, wie und was er berechnet und was und wie er von Dir fordert.

In dieser Grauzone würde ich 'dicke Backen' vermeiden und in jedem Fall freundlich bleiben.
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#9
Genau, solange du den Titel voll bedienst, brauchst du die Frage nicht zu beantworten.
Wenn du ihn nicht voll bedienst, könnte es aber u.U. doch sinnvoll sein.

Auf jeden Fall solltest du aufhören, den Titel in guten Tagen überzuerfüllen, wenn du ihn in schlechten Tagen nicht voll bedienen kannst.
Dafür bekommst du keine Fleißpunkte.
Lege das Geld lieber für schlechte Zeiten zurück.
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#10
Hallo Leute,
bin etwas verwirrt.

Zitat:Der Beistand hat Dich in der Hand, hat gewisse Ermessensspielräume, wie und was er berechnet und was und wie er von Dir fordert.

Das widerspricht der Aussage, dass die Mietkosten keine Relevanz bei der Ermittlung (Festsetzung) der Unterhaltshöhe hätten.

Zitat:Da deine Miete oder sonstigen Wohnkosten für den KU irrelevant sind, ist es die Frage auch.

Also:
- Entweder, hat er (der Beistand) mich nach meinen Gründen für die große Wohnung gefragt, weil er einen guten Grund dafür hat! Nämlich: Er darf mir unter bestimmten Vorraussetzungen keinen Wohnungswechsel zumuten und somit den Unterhalt nicht in einer, meinen Verbleib in eben dieser Wohnung gefährdenden Höhe festsetzen (da wäre natürlich interessant zu erfahren, welches diese Vorrausetzungen genau sind)
- Oder er kann seinen Job nicht und überschreitet seine Befugnisse

(Freundlichkeit vermute ich offengestanden eher nicht! Dann wäre das anders formuliert gewesen.)

Trifft ersteres zu, sollte ich wirklich keine dicken Backen machen.
Trifft das zweite zu und er hat weder das Recht noch einen Grund für diese Frage - dann mache ich sehr wohl dicke Backen!

Meine Frage müßte also lauten:
WARUM will der Beistand wissen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige?

Grüße vom Kobold
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#11
(23-11-2011, 15:03)Kobold schrieb: WARUM will der Beistand wissen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige?

Ich würde das den Beistand dann einfach fragen, mit der Begründung, dass dies vom bisherigen Beistand noch nie abgefragt worden sei und ich gerne nachvollziehen möchte, wofür das nötig ist und um daher auch um Angabe der Rechtsquellen bitte.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
Kobold,
ich bleibe dabei:
Ich sehe es als reine Freundlichkeit des Amtes, Dich nach Gründen zu fragen, die eine Anrechnung erhöhter Mietkosten bei der Bestimmung der Dir verbleibenden Mittel bzw. des zu fordernden KU begründen können.
Ich sehe den Beistand (fast) auf Deiner Seite! Ich kenne das auch ganz anders.

Liegen denn die Kosten der Unterkunft für Deine Famile über dem ortsüblichen Wert?
Wie ist das mit den Umgangskosten?
Hast Du Deine Situation auch schon mal als Aufstocker nach SGB II durchgerechnet?
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#13
@skipper

"Freundlichkeit des JA? Also, mach es nicht lächerlich. JA interessiert der Datenschutz in Deutschland überhaupt nicht und fragt Dinge, die er eigentlich nicht fragen darf, wenn

Zitat beppo:

Zitat:solange du den Titel voll bedienst, brauchst du die Frage nicht zu beantworten.

Also, wenn die Kinder den Mindestunterhalt bekommen, erübrigt sich die Frage und man kann getrost die Frage ignorieren.

Zitat:In dieser Grauzone würde ich 'dicke Backen' vermeiden und in jedem Fall freundlich bleiben.

Jo, ist schon klar, immer schön Schwa*** einziehen und genau machen, was die sagen.
Es ist ratsam, auch mal die Zähne zu zeigen um denen zu zeigen, das man nicht alles mit sich machen lässt. Denn was kommt denn als nächstes, wenn das alle so machen?
Vielleicht alle Einkäufe (Kassenzettel) sammeln und denen zusenden? Und dann fragen sie natürlich, warum es eine Grosspackung Klopapier mit 12 Rollen für eine Person sein muss?

Es bleibt dabei: Wer seinen Mindesunterhalt bezahlt, der braucht keine Auskunft in dererlei Hinsicht mehr machen. Ende!

gleichgesinnter

Zusatz: genauso wie "wackelpudding" es beschrieben hat, würde ich es machen.
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
KU muß nicht nur dem Grunde nach geprüft, sondern auch der Höhe nach bestimmt werden. Mit der Zahlung des Mindesunterhaltes ist es nicht getan.

Allzu kecke Fragen nach den Rechtsgrundlagen kann dazu führen, daß der Beistand dann nach Vorschrift arbeitet. Wer das aushalten und sein Adrenalin nicht anders abbauen kann, der ...Undecided
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#15
(23-11-2011, 16:32)Skipper schrieb: Allzu kecke Fragen nach den Rechtsgrundlagen kann dazu führen, daß der Beistand dann nach Vorschrift arbeitet. Wer das aushalten und sein Adrenalin nicht anders abbauen kann, der ...Undecided


Falls das der Hinweis sein sollte, freundlich zu schreiben, stimme ich Dir zu. Falls das der Hinweis sein sollte, nicht zu fragen... ist das krank. Aus Angst dumm bleiben und mit sich machen lassen? Na, ich weiß nicht, was da im Zweifel mehr negativen Streß verursacht.

Jeder vernünftige Beistand wird sich über das Interesse freuen, das seiner Arbeit entgegengebracht wird und was ich mir anhand seiner Quellenangaben erarbeiten kann, darüber braucht er sich ja nicht auszulassen: Nur Vorteile! Und von unvernünftigen Beiständen ist eh´nix zu erwarten. Also wo ist welches Risiko?

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
Der Datenhunger der Behörden ist immer immens. Und fragen darf der Beistand so ziemlich alles. Es käme auch in Frage, dass er in einem vorhergehenden Gerichtsverfahren diese Daten nicht hatte und sie wichtig wurden, was er vorher nicht geahnt hat. Dann wird aus "gegebener Veranlassung" bei den nächsten Fällen gefragt.

Spekulation natürlich.

Bei den Angaben zum Selbstbehalt DDT finden sich Beträge für Unterkunftskosten. Aber nach Deinen Angaben liegst Du darunter. Wir hatten hier einen Thread, in dem ein Gericht den Selbstbehalt wegen niedrigerer Miete gesenkt hat. Vollkommen zu Unrecht. Wenn so etwas droht, ist Vorsicht geboten.

Frag mal nach, aber nicht so, wie oben formuliert.
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#17
"Sehr geehrtes Jugendamt,

in meiner Wohnung benötige ich eine 6qm-Nische, um darin zu wohnen. Die restlichen 117qm benötigt meine Serverfarm mit Speicherkapazitäten im Pentybytebereich für die von mir gepflegte und ständig wachsende Datenbank "Berichte über gravierendes Fehlverhalten der Jugendämter".

Ich fordere ich sie ausserdem auf, mir Auskunft zu geben wieso ihr Jugendamt in einem Gebäude mit 2500qm ist."


Nein, im Ernst: Die Frage nach der Wohnungsgrösse würde ich einfach ignorieren. Du machst ja keine erhöhte Miete geltend.
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#18
Ich würde eher argumentieren, dass die 37m² Pantry-Küche den Ausschlag gibt. Sie ist notwendig, um bei dem "perfekten Dinner" konkurrenzfähig zu sein.

Mitbewerber: Alice Schwarzer, Hella von Sinnen, Kristina Schröder und Andre Weller...eine explosive Kombination. Der Salamander ist für alle gratinierten Gerichte ein muss. Das sind mindestens 2m². Wer das nicht einsehen will ist ein kulinarischer Banause.
Wer den Hummer mit einem Teelöffel gesprengt und die Jacobsmuscheln cross-gebraten kriegt, muss auch ein guter Vater sein.
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#19
Also eine rechtliche Grundlage für diese Frage könnte ich mir vorstellen aus dem Buch der 1000 Wunder - dem SGB - abzuleiten.

Er zahlt offensichtlich nicht den Mindestunterhalt.
Also fragt man mal nach, wieso ein Single eine Wohnung in der angegebenen Größe benötigt. Seine Antwort: Keine oder "dummes" Zeugs...
Also nimmt man die H4 - Regelungen aus der Schublade, wo was steht, wie viel qm einer Einzelperson zustehen und welche Miete dafür angemessen ist.
Entdeckt man hier ein "Misverhältnis", geht man seitens JA her und schlägt mit der Fiktivgeldkeule zu. Ganz einfach.

Beispiel:
Es stehen ihm nach H4 Regelsätzen 60qm zu 375EUR zu (warm oder kalt aussen vor gelassen)
Nun hat er Glück und eine 120qm-Wohnung gefunden und zahlt auch 375EUR dafür.
Milchbrötchen-Logik: Er zahlt zu viel Miete, nämlich fast 190EUR, also die möchte man nun bitte als Unterhaltsleistung haben...
Hat er gar auch noch eine neue Lebensgefährtin, der Schelm, so wird zwar der Anspruch auf die Wohnfläche größer, aber nun hat man ja noch mehr offene Scheunentore, aus denen man als Dummdödeljugendamt Geld rausholen könnte. Nur kein bisschen Glück gönnen, dem Zahlungspflichtigen... Dodgy
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#20
(23-11-2011, 20:58)p schrieb: Du machst ja keine erhöhte Miete geltend.
Das Kind macht jedoch den Unterhalt geltend. Bisher ist hier im Fred nicht bekannt, ob ein Titel regelmäßig und in voller Höhe bedient wird.

Dieses "mal mehr mal weniger" sollte gerade für uns hier eine Aussage sein, die hinterfragt werden muss.
Die Wohnung kann ja im Preis unter dem Mietspiegel sein. Es fehelen jedoch Zahlen.

@Kobold schreibt:
"Meine Frage müßte also lauten:
WARUM will der Beistand wissen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige?"

Meine Frage ist, woher weiß das JA von dieser Größe?

@Kobold schreibt:
"Die Kinder sind 9, 11 und 18"

Ok, ich zahle nur für zwei Kinder, aber nicht gerade wenig. Bei drei Kinder in diesem Alter, wo das nächste bald in die höhere Stufe kommt, ist der Mindestunterhalt auch nicht gerade wenig.

Zu viele Unbekannte meiner Meinung nach!
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#21
(23-11-2011, 22:20)vorsichtiger schrieb: Entdeckt man hier ein "Misverhältnis", geht man seitens JA her und schlägt mit der Fiktivgeldkeule zu. Ganz einfach.

Klappt nicht, hatten wir erst kürzlich wieder. Wie der Pflichtige seinen Selbstbehalt verteilt, ist seine Sache. Er kann auch weniger Miete zahlen und sich dafür andere Sachen leisten. Wenn man ihm weniger Miete unterstellt als er wirklich zahlt, führt das in die Sackgasse.

Ich vermute eher, das mündet in den üblichen Bequatschung und Vertrottelungsversuchen des Jugendamts. Auch die Amtsgerichte versuchen das. Hat aber vor dem BGH keinen Bestand. Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid65497
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#22
Ich sehe den TO in rechtlichen Regelungslücken bzw. in Widersprüchen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht.
Das Unterhaltsrecht, an dem sich die JÄ orientieren, kennt keine zwei Familien, die ein Kind mit der Mutter bzw. mit dem Vater bildet, kennt nicht Leben des Kindes in zwei Familien, kennt nicht die Umgangskosten, nicht Kosten der Unterkunft beim 'entfernten' Vater (oder Mutter). Das SGB ist mE insofern erheblich schlüssiger und gerechter gestrickt.

Jeder Mangelfall sollte sich daher mE grundsätzlich am SGB II orientieren.
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#23
(23-11-2011, 23:11)p schrieb: Wie der Pflichtige seinen Selbstbehalt verteilt, ist seine Sache.

Der Selbstbehalt ist aber doch hinfällig, wenn der Mindestunterhalt nicht (regelmäßig) gezahlt wird?! Oder gibts dazu zwischenzeitlich auch irgendeine Rechtslage, dass der Selbstbehalt nach DT eine sichere Größe und einen Anspruch darstellt?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#24
(24-11-2011, 07:28)vorsichtiger schrieb:
(23-11-2011, 23:11)p schrieb: Wie der Pflichtige seinen Selbstbehalt verteilt, ist seine Sache.

Der Selbstbehalt ist aber doch hinfällig, wenn der Mindestunterhalt nicht (regelmäßig) gezahlt wird?! (...)
Umgekehrt. Der Mindestunterhalt wird eingekürzt, wenn der Selbstbehalt berührt wird. So sollte es sein.

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#25
Hallo Freunde,

zunächst mal Danke für euer Interesse und die vielen Wortmeldungen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

1. Trennung und Zahlung von KU in Absprache mit der KM

2. Scheidung und von nun an Zahlung von KU in Höhe der von der Scheidungsanwältin der KM ermittelten KU und JuAmt wird zur Überwachung der Zahlungen eingeschaltet...ich zahle nichtmehr an die KM sondern via JuAmt

3.Gute Zusammenarbeit mit der Dame vom JuAmt, die zunächst in gewißem Rahmen so etwas wie einen 'zweckgebundenen' KU zuläßt mich aber dann dazu überredet (zwingt) die KU betiteln zu lassen ( kurios: die Beurkundungsstelle, bei welcher ich die Urkunden ausstellen ließ, riet mir dringend von diesem Vorgehen ab - heute weiß ich, warum)

4. Es läuft alles wie gehabt - die Titel kommen nicht zur Anwendung und meine Überweißungen orientieren sich am Bedarf und meinen Möglichkeiten, unterschreiten jedoch nie einen vereinbarten Mindestsatz.

5. Ich verliere meinen Job - Unterhaltsvorschuß via Beistandschaft wird beantragt und ausbezahlt (in diesem Zuge natürlich auch mein nichtvorhandenes Einkommen geprüft)

6. Mein neuer Job erbringt nicht die nötigen Einkünfte um den vollen KU zu bedienen, dessen Höhe nun wegen des Unterh.Vorsch veranschlagt ist
(erneute Prüfung meiner Einkünfte)

7.Ich bezahle freiwillig, was ich kann - das ist dem Beistand jedoch zu wenig und mein Gehalt wird ohne weitere Rücksprache mit mir oder der KM gepfändet - Selbstbehalt: 850€

8. Nach 10 Monaten gebe ich auf - allein die Fahrtkosten zum Job betragen 100€ monatl. - soviel wie ein Ticket um die Kinder am WE zu holen, was nun nichtmehr möglich ist - kein Geld (Miete: 500€ mit allem)

9. Ich schlage mich mit Spenden von Freunden und Familie und kleinen Hilfsjobs durch, leiste zwei Offenbarungseide und bin offiziell pleite

10. Die KM heiratet wieder und somit erlischt ihr Anspruch auf Unterhaltsvorschuß - mein Schuldenberg wächst nun nichtmehr ganz so dramatisch

11. Finde Job 300Km weiter weg. Finde nach 3 monatiger Suche bezahlbare Wohnung, weit unter Mietspiegel, direkt neben Arbeitsplatz und mit Raum für die Kinder, die ich in den vergangenen 1,5 Jahren genau 4 mal gesehen habe (keinerlei Unterstützung in dieser Hinsicht von der KM - ich bezahle die Besuche stets in voller Höhe selbst)

12. Zeitgleich ziehen die Kinder mit Familie und ich um - die Kinder ins Haus der Schwiegerfamilie das aufwändig saniert wird - ich in besagte 123m² Wohnung.

13. Das nun zuständige JuAmt (Beistand) erhält die Unterlagen nebst Titeln vom bisher zuständigen JuAmt und nimmt seine Arbeit auf, indem es erstmal meine wirtschaftliche Situation prüft: 11 Tage nachdem ich am neuen Ort angekommen bin, die Farbe an den Wänden ist noch nicht trocken, bekomme ich an die neue Anschrift Post: der altbekannte Fragebogen.

14. Ich fülle aus und weiße nach was möglich ist (nicht viel - hatte ja kein nachweißbares Einkommen in den vergangenen 12 Monaten)

15. Ich werde (mein die Situation der letzten 12 Monate erklärendes Schreiben ignorierend) aufgefordert, nachzuweißen, wovon ich bislang gelebt habe und zu begründen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige - nicht die Miethöhe (weit unter Mietspiegel, was dem Hernn Beistand bekannt wäre, hätten sie meine Nachweiße und mein Schreiben gründlich gelesen) wird angefragt, sondern die Größe.
Ich denke, dass es auch noch einigen Terz geben wird, wegen der fehlenden Einkommensnachweiße, die ich ja nicht erbringen kann.

Aber was bitte, hat das alles mit dem Errechnen der aktuellen KU zu tun???????
Nichts!!! Dafür wird am Ende doch ohnehin nur mein Gehalt hergenommen und ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Selbstbehalt KU eingefordert - völlig wurscht ob ich die Bude nun benötige oder nicht. Dass ich alleine dort lebe geht sowieso eindeutig aus meinen Angaben zu meiner wirtschaftl. Situation hervor - wozu also diese Frage?
(Tatsache ist, verliere ich die Bude, verliere ich den Job...das hat was mit der Erreichbarkeit der Arbeitsstelle zu tun - aber das kratzt doch keinen Beistand - hatte es ja auch bei der Gehaltspfändung schon Jahre vorher nicht)

Egal - ich kenne das Tammtamm nun zur Genüge und habe bereits Vorkehrungen getroffen, mein Gehalt vor dem Beistandszugriff zu retten (Gehaltsabtretung), - dabei geht's nicht darum, nix zahlen zu wollen!! Ich will das einfach nur wieder so machen, wie es ja bereits lange und gut funktionierte: am realen Bedarf aller Beteiligte orientiert! Das ist allerdings mit dem Beistand ausgeschloßen (und seit die KM am Haus sanieren ist, mit ihr auch nichtmehr möglich...wofür so ein KU doch alles herhalten darf) ... rosige Zeiten! ;-)

Wie wir alle wissen, geht es eigentlich um etwas völlig anderes - und das hat mit dem JuAmt oder sonst einer Behörde nichts zu tun sondern nur mit mir und der KM - so wie ich das sehe, wird da erst wieder Ruhe reinkommen, wenn die Kinder entweder zu mir ziehen oder die KM einsieht, dass ihr Vorgehen mehr Schaden als Nutzen bringt...

Gruß vom Kobold

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