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Ich beziehe seit Anfang November Krankengeld.
Ich hatte bei Vollzeit ein Gehalt von 1410.- Euro/Monat netto.
Heute erhielt ich den Bescheid für's Krankengeld in Höhe von 38,25 Euro tgl.
x 30 Tage sind 1147.50 Euro/ Monat.
Das sind 262,50 Euro/ Monat weniger Einkommen.
Kaltmiete betragen 450.- Euro und Betriebskosten 130.- Euro mtl.
Kindesunterhalt beträgt 266.- Euro/ Monat wurden regelmäßig bezahlt.
Umgangskosten, n u r Fahrkosten betragen 148.80 Euro im Monat.
Ich habe jedes WE unsere Tochter von Freitag bis Sonntagabend bei mir zu Hause.
Meine geschiedene Frau muss jedes Wochenende arbeiten, Teilzeitbeschäftigung.
Daher nehme ich unsere Tochter jedes WE zu mir, ich bin sehr glücklich darüber.
Ich bin seit Juni 11 verheiratet, zur Zeit läuft das Visaverfahren zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug).
Meine Frau ist schwanger, Geburtstermin 03.2012.
Der Ausländerbehörde werden Anfang nächster Woche sämtliche Unterlagen für das Visaverfahren vorgelegt, die sie haben möchten.
Ich besitze eine Personenstandsurkunde die von der Deutschen Botschaft im Ausland beglaubigt und legalisiert ist.
Meine Frau ist mit Wohnsitz nicht in Deutschland gemeldet.
Für einen Steuerklassenwechsel ist eine Meldebescheinigung meiner Frau ausschlaggebend.
Welche ergänzende Sozialleistungen kann ich in meinem Fall beantragen,
ALG 2?
Soll ich meine Frau (und Schwangerschaft) im ALG 2 Antrag angeben?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, welche Tipps habt ihr auf Lager?
Fragen werden gerne beantwortet.
Danke!
Versuchs mal mit Wohngeld. Die Wohnung kommt mir etwas teuer vor. Ist das Ortsüblich?
Die Übernahme der Fahrtkosten kannst du beim Sozialamt beantragen.
Alg 2 kannst du versuchen, ich fürchte aber, dass dein Einkommen zu hoch ist bzw die Wohnung zu teuer ist. Auf der anderen Seite mindert der Unterhalt dein Einkommen.
Solange die Frau nicht bei dir wohnt, hat das wohl auch keinen Zweck.
Ist abzusehen wie lange du im Krankengeldbezug sein wirst?
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26-11-2011, 18:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2011, 18:53 von Skipper.)
iglu,
das ist NICHT neuster Stand!
Seit dem H4-Urteil des BVerfG aus 2010 liegt die Erstattung von Umgangskosten beim Jobcenter, wenn der Bedürftige dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht.
In jedem Fall sollte noch November Antrag auf ergänzendes ALG II gestellt werden.
Ich könnte später mal Überschlagsrechnungen ohne und mit Frau und Kind 2 einstellen, also für 2- bzw. 4-Personen-Haushalt; vorausgesetzt Kind 2 lebt umgangstechnisch auch regelmäßig beim TO. Nicht ganz klar ist mir allerdings, wie sich Kranhkeit/vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf die Freibeträge nach SGB II auswirkt.
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26-11-2011, 19:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2011, 19:02 von marecello.)
Ich beabsichtige eine ambulante Rehabilitation zu absolvieren, sonst kann ich wegen meinen Rückenschmerzen meinen alten Beruf nicht mehr ausüben.
Mein Arzt und ich haben gerade Widerspruch gegen eine Ablehnung der ambulanten Rehabilitation eingelegt.
Ich denke, dass ich nach der ambulanten Rehabilitation wieder arbeiten gehen kann.
Ich bin 60 % behindert und habe einen Schwerbehindertenausweis seit 1999.
Ich denke, dass ich etwa in 3 - 5 Monaten arbeiten kann, je nach Bearbeitung des Trägers.
Meine Wohnung ist 85 qm groß und habe ein Kinderzimmer für unsere Tochter voll eingerichtet, in der Nähe von Heidelberg. Schon ein etwas teures Pflaster.
@Skipper
Die Freibeträge fallen weg, bis auf die 30€-Pauschale.
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26-11-2011, 19:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2011, 20:04 von Skipper.)
Hab 's gerade nicht auf dem Schirm:
Welche 30€-Pauschale?
Ja, gerade nachgesehen. Du meinst vermutlich die Absetzbeträge für Versicherung.
Versicherungspauschale. Die ist normalerweise im Freibetrag für die ersten 100€ enthalten.
"Ausschließlich besuchsweiser Aufenthalt von Kindern bei der Ausübung des Umgangsrechts
löst grundsätzlich keinen höheren Unterkunftsbedarf aus. Es ist Leistungsberechtigten
ebenso wie Beziehern niedriger Einkommen zuzumuten, sich für die Zeit des Besuchs mit
dem vorhandenen Wohnraum zu behelfen. Ansonsten würde für die überwiegende Zeit
unangemessener Wohnraum finanziert."
Aus der Verwaltungsrichtlinie der KDU für Heidelberg.
http://www.harald-thome.de/media/files/K...5.2011.pdf
Mietobergrenze für eine Person 275€ für 2 Personen 330€
Bei temporärer Bedarfsgemeinschaft dann wohl 302,50€
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26-11-2011, 20:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2011, 20:37 von Skipper.)
Ja. Der angemessene Wohnraum zur Zeit des Umgangs... des 'Besuchs'...
Dazu wird nach Auskunft meiner Anwältin bei den SG heftig gestritten. Die ganz unterschiedlichen Ergebnisse hängen wesentlich vom Umfang des Umgangs und vom Alter der Kinder ab.
Man muß sich und denen mal vor Augen führen:
Schon bei Standardumgang LEBEN Kinder über 30% des Jahres beim Umgangsberechtigten.
Um es nochmal zusammenzufassen. Bei der Ausgangslage wäre Wohngeld meine erste Wahl.
Den Alg2-Antrag solltest du trotzdem spätestens Mittwoch stellen, um rückwirkende Ansprüche, auch wenn sie aus meiner Sischt wahrscheinlich nicht vorhanden sind, zu sichern.
Wohngeld hat auch den Vorteil, dass du dich mit den Hartz4-Gaunern beim Jobcenter nicht herumschlagen brauchst. Wohngeld aber auch spätestens Mittwoch beantragen.
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26-11-2011, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2011, 21:16 von Skipper.)
Mal grob als Überschlag in € mit Frau und Säugling:
RL 1: 364
+RL 2: 328
+Kind 1: 50 (6 Tage Umgang/Monat)
+Kind 2: 251
+Fahrtkosten Umgang: 148
ZwSumme: 1.141
+KdU: 580
Summe Bedarf: 1.721
Dem stehen Einkünfte jetzt von ca 1.150 gegenüber.
Geht Mare wieder arbeiten, dann kommen bis zu 330 Euro Freibeträge hinzu und der KU kann als nicht-bereite Mittel abgezogen/durchgereicht werden...
Wenn das kein Grund ist, in Spontanheilung schnell wieder fit zu werden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind weder Frau noch 2. Kind (weil noch nicht geboren) da, also auch nicht Teil der BG. Für den Moment musst du bei deiner Rechnung also ca 700€ abziehen.
Insofern betrifft deine Rechnung die Zukunft aber nicht die Gegenwart. Außerdem hast du die 30€ vergessen
Auf jeden Fall ist es eine enge Kiste und da bleibe ich bei Wohngeld als erste Wahl.
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26-11-2011, 21:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2011, 21:20 von Skipper.)
(26-11-2011, 20:59)iglu schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, sind weder Frau noch 2. Kind (weil noch nicht geboren) da, also auch nicht Teil der BG. Für den Moment musst du bei deiner Rechnung also ca 700€ abziehen.
Insofern betrifft deine Rechnung die Zukunft aber nicht die Gegenwart. Außerdem hast du die 30€ vergessen Ein ÜBERSCHLAG...
Vermutlich besuchen ihn Frau und Frucht schon. Dann könnte die Rechnug noch anders aussehen.
Der Einfachheit halber habe ich mal in die nahe Zukunft gesehen gerechnet. Geburt ist bald und ich gehe davon aus, daß dann bald alle 'aus einem Kühlschrank essen' werden. Man muß den Ämtern ja auch erklären, warum JETZT so eine große Wohnung vorgehalten wird. Umzug zur Geburt ist sicher nicht zum Mutter- und Kindeswohl.
Jedenfalls gibt es für den Moment zwei gangbare Wege. Wie ich vorher schon schrieb: beides beantragen und zwar spätestens Mittwoch!
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(26-11-2011, 17:35)marecello schrieb: Ich bin seit Juni 11 verheiratet, zur Zeit läuft das Visaverfahren zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug). Meine Frau ist schwanger
Welche ergänzende Sozialleistungen kann ich in meinem Fall beantragen,
ALG 2?
Das ist auf jeden Fall sehr interessant, ob es in dieser Konstellation Geld vom Staat gibt. Immerhin ist der Zuzug von einem Zierfisch kostspielig und diese Ehe wird eh nicht halten, wenn man nichts auf Kralle hat. Ein Zierfisch ist in der Haltung teuer.
(26-11-2011, 17:35)marecello schrieb: Meine Frau ist mit Wohnsitz nicht in Deutschland gemeldet. Gibt es Möglichkeiten zur Mutter zu ziehen und dort was aufzubauen?
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@blue
Der Fragesteller will nicht die Variationen einer Arbeitsbeschaffung hören und diese Möglichkeiten abklopfen, sondern er will wissen, wie und wo man welche Sozialleistungen abgreifen kann.
Und ich dachte, hier geht es um´s Kindeswohl.
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(27-11-2011, 21:24)blue schrieb: Und ich dachte, hier geht es um´s Kindeswohl.
Darüber mache ich mir auch Sorgen, denn bei seinem Gehalt wirds ja wohl eng den KU zu zahlen und dann noch das neue Kind von der Auslandsbraut durchzufüttern. Nach seinen Angaben dürfte die Tafel angesagt sein. Vielleicht lässt sich die Armut zu zweit besser ertragen.
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@Exilierter und blue
Es ist doch immer schön zu lesen, wie positiv ihr das alles seht.
Eine wahre Freude
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27-11-2011, 22:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-11-2011, 23:07 von Skipper.)
mare,
wie sehen Deine Pläne aus?
Mit welchen Zeitläufen bezüglich Deiner Familie rechnest Du? Zuzug usw.
Wo soll das Kind zur Welt kommen?
Wann meinst Du, wieder fit zu sein?
Hast Du für die Anträge schon alle Unterlagen zusammenstellen können?
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(27-11-2011, 22:39)marecello schrieb: @Exilierter und blue
Es ist doch immer schön zu lesen, wie positiv ihr das alles seht.
Eine wahre Freude
Ich kann rechnen und dann muss man für sich feststellen, ob sich das rechnet. Es geht auch darum, was man sich leisten kann und was nicht. Deine Einkommensverhältnisse sind nicht berauschend und nach dem KU und den sonstigen Kosten dürfte es klar sein, dass Du mit Deiner ausländischen Frau + Kind in der Unterschicht bist. Das ist schwer für eine Auslandsfrau zu begreifen, die sicherlich 1x im Jahr nach Hause fliegen will + kleinere Geschenke schicken möchte etc. Ich sage immer, dass Zierfische in der Haltung teurer sind als der heimische Barsch.
Deine Grundhaltung die Sozialsysteme zu belasten bringen Dich nicht weiter.
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@Exilierter
Schichtdenken ist pervertiert und ist Klassendenken und moralisch nicht vertretbar.
Wieviele Menschen gehen Vollzeit arbeiten und sind Aufstocker oder arbeiten im Niedriglohnsektor.
Wie leben denn die (meisten) Menschen heutzutage, sie konsumieren, konsumieren und konsumieren, eben Konsumgesellschaft.
Wer nicht mitmacht wird aus der Gruppe ausgeschlossen.
So machst du das auch, bewusst oder unbewusst, das kann ich von hier aus nicht sagen, ich kenne dich nicht.
Ich brauche kein Handy, kein Auto oder Flachbildschirm, ich verabscheue diesen Konsumterror, weil er dumm macht und sehr viel Neid erzeugt.
Ich habe 40 Jahre gearbeitet und meine Sozialversicherungen bezahlt.
Und wenn man älter wird, dann kommen Verschleißerscheinungen, das ist ganz normal.
Das wichtigtse im Leben ist ein Dach über dem Kopf, was zum Anziehen, Essen und Trinken, Glück, Liebe, Gesundheit und Zufriedenheit.
Das sind Werte, die ein Leben ausmachen.
Diese geldgeile und materielle Epoche wird jetzt langsam zu Ende gehen, Gott sei Dank.
Und nun zu deinen Barschen, die sind auf der körperlichen und der psychischen Ebene ziemlich ekelhaft.
In Deutschland gibt es genug Alice Abbilder, nein Danke, furchtbar und zum kot...
Das deutsche Weibsvolk besteht aus Kampflesben a la Alice Sch. Warzer.
Das nur so nebenbei, ich möchte dies auch nicht ausführlich behandeln. Dann kann man einen neuen Thread aufmachen und es wurde auch darüber hinreichend informiert.
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28-11-2011, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-11-2011, 10:28 von Leutnant Dino.)
(28-11-2011, 08:33)marecello schrieb: Das wichtigtse im Leben ist ein Dach über dem Kopf, was zum Anziehen, Essen und Trinken, Glück, Liebe, Gesundheit und Zufriedenheit.
Das sind Werte, die ein Leben ausmachen.
Das wird interessant, wenn Du Deiner ausländischen Frau diese Werte vermittelst. Sie hat es geschafft aus der Dritten Welt nach Deutschland zu kommen und lebt dann doch wieder in Armut - sie hat nichts gewonnen.
Der Punkt ist ein anderer: Eine Importfrau kannst Du Dir nicht leisten! Vielleicht solltest Du mehr daran arbeiten, dass Dein Gehalt deutlich steigt.
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(28-11-2011, 08:33)marecello schrieb: Das wichtigtse im Leben ist ein Dach über dem Kopf, was zum Anziehen, Essen und Trinken, Glück, Liebe, Gesundheit und Zufriedenheit.
Das Wichtigste im Leben ist Geld, denn das ist die Voraussetzung für alles andere.
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(28-11-2011, 08:33)marecello schrieb: Ich brauche kein Handy, kein Auto oder Flachbildschirm, ich verabscheue diesen Konsumterror, weil er dumm macht und sehr viel Neid erzeugt.
Du wirst nicht gezwungen, für diese Dinge Geld auszugeben. Für andere Dinge schon. Die Worte Unterhaltsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Partnerin ohne Einkommensaussichten sind uns hier ja leidlich bekannt.
Sicherlich kannst du versuchen, das über Sozialleistungen zu realisieren, wie du es in diesem Thread gefragt hast. Du wirst damit eben auch zum Bittsteller, der seinen Freiheitsrest verloren hat und an einem Tropf hängt, der bei der nächsten Sozialreform und erschütterten Staatsfinanzen auch mal in den Hunger führen könnte. Viele haben gar keine andere Wahl, weil sie da ungewollt hineingeraten. Ob es sinnvoll ist, sich da sehenden Auges freiwillig hineinzumanövrieren kann man sich schon fragen.
Die Warnungen vor deinem Vorhaben, vor deiner Frau entspringen nicht einer Arroganz oder Sarkasmus, sondern den massenhaften Erfahrungen vieler Leute in ähnlicher Konstellation. Das war jetzt sehr höflich ausgedrückt, denn wer da durch ist, spricht normalerweise sehr viel radikaler über seine Erfahrungen.
Deinen ALG 2 - Antrag kannst du jedenfalls nur auf Dinge stützen, die tatsächlich der Fall sind. Solange deine Frau nicht bei dir wohnt, kann sie nicht mit einbezogen werden.
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