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Hallo zusammen,
nach langem suchen in Foren bin ich endlich mal auf ein Forum getroffen was objektiv endscheidet und nicht geprägt von verbitterten, alleinerziehenden Müttern ist. Finde auch das den moralischen Aspekt jeder für sich klären muss und nicht über ein Dreizeiler interpretiert werden kann.
Thematik:
Leider konnte ich meine Rechtschutzversicherung (Advocard) nicht dazu bewegen die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht zu übernehmen, somit ist das meine letzte Hoffnung bevor ich Riskiere viel Geld in ein Beratungsgespräch zu investieren, wo zum Schluss eh nichts rauskommt.
Das Jugendamt fordert zur Zeit 4100 € von mir als Unterhaltsvorschuss von mir zurück + Rückerstattung an die Kindesmutter 1800 €, weil ich von okt. 2009 - okt. 2011 in der Weiterbildung steckte und unter den besagten 925€ lag.
Werdegang
Bundeswehr, inbegriffen zivil Anerkannte Ausbildung zum Kommunikationselektroniker 2002-2008
2008-2010 Staatlich geprüfter Techniker (Bafög 618 €)
2010-2011 Abschluss zum Bachelor of Electrical and Electronic engineering. (Bafög 830€ )
Da das Studium in Wales war, sind natürlcih erhebliche Mehrkosten auf mich zu gekommen und somit musste ich einen privaten Kredit aufnehmen. Nun hat man mir den Link zu einem Gerichtsurteil geschickt, welcher nach meiner Ansicht nach auch auf mich zu treffen würde.
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm
Andere meinen wiederrum das dies noch zur Erstausbildung gehört, da der Bildungsweg komplett in eine Fachrichtung geht und somit die Rückzahlungsforderungen nichtig sind.
Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen, oder hat gar vielleicht ähnliches erlebt.
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Bestand ein Unterhaltstitel? Was verdient die Mutter?
(21-11-2011, 22:19)Jakob B. schrieb: 2010-2011 Abschluss zum Bachelor of Electrical and Electronic engineering. (Bafög 830€ ) Dann sollte Dir die Rückzahlung in Raten keine Probleme bereiten. Das JA läßt sich mit Deiner Erfahrung und Ausbildung auf einen Deal ein. Die 4k Kröten wirst Du locker berappen.
Wie hast Du das mit dem regelmäßigen Umgang mit dem Kind hinbekommen?
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21-11-2011, 22:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-11-2011, 23:04 von Jakob B..)
Unterhaltstitel besteht, wobei im Zuge der Unterschrift mir überhaupt nicht klar war was ich damal unterschrieben habe. Man hat mich zum JA eingeladen, erklärt das ich der Vater bin (nachweislicher Test) und unterschreib mal hier , hier und hier....
Kindesmutter arbeitet bei LIDL vollzeit, bei Berlin. Was Sie verdient kann ich nicht sagen...
Muss ich durch den Titel jetzt definitv bezahlen? Durch das Studium sind 15T€ schulden aufgekommen und als junger Ingenieur ist man auch nicht der Topverdiener...
Regelmäßiger Umgang....
Überhaupt nicht!!! Wer aus den neuen Bundesländern kommt, der weiss wie es auf dem Arbeitsmarkt dort aussieht. Techniker an einer staatlichen, kostenfreie Schule gibt es auch nur in NRW + das Studium an der Uni...
Anfangs hatte ich versucht die 600km von Wilhelmshaven nach Berlin zu fahren. In der Zeit wo ich mal nicht in See war, dann wurden treffen mti der Tochter wegen Friseurterminen aufgehoben. Einen regelmäßigen Umgang konnte ich durch die Seefahrt nicht gewährleisten und sah das immer als einmaligen Joker an(Gang vor Gericht) und heute wohne ich in Bonn und sie noch immer in Bernau. Und selbst wenn ich das Umgangsrecht bekomme und alle 2 Wochen nach Berlin fahre fürs Wochenende. Dann wird sie mit der kleinen zum Arzt gehen und dem das so erklären das er die kleine Krankschreibt und von der Krankschreibung erfahre ich dann natürlich auch erst wenn ich vor der Haustüre stehe und mit gelben Schein muss Sie das Kind nicht gehen lassen...
(21-11-2011, 22:56)Jakob B. schrieb: Muss ich durch den Titel jetzt definitv bezahlen?
Natürlich!
Warum gehst Du davon aus, da raus zu kommen, weil evtl. die Mutter deutlich mehr verdient?
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Wegen dem Urteil (LinK)...
Auf was für Raten lässt sich ein Jugendamt ein? 50€ /Monat? 25€/Monat?
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(21-11-2011, 22:56)Jakob B. schrieb: Muss ich durch den Titel jetzt definitv bezahlen? Durch das Studium sind 15T€ schulden aufgekommen und als junger Ingenieur ist man auch nicht der Topverdiener...
Schlecht, ganz schlecht. Beim Jugendamt bist du auf deren ältesten Trick hereingefallen. Wahrscheinlich hat man dir auch gleich höflich eine Stundung des Unterhalts angeboten, das ist die Standardseife damit deine Unterschrift noch leichter aufs Papier flutscht.
Verwirkung ist auch noch nicht eingetreten. Du wirst die Rückstände zahlen müssen. Schulden werden nicht anerkannt. Laufender Unterhalt geht vor. Allenfalls für die Ratenhöhe der Rückstände kannst du wegen der Schulden auf niedrige Beträge hoffen.
Von deinem bereinigten Nettoeinkommen wird der laufende Unterhalt abgezogen. Um den Rest dürfen sich die beiden Gläubiger rangeln. Für dich bleibt im besten Fall der Selbstbehalt.
Nach dem Verdienst der Mutter habe ich gefragt, weil das von dir verlinkte Urteil so einen Sachverhalt enthält. Ich dachte, du willst damit andeuten, dass es bei dir und deiner Ex auch so ist, dass sie viel verdient. Das wäre vielleicht relevant für den zukünftigen Unterhalt gewesen, aber nicht für die Rückstände.
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Übrigens wäre nach der Technikerausbildung ohnehin Schluss gewesen, dann hätte es nichts mehr genutzt wenn der Titel nicht bestanden hätte. Ein Studium nach Ausbildung ist Unterhaltspflichtigen nämlich in der Regel versagt, sagt das OLG München vom 28.09.2011 in 12 UF 129/11.
Dabei spielt ausdrücklich keine Rolle, wenn im Ausbildungsberuf kein Job gefunden wird. Hier bereits kommentiert: http://anonym.to/?http://blog.beck.de/20...-sein-kind
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Danke für die schnelle Hilfen.
Nun habe ich in Erfahrung gebacht das mein Unterhaltstitel auf 135 % beläuft....
laut (§ 1612 a Abs. 1 BGB) liege ich bei 401 €.
Liege ich mit meiner Rechnung richtig
zu zahlender Betrag, monatl. 460 € ??
Ich verstehe nicht auf welcher Grundlage 135 % entschieden wurde, zittere innerlich und würde am liebsten....
Kann man der Kindermutter eine Einmalzahlung vorschlagen und wenn sie diese akzeptiert, dass man dann aus der "Affäre" ist? Sofern sie diese akzeptiert...!?!?!
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28-11-2011, 18:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-11-2011, 18:56 von Telepapi.)
(28-11-2011, 15:35)Jakob B. schrieb: Kann man der Kindermutter eine Einmalzahlung vorschlagen und wenn sie diese akzeptiert, dass man dann aus der "Affäre" ist? Sofern sie diese akzeptiert...!?!?!
Bezüglich des bereits aufgelaufenen Unterhalts schuldest du das Geld dem Jugendamt..das kann man nichts mehr ändern.
Wegen des laufenden Unterhalts könnte die KM eventuell die Amtsvormundschaft beenden - wenn sie ganz lieb und wohlhabend ist macht sie das vielleicht auch. Sollte sie allerdings in eine finanzielle Notsituation geraten bist du sofort wieder drinnen im Schlamassel, weil du die erste Adresse bist, wenn das Kind Geld braucht.
Dein Mindestselbstbeahlt laut DT besteht auch weiterhin, notfalls schnellstens klagen.
Solltest du nicht in der Lage sein die Schulden zu tilgen, bleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz..da kenne ich mich allerdings nicht mehr so gut aus.
die Höhe des Unterhalts im Titel richtet sich im übrigen nach deiner geschätzten Einkommenssituation im Laufe von 16-27 Jahren..je nach Ausbildung mehr oder auch weniger. Ich habe 105%.
Solltest du den Unterhalt nicht aufbringen können ohne deinen Selbstbehalt zu gefährden (meiner Meinung nach den angemessenen Selbstbehalt, nicht den notwendigen, aber da hat wohl die Rechtssprechung noch ein Wörtchen mitzureden), muß der Unterhalt entsprechend reduziert werden.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
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Aber bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlung kannst du mir nichts sagen, ob ich richtig liege?
oder ein Link warum gerade 135 % ..? Oder ein Link wie man das berechnet, bin die ganze Zeit schon am googeln,aber finde keinen Leidgenosse in meiner Lage...
Davon hängt ja auch die "Ablösesumme" ab ...
Habe ihr geschrieben und Sie ist damit einverstanden. Wegen Sozialfall habe ich auch schon gelesen. Da müsste es doch was geben wie man das ausschließen könnte.....
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Sorry, hab gerade noch was nachgetragen (siehe oben). Wegen der Einmalzahlung: Laß es.
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135 % Super, da hat also jemand seine Glaskugel geschwungen und meinte während meiner Ausbildungszeit zu wissen wie ich später mal verdienen werde.... ach nee könnte Kotzen!
ok , nun habe ich die 135 % .. es muss ja von irgendwas die 135 % genommen werden?
von den 401 € ? - 82€ Kindergeld?
541 € -82 € = 459 € ? Das kann doch nicht sein, habe bisher immer 255€ bezahlt , war aber auch in der Stufe bis 1500 € Netto...
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Vielleicht kommst Du hiermit http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?kinder1.htm weiter?
Und ja: Die KM muss sich an Vereinbarungen, die sie zum KU mit Dir trifft, nicht halten. Der KU ist ein Anspruch des Kindes, über den die KM nicht verfügen kann. Sie kann Dich zwar aktuell von der Leistung freistellen, das hat aber keine Bedeutung für in der Zukunft liegende Ansprüche.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Was ich gestern noch vergaß (ehrlich gesagt hatte ich wieder ein kleines Burnout und konnte deswegen nicht weiterrecherchieren):
Deine 135% entsprechen der Stufe 6 der alten Düsseldorfer Tabelle - jetzt sind es 128%. Beträge wie folgt:
klein 406
schule 466
teeny 546
groß 625
abzüglich hälftiges Kindergeld.
Selbstbehalt: EUR 900,00 - abzugsfähig ist Warmmiete max. EUR 360,00, Werbungskosten max. EUR 150,00, private Altersvorsorge geht wohl auch, sofern der Mindestunterhalt gewährleistet ist.
Jetzt bitte mal deinen Selbstbehalt ausrechnen und - falls du unter EUR 900,00 kommst beim Jugendamt per Einschreiben/Rückschein eine Änderung des Titels im Sinne von § 323 ZPO ankündigen, dann schnell zum Termin und bitte Bescheid sagen was dabei rausgekommen ist.
Ich hoffe du liest das hier noch - es ist alles halb so wild, wenn man sich erst einmal damit abgefunden hat, daß man auf die Schnauze gefallen ist
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@Telepapi
Wie wärs, wenn du mal eine aktuelle Düsseldorfer Tabelle liest?
@Jakob
Hast du derzeit Arbeitseinkommen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(30-11-2011, 03:38)sorglos schrieb: @Telepapi
Wie wärs, wenn du mal eine aktuelle Düsseldorfer Tabelle liest?
Um mal auf diesem polemischen Niveau zu bleiben: Wie wärs, wenn du bei der Gelegenheit das Kind beim Namen nennst???
O.k., Selbstbehaltz liegt jetzt bei EUR 950,00, hab mich verguggt.
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(29-11-2011, 09:17)Telepapi schrieb: Selbstbehalt: EUR 900,00 - abzugsfähig ist Warmmiete max. EUR 360,00,
Das könnte mißverstanden werden. Die Miete ist hier nicht "abzugsfähig" wovon auch immer. In dem Betrag des Selbstbehalts ist eine Warmmiete in der genannten Höhe einkalkuliert.
Ich lese es gern so, dass der Selbstbehalt zu steigen hat, wenn die tatsächliche Miete höher ist. Die Gerichte lesen es anscheinend lieber so, dass der Selbstbehalt sinken kann, wenn die tatsächliche Miete niedriger ist. Hatten wir hier schon an anderer Stelle.
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oje..burnout und offensichtlich dachschaden - soorry
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(30-11-2011, 11:19)Telepapi schrieb: oje..burnout und offensichtlich dachschaden...
...aber nicht allein
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