03-12-2011, 17:21
Heute, am 3. Dez. 2011, jährt sich zum zweiten Mal der Jahrestag des Zaunegger-Urteils durch den EGMR, mit dem Deutschland im Familienrecht eine menschenrechtswidrige Gesetzgebung bescheinigt wurde.
Die Verurteilung verpflichtet Deutschland völkerrrechtlich, aufgrund dieser Entscheidung seine Gesetzgebung schnellstmöglich im Sinne der EGMR-Entscheidung zu ändern. Dies verlangt auch das Grundgesetz, nämlich die allgemeine Regel des Völkerrechts (im Sinne von Art.25 GG) "Pacta sunt servanda". Deutschland hat sich darüber hinaus in der sog. "Wiener Vertragskonvention" dazu verpflichtet, diese allgemeine Regel des Völkerrechts zu beachten, einzuhalten und anzuwenden.
Auch 2 Jahre nach der einschlägigen EGMR-Entscheidung kommt Deutschland dieser völkerrechtlichen Verpflichtung immer noch nicht nach, denn das deutsche Familienrecht wurde immer noch nicht entsprechend novelliert. Dies kennzeichnet nur allzu deutlich, welche "Wertschätzung" die Grund- und Menschenrechte, Familie und insbesondere unsere Kinder bei unseren deutschen Politikern genießen.
Auch die inzwischen vorbehaltlos geltende 'UN-Kinderrechtekonvention' findet wenig Beachtung und Anwendung.
Die Verurteilung verpflichtet Deutschland völkerrrechtlich, aufgrund dieser Entscheidung seine Gesetzgebung schnellstmöglich im Sinne der EGMR-Entscheidung zu ändern. Dies verlangt auch das Grundgesetz, nämlich die allgemeine Regel des Völkerrechts (im Sinne von Art.25 GG) "Pacta sunt servanda". Deutschland hat sich darüber hinaus in der sog. "Wiener Vertragskonvention" dazu verpflichtet, diese allgemeine Regel des Völkerrechts zu beachten, einzuhalten und anzuwenden.
Auch 2 Jahre nach der einschlägigen EGMR-Entscheidung kommt Deutschland dieser völkerrechtlichen Verpflichtung immer noch nicht nach, denn das deutsche Familienrecht wurde immer noch nicht entsprechend novelliert. Dies kennzeichnet nur allzu deutlich, welche "Wertschätzung" die Grund- und Menschenrechte, Familie und insbesondere unsere Kinder bei unseren deutschen Politikern genießen.
Auch die inzwischen vorbehaltlos geltende 'UN-Kinderrechtekonvention' findet wenig Beachtung und Anwendung.