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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung
#1
Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.05.2011 (Az.: 18 UF 165/09)

Leider kein Volltext, das OLG Karlsruhe veröffentlicht traditionell nur sehr wenig. Denen graut es offenbar von ihren eigenen Urteilen, die braucht das dumme Volk gar nicht zu wissen. Familienrechtszeitung 2011 S. 1800, Bespechung: http://anonym.to/?http://www.unterhalt24...terhaltes/

Das OLG Karlsruhe gibts uns schriftlich:

- Die Unterhaltskassiererin darf beliebig über ihr Einkommen lügen: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf dem Pflichtigen eine Körperverletzung zufügen und ihn beliebig beleidigen: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf den Umgang mit dem gemeinsamen Kind blockieren: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf sich allen Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Sorgerecht verweigern: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf gerichtliche Beschlüsse über Verpflichtungen gegenüber dem Vater komplett ignorieren: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.

All dies seien keine "schweren" Verfehlung, die eine Unterhaltsverwirkung oder auch nur Verminderung bedingen könnten.

Vielen Dank, liebe Richterinnen und Richter aus Karlsruhe. Selten bekamen wir ein Urteil geliefert, das uns in so grosser Klarheit und epischer Breite Rechte (alle), Pflichten (null) und Wesen (Maximierung um jeden Preis) des Betreuungsunterhalts ausführt. Wegweisend.
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#2
Na das OLG Karlsruhe veröffentlich solche Urteile wohl nicht, weil Sie genau wissen, das sie damit der Gesetzgebung wiedersprechen. Die bestimmt ja was Verwirkungsgründe sind! Aber genau das ist es ja auch - Der Mann/Vater soll schön alles zahlen, egal was die liebe Mami macht, damit der Staat selber nicht zur Kasse gebeten wird.

Da kann ich nur sagen - Wie gut das meine schon so groß sind Tongue
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#3
Mann Mann - ich wiederholen mich, wenn ich schreibe, dass ich das früher nie für mögllich gehalten hätte. Mittlerweile habe ich mich für Unterhaltsentzug für die Mama., die von ihrem neuen Galant schon wieder schwanger ist, entschieden - wenn ich obigen Justizmüll lese, fühle ich mich voll bestätigt - Konsequenzen sind mir mittlerweile egal.
Zur Ergänzung - wenn die allmächtige Justiz alle Regeln bricht, müssen diese Spinners nicht glauben, dass sich durchschnittlich begabte Bürger an ihre Entscheidungen halten.
Wie häufig habe ich von Anwälten gehört, das Familienrichter fast alles dürfen - nur wozu haben wir dann Gesetze?
https://t.me/GenderFukc
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#4
(06-12-2011, 13:19)Petrus schrieb: Wie häufig habe ich von Anwälten gehört, das Familienrichter fast alles dürfen - nur wozu haben wir dann Gesetze?
Damit sie dann schlussendlich durch das höchste BVerfG wieder einkasiert werden, weil verfassungswidrig. Genügend Beispiele gab es ja in den letzten Jahren.
Bis die dann allerdings in Jahren einkassiert werden, hat der Staat einen riesen Reibach machen können. Z.B. keine Sozialleistungen an Exilein zahlen zu müssen. Wink

Gerade heute ist mir noch ein OLG-Beschluss II-7 UF 119/08 vom 16.10.2008 über den Weg gelaufen, wo ich mir erst mal die Augen reiben mußte. Steht doch da als Leitsatz:

Auch nach neuem Recht ist eine pauschalierende Beurteilung anhand des Kindesalters zulässig.
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duess...81016.html

Daraus:
All dies spricht dafür, einem betreuenden Elternteil nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes die Verpflichtung zur Ausübung einer Vollzeittätigkeit aufzuerlegen und bei jüngeren Kindern, die noch nicht über das zweite Schuljahr der weiterführenden Schule hinaus sind, grundsätzlich nur von einer halbschichtigen Erwerbsobliegenheit auszugehen.

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#5
Das Teil, mein lieber @blue, kannste gleich mal wieder kanten, oder, wenn du nebenbei ein SM-Studio betreibst, in dein Kabinett der gruseligsten Kuriositäten einpflegen.
Vielleicht wäre es aber auch noch geeignet, in einem AE-Forum lanciert zu werden, zum anfüttern, damit es der Dame hinterher etwas mehr schmerzt?

Aber nochmal zu den Verwirkungsgründen:
Es geht nur um Geld!
Hat der Alte Kohle und ist die Holde andernfalls auf Staatsknete angewiesen, wovon auszugehen ist, weil das Kind zu dem Zeitpunkt noch <3 Jahre alt war, gehört jeder Finanzüberschuss transferiert.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#6
(06-12-2011, 21:34)Bluter schrieb: oder, wenn du nebenbei ein SM-Studio betreibst, in dein Kabinett der gruseligsten Kuriositäten einpflegen.
Bereits geschehen. Smile
Mir ist klar, dass der BGH solche Entscheidungen bereits mehrfach einkassiert hat.
Ansonsten wollte ich lediglich auf Petrus seine Frage eingehen "Warum Gesetze, wenn sich einige Richter und Richterinnen nicht daran halten?".
Und dieser OLG-Beschluss ist mMn ein herausragendes Beispiel dafür.
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#7
(07-12-2011, 07:56)blue schrieb: Warum Gesetze, wenn sich einige Richter und Richterinnen nicht daran halten?

Tun sie doch. Aber nur, wenn es unterhaltserhöhend wirkt.
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#8
Was ich mich manchmal frage ist - Warum dürfen Frauen eigentlich irgendwie alles und bekommen keine Strafe??
Meine Ex hat mich aus meinem Haus ausgesperrt, mir die Kinder entzogen, ist nicht arbeiten gegangen, hat meinen Ruf privat sowie beruftlich geschädigt, hat sich auf das Sofa gesetzt und sich schön alles bezahlen lassen. Ist micht nicht rechtskräftigen Dokumenten losmaschiert und hat meine Konten sperren lassen. Hat dann versucht mit diesen Dokumenten über das sozialsystem an mich ranzukommen und nun auch noch über einen neuen Anwalt (der alte hats wohl nicht gebracht Big Grin - sie hat nix durchsetzen können, sprich alles verloren Tongue) !!!! Da passiert nix!! Mein Anwalt meinte jetzt - man kann was machen, aber das wird wohl im sander verlaufen, da solche Damen in dem dt. Rechtsstaat nen Freifahrtsschein haben. Sie versuchen ja schließlich die Männer bluten zu lassen und nicht den armen Staat!! Und wenn man dann die Urteile der Gerichte sieht ......... Man Leute bin ich froh das ich raus bin aus dem sch... System! Ich komm net mehr zurück in ein Land was mir meinen Glauben an Gerechtigkeit, meine Existenz und somit mein Leben kaputt macht!! Kann jedem nur Raten - Haut ab da-!!!!!
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#9
"Frauen und Kinder" werden ja oft in einem Atemzug genannt. Kinder werden mit 14 Jahren strafmündig. Scheint aber doch eher die männlichen Exemplare zu betreffen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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