09-02-2009, 11:31
Ein arbeitsloser Vater mit gemeinsamen Sorgerecht wollte vom Staat eine 2-Zimmer-Wohnung bezahlt haben, weil er regelmäßig sein Kind mitbetreut, und das Kind auch in der väterlichen Wohnung übernachtet.
Die wurde vom LSG abgelehnt. Dort ist man der Meinung eine 1-Zimmer-Wohnung wäre ausreichend.
Ein alleinstehender Arbeitslosengeld II-Empfänger, der aufgrund eines gemeinsamen Sorgerechts regelmäßig sein minderjähriges Kind betreut, hat keinen Anspruch auf eine größere Wohnung.
...
Die auch vom Gericht nicht in Frage gestellte Tatsache, dass sich das Kind des Klägers wegen des gemeinsamen Sorgerechts regelmäßig in seiner Wohnung aufhalten und dort auch übernachten wird, konnte die Richter nicht erweichen.
...
„Tatsächlich können jedoch nicht Mutter und Vater jeweils einen Zweipersonenhaushalt mit demselben Kind führen“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
Der Richter gibt dem Vater noch gratis einen Tritt in den Allerwertesten:
In einem der östlichen Bezirke stünden in Plattenbauten durchaus Zweiraumwohnungen zur Verfügung, die problemlos zu einer Bruttowarmmiete von 360 Euro pro Monat angemietet werden könnten.
Husch husch, betreuender Papa, ab in den Plattenbau im Problembezirk. Oder alternativ das Kind weiterhin in der 1-Zimmer-Wohnung betreuen, bis das Jugendamt Dir genau deswegen das Kind wegnimmt. Das "Kindeswohl" läßt grüßen...
http://www.versicherungsjournal.de/mehr....mmer=98999
Bisher noch nicht im Volltext erschienen.
Die wurde vom LSG abgelehnt. Dort ist man der Meinung eine 1-Zimmer-Wohnung wäre ausreichend.
Ein alleinstehender Arbeitslosengeld II-Empfänger, der aufgrund eines gemeinsamen Sorgerechts regelmäßig sein minderjähriges Kind betreut, hat keinen Anspruch auf eine größere Wohnung.
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Die auch vom Gericht nicht in Frage gestellte Tatsache, dass sich das Kind des Klägers wegen des gemeinsamen Sorgerechts regelmäßig in seiner Wohnung aufhalten und dort auch übernachten wird, konnte die Richter nicht erweichen.
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„Tatsächlich können jedoch nicht Mutter und Vater jeweils einen Zweipersonenhaushalt mit demselben Kind führen“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
Der Richter gibt dem Vater noch gratis einen Tritt in den Allerwertesten:
In einem der östlichen Bezirke stünden in Plattenbauten durchaus Zweiraumwohnungen zur Verfügung, die problemlos zu einer Bruttowarmmiete von 360 Euro pro Monat angemietet werden könnten.
Husch husch, betreuender Papa, ab in den Plattenbau im Problembezirk. Oder alternativ das Kind weiterhin in der 1-Zimmer-Wohnung betreuen, bis das Jugendamt Dir genau deswegen das Kind wegnimmt. Das "Kindeswohl" läßt grüßen...
http://www.versicherungsjournal.de/mehr....mmer=98999
Bisher noch nicht im Volltext erschienen.