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Vollstreckung wg. geleisteten Unterhaltsvorschüssen
#1
Fuchs - paß auf!

Nachdem ich mich schon in 2008 erfolgreich gg rechtswidrige Vollstreckungspraktiken seitens der UVK (JA) im Rechtsmittelverfahren vor dem LG Münster durchgesetzt hatte, versucht nun die der Kreis als zuständige Vollstreckungsstelle (weil der Anspruch mittlerweile auf das Land NRW übergegangen ist) die gleichen Tricks, mit denen schon sein JA damals gescheitert war.

Kann man so borniert sein?
Oder ist es Frechheit?
Die Vollstreckungssachen von damals liegen denen doch vor?!

Wir wehren uns viel zu wenig.
Und viel zu lautlos!
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#2
Momentan kommt es aber knüppeldick für Dich.

Deine Signatur verführt aber geradezu dazu.Big Grin

Du verwendest sie ja nicht nur hier, sondern auf all Deinen Briefköpfen, wenn es um Unterhalt und Umgang geht, so wie man auf Deinen Seiten nachlesen kann.

Und wenn die so denken, wie ich, müssen sie annehmen, dass Du verschleiertes Einkommen und/oder Vermögen hast.

Aber hast schon recht. Jeder sollte sich wehren.

Aber eben jeder im Rahmen der rechtsgültigen Regeln und auf seine Weise.

Abtauchen halte ich zum Beispiel für die falsche Lösung.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Hi Ibykus,
und das alles vor WeihnachtenSad
Trotzdem lass dich nicht unterkriegen.


Gruß Zahlknecht
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#4
Alles halb so schlimm!

BRIEFUMSCHLAG
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