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Steuerrecht
#1
Hallo,

hab heute meinen Sohn mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
Natürlich waren die Reflexe des Beamten erstmal:
"Geschieht das im Einvernehmen der Mutter?"
blablablablabla.

Naja, hab sofort gesagt, bitte schriftlich die Voraussetzungen mitteilen.
Dann ging's aufeinmal schwuppdiwupp.

Jetzt die Frage:

Ich hab das vor allem gemacht, weil meiner Kenntnis nach es so ist,
dass der Steuerfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (also nicht der Kinderfreibetrag!), auch mir hälftig zusteht, wenn das Kind nur einen Tag im Kalenderjahr bei mir gemeldet ist und zwar auch, wenn es nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Klingt gut, oder?
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#2
(22-12-2011, 23:35)c schrieb: Klingt gut, oder?
Ja aber was hast du davon?
Viel Geld bringt es ja nicht oder?
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#3
Nun, Kleinvieh macht auch Mist. Gekostet hat es nichts. Und falls es stimmt, muß es in die Trennungsfaq.
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#4
(23-12-2011, 00:01)c schrieb: Und falls es stimmt, muß es in die Trennungsfaq.

Vielleicht solltest du sie mal lesen. Es steht seit Jahren drin. Im Kapitel (Überraschung!) "Gibt es Steuertipps für Trennungsväter?". Dort steht auch, warum das meistens ein grandioses Eigentor ist. Oder verdient deine Ex viel mehr wie du?
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#5
Ja gut, ich hab das schon gelesen.

"Hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag (beim Finanzamt) jedoch den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Steuerlich gesehen ist das fast immer widersinnig und lohnt sich nur, wenn das mütterliche Einkommen höher ist wie das väterliche. Andernfalls bekommt der Vater einen geänderten Steuerbescheid mit einer hohen Steuernachzahlung, wesentlich höher als die zusätzliche Steuererstattung für die Mutter.
Die zuständige Finanzverwaltung überprüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung höher ist als das erhaltene Kindergeld."

Aber vielleicht nicht richtig verstanden.
Da steht doch,

1. dass, solange ich diesen hälftigen Freibetrag noch habe, er mir eine geringe Steuerentlastung bringt, oder?

2. Die KM zwar jederzeit einen Antrag auf Übertragung meiner Hälfte stellen kann, IHR dies aber nur eine Entlastung bringt, wenn Sie deutlich mehr verdient, als ich, oder?

3. Das heisst doch im Umkehrschluß, dass, wenn Sie nicht deutlich mehr verdient als ich, sie auch keinen finanziellen Vorteil davon hätte. Es also nur ggf. tun könnte, um mich zu schädigen, oder?

Bisher habe ich mich ja mit der KM immer verständigt, so dass ich hoffe, dass sie sowas nicht (mehr) nötig hat.
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#6
Da steht ja auch noch folgendes:

"Eines der Wunder im Unterhaltsrecht ist die friedliche Akzeptanz von Trennungsvätern, trotz zu versorgender Kinder in die Single-Steuerklasse 1 eingestuft zu werden"

Ich konnte immer noch nicht eruieren, ob hier schonmal jemand geklagt hat bzw. wenn ja, bis zu welcher Instanz.

Oder, wie ich zumindest überschlägig ermitteln kann, welche Ersparnis mir das bringen würde.
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#7
Das liegt daran, dass die steuerliche Entlastung von Eltern in das Kindergeld verlagert wurde.
Und falls die Steuerersparnis größer ist, greift die Günstigerprüfung.

Die Stkl. ist immer nur eine Vorab-Prognose.
Tatsächlich abgerechnet wird erst im Steuerbescheid am Schluss.
Da zählt die Stkl. nix mehr.

Richtig krank und vorsätzlicher Betrug wird es erst, wenn der Vater nach Familienrecht das Kindergeld gleich 3 mal ausgeben und am Ende noch der Mutter geben soll.
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#8
http://www.mdf.brandenburg.de/media_fast...13_WEB.pdf

Gestern hat mein Steuerberater gesagt, dass es eine neue Rechtssprechung gäbe, wonach der Freibetrag für Erziehung und Ausbildung etc. nicht mehr so ohne weiteres von der Mutter "rückübertragen" werden könnte. Weiß hier jemand etwas?

Eine einfache google-Suche hat mir nicht weitergeholfen, aber diese aktuelle Broschüre hervorgespült, vielleicht ja für den einen oder anderen interessant. Ich werde sie lesen und ggf. meine Frage dann selbst beantworten.
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#9
Das Kindergeld deckt doch beide Steuerfreibeträge ab? Also solange Kindergeld mehr ist als der Kinderfreibetrag UND der Betreuungsfreibetrag ist es doch eh wurscht, richtig?

Ich habe damals als ich auf Steuerklasse 1 gewechselt bin automatisch nur noch 0,5 Kinder anstatt vorher 1.

An wen das Kindergeld geht ist dem Finanzamt doch erstmal wurscht, oder? Also ob ich jetzt 0; 0,5 oder 1 Kind drauf stehen habe dürfte kein Unterschied machen?

Wie sieht es eigentlich aus wenn die Günstigerprüfung bei mir ergibt, dass die Steuerersparnis höher ist als das Kindergeld? Dann bekomme ich ja die Steuerersparnis anstatt das Kindergeld, eigentlich?

Nun sind wir ja getrennt. Kriege ich dann die hälftige Steuerersparnis und sie nur halbes Kindergeld oder wie läuft das??
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
Echt keine Ahnung. Nicht umsonst heisst es, dass es mehr deutschsprachige Steuerliteratur gibt, als in allen anderen Sprachen zusammen.

Jedenfalls steht in der von mir oben verlinkten Broschüre, dass auch der Freibetrag für Betreuungs- Erziehungs und Ausbildungsbedarf inzwischen hälftig aufgeteilt wird, so wie auch der Kinderfreibetrag. S. 69. Punkt 2.7.3.2
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#11
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/...ldung.html

Da steht, dass es ein gemeinsamer Betrag von insgesamt 7008€ ist... aber es is schon verdammt kompliziert...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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