21-12-2011, 16:28
Hallo zusammen,
ich habe hier ja auch schon einige Male geschrieben, einige erinnern sich vielleicht. Für die anderen:
- Trennung der Frau Dez. 2009
- 5-jähriger Junge will beim Papa leben
- Gericht -> ABR-Antrag, volles Programm, Rosenkrieg vom Feinsten
- Wechselmodell vereinbart, wobei faktisch das Kind zu 80% beim Papa war
Sommer 2010: Richterliche Befragung des damals 5-Jährigen
- Sommer 2010: psych. Gutachten im Auftrag des Gerichts/der Eltern
- Feb. 2011: Erneute Befragung des Kindes
- Feb. 2011: Einstweilige Anordnung Fam.-Gericht: Lebensmittelpunkt des Kindes ist beim Vater, Mutter hat Umgang alle 2 Wochen für 4 Tage
- im Sommer Fortsetzung des Krieges seitens der Ex
- August: Einschulung des Kindes, Zuspitzung der Probleme
- Okt. 2011: Mein Antrag beim Fam.-Gericht auf Fortsetzung des Hauptverfahrens und Herbeiführung einer Entscheidung im ABR-Verfahren
- Nov. 2011: Das Kind weigert sich inzwischen konsequent und vehement zur Mutter zu gehen, bzw. dort zu bleiben, bringe ihn (wie im Modell vereinbart immer hin, muss ihn nach wenigen Stunden aber abholen fahren)
Nun erfolgte die Verhandlung im Hauptverfahren und ABR-Verfahren. Außerdem wurde zwischendurch die Scheidung in 3 Minuten vollzogen.
Ergebnis:
Die KM tauchte mit 3 (!!!) Anwälten auf. Der neue, dritte Anwalt, machte sich sogleich beim Richer beliebt mit der Aussage: Egal was Sie entscheiden, ich bereite eh schon den Einspruch für das OLG vor... Lässt sich denken, dass er im Richter keinen neuen Freund gewonnen hat.
Um die Sache kurz zu halten: Meine Ex fing nach altem Muster an, Schmutzwäsche zu waschen. Die hat aber niemanden interessiert. Sodann wurden Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt. Beide sprachen sich einhellig und ganz klar dafür aus, dass das Kind beim Vater bleiben solle. Die Mutter solle einen Umgang alle 2 Wochen am WE erhalten. Zudem berichteten die beiden von beobachteten Manipulationsversuchen der Mutter, die das Kind zu gewissen Aussagen drängte.
Der Richter berichtete von seiner Befragung des Kindes. Hierbei hat sich der Junge ganz klar und nachdrücklich positioniert. Zudem meinte er, seine Mama würde ihm keine Chance lassen, bei seinem Papa zu sein und würde immer NEIN NEIN NEIN schreien.
Schon im Gutachten wurden ihre Manipulationsversuche und Gewaltausbrüche protokolliert...
Gutachter, Jugendamt, Kinderhort, Verfahrensbeistand, Schule, Richter - alle am Verfahren Beteiligten waren sich ganz klar einig, dass das Kind beim Vater bleiben soll.
Das schriftliche Urteile wird unmittelbar nach den Weihnachtstagen zugestellt. Meine Ex wird wahrscheinlich versuchen, vor das OLG zu ziehen. Aber klar ist auch, dass sie da wenig Chancen hat. Das Urteil ist bestens begründet und die Faktenlage so eindeutig, dass es ihr schwerfallen wird, vor dem OLG mehr Erfolg zu haben.
Zugleich wurde wegen des Unterhalts verhandelt. Auch hier musste sie zähneknirschend eine deutliche Höhereinstufung hinnehmen. Die Urkunde wird entsprechend abgeändert.
Nun herrscht also erstmal rechtliche Klarheit. Das Gezerre von ihr wird wohl weitergehen, aber ihre Karten werden davon nicht besser. Eine neue Begutachtung wird das Gericht zweifellos nicht durchführen. Das Kind lebt seit gut 2 Jahren bei mir, bis das OLG mal soweit ist, vergehen wieder etliche Monate... wer will an dem Zustand etwas ändern? Da helfen auch keine weiteren Anwaltskanzleien, die sie aussaugen bis aufs Blut.
Ich werde nun Weihnachten in Ruhe als freier Mann genießen und den Stress der letzten Monate abbauen. Mit neuer Kraft geht es dann ins neue Jahr. Primär wichtig ist, dass das Kind zur Ruhe kommt und geschützt wird, auch und vor allem, wenn ihre Übergriffe fortgesetzt werden.
Viele Grüße
Myronn
ich habe hier ja auch schon einige Male geschrieben, einige erinnern sich vielleicht. Für die anderen:
- Trennung der Frau Dez. 2009
- 5-jähriger Junge will beim Papa leben
- Gericht -> ABR-Antrag, volles Programm, Rosenkrieg vom Feinsten
- Wechselmodell vereinbart, wobei faktisch das Kind zu 80% beim Papa war
Sommer 2010: Richterliche Befragung des damals 5-Jährigen
- Sommer 2010: psych. Gutachten im Auftrag des Gerichts/der Eltern
- Feb. 2011: Erneute Befragung des Kindes
- Feb. 2011: Einstweilige Anordnung Fam.-Gericht: Lebensmittelpunkt des Kindes ist beim Vater, Mutter hat Umgang alle 2 Wochen für 4 Tage
- im Sommer Fortsetzung des Krieges seitens der Ex
- August: Einschulung des Kindes, Zuspitzung der Probleme
- Okt. 2011: Mein Antrag beim Fam.-Gericht auf Fortsetzung des Hauptverfahrens und Herbeiführung einer Entscheidung im ABR-Verfahren
- Nov. 2011: Das Kind weigert sich inzwischen konsequent und vehement zur Mutter zu gehen, bzw. dort zu bleiben, bringe ihn (wie im Modell vereinbart immer hin, muss ihn nach wenigen Stunden aber abholen fahren)
Nun erfolgte die Verhandlung im Hauptverfahren und ABR-Verfahren. Außerdem wurde zwischendurch die Scheidung in 3 Minuten vollzogen.
Ergebnis:
Die KM tauchte mit 3 (!!!) Anwälten auf. Der neue, dritte Anwalt, machte sich sogleich beim Richer beliebt mit der Aussage: Egal was Sie entscheiden, ich bereite eh schon den Einspruch für das OLG vor... Lässt sich denken, dass er im Richter keinen neuen Freund gewonnen hat.
Um die Sache kurz zu halten: Meine Ex fing nach altem Muster an, Schmutzwäsche zu waschen. Die hat aber niemanden interessiert. Sodann wurden Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt. Beide sprachen sich einhellig und ganz klar dafür aus, dass das Kind beim Vater bleiben solle. Die Mutter solle einen Umgang alle 2 Wochen am WE erhalten. Zudem berichteten die beiden von beobachteten Manipulationsversuchen der Mutter, die das Kind zu gewissen Aussagen drängte.
Der Richter berichtete von seiner Befragung des Kindes. Hierbei hat sich der Junge ganz klar und nachdrücklich positioniert. Zudem meinte er, seine Mama würde ihm keine Chance lassen, bei seinem Papa zu sein und würde immer NEIN NEIN NEIN schreien.
Schon im Gutachten wurden ihre Manipulationsversuche und Gewaltausbrüche protokolliert...
Gutachter, Jugendamt, Kinderhort, Verfahrensbeistand, Schule, Richter - alle am Verfahren Beteiligten waren sich ganz klar einig, dass das Kind beim Vater bleiben soll.
Das schriftliche Urteile wird unmittelbar nach den Weihnachtstagen zugestellt. Meine Ex wird wahrscheinlich versuchen, vor das OLG zu ziehen. Aber klar ist auch, dass sie da wenig Chancen hat. Das Urteil ist bestens begründet und die Faktenlage so eindeutig, dass es ihr schwerfallen wird, vor dem OLG mehr Erfolg zu haben.
Zugleich wurde wegen des Unterhalts verhandelt. Auch hier musste sie zähneknirschend eine deutliche Höhereinstufung hinnehmen. Die Urkunde wird entsprechend abgeändert.
Nun herrscht also erstmal rechtliche Klarheit. Das Gezerre von ihr wird wohl weitergehen, aber ihre Karten werden davon nicht besser. Eine neue Begutachtung wird das Gericht zweifellos nicht durchführen. Das Kind lebt seit gut 2 Jahren bei mir, bis das OLG mal soweit ist, vergehen wieder etliche Monate... wer will an dem Zustand etwas ändern? Da helfen auch keine weiteren Anwaltskanzleien, die sie aussaugen bis aufs Blut.
Ich werde nun Weihnachten in Ruhe als freier Mann genießen und den Stress der letzten Monate abbauen. Mit neuer Kraft geht es dann ins neue Jahr. Primär wichtig ist, dass das Kind zur Ruhe kommt und geschützt wird, auch und vor allem, wenn ihre Übergriffe fortgesetzt werden.
Viele Grüße
Myronn