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Fragen zu 50/50 Deutschland und Ausland Leben
#1
Hallo

Gibt es hier Leute, die einen großen Teil des Jahres im Ausland verbringen, aber noch in Deutschland angemeldet sind und was dazu berichten können?

Hintergrund meiner Anfrage ist die, dass es für mich eine interessante Vorstellung ist, 50/50 im Wechsel in Deutschland und in Asien zu verbringen. Ganz möchte ich Deutschland nicht den Rücken zuwenden und möchte hier auch weiterhin krankenversichert und angemeldet bleiben usw. und auch für meine Familie da sein.

Ich bin jetzt bereits 2 Monate in Asien (längster Aufenthalt bis jetzt am Stück) und ich habe gemerkt, dass sich meine Lebensqualität hier enorm verbessert hat. Meine Arbeit für einen deutschen Betrieb, kann ich auch von hier verrichten und mit meinem kleinen Gehalt komm ich hier viel besser über die Runden. Ich brauche zum Leben hier ca. 500 Euro im Monat, da ist aber dann schon alles drinnen, inkl. Unterkunft, Verpflegung und ca. alle 2 Tage gehe ich auswärts Essen. Mir geht es hier sehr gut mit dem relativ wenigem Geld was mir zur Verfügung steht! Muss zudem sagen, dass ich einfache Verhältnisse bevorzuge, die Hauptsache für mich ist Sauberkeit und Sicherheit, bin kein Barhopper und hab auch keine Frauengeschichten am Laufen.

Was ich sehr zu schätzen weiss, ist dass der deutsche Behördenterror mich hier nicht erreichen kann.

Wie lange kann man im Ausland bleiben und trotzdem in Deutschland angemeldet bleiben? Ich meine man muss mindestens das halbe Jahr in Deutschland verbringen um hier angemeldet zu sein, richtig? Welche Vorteile oder Nachteile hab ich als Unterhaltspflichtiger, der aber nichts bezahlt, wenn ich 50/50 Leben in Deutschland und Asien anstrebe?
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#2
Man unterscheidet in DE zwischen melderechtlichem Wohnsitz und steuerrechtlichem Wohnsitz. Solange Du in DE unbeschränkt steuerpflichtig bleibst gibt es keine Probleme.

Zitat:Zweitwohnsitz in Deutschland, Hauptwohnsitz im Ausland

Personen können eine oder mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht klassifiziert deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart:
Alleinige Wohnung, – Hauptwohnung, – Nebenwohnung, – Wohnung im Ausland.

Haben Personen nur eine Wohnung in Deutschland (so die übergroße Zahl aller Fälle), so handelt es sich nach dem Sprachgebrauch des Melderechts um eine alleinige Wohnung und nicht etwa um eine Hauptwohnung. Allerdings ist die alleinige Wohnung in ihrer rechtlichen Bedeutung mit der der Hauptwohnung identisch.
Zieht jemand ins Ausland um und nimmt dort seinen Hauptwohnsitz und behält noch eine Zweitwohnung in Deutschland bei, so wird seine „Zweitwohnung“ in Deutschland als alleinige Wohnung registriert.

http://www.dsa-ev.de/?/178-0-wohnsitz-un...erecht.htm
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#3
Ich würde gerne in Deutschland steuerpflichtig bleiben, von meinen Einkommen gehen eh keine Steuern ab, da ich nur 800 Euro brutto verdiene.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#4
Dann gibt es steuerrechtlich in DE keine Probleme, solange Du Deine weltweiten Einkünfte dort voll versteuerst. Du musst aber noch Deine Steuerpflicht für Deinen ausländischen Wohnsitz abklären. Einige wenige Länder haben kein Doppelbesteuerungsabkommen mit DE, das eine doppelte Besteuereung der Einkünfte verhindert.

Melderechtlich ist in DE eine Wohnsitzanmeldung möglich, sobald Du dort über eine Wohnung verfügst, egal wie lange Du Dich dort aufhältst. Bei einem tatsächlichem oder geplanten Aufenthalt von mehr als 2 Monaten ist die Wohnsitzanmeldung zwingend innerhalb von 14 Tagen erforderlich.
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#5
Nicht vergessen.
Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist auch in Deutschland krankenversicherungspflichtig.
Auch dann, wenn er sich gar nicht in Deutschland aufhält und die deutsche Krankenkasse einem in Asien gar nichts zahlt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#6
Nun bei meinem Gehalt ist natürlich auch der Krankenkassenbeitrag verschwindend gering. Und da ich ja ein 50/50 Modell anstrebe (wenn überhaupt), dann wäre es für mich persönlich das beste in der KK zu bleiben, richtig? Problematisch könnte es werden, wenn die Behörden mir den deutschen Reisepass abnehmen würden, wenn die sehen, dass ich viel unterwegs bin. Da ich aber Doppelstaatler bin, können die auch meinen ausländischen Pass einziehen oder nur den deutschen? Den deutschen Pass bräuchte ich für meine anderen Auslandsreisen, da ich mit dem anderen nur schwer Visa für bestimmte Länder bekomme, wo ich aber beruflich hin und wieder hin muss, mehrmals jährlich für paar Tage immer (wo ich meist noch paar Tage für Urlaub dran hänge).
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#7
(26-12-2011, 17:49)Armer Tropf schrieb: Da ich aber Doppelstaatler bin, können die auch meinen ausländischen Pass einziehen oder nur den deutschen?

Die Deutschen können definitiv nur den deutschen Pass entziehen, da nur dieser das Eigentum der BRD ist. Ein ausländischer Pass gehört dem Staat, der ihn ausgestellt hat, deshalb ist der für die Deutschen unantastbar.

Aber der Passentzug ist für die Behörden gar nicht so einfach, die Hürden sind sehr hoch und der Aufwand ist immens. Da würde ich mir gar keine Sorgen machen.

In der Praxis kommt es allenfalls zur Passversagung, sobald ein neuer Reisepass beantragt werden muss, aber das auch nur in den deutschen Botschaften im Ausland, denn die prüfen immer, ob in DE etwas gegen den Antragsteller vorliegt.

Bei Passentzug und Passversagung geht es nicht darum, die Reisefreiheit einzuschränken, sondern um den bösen Buben heim in Reich zu holen und der dortigen Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Besser ist es den neuen Pass in DE zu beantragen, d.h. sich in DE kurz anmelden, Pass beantragen und nach Erhalt gleich wieder abmelden.
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#8
@Armer Tropf
Was die einkommensteuerliche Situation betrifft, gilt der alte Grundsatz: Schlafende Hunde weckt man nicht auf! Dann hast Du auch keine Probleme. Wenn Du Dein Gewerbe über das Internet abwickelst ist es eh egal wo Du sitzt und das bekommt Dein Gastland auch nicht mit. In Bangkok arbeiten die Expat-Freiberufler fast alle schwarz, d.h. sie zahlen keine thailändischen Steuern. Selbst wenn man das legal machen wollte, es ginge aufgrund der ausländerfeindlichen Gesetze in Thailand ja nicht. Wenn Du in gemeldet bist und dort alles versteuerst sehe ich da keine Probleme für Dich. So machen das die meisten. Manche sind auch nirgendwo gemeldet, das geht wohl auch.
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#9
Den Passentzug hat die deutsche Botschaft bei mir nicht geschafft. Dieses Thema ist ein laues Lueftchen. Einen neuen Reisepass habe ich mir in diesem Jahr in Deutschland zu gelegt und zwar so, wie es Nathan beschrieb.

Gruesse aus der warmen Nacht in Ho Chi Minh
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