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Zu wenig Unterhalt: 7 km zu Fuss laufen
#1
7 km zu Fuss zur Arbeit laufen, kein Telefon , kein Auto besitzen. Eine kleinere Wohnung nehmen ( vielleicht so gross das die Tochter dort wenn sie Vater besucht, auch keinen Platz hätte?)

Der Artikel spricht mal wieder Bände:
http://www.derwesten.de/nachrichten/stae...etail.html

Im Artikel u.a.:
Und auch Amtsrichter Wilfried Scheidt mahnte: „Unterhalt geht vor. Da muss man notfalls eine kleinere Wohnung nehmen, das Telefon abschaffen oder das Auto.” Wie er dann zur Arbeit kommen solle, fragte der Angeklagte. „Notfalls zu Fuß – mein Vater ist früher auch siebeneinhalb Kilometer gelaufen"

Ums mal fortzuführen:
Eine Heizung und einen Wasseranschluss kann man auch abschaffen. Schließlich hat mein Vater früher auch Wasser aus dem Brunnen geholt und sich Holz für
ein Lagerfeuer zusammengetragen, wenns ihm kalt war.

486 Euro Unterhalt sind doch ein Pipifax. Das muss drin sein. Schließlich fällt die Miete weg von 800 Euro, wenn er nun auf einen Garagenstellplatz wohnt. ( Allerdings ohne Auto).

Geil: Notfalls das Telefon abschaffen.
( nicht vergessen: Auch die ladungsfähige Anschrift des Unterhaltsverpflichteten abschaffen)

Hmm, wenn sie sich da nichts ins eigene Fleisch schneiden: Dukatenesel nicht erreichbar unter dieser Nummer.
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#2
danke für diesen artikel - eine erneute motivation für mich in thailand mich zu behaupten. für mich ist das skandalöse, dass eine 23-jährige unterhalt benötigt - diese junge dame lernt schon rechtzeitig das geldbeschaffungsprinzip.

nun zum dem richter: er hat recht. man kann zu fuß gehen, man kann aber auch zu fuß zum arzt gehen. früher, früher, früher ... da gabs auch kaiser und diktatoren, die wurden erschossen oder verjagt, ja früher war doch alles besser. will der richter gerne die früheren zeiten zurück? in welches jahr will er denn den unterhaltspflichtigen zurück beamen?

und was bewirkt der richter mit diesem urteil? hass, demotivation ... dieser mann wird das deutsche rechtssystem sicherlich nicht loben. der wird ganz weit rechts oder links wählen. kein wunder, oder?
7 km entspricht ca. 1.5 stunden fußmarsch.
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#3
Rechtliche Frage:

Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

Mit 23 Jahren kann man davon ausgehen, dass die "Dame" nicht mehr unter priveligiert fällt.

Wie kann man da einen Unterhaltsbluter so an die Kandarre nehmen?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#4
Hierzu passt auch:

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007
15 WF 229/07

Die einfache Fahrtstrecke zur Arbeitsstelle des Beklagten beträgt acht Kilometer. Der Senat bleibt dabei, dass es dem Beklagten im Hinblick auf seine gesteigerte Unterhaltspflicht zumutbar ist, diese Strecke mit dem Fahrrad zurückzulegen und gegebenenfalls die 3 stündige Mittagspause am Arbeitsplatz zuzubringen.

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1548.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#5
Wieder einmal der blanke Hohn, ich denke mal, dass der einfachste Weg für ein gerechtes Familienrecht die Einhaltung der Grundrechte wäre.
Wären die Grundrechte tatsächliche Grundrechte, und nicht einfach nur eine Worthülse, die den Dingen einfach einen völlig falschen Namen geben, gäbe es solche Fälle nicht.

Warum die Grundrechte tatsächlich so genannt werden erschliesst sich mir beim besten Willen nicht. Wie man im Familienrecht sieht sind sie weniger wichtig als nur irgendwas........

Vielleicht sollte man in der Schule schon von klein auf lernen, dass man in Deutschland als Vater eben keine Grundrechte mehr hat, dass diese Rechte nach dem Gründen einer Familie nur Frauen zustehen?
Auch sollte man in den Schulen keine Werbeveranstaltungen für die Demokratie veranstalten, in denen jungen Leuten eingetrichtert wird, dass Demokratie mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist, sondern man sollte offen und ehrlich sagen, dass sich eine Demokratie hauptsächlich dadurch auszeichnet, dass die Minderheit von der Mehrheit einfach überrollt wird (Trennungsväter sind schon mal rein biologisch gesehen immer eine Minderheit, selbst wenn jeder Vater ein Trennungsvater wäre).
Für die Mehrheit, also den Teil der Demokratie, die die Minderheit überrollt, ist es einfach besser, wenn Trennungsväter bis zum Umfallen arbeiten und die sozialen Systeme deswegen entlasten - Das ist eigentlich gelebte Demokratie, es richtet sich nicht explizit gegen eine bestimmte Volksgruppe, und, das ist auch wichtig, nicht ausdrücklich gegen ein bestimmtes Geschlecht, unter den zigtausenden Fällen soll es schon auch hin und wieder mal eine Trennungsmutter erwischen Smile
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#6
(11-02-2009, 15:43)Pussy Galore schrieb: ein wenig dämlich sein

die väter die sich so vorführen lassen, sind eigentlich fleißige und treudoofe männer. die tun nichts, die machen nichts, die nicken einfach nur ... keine gegenwehr. eben ganz brave jungs.

also mal ehrlich: wenn mir ein richter so blöd und dämlich um die ecke kommt, den würde ich mit erbrochenen bewerfen. scheiss doch auf die ordnungsstrafe, die ich eh nicht bezahlen könnte. solche urteile machen doch krank und da kann man sich krank schreiben lassen. das gerichtsurteil ist doch auch krank.
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#7
(12-02-2009, 15:49)Pussy Galore schrieb: Es wird doch nur die Erstausbildung bezahlt?!

Das ist leider nicht so. Meinem 26-jaehrigen Sohn bin ich nach zwei Studienabbruechen noch im dritten Studiengang unterhaltspflichtig. Die Gerichte tun alles, damit mein Sohnemann nicht dem Staat auf der Tasche liegt.

Wie meinte mein Anwalt so troestlich: Ein 80 jaehriger Vater kann auch seinem studierenden 60 jaehrigen Sohn noch unterhaltsverpflichtet sein.
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#8
Ist denn nicht mit 27 dann Schluß??
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#9
(12-02-2009, 16:56)Pussy Galore schrieb: Darf ich fragen ob er diesen Anspruch eingeklagt hat? Unglaublich das er damit durchgekommen sein soll...

Mein Anwalt hat mir dringend abgeraten, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Bei volljaehrgen Kindern wuerden die Gerichte stets nach Lage des Einzelfalls entscheiden, und die war in diesem Fall wenig aussichtsreich fuer mich.

Eine feste Altersgrenze wie bei Bafoeg existiere beim Unterhalt nicht.

Ist der Unterhaltspflichtige leistungsfaehig und der arme studierende Sohn kann seine aufrichtigen Bemuehungen glaubhaft machen (was nach dem Motto "die Anderen sind Schuld, dass ich nicht..." problemlos moeglich ist), dann kommt der Vater aus der Unterhaltspflicht nur schwer heraus, nachzulesen auch in folgender Veroeffentlichung meines Anwalts.

http://www.groening-krause.de/Veroeffent...b_2008.pdf
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