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KM soll Umgangsrecht einhalten
#1
Ich bin geschieden und wir haben eine Tochter, sie wird diesen Juli 6 Jahre alt.
Ich überweise regelmäßig Kindesunterhalt.
Ich bin berufstätig, zur Zeit beziehe ich Krankengeld wg. Rückenbeschwerden und anderes.
Bin 60 % behindert mit Schwerbehindertenausweis.

KM ist Äthiopierin und lebt seit 2005 in Deutschland.
Ist seit der Trennung Hartz IV Empfängerin und arbeitet seit ca. einem halben Jahr Samstag und Sonntag in der Nahrungsmittelbranche auf 400.- Euro Basis.

Letztes Jahr hatten wir folgende Umgangsvereinbarung vor dem Familiengericht beschlossen.

1.) Der Vater ist berechtigt, sein Kind jeden zweiten Freitag (gerade KW) um 15:30 Uhr in der Kita, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und am Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.

2.) Die Hälfte der Herbst-, Winter- und Osterferien verbringt das Kind beim Vater. Dabei sieht die Oster- und Herbstferienregelung ab 2012 so aus, dass der Vater das Kind am Samstag vor Ferienbeginn ab 15:00 Uhr bei der Mutter abholt und am Sonntag in einer Woche bis 18:00 Uhr zu der Mutter zurückbringt. Die Weihnachtsregelung sieht wie folgt aus: Das Kind verbringt den 24., 25. und 26. Dezember bei der Mutter. Am 27 Dezember wird sie ab 15:0 Uhr vom Vater abgeholt und am 3. Januar wird sie wieder zu der Mutter zurückgebracht. Diese Weihnachtsregelung gilt bis zum Abschluss des 2. Grundschuljahres des Kindes.

3.) Im Jahr 2012 soll das Kind in den Sommerferien 10 Tage beim Vater verbringen, wobei der Abhol- und Rückgabetag mitgezählt werden.

4.) Ab 2013 verbringt das Kind jeweils 19 Tage der Sommerferien beim Vater und zwar Vom Montag einer Woche bis Freitage in 19 Tagen.

KM und ich hatten vergangenes Jahr beschlossen, dass unsere Tochter 2012 als Kann- Kind eingeschult werden soll. Hortplatz steht in der Kita zur Verfügung und die Vorstellung in der Grundschule ist am 6. Februar 2012. Ich bin der Überzeugung das sie in der Schule aufgenommen wird.

Nun überraschte mich die KM per Telefonat mit der Ankündigung, sie wolle mit unserer Tochter nach Äthiopien fliegen, etwa 6 Wochen lang.
Nein, nicht in den Sommerferien, weil die Flüge teurer sind, sondern nach den Sommerferien.
Das Geld werde sie sich irgendwo ausleihen.
Der Flug wird für Kind und KM etwa 1200.- Euro kosten.
Dann benötigen sie noch Geld für Lebenshaltungskosten.

KM meint nun, dass unser Kind doch ein Jahr länger in die Kita gehen soll.
Obwohl sie zunächst mit der Einschulung in 2012 einverstanden war.

KM bezieht Leistungen vom Jobcenter, besonders Unterkunft- und Heizungskosten und andere Leistungen.
Wenn jemand diese Leistungen bezieht, muss er doch seinen Urlaub (höchstens 3 Woch./Jahr) beim Jobcenter anmelden, auch wenn der Leistungsbezieher einen 400.- Euro Basis Job ausführt.

Mit der KM habe ich in früheren Zeiten viele Gerichtstermine führen müssen, um mit unserem Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen.
Seit dem die KM im 400.- Euro Job arbeitet, nehme ich unsere Tochter jedes WE, unabhängig vom Urteil des Familiengerichts.

Unsere Tochter möchte gerne dieses Jahr auch die Grundschule besuchen, sie ist seit Anfang an eingeweiht worden. Und ich fördere sie, wo es nur geht und ich kann.

Ich dsurfte unsere Tochter in der Vergangenheit nie mit zu meinen Auslandsurlaub mitnehmen, mit der Begründung der KM das Kind wäre zu klein.
Ich betreue beruflich Kinder und pflege Säuglinge.
Mein Vorschlag wäre, KM kann vom 14.07 – 10.08. (Sommerferien) mit unserem Kind in den Urlaub fahren.
Einschulung wäre am 12.08.2012.
Wenn nicht, wäre ich gerne bereit unsere Tochter auch 5 Wochen oder länger bei mir zu sein, wenn KM unbedingt 5 Wochen und länger nach Äthiopien fliegen möchte.
Ich bin wieder verheiratet und im März erwarten wir unser Baby. Unsere Tochter freut sich auf ihr Brüderchen.

Ich möchte keine Streitereien mit der KM, dass wieder zu Lasten unserer Tochter geht.
Ich bin der Meinung, dass 6 Wochen Äthiopien für unser Kind zu lange ist und der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Was kann ich tun, damit ich weiterhin meinen gerichtlich vereinbarten Umgang aufrecht erhalten kann?

Wie soll ich mich verhalten?


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#2
Da ich Deine Ex nicht kenne, schrillen bei mir erst ´mal die Alarmglocken: http://www.unicef.de/projekte/aethiopien...beschneid/

Wenn Du das nicht sicher ausschliessen kannst, ab zum JA...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Wenn ich richtig verstehe, bist Du sorgeberechtigt.

Dann verweigere dein Einverständnis zu der 6-wöchigen Auslandsreise, da diese zu Lasten des Einschulungstermins geht und somit dem Kindeswohl abträglich ist. Machs schriftlich mit Anwalt- sonst íst dein Kind weg.

Meine Meinung

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Hallo

Wackelpuding war schneller.

Die selbe Frage hab ich mir auch grad gestellt

Grüsse Running
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#5
(10-01-2012, 11:02)marecello schrieb: Ich möchte keine Streitereien mit der KM, dass wieder zu Lasten unserer Tochter geht.
Ich bin der Meinung, dass 6 Wochen Äthiopien für unser Kind zu lange ist und der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Was kann ich tun, damit ich weiterhin meinen gerichtlich vereinbarten Umgang aufrecht erhalten kann?

Wie soll ich mich verhalten?
dunkel erinnere ich mich an Deinen Fall ....
und frage mich, was noch alles passieren soll/ wird?

Die KM will ausserhalb des gerichtlich beschlossenen Umgangs ins Ausland.
Als Äthiopierin nach Äthiopien.
Und Du fragst, was Du tun kannst, um Streit zu vermeiden?!

Nach meiner bescheidenen Meinung, brauchst Du nur das JA einzuschalten, wenn Du sicheren Streit bekommen willst!

Wenn Dir an einer halbwegs wirksamen Regelung gelegen ist, dann bleibt Dir der Gang zum Gericht nicht erspart. Allerdings läufst Du dann auch Gefahr, dass die KM eine Freikarte nach Äthiopien (zu der Verwandtschaft des Kindes?) erhält.

Kann man ihr die Finanzierung nicht erschweren?
Was bedeutet "Äthiopien" ?
Ist die politische Lage stabil?

Ich würde mich schnellsten beim Auswärtigen Amt schlaufragen und Argumente sammeln ....




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#6
(12-01-2012, 19:59)Dzombo schrieb: Oder alternativ den übelsten Anwaltsschurken mit juristisch radikalen Methoden.

Für dich ist es so was wie 5 vor 12.

Warum denn?

Ein Anwalt der fleißig ist, in Rechtsdingen Erfahrung hat, Deine Probleme versteht und dann in Juristendeutsch übersetzen kann, genügt vollkommen.

Es muss beileibe kein fieser Anwalt sein.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
Ich bin Meinung, dass eine große Gefahr besteht, dass meine Tochter verstümmelt werden kann.

Ich werde alles tun, aber auch alles, damit meine geliebte Tochter nicht mit ihrer Mutter nach Äthiopien fliegt.

Welche Maßnahmen, welche Wege sind möglich dies zu unterbinden?

Gerichtlich durchsetzen lassen, dass die KM die Reise mit unserer Tochter unterlassen soll?
Was ist, wenn das Familiengericht der Reise zustimmt?

Man kann mir auch privat schreiben.
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#8
mare,

Du hast ja auch schon bei 'vatersein' recht kräftige Rückmeldungen erhalten.
Warum zögerst Du?
Was sagt der Anwalt, was das JA?

Mir wären die Risiken zu hoch, daß mein Kind einer Genitalverstümmelung zum Opfer fällt.

Ich würde an Deiner Stelle nicht lange fackeln, weil Lebensgefahr droht, und bei Gericht zumindest Ausreiseverbot für das Kind beantragen oder so.

Sie könnte das Kind kurzerhand aber auch hier in der Region beschneiden lassen wollen. Auch dieses Risiko sollte bedacht werden.
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#9
(13-01-2012, 12:19)Skipper schrieb: Ich würde an Deiner Stelle nicht lange fackeln .... und bei Gericht zumindest Ausreiseverbot für das Kind beantragen oder so.

Mach das! Alles andere bedeutet kostbare Zeit zu verschenken.

Wer in einer solchen Situation den Gang zum JA empfiehlt, sollte sich fragen, ob er selber das System verstanden hat.

Mag sein, dass das JA Dich sogar zu unterstützen bereit ist.
Verhindern kann es die Ausreise der KM nicht.

Das könnte aber ein Gericht - sogar ohne Hinzuziehen des JA.

Für manche scheint das JA als Institution die "Heilige Mutter Gottes" oder wenigstens eine nahe Verwandte zu sein.
In Wirklichkeit zeigen die Erfahrungen, dass dieser 'Verein' eher mit dem Belzebub zu vergleichen ist. Von daher ist es mir vollkommen unverständlich, wie man als Vater freiwillig ein solches Unwesen auf den Plan rufen kann ....

... um anschließend wie ein Zauberlehrling zu jammern: "... die Geister, die ich rief, werd' ich nun nicht los!"

*kopfschüttel*

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#10
Hallo???? Hier geht´s um die Gefahr der Beschneidung eines Mädchens - ein absolutes Horrorthema. Da ist ganz egal, wer da was anstößt. Das ist so ein Punkt, @Ibykus, wo aus meiner Sicht Deine Generalisierung zu suboptimalem Handlungsrahmen führt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
(13-01-2012, 21:30)wackelpudding schrieb: Hallo???? Hier geht´s um die Gefahr der Beschneidung eines Mädchens - ein absolutes Horrorthema. Da ist ganz egal, wer da was anstößt.
Das ist eben NICHT egal, von wem das angestoßen wird!
In einem solchen Fall sind keine Anstöße, sondern Entscheidungen erforderlich. Und die werden durch einen vorherigen Gang zum JA nur verzögert.

Frühestens drei Wochen, nachdem das JA angerufen wurde, wird es eine Stellungsnahme, ggf bei Gericht, abgeben: ... können wir nach Rücksprache mit der Mutter die Befürchtungen des Vaters nicht bestätigen.....

Und dann?

Es gibt bei einer solchen Fallkonstellation keine vernünftige Begründung, warum nicht mit einem sofortigen Antrag -notfalls im vorläufigen Rechtschutzverfahren- das zuständige Familiengericht direkt angerufen werden sollte.

Was willst Du denn erreichen?
Einen Smaltalk mit 'ner JA-Tusse
oder
einen gerichtlichen Ausreisebeschluss?

Und damit
Wackelpudding schrieb:... Deine Generalisierung zu suboptimalem Handlungsrahmen führt
wird der Unsinn auch nicht überzeugender!

*kopfschüttel*

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#12
Sicher bist Du ein hervorragender Einzelkämpfer, der seine Interessen auch nach dem Motto "Viel Feind - viel Ehr" verfolgt. Mein Vorgehen hingegen folgt ausschließlich dem Motto "Das beste für mein Kind!". Insofern ist keine Handlungsoption für mich von vornherein ausgeschlossen.

Hier hatte ich aus dem, was der TS hier postete, den Eindruck, dass er bei der Suche nach einer Lösung die "Kollateralschäden" kontrolliert halten wollte. Das bei diesem Thema mit hoher Sensibilität in allen Kinderschutzbereichen gerechnet werden darf, könnte er sicher eine persönliche Beratung erfahren, die ihn handlungssicherer macht, auch ggf. in die von Dir vorgeschlagene Richtung. Nicht jeder muß sich allein auf sich verlassen, manchen gelingt es, auch andere für seine Ziele zu aktivieren und sein Erfolgsaussichten so zu erhöhen.

Und noch ein persönlicher Tip: Wenn Du Dinge nicht verstehst, liegt es nicht an den Dingen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Herzlichen Dank für eure Antworten und Unterstützung, es hilft ungemein.

Um der Gesundheit und des Lebens meines Kindes Willen, werde ich alles tun, um diese Reise zu unterbinden.

Eine EA zu Kindschaftssachen kann ich SOFORT auch ohne Anwalt beantragen.

Ich habe mich an eine Organisation gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen gewandt und um Unterstützung gebeten.
Die haben Rechtsanwälte auf diesem Fachgebiet.
Erwarte nächste Woche eine Antwort.
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#14
(14-01-2012, 11:51)wackelpudding schrieb: Sicher bist Du ein hervorragender Einzelkämpfer, der seine Interessen auch nach dem Motto "Viel Feind - viel Ehr" verfolgt. Mein Vorgehen hingegen folgt ausschließlich dem Motto "Das beste für mein Kind!". Insofern ist keine Handlungsoption für mich von vornherein ausgeschlossen.

Hier hatte ich aus dem, was der TS hier postete, den Eindruck, dass er bei der Suche nach einer Lösung die "Kollateralschäden" kontrolliert halten wollte. Das bei diesem Thema mit hoher Sensibilität in allen Kinderschutzbereichen gerechnet werden darf, könnte er sicher eine persönliche Beratung erfahren, die ihn handlungssicherer macht, auch ggf. in die von Dir vorgeschlagene Richtung. Nicht jeder muß sich allein auf sich verlassen, manchen gelingt es, auch andere für seine Ziele zu aktivieren und sein Erfolgsaussichten so zu erhöhen.

Und noch ein persönlicher Tip: Wenn Du Dinge nicht verstehst, liegt es nicht an den Dingen...
das galt mglw. noch mir?!

Der beschriebene Vorgang hat mit Einzelkämpferei gar nichts zu tun.
Die Dinge ergebnisorientiert ins richtige Verhältnis zu setzen, dürfte auch keine großen Schwierigkeiten bereiten, wenn man sein ideologisches Wunschdenken einmal hintanstellt und sich stattdessen auf die Fakten konzentriert.
Bislang konnte ich von Dir keine annähernd plausible Begründung lesen, weshalb das JA überhaupt (!) angerufen werden sollte!
Stattdessen stereotype Phrasen.

Natürlich kann -auch er- Glück haben und das JA hilft, was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte. Denn es bleibt die Frage nach der Sicherheit, die ein Vater hat, wenn es dem JA gelingt, die KM umzustimmen.

Und eine weitere Frage, die sich darüber hinaus stellt, möchte ich gleich mit beantworten:
Nein, wir brauchen zum Kindeswohl-Handel nicht auch noch eine Kindeswohl-Lotterie.

Vor dem Hintergrund aller Erfahrungen die betroffene Väter mit dem JA machen mussten und die ich als Maßstab allemal Deinem Wunschdenken vorziehe, kann man @marecello nur raten, es dem Familiengericht zu überlassen, dass JA (noch einmal: wozu überhaupt? Von "zur "Vermeidung von Kollateralschäden" in diesem Zusammenhang zu sprechen, halte ich für Zynismus, den ich Dir nicht zutrauen will) hinzuzuziehen.

Durch die vorherige Inanspruchnahme des JA wird wertvolle Zeit verloren gehen und selbst, wenn sich das JA mit der Mutter (immerhin eine Äthiopierin, die mit dem gemeinsamen Kind nach Äthiopien will !) in Verbindung setzt und sie von ihren Vorhaben abbringt:
Wer sagt Dir denn, dass das keine Finte ist und die Mutter sich das kurz vor Reiseantritt wieder anders überlegt?

Was bringt Dich -von dem wir doch überzeugt sein können, dass hinter Deinem Rat keine Boshaftigkeit steht- dazu, eine derartige Vorgehensweise zu empfehlen?

Was den Begriff "Handlungsoptionen", den Du ja so gerne verwendest, angeht, so handelt es sich ganz sicher in mercellos Fall um eine Situation, bei der eine Auswahl irgendwelcher Optionen vernünftigerweise gar nicht zur Verfügung steht. Auch und erst recht dann nicht, wenn man lobenswerter Weise auf die Interessen seines Kindes abstellt.




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#15
@marecello

falls die KM nicht selbst beschnitten sein sollte geht die Argumentation sie wolle ihre eigene Tochter beschneiden lassen ins Leere...
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#16
KM ist beschnitten!

Jugendamt ist ein mütterzentrierter und väterdiskriminierender Verein, meine Erfahrung.
Es lohnt sich hier nicht, weiter über das JA zu diskutieren, weil passe`.
Ich werde das Jugendamt nicht einschalten und gehe lieber den direkten Weg zum Familiengericht.
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#17
uups... dann würde ich allerdings auch nichts anbrennen lassen

ab zum Gericht.

edit

sehe gerade das du deine Antwort erweitert hast, leider kann ich daher meinen Beitrag hier aus unerfindlichen Gründen nicht komplett löschen...
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#18
(14-01-2012, 15:43)marecello schrieb: Ich werde das Jugendamt nicht einschalten und gehe lieber den direkten Weg zum Familiengericht.
Vernünftiger Entschluss!
Argumente, mit denen Du ein Ausreiseverbot begründen könntest, liegen ja wohl auf der Hand - ich würde bei Guido vorsichtshalber noch Informationen über Äthiopien einholen ...

Was die Einschulung Deiner Tochter angeht, kann man tatsächlich geteilter Meinung sein, ob man im Interesse des Erhaltes des gemSR nachgibt oder auch insoweit das Gericht bemüht. Dann musst Du aber treffliche Gründe vorbringen, die für Einschulung zum jetzigen Zeitpunkt sprechen.
Sie ist jedenfalls im einschulungsfähigem Alter von sechs Jahren.

Aber die KM, bei der das Kind lebt, muss die Situation "meistern".
Wenn sie gute Gründe nennt, die dafür sprechen, das Kind erst ein Jahr später (dann mit sieben) einzuschulen, würde ich es auf einen Streit nicht ankommen lassen sondern einlenken.




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#19
(14-01-2012, 16:38)Ibykus schrieb: Argumente, mit denen Du ein Ausreiseverbot begründen könntest, liegen ja wohl auf der Hand - ich würde bei Guido vorsichtshalber noch Informationen über Äthiopien einholen ...

Was die Einschulung Deiner Tochter angeht, kann man tatsächlich geteilter Meinung sein, ob man im Interesse des Erhaltes des gemSR nachgibt oder auch insoweit das Gericht bemüht. Dann musst Du aber treffliche Gründe vorbringen, die für Einschulung zum jetzigen Zeitpunkt sprechen.
Sie ist jedenfalls im einschulungsfähigem Alter von sechs Jahren.

Aber die KM, bei der das Kind lebt, muss die Situation "meistern".
Wenn sie gute Gründe nennt, die dafür sprechen, das Kind erst ein Jahr später (dann mit sieben) einzuschulen, würde ich es auf einen Streit nicht ankommen lassen sondern einlenken.

Wer ist Guido? Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch.

Wenn unsere Tochter nicht nach Äthiopien fliegt, dann geht sie dieses Jahr in die Grundschule.




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#20
(14-01-2012, 17:28)marecello schrieb: Wer ist Guido? Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch.
Guido Westerwelle (unser Aussenminister)!
Ich meinte damit, dass Du Dich vom Auswärtigen Amt über Äthiopien informieren lassen solltest Smile




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#21
(14-01-2012, 15:27)Ibykus schrieb: Was bringt Dich ... dazu, eine derartige Vorgehensweise zu empfehlen?

Das Gericht schaltet das JA ohnehin ein und es hat mir bisher nicht geschadet, dies vorher getan zu haben: Bei Gericht wurde gesehen, dass ich mich außergerichtlich bemüht hatte.

Ein etwas "lustloses" Herangehen gab es ´mal, als ein RA meinte, es würde ausreichen, wenn das Gericht das JA einschaltet: Das mußte vom Gericht -mit zeitlicher Auswirkung- nachgearbeitet werden.

Vielleicht paßt ja auch hier Goethe?: "Wenn wir die Menschen nur nehmen, wie sie sind, so machen wir sie schlechter; wenn wir sie so behandeln, als wären sie, was sie sein sollten, so bringen wir sie dahin, wohin sie zu bringen sind."

Im Falle von @marecellos Tochter ist es für mich auch gar nicht vorstellbar, dass ein JA auf den Vater focussiert, statt auf die Gefährdung der Tochter: Auch und gerade deshalb, weil dort überwiegend Frauen arbeiten...

Zudem fühle ich mich zu keiner Zeit vom JA abhängig - der Weg zu Gericht ist ja immer offen.

Das @marecello sich lieber von einer spezialisierten Institution bei der Begründung seines Antrages helfen lassen will, ist m. E. auch eine sinnvolle Option...

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
(14-01-2012, 18:06)wackelpudding schrieb: Vielleicht paßt ja auch hier Goethe?: "Wenn wir die Menschen nur nehmen, wie sie sind, so machen wir sie schlechter; wenn wir sie so behandeln, als wären sie, was sie sein sollten, so bringen wir sie dahin, wohin sie zu bringen sind."

oder
... grau, lieber Freund ist alle Theorie ......
(aus: ...der Tragödie erster Teil!)

Zitat:Ein etwas "lustloses" Herangehen gab es ´mal, als ein RA meinte, es würde ausreichen, wenn das Gericht das JA einschaltet: Das mußte vom Gericht -mit zeitlicher Auswirkung- nachgearbeitet werden.
Das meint nicht nur die Anwältin, sondern entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung!
Nach Allem, was ich von Dir lese, scheint mir wichtig, was Du (!) unter "lustlos" verstehst.
(oder soll das ein unterschwelliges Argument FÜR die Inanspruchnahme des JA sein?)

Nochmal -auch für Mitleser-:
Die Einschaltung der JÄer birgt aller Erfahrungen nach große Gefahren für uns Väter und sollte grundsätzlich vermieden werden.
In JÄern sitzt die Elite feministischer Sturmtruppen, der das Kindeswohl Wenig, die KM dagegen Alles bedeutet!



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#23
(14-01-2012, 18:26)Ibykus schrieb: ... grau, lieber Freund ist alle Theorie ......
(aus: ...der Tragödie erster Teil!)

Noch einer: http://www.myprintcut.de/wandtattoos/32-...-idee.html

(14-01-2012, 18:26)Ibykus schrieb: Das ... entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung!

Das stört mich mich nicht. Vermutlich wird es auch höchstrichterlich nicht stören, wenn ich totzdem mehr dem guten alten Hausmann-Motto "Vorne gerührt brennt hinten nicht an" verbandelt bin.


(14-01-2012, 18:26)Ibykus schrieb: Nochmal -auch für Mitleser-:
Die Einschaltung der JÄer birgt aller Erfahrungen nach große Gefahren für uns Väter und sollte grundsätzlich vermieden werden.
In JÄern sitzt die Elite feministischer Sturmtruppen, der das Kindeswohl Wenig, die KM dagegen Alles bedeutet!

Nochmal -auch für Mitdenker-: So wird das auch bleiben, wenn nichts anderes abverlangt wird.






Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
(14-01-2012, 19:02)wackelpudding schrieb:
(14-01-2012, 18:26)Ibykus schrieb: Die Einschaltung der JÄer birgt aller Erfahrungen nach große Gefahren für uns Väter und sollte grundsätzlich vermieden werden.
In JÄern sitzt die Elite feministischer Sturmtruppen, der das Kindeswohl Wenig, die KM dagegen Alles bedeutet!
... So wird das auch bleiben, wenn nichts anderes abverlangt wird.
Vielleicht können wir uns einigen, dass ein Konsens darüber Grund genug ist, gemeinsam andere Väter vor der Inanspruchnahme dieser "feministischen Strumtruppen" zu warnen, anstatt sie leichtfertig ins offene Messer laufen zu lassen?
Rolleyes

Mitdenker wie Du machen mir Angst!

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#25
(14-01-2012, 19:59)Ibykus schrieb: Vielleicht können wir uns einigen, dass ein Konsens darüber Grund genug ist, gemeinsam andere Väter vor der Inanspruchnahme dieser "feministischen Strumtruppen" zu warnen, anstatt sie leichtfertig ins offene Messer laufen zu lassen?
Rolleyes

Wir sollten es so lassen, wie es ist: Du warnst fleissig weiter und ich schreibe von Chancen für die, die sich zutrauen anderen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen.

(14-01-2012, 19:59)Ibykus schrieb: Mitdenker wie Du machen mir Angst.

Angst steckt für gewöhnlich hinter einer Vermeidungshaltung. Aber die hattest Du doch schon vorher. Wenn Du mich als Grund für Deine Angst ansiehst, greift das wohl etwas kurz...

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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