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Umgangsverweigerung
#1
Hallo,

heute flatterte ein Brief ins Haus in dem der Rechtsanwalt der Kindesmutter dem Vater mitteilte, das sie die Umgangskontakte hinsichtlich beider Kinder sofort einstellt, da er den Sohn beim letzten Umgangskontakt geschlagen habe. Und die Kinder würden weiteren Umgang ablehnen.

Darf sie das so einfach und welche Möglichkeiten hat er sich dagegen zu wehren???

Es ist leider richtig, das der Sohn vom Vater beim letzten Umgang eine Ohrfeige kassiert hat. Vorher ist sowas allerdings nicht vorgekommen (was sie natürlich behauptet, das es schon häufiger vorgekommen wäre das er die Kinder geschlagen hätte)
Es ist eher so, das die Kinder bei der Mutter häufiger mal geschlagen wurden und werden. (was sie sogar schon in einem Telefongespräch zugegeben hat)
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#2
@SweetBee

Schlagen ist einfach Schei..e! Gegenüber Kindern doppelt. Dein Freund wird jetzt ´mal darlegen müssen, wie er verhindern will, dass das zukünftig wieder geschieht.

Es wird auch nicht dadurch für ihn besser, das KM angeblich häufiger schlägt.

Es wäre aber darauf hinzuwirken, dass das ebenfalls unterbleibt.
Ein Kind hat Anspruch auf gewaltfreie Erziehung!

Ich empfehle ganz dringend die den örtlichen Kinderschutz einzuschalten und dabei das eigene Verhalten nicht zu verniedlichen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Das ist mir und dem Kindesvater natürlich bewusst das die Ohrfeige von ihm nicht richtig war und nicht zu entschuldigen ist, und eine gewaltfreie Erziehung den Kindern zusteht. Es war ja auch ein Ausnahmefall (die Kindesmutter behauptet natürlich was anderes)

Nur kann er denn irgendwas dagegen tun das sie jetzt den Umgang komplett verwehrt??
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#4
(12-01-2012, 12:37)SweetBee schrieb: Nur kann er denn irgendwas dagegen tun das sie jetzt den Umgang komplett verwehrt??
Nein, nicht wirklich... außer darüber nachdenken, wie er in Zukunft weniger TUT. Alle mir bekannten Fälle solcherart, sind weiter katastrophal verlaufen. Was die Mutter evtl. getan haben könnte, tritt dann meist vollkommen in den Hintergrund.

Solches ist wirklich der Supergau für das Kind und die steilste Steilvorlage die man einer Ex nur geben kann.

Mir ist schon klar, dass es in der Trennungsphase zu schwierigen Situationen kommen kann. Insbesondere wenn man als Vater eingekeilt ist, zwischen eigenen Verunsicherung und den Ansprüchen der Ex-Frau und der neuen Partnerin. Dass in solchen Viel-Seiten-Druck-Situationen auch die Kinder "ausflippen" und schwierig mit ihnen umzugehen ist, kann schon sein, aber die Entladung an den Kindern ist die schlechteste Lösung. Er hätte besser sich selbst ne Dachlatte auf den Kopf gegeben oder die neue Partnerin verdroschen....

Man beschädigt damit nachhaltig eine der stärksten Kräfte zur Sicherstellung des Umganges, nämlich die Kraft des Kindes, sich selbst mit seinem Umgangswunsch gegen die Mutter durchzusetzen. Was wird ein Kind denken, wenn es den Umgangswunsch gegenüber der Mutter äußert und die das dann immer abbügelt mit der der Ansage: "Waaas, du willst dorthin, wo du geschlagen wirst?" Wieoft wird sie das sagen müssen, bis sich ein Kind jeden Umgangswunsch verkneift?

Wenn du irgendetwas tun kannst, dann nimm sofort den Kontakt mit einer geeigneten Beratungseinrichtung oder Psychologen auf, damit du irgendwann nachhaltig darlegen kannst, dass du dich mit dem Gewaltvorfall beschäftigt hast .... Rechne damit, dass man dich fortan stets mit dem Vorwurf belegen wird, du könntest eine "potentielle Gefahr für das Kind" sein.

Wenn es bisher keinerlei gerichtlich Umgangsregelung oder -verfahren gab, kann er natürlich jetzt einen solchen stellen. Aber stell dich darauf ein, das ist, als ob du in Nordkorea die direkte Demokratie einführen würdest.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Gewaltgeschehen ist komplex und nicht immer ist ganz klar, was Ursache und was Wirkung ist, oft Ausdruck eines schweren Konfliktes, der mit Bordmitteln(Ich) nicht mehr reguliert werden konnte.

Hier hilft mE nur, das eigene Unvermögen zu erkennen und sich vor dem Kind-Opfer tief zu verneigen, in der Hoffnung (beim Kind) auf Verstehen zu treffen und auf Erkennen eigener (des Kindes) Anteile am Konflikt. Kinder sind -je nach Alter- dazu durchaus in der Lage, wenn man sie dabei unterstützt und sie nicht auch noch mütterlicherseits instrumentell mißbraucht werden.

Der erwachsene Schlagende sollte alle Hilfe in Anspruch nehmen, wenn möglich mit Kind, um dieses Geschehen zu klären, um die Auslöser des Kurzschlusses zu finden und um stärkere Sicherungen eindrehen zu können.

So hätte diese Entgleisung sogar eine positive und sich-entwickelnde Seite, denn sie zeigt deutlich die eigenen Schwachstellen.
Und so ganz nebenbei erfährt auch das Kind, wie mit Entgleisungen umzugehen ist, wenn es mal bei ihm selbst eng wird.

Ich bin hier weniger für strafende Elemente, sondern für Verständigung und Aussöhnung. Ohne Umgang wird das aber schwierig.
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#6
@SweetBee

Dein Freund -nicht Du- muß tätig werden. Es gibt regionale Netzwerke "Kinderschutz" oder "Kindeswohl". Da sollte er Beratung suchen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
(12-01-2012, 13:47)Skipper schrieb: Gewaltgeschehen ist komplex und nicht immer ist ganz klar, was Ursache und was Wirkung ist, oft Ausdruck eines schweren Konfliktes, der mit Bordmitteln(Ich) nicht mehr reguliert werden konnte.

Hier hilft mE nur, das eigene Unvermögen zu erkennen und sich vor dem Kind-Opfer tief zu verneigen, in der Hoffnung (beim Kind) auf Verstehen zu treffen und auf Erkennen eigener (des Kindes) Anteile am Konflikt. Kinder sind -je nach Alter- dazu durchaus in der Lage, wenn man sie dabei unterstützt und sie nicht auch noch mütterlicherseits instrumentell mißbraucht werden.

Der erwachsene Schlagende sollte alle Hilfe in Anspruch nehmen, wenn möglich mit Kind, um dieses Geschehen zu klären, um die Auslöser des Kurzschlusses zu finden und um stärkere Sicherungen eindrehen zu können.

So hätte diese Entgleisung sogar eine positive und sich-entwickelnde Seite, denn sie zeigt deutlich die eigenen Schwachstellen.
Und so ganz nebenbei erfährt auch das Kind, wie mit Entgleisungen umzugehen ist, wenn es mal bei ihm selbst eng wird.

Ich bin hier weniger für strafende Elemente, sondern für Verständigung und Aussöhnung. Ohne Umgang wird das aber schwierig.
Ich stimme dir vollumfänglich zu. Daher besser jetzt Umgangsantrag als (verschämter Weise) später in voller Kenntnis des anstehenden Fegefeuers.

Und: Auch die Partnerin sollte sich-entwickelnd Unterstützung suchen. Wegen ihrer möglichen Beteiligung am Kurzschluss bzw. ihrer Beteiligung an der kommenden Lösung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Eine einzelne Ohrfeige durch den Umgangsvater ist brutalste Kindesmisshandlung mit lebenslangen Folgen und berechtigt zum Umgangsabbruch, regelmässige Dresche durch die Mutter ist Erziehung, höchstens Überforderung und muss mit Hilfsangeboten und Entlastung begegnet werden. So oder so ähnlich wird das jetzt dem Vater klargemacht werden und so geht auch die Helferindustrie damit um.

Ich bin trotzdem der Ansicht, dass es nach wie vor wichtiger ist, einen Versuch über eine gerichtliche Umgangsregelung zu starten. Ohne vorher zum Psychologen zu gehen. Indirekt würde er damit auch zugeben, ein Riesenproblem mit Gewalt zu haben. Wenn, dann zu einer Beratungsstelle wie z.B. der Caritas und mit dem Thema "Umgangsabbruch wegen Problemen mit der Elternebene, letztlich ausgelöst durch eine Ohrfeige des Vaters".

Die Gewaltproblematik auf der Seite der Mutter kann er eh nicht nachweisen, er sollte also ja nicht darauf hereinfallen, die eigene Entgleisung mit Entgleisungen der Mutter aufzurechnen.
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#9
@p

Hier ist ja tatsächlich etwas passiert, was der Sohn ja wohl auch bestätigen wird. Und die Kinder wollen ja angeblich nicht mehr zum Vater.
Was könnte ein Richter jetzt ohne "Helferindustrie" tun? Selbst für begleiteten Umgang bräuchte er sie...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Soll der Richter doch die Helferindustrie einschalten, die er für nötig hält. Wichtig ist, zunächst mal den Fall sofort anhängig zu machen, denn zögern bedeutet Zustimmung zur Umgangsblockade. Peinliches, schuldbewusstes Schweigen gar nicht erst eintreten lassen. Er soll nicht schweigen, sondern Umgang haben wollen und die Folgen der einen Ohrfeige überwinden.
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#11
Ja okay, ich wäre dafür in beide Richtungen selbsttätig aktiv zu werden, um zu zeigen, daß die Notwendigkeit eigener Aufarbeitung sehr wohl gesehen wird. So läßt sich m. E. eher auch eine Kenntnisnahme der eigenen Belastung erreichen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(12-01-2012, 16:00)p schrieb: Wichtig ist, zunächst mal den Fall sofort anhängig zu machen, denn zögern bedeutet Zustimmung zur Umgangsblockade. Peinliches, schuldbewusstes Schweigen gar nicht erst eintreten lassen. Er soll nicht schweigen, sondern Umgang haben wollen und die Folgen der einen Ohrfeige überwinden.
Auch ich sehe keine Alternative zu Vorstehendem!
Aber immer bedenken, dass man sich auf einem Grat befindet und nach beiden Seiten umfallen kann ....

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#13
So, hier mal der aktuelle Stand der Dinge bezüglich der Umgangsverweigerung:

Dieses Wochenende wäre reguläres Umgangswochenende des Vaters gewesen.

Das wurde, wie schon von der Kindesmutter angekündigt, verweigert.
Ohne wirkliche Angabe von verständlichen Gründen.
Weitere Umgangskontakte der Kinder mit dem Vater wurden ebenfalls in Frage gestellt.(das würde sie sich noch überlegen und später entscheiden)
Der Vater ist also ohne die Kinder wieder nach Hause gekommen.

Das Gespräch zwischen Kindesmütter und Vater fand bei einer Familienberatungsstelle (am Wohnort der Kinder) im Beisein von 2 Psychologen statt (Gespräche dort ca alle 14 Tage)
Diese versuchten auch dort ein Gespräch zwischen Vater und Sohn wegen der Ohrfeige zu ermöglichen. Dieses Gespräch wurde von der Kindesmutter ohne Grund verwehrt.
Ebenso das anstehende Umgangswochenende.

Was würdet ihr ihm raten, wie er jetzt am sinnvollsten Vorgehen sollte?
Er plant einen Brief an das zuständige Jugendamt in dem er mitteilen möchte das der Umgang von der Kindesmutter verwehrt wurde und er will auch einen Bericht schreiben über das Jahr 2011 hinsichtlich der Umgangskontakte mit den Kindern.(da hat nämlich auch schon so einiges nicht geklappt)
Oder sollte er gleich vor Gericht eine Umgangsregelung einklagen?

Ein schönes Wochenende für alle.

SweetBee
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#14
(15-01-2012, 11:47)SweetBee schrieb: Er plant einen Brief an das zuständige Jugendamt in dem er mitteilen möchte das der Umgang von der Kindesmutter verwehrt wurde und er will auch einen Bericht schreiben über das Jahr 2011 hinsichtlich der Umgangskontakte mit den Kindern.(da hat nämlich auch schon so einiges nicht geklappt)
das sollte aber nur dann machen, wenn er ohnehin auf Umgang zu verzichten bereit ist.

SweetBee schrieb:Oder sollte er gleich vor Gericht eine Umgangsregelung einklagen?
Meiner Meinung nach gibt's dazu keine sinnvolle Alternative.


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#15
(15-01-2012, 11:47)SweetBee schrieb: Oder sollte er gleich vor Gericht eine Umgangsregelung einklagen?

Ja. Weitere Briefe ans Jugendamt nicht nicht mehr sinnvoll und verzögern nur.
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#16
(12-01-2012, 14:25)p schrieb: Eine einzelne Ohrfeige durch den Umgangsvater ist brutalste Kindesmisshandlung mit lebenslangen Folgen und berechtigt zum Umgangsabbruch,

Bin kuerzlich selbst mal reingerutscht in das Thema. Das ist ein Minenfeld seit der letzten Aenderung von Paragraph 1631 (2) BGB.

Die Formulierung "koerperliche Bestrafung" ist gelinde gesagt sehr, sehr umstritten (mal googlen), zumal erst 1998 neu als - richtig nach meiner Meinung - "koerperliche Misshandlung" formuliert wurde.

Jetzt ist es einer dieser Paragraphen, mit denen man so wunderbar einheizen kann. Beachte, "koerperliche Bestrafung" kennt prinzipiell keinerlei Abstufung. Sehr hohes Missbrauchspotential, speziell natuerlich in den Faellen hier.

edit: Einen der links habe ich noch wiedergefunden (manchmal lese sogar ich so etwas, ist aber eher fuer die Rechtsinteressierten hier)
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