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OLG-Celle 21 UF 195/07 Notwendiger Selbstbehalt
#1
Volltext Urteil vom 01.02.2008

Hinsichtlich des notwendigen Selbstbehalts (§ 1603 Abs. 2 BGB) ist eine Differenzierung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen nicht gerechtfertigt. Der Senat geht künftig von einem einheitlichen notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 900 EUR aus.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#2
ich habe vor kurzem erlebt, das ein gericht von 900 euro runter drücken kann bis 770 euro !
wegen KU..
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#3
An dir selbst?

Indirekt, durch Hinzurechnung fiktiver Einkünfte oder direkt durch Absenkung?
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#4
also was mich betrift, würde es wenn es zum gericht kommt auch an dieser grenze liegen, da ich eine preiswerte mietwohnung habe etc..
nein, ich spreche da oben nicht von mir,ich habe das jugendamt wenn anfdragen kam immer brav etwas per fax gesendet.. meine bescheinung was ich bekomme..etc..
sondern einen bekannten..
ich habe es schriftlich gesehen das urteil, aber es waren einige seiten gewesen die ich nur rübergeflogen bin..
er musste einreichen, arbeitsvertrag, gehaltsabrechnungen, mietvertrag, und was er noch an schulden hatte
die schulden sollten getilgt werden also statt 200 euro könnte man mit zinsen etc auch wie gewohnt von banken mindesratenzahlung 125 euro abzahlen etc
also wie gesagt waren vier seiten an begründungen!!
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