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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#1
Hallo Forum,

aus einer sehr komplizierten und von beiden Seiten zerstörerischen Beziehung ist ein Kind hervorgegangen.

Die Mutter ist nicht Dialogbereit, relativ heftig unterwegs und zieht alle Register.

Ich zahle für den Kindesunterhalt bereits freiwillig (ungeprüft) den Höchstatz (ca. 416 EUR).

Jetzt möchte die Mutter, die in Berlin am Prenzelberg als ehemaliges Party-Gör ihre Erfüllung im Muttersein gefunden hat und sich selbst gerne als "High-Heel-Mom" bezeichnet, natürlich sehr gerne auch Betreuungsunterhalt haben.


Sie hatt einen nicht allzu schlecht bezahlten Job, ca. 3000 EUR netto/mtl. Jetzt erhält sie nach Angaben ihres Anwalts noch ca 2000 EUR/mtl. Sie ist Festangestellte, ich freiberuflicher Mitarbeiter in einem Unternehmen.

Mein Einkommen variiert stark, da es zum größten Teil aus Provisionen zusammengestetzt ist. Einnahmen brutto ca. 7300 /Monat.

Es kann aber eben auch mal ein Monat mit 9.500 EUR sein, oder ein Monat mit 3.800 EUR sein.. Also mal so mal so! Natürlich geht von meinen Einnahmen auch noch sämtliche Kosten ab, Miete, Auto, Lebenskosten, Versicherungen, Private Krankenversicherung, Strom, Wasser, Benzin, Büromiete, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Soli, etc.....!

Frage I:

Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?

Frage II:
Wie hoch ist denn der Anspruch einer mit allen Sozialleistungen und Konzernseitig angebotenen Leistungen abgesicherten Frau, wenn man die Situation eines Freiberuflers gegenüberstellt.

Ich habe gestern gehört, dass bei einem verbleibendem Netto der KM von ca. 2000 EUR, die Bedürftigkeit der Mutter eventuell gar nicht gegeben ist! Wie wirkt sich eine eventuelle Erbschaft, oder Aktien und Bankvermögen der KM auf den Betreuungsanspruch aus? Inwiefern kann man die KM auffordern diese Vermögen offen zu legen etc?

Kann dazu jemand was sagen, worauf muss ich mich einstellen.. etc...?

Ich möchte der Frau eigentlich nur einen sehr geringen Betrag zahlen und werde auch den Kindesunterhalt dann auf das reduzieren, was sich errechnet und nicht FREIWILLIG den Höchstsatz zahlen, wenn es keine vernünftige Einigung gíbt.

Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..

Grüße aus Spandau,

Orphelio
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#2
(19-01-2012, 13:47)orphelio schrieb: Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..

Grüße aus Spandau,

Orphelio
Eine "grobe Hausnummer" wäre § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB.
Danach entfällt die verschärfte Unterhaltspflicht dann, wenn ein "anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist".

Das könnte bei den von Dir geschilderten Einkommenssituationen durchaus mit Blick auf die KM prüfenswert sein!

Ich diskutiere diese Problematik vor dem oben dargelegten Hintergrund nicht gerne (und bitte um Vergebung)!
Aber wer unter Berücksichtigung Deines Einkommens mit "fuck-me-shoes tragenden Szenen-Mums Kinder zeugt, muss sich anschließend nicht beschweren, wenn er "ausgeschlachtet" wird.

Zum "Weiteren" (Umgang, SR) lese ich leider gar nichts.


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#3
Willkommen!

(19-01-2012, 13:47)orphelio schrieb: Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?

Der zugrundeliegende Betrag ihres Anspruchs ist das, was sie bis zur Geburt netto verdient hat. Vorsicht, das ist eine allgemeine Aussage, die noch viel mehr Details im Schlepptau hat. Die Obergrenze ihres Anspruchs ist aber durch den Halbteilungsgrundsatz beschränkt - das sind 3/7 deines Nettoeinkommens.

Der zugrundeliegende Betrag deines bereinigten Einkommens ist dein Nettoeinkommen, monatlicher Durchschnitt der letzten drei Jahre, ohne Krankenversicherung, ohne Kindesunterhalt (der ist vorrangig), ohne private Altersvorsorge, ohne berufsbedingte Kosten in Grenzen und bei einem so hohen Einkommen wie deinem eventuell mit weiteren Abzugsposten.

Deine Frage zwei geht in Frage eins auf. Das Einkommen der Mutter nach der Geburt (falls sie überhaupt arbeitet) wird nur zur Hälfte angerechnet, weil bis zum Dritten Lebensjahr des Kindes jeder Job überobligatorisch für sie ist, auch dann wenn sie das Kind problemlos in der Kinderkrippe abgeben kann. Für das Elterngeld gilt wieder eine andere Regelung. Weitere Informationen findest du auch in der faq, http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#bet...sunterhalt

Zum Kind schreibe ich später noch was, muss jetzt erst zwei von meinen vom Kindergarten abholen :-)
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#4
Nach p's Beitrag realisiere ich, dass es nicht um den Kindesunterhalt geht, sondern darum, dass KM die "Aufstockung" des eigenen Einkommens wünscht.

Da ist der von mir genannte 1603 II nicht hilfreich.

sorry
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#5
Schön, dass Du den Weg zu uns gefunden hast.

Wie ich Dir aber drüben schon sagte, wird bei Freiberuflern in der Regel das Einkommen der letzten 3 Jahre angenommen, davon die Ausgaben abgezogen und dann wird gerechnet.

Du müsstest ja eine Einahmen-Überschuss-Rechnung haben, nehme ich an. Davon wird dann noch der KU abgezogen und alles was danach noch über 1050 € bleibt, wird der BU werden.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Hallo Zusammen,

darf ich jetzt hier schon schreiben? Ich hoffe es ist in Ordnung.

Also ich habe jetzt verstanden, dass von meinem Geld, das ich habe, noch Dinge abgezogen werden. Wie kann ich mir das denn vorstellen?

Angenommen der Stb sagt in der kommenden Woche also, ich habe ein durchschnittliches Brutto von 6.400 EUR (freiberuflich) ermittelt.

Dann gehen davon, Soli, Einkommensteuer, Gewerbesteuer ab, Fahrzeug, Benzin, Versicherung, Private Krankenversicherung, Büromiete, Telefon, Altersvorsorge (wie hoch darf die sein? momentan ca. 450 EUR bei mir) und dann darf ich noch 1050 EUR für Miete und das weitere Private behalten und der Rest geht an die KM?

Oder habe ich das im Traumland gelesen.?

Vielen Dank schon mal!

Orphelio
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#7
(19-01-2012, 15:06)orphelio schrieb: darf ich jetzt hier schon schreiben? Ich hoffe es ist in Ordnung.

Natürlich. Bleiben wir ab jetzt in diesem Thread. Inhaltsgleiche Postings in anderen Threads kommen weg. Und bitte nicht gleich ungeduldig werden, dies ist ein Forum mit Freiwilligen und keine Telefonhotline.

(19-01-2012, 15:06)orphelio schrieb: Dann gehen davon, Soli, Einkommensteuer, Gewerbesteuer ab, Fahrzeug, Benzin, Versicherung, Private Krankenversicherung, Büromiete, Telefon, Altersvorsorge (wie hoch darf die sein? momentan ca. 450 EUR bei mir) und dann darf ich noch 1050 EUR für Miete und das weitere Private behalten und der Rest geht an die KM?

Die Abzugsfähigkeit einzelner Posten ist eindeutig, zum Beispiel Steuern, Krankenversicherung und bis zu 24% des Bruttoeinkommens für eine Krankenversicherung bei Selbständigen, Kindesunterhalt. Andere Kosten sind nicht abziehbar, z.B. deine Miete, andere Versicherungen. Dann gibt es einen grossen Bereich, der je nach Richter, Einkommen und Situation von Vater/Mutter unterschiedlich gewertet wird, gar nicht, teilweise oder ganz abgezogen wird: Das ist der weite Bereich der berufsbedingten Aufwendungen. Kosten, die du hast, um deine Tätigkeit auszuüben. Bei wirtschaftlich so guten Verhältnissen wie bei dir ist eher mehr abziehbar, weil es den Staats nichts mehr kosten kann, alle bedienen sich ohnehin bereits dick an deinem Geld.

Das Traumland solltest du schnellstens verlassen. Wie sieht denn deine momentane Situation aus?

- Wann wurde in etwa das Kind geboren? Vaterschaftsanerkennung gemacht? Mutter hat alleiniges Sorgerecht? Gab es einen Vaterschaftstest?

- Liegen konkrete Forderungen der Kindsmutter vor? Sind schon Anwälte am Werk oder gar Gerichtsverfahren angelaufen?

- Wie ist das mit dem Kind, hast du überhaupt Kontakt zu ihm?

Zum Anspruch der Mutter kann man noch seitenweise schreiben. Zum Beispiel lässt eine Lohnfortzahlung während der Mutterschutzzeit ihren Anspruch in dieser Zeit ausfallen. Oder Einnahmen aus Kapitalvermögen, die mindern ihren Anspruch ebenfalls.
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#8
Oh Gott, ich muss mich entschuldigen aber ich verstehe nur Bahnhof.

Ja, sie hat nicht versucht zu verhandeln. Im Gegenteil sie kam gleich mit Anwalt noch vor der Geburt im September 2011 und hat noch vor der Geburt eine Anzeige bei der Polizei gegen mich gemacht, wegen verletzung der BU-Pflicht, dem wurde nachgegangen, OHNE TITEL, Ohne Gerichtsbeschluss oder irgendetwas, mein Auftraggeber wurde angeschrieben von der Polizei zur Auskunft verpflichtet etc. Kann man sich gar nicht vorstellen, wenn man nuicht dabei war ein riesen Bohai, ohne Begründung.

Das wurde dann eingestellt, aber es zeigt was für eine Psycho-Tante mir für dieses eigentlich wundervolle Projekt "Kind" zugeteilt wurde.. Es ist der Horror in Tüten..!!!


Und wie verhält es sich mit den Anwaltskosten, werden die auf den Gesamtbetrag der nächsten 18 Jahre angesetzt? lol :-)
Und wie werden diese Kosten aufgeteilt, jede Partei seinen Advokaten oder alles ich????

Sie kann doch anschaffen gehen, ich wäre ja da um das Kind täglich ab 14h bis zur Bettzeit zu betreuen, kein Thema. Die KM muss es nur zulassen...



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#9
(19-01-2012, 16:09)orphelio schrieb: Die KM muss es nur zulassen...

Sie muss gar nichts. Sie kann frei schalten und walten. Sie hat die Rechte, du hast die Pflichten. Wie war das nun, gab es einen Vaterschaftstest? Solche Damen gestatten sich gerne Mehrverkehr. Allerdings, wenn ich mir dein Einkommen andere, dann bist du sicherlich ein Wunsch-Kinderlieferant. Wer es schafft, dich zum Vater zu machen, der hat ausgesorgt.
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#10
@Ophelio

Es war ein Wunschkind von beiden Seiten,so wie ich Dich verstanden habe.

Dazu habe ich nun zwei Fragen.

1.) Erfolgte die Trennung gleich nach Feststellung der Schwangerschaft?

2.) Bist Du Dir zu 100 % sicher, dass Du der Vater bist?

Versteh mich nicht falsch. Ich möchte der Kindesmutter keinesfalls unterstellen, dass sie Dir ein Kuckuckskind untergejubelt hat.

Aber so wie Du die Kindesmutter besschreibst, könnte es auch sein, dass sie während Eurer Beziehung bereits mit anderen Männern verkehrt ist.

Wenn Du Dir zu 100 % sicher bist, dann lass das mit dem Vaterschaftstest.

Dann soll sich Dein Anwalt darum kümmern, dass der KU und (gegebenenfalls) der BU korrekt berechnet wird. Mach nicht noch eine neue Baustelle auf, die Dich psychisch nur runter zieht.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
Aber nur drei Jahre lang..? Für das Kind ist es ja in Ordnung zu zahlen. Wenn ich davon ausgehe, dass sie nach 3 Jahren wieder arbeiten geht. dann ist es dann überstanden oder wie? drei jahre gehen schnell vorbei.. das gute ist, während sie völlig grell ist auf kohle, ist es mir überhaupt nicht wichtig...

Eines vielleicht noch: Ich habe mir ja ein Kind gewünscht, mit dem ich lebe, das mit mir lebt und dessen Mutter ich liebe und mit der ich auch wohne und lebe etc.


Sollte sich diese Situation tatsächlich noch einmal einstellen in den nächsten 3 Jahren, bekommt dann die Mutter des ersten Kindes immer noch den volle Umfang an Zuwendungen oder wird dann auch betrachtet, dass man sich nun um eine intakte Familie kümmern möchte... (ist aber erstmal nur hypothetisch :-))
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#12
(19-01-2012, 16:38)orphelio schrieb: Sollte sich diese Situation tatsächlich noch einmal einstellen in den nächsten 3 Jahren, bekommt dann die Mutter des ersten Kindes immer noch den volle Umfang an Zuwendungen oder wird dann auch betrachtet, dass man sich nun um eine intakte Familie kümmern möchte... (ist aber erstmal nur hypothetisch :-))

Dann wird normalerweise der notwendige KU für Kind zwei noch abgezogen, was dann noch bleibt, wird auf beide Mütter verteilt. Beide Mütter sind im zweiten Rang, solange sie minderjährige Kinder erziehen.

§ 1609 BGB

Zitat:§ 1609
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:
1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,
2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,
3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,
4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,
5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,
6. Eltern,
7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
aus: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid69204
seeelig schrieb:@ibykus
ich betrachte es schon als problematisch, wenn ich sehe, wie oft am Ende als Kriegsschauplatz die Finanzen übrigbleiben.
Was mir in diesem Forum schon oftmals sauer aufstösst, ist, wie okay es zu sein scheint diesen Punkt über das Kind (Umgang), etc. zu erheben.
Aber "die Finanzen", das ist doch die Waffe, mit der gegen uns gekämpft wird.
Und in diesem Thread wird das wieder einmal mehr deutlich.

Man sollte den Kampf der Mütter, die entweder den Hals nicht vollkriegen oder deren Ziel es ist, uns Väter zu entsorgen, nicht auch noch finanzieren oder finanziellen Support dazu leisten.

Bsp.:
Wenn VKH-Voraussetzungen den Einkommensverhältnissen nach vorliegen, wird diese trotzdem verweigert, dann natürlich damit, dass die erforderlichen "Erfolgsaussichten" nicht gegeben sind.
Redliche Väter, die sich um ihre Kinder kümmern wollen und zu diesem Zweck gemSR und angemessenen Umgang (gg den Willen der KM) erstreiten, werden als unterlegene Partei mit den Verfahrenskosten belastet ....
Von fiktivem Unterhalt und strafrechtlicher Unterhaltspflichtverletzung wollen wir gar nicht erst reden ...
Auch nicht vom 'Betrug' der JÄer, deren Beistandschaften Dir als Vater erzählen, dass Du ja sowieso unterhaltspflichtig wärst und hier vor Ort einen Unterhaltstitel unterschreiben könntest, der Dich im gerichtlichen Unterhaltsprozess viel Geld kosten würde ...

Deshalb: kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
(Und Unterhaltszahlungen bei Umgangsboykott erst recht nicht!)
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#14
Also wenn ich das was bereits passiert ist so lese hast du ein echtes Problem.
Also die Madam geht einfach mal so, ohne dass sie dich rechtlich korrekt um Unterhalt angegangen ist zu Polizei und erstattet Anzeige. Dazu kriegt sie genug Elterngeld um über die Runden zu kommen, macht dir Schwierigkeiten bei deinem Auftraggeber.
Mach dich mal auf viel harte Jahre gefasst. Diese Frau wird dich "[Unterschreitung des Mindestniveaus]" wo sie nur kann.
1. Frage: Vaterschaft schon festgestellt bzw. von dir anerkannt? Oder zahlst du mal eben so?
2. Kontakt zum Kind?
3. Du hast sicher Verwandte, Bekannte die das Kind schon gesehen haben. Sehen die Ähnlichkeiten? beim geringsten Zweifel würde ich versuchen einen heimlichen Test zu machen.

Umzug ins Ausland würde ich an deiner Stelle wirklich erwägen.
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#15
Hallo was passiert denn wenn ich ins Ausland ziehe! Ja, das Kind ist von mir! Sieht aus wie meine Blaupause!

Du Mutter ist Borderlinerin, ist meine unbestätigte Behauptung und sie liegt auch vielen anderen sehr nahe!

Aber Mitglied, die Gesamtsituation hast du sehr treffend zusammengedampft!

Einfach mies, alles! Sad
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#16
Ausland bringt nur was, wenn du dadurch deine Einkunftsquellen zumindest verschleiern kannst. Weiterhin kannst du als Selbständiger deine Einnahmen/Ausgaben sehr kreativ gestalten wodurch du z.B. vorübergehend nicht leistungsfähig für BU sein könntest.
Kindesunterhalt kannst du aus dem Ausland zahlen, damit bist du schon mal keiner Verfolgung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ausgesetzt.

Bei Ausland gehen gibt es leider nur alles oder nichts. Zieh dir mal die Erfahrungen von anderen hier im Forum rein. Je nach dem wie du drauf bist, geht dir ein Licht auf. Gerade wenn du selbständig bist, ist der Schritt zwar immer noch groß aber nicht mehr riesengroß.
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#17
(19-01-2012, 16:09)orphelio schrieb: ...., mein Auftraggeber wurde angeschrieben von der Polizei zur Auskunft verpflichtet
Dieses Schreiben solltest Du unbedingt anonymisiert veröffentlichen! Ohne Gerichtsbeschluss, fordert die POLIZEI Deinen Arbeitgeber auf, Auskunft zu erteilen? Die rechtliche Grundlage, mit der die Polizei das getan haben sollte interessiert mich brennend.
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#18
(19-01-2012, 20:56)blue schrieb:
(19-01-2012, 16:09)orphelio schrieb: ...., mein Auftraggeber wurde angeschrieben von der Polizei zur Auskunft verpflichtet
Arbeitgeber


Nicht Arbeitgeber blue, Auftraggeber. Also noch schlimmer, weil Kunde.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#19
(19-01-2012, 20:59)Camper1955 schrieb: Nicht Arbeitgeber blue, Auftraggeber. Also noch schlimmer, weil Kunde.
Das "noch schlimmer" kann ich z.Zt. nicht erkennen. Auch ein Arbeitgeber ist ohne Gerichtsbeschluss nicht wegen angeblichem BU zur Informationspflicht aufzufordern.
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#20
(19-01-2012, 21:32)blue schrieb:
(19-01-2012, 20:59)Camper1955 schrieb: Nicht Arbeitgeber blue, Auftraggeber. Also noch schlimmer, weil Kunde.
Das "noch schlimmer" kann ich z.Zt. nicht erkennen. Auch ein Arbeitgeber ist ohne Gerichtsbeschluss nicht wegen angeblichem BU zur Informationspflicht aufzufordern.

Na ein Kunde kann auf Dauer verloren gehen, wenn er so etwas zu befürchten hat.

Ich gehe mit Dir natürlich vollkommen konform, dass so etwas gesetzlich schon gar nicht erlaubt ist und dass aufgeklärt werden müsste, wie es zu der Durchsuchung gekommen ist.

lg

Camper

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#21
Hallo, der Brief und der ganze Vorgang liegen derzeit bei meinem Anwalt.

Sonst hätte ich das jetzt mal eingestellt. Aber es ist wirklich ungeheuerlich. Auch die Polizistin auf der Wache. Wir haben da natürlich ein bißchen auf den Tisch gehauen. Mein Anwalt hat dann aber abgeraten darauf ein Disziplinarverfahren anzustrengen, weil er meinte wir sollten uns jetzt auf das wesentliche konzentrieren.

Aber, es war natürlich ziemlich heftig. Mein Auftraggeber relativ geschockt und dann musste alles zwischen der Rechtsabteilung des Unternehmens und meinem Anwalt abgestimmt werden, weil die GF eigentlich der Auskunftsaufforderung nachkommen wollte. Darin stand das bei Nichterteilung innerhalb von 14Tagen eine Vorladung droht etc.. Also echt krass! An dem Tag als ich das eher noch per Zufall erfahren habe, habe ich der KM echt alles gewünscht, was wir die letzten zehn Jahre Osama bin Laden gewünscht haben.. Mittlerweile, weiss ich die KM ist einfach KRANK, es ist kein Scherz, sie ist echt KRANK! Psychosen, Verfolgungswahn, Borderline - Furchtbar und in Personalunion die Mutter meines Kindes...

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#22
(19-01-2012, 16:38)orphelio schrieb: Aber nur drei Jahre lang..?

Mindestens drei Jahre lang. In der Regel länger, aber nicht mehr in voller Höhe.

Was du für das Kind zu zahlen hast, wird dich auch noch verwundern. Erstausstattung, Mehrbedarf für Kinderbetreuungkosten (du zahlst Betreuungsunterhalt, damit sie das Kind betreut und du zahlst gleichzeitig Betreuungskostenmehrbedarf, dass sie es nicht betreut). Einen Höchstsatz gibts bei Kindesunterhalt übrigens nicht, nur die Tabelle endet da. Es steht aber dabei, dass die Sätze darüber nach Lage des Einzelfalls festgelegt werden.

Wie ist nun dein Kontakt zum Kind? Und du glaubst, eine Ähnlichkeit zu sehen, aber Test hast du nie gemacht?
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#23
(19-01-2012, 23:11)orphelio schrieb: Mein Anwalt hat dann aber abgeraten darauf ein Disziplinarverfahren anzustrengen, weil er meinte wir sollten uns jetzt auf das wesentliche konzentrieren.
Unfug! Gegen solchen Mißbrauch anzugehen hebelt in aller Regel den Rest aus.

Mich wundert allerdings ein wenig, dass Du Dich so wenig bzgl. dem Kind äußerst. Dodgy

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#24
(19-01-2012, 16:09)orphelio schrieb: ... und hat noch vor der Geburt eine Anzeige bei der Polizei gegen mich gemacht, wegen verletzung der BU-Pflicht, dem wurde nachgegangen, OHNE TITEL, Ohne Gerichtsbeschluss oder irgendetwas,....
dazu ist auch kein Titel und kein Gerichtbeschluss erforderlich, sondern ein begründeter (hinreichender) Tatverdacht und ein Ermittlungsbeschluss der StA!

orphelio schrieb:.... mein Auftraggeber wurde angeschrieben von der Polizei zur Auskunft verpflichtet etc.....
Du bist nach Maßgabe des § 1615 l BGB auch vor der Geburt unterhaltspflichtig!
Wenn Dich die KM also bei der Polizei anzeigt, dann geht die Anzeige m.W. zur StA, die dann entscheidet ob und in welchem Umfang ihre Hilfsbeamten (die Polizei) zu ermitteln haben. Man ist aber nicht verpflichtet, der Polizei ggü Angaben zu machen, wird dann aber sicher in der Hauptverhandlung vom Gericht gehört werden.

Mich würde in diesem Zusammenhang auch interessieren, wie und wodurch Dein Auftraggeber verpflichtet wurde!
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#25
(20-01-2012, 01:46)Ibykus schrieb: Wenn Dich die KM also bei der Polizei anzeigt, dann geht die Anzeige m.W. zur StA, die dann entscheidet ob und in welchem Umfang ihre Hilfsbeamten (die Polizei) zu ermitteln haben.
Dann müßten sie doch ermittelt haben, dass der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten angehenden Mutter nicht gefährdet war. Bei 2000 bis 3000 Euro eigenem Einkommen sehe ich keine Gefährdung.
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