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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#51
(22-01-2012, 19:54)orphelio schrieb: Dann kamen Briefe von Ihrem Anwalt,
dass ich ich ab 4 oder 5 Monate vor Geburt den Höchstsatz an KU
und 1.800 EUR BU für die Mutter zu überweisen hätte.

Ab diesem Moment habe ich einen Anwalt hinzugezogen. Wir haben die Festlegung des BU auf die Zeit nach der Geburt festlegen können. Das KU in voller Höhe habe ich mit der Unterzeichnung der Vaterschaftsanerkennung an das JA überwiesen und zahle seit dem für das Kind.
die Vaterschaftsanerkennung /-feststellung ist Voraussetzung für den Unterhalt.
Nach § 1615l BGB bist Du der KM sechs Wochen vor Geburt unterhaltspflichtig.
Dazu bist Du anwaltlich aufgefordert worden!

Wenn also die Voraussetzungen vorlagen, dann könntest Du -insoweit- Deine Unterhaltspflicht verletzt haben. Denn § 170 StGB gilt auch für § 1615 l BGB
Wenn ein solcher Sachverhalt der Polizei mitgeteilt wird, hat sie kaum andere Möglichkeiten als zu ermitteln.

Was mich noch ein wenig nachdenklich macht, ist die Formulierung:
"Wir haben die Festlegung des BU auf die Zeit nach der Geburt festlegen können".
Wer hat das denn "festgelegt"?
Auf den vorgeburtlichen Unterhalt kann sie -soweit das keine staatlichen Ersatzleistungen begründet- verzichten.

Nachdem die Anzeige bei der Polizei eingegangen ist, hätte man Dir -wenn keine besonderen Gründe dagegen sprachen- Gelegenheit geben müssen, zum Vorwurf Stellung zu nehmen.
Wenn das der Fall war und du Dich zum Vorwurf nicht geäußert hast, dann kann ich jedenfalls keine Überschreitung polizeilicher Kompetenzen erkennen, wenn weitere Zeugen gehört werden.

Anders, wenn die Polizei mit der Anzeige oder durch Deine Einlassungen darüber informiert wurde, dass auf den vorgeburtlichen Unterhaltsanspruch verzichtet wurde (das wäre m.M.n. ein Verfahrenshinderungsgrund) - wovon ich aber mal nicht ausgehe.

Zitat:Die KM hat trotz dieser Einigung mit ihrem Anwalt, 3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht. Es lag weder ein Titel über BU noch ein vereinbarter oder festgelegter Betrag vor. Nichts.
Die Anzeige würde ich gerne sehen.

Zitat:Die KM hat bei der Polizei eine Haarsträubende Geschichte erzählt und was für ein Monster an Mensch ich sei und das sie sogar eine Kontaktsperre erwirkt habe, weil ich unberechenbar und was weiß ich nicht alles sei. Daraufhin, ging also die Auskunftsanforderung an meinen Auftraggeber raus.
Dann liegt Dir ja wahrscheinlich die Anzeige in Kopie vor ....

Zitat:Es ist mittlerweile klar, dass die Polizistin, dass alles nicht hätte tun dürfen, sie ist komplett über ihre Kompetenzen gegangen und es lag auch für die Ermittlungen keine Berechtigung vor.
Das kann ich nach Vorstehendem aber nicht so sehen.

Zitat:Das Verfahren wurde dann auch eingestellt.
Die KM, bzw. ihr Anwalt wird darüber eine begründete Einstellungsverfügung erhalten haben, die Teil der Akte ist.
Fordere Akteneinsicht, dann weißt Du, warum die Sache eingestellt wurde.
Dass von der StA eingestellt wurde, hat aber nichts mit irgendwelchen Überschreitungen der Polizei zu tun, sondern eher damit, dass deren Ermittlungen keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben (hinreichender Tatverdacht)!

Das Zauberwort heißt "Akteneinsicht"!
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#52
(23-01-2012, 09:30)Ibykus schrieb: Nach § 1615l BGB bist Du der KM sechs Wochen vor Geburt unterhaltspflichtig.

Abgesehen davon, dass der Beginn dieser sechs Wochen per Se nur nach der Geburt festgelegt werden kann, ist das alles Luft. Er schrieb:

"3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht"

Wenn die Polizei nach so einer Anzeige losschlägt, erübrigen sich weitere Erwägungen über Rechtmässigkeiten.
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#53
(23-01-2012, 11:05)p schrieb:
(23-01-2012, 09:30)Ibykus schrieb: Nach § 1615l BGB bist Du der KM sechs Wochen vor Geburt unterhaltspflichtig.

Abgesehen davon, dass der Beginn dieser sechs Wochen per Se nur nach der Geburt festgelegt werden kann, ist das alles Luft.
Entscheidend ist der voraussichtliche Geburtstermin!

p schrieb:Er schrieb:
"3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht"
weshalb sich die Frage stellt: warum?
Hat er vielleicht den Unterhalt zu zahlen abgelehnt oder sich sonstwie geweigert zu zahlen und ist das von der Beamtin rechtlich falsch bewertet worden?

p schrieb:Wenn die Polizei nach so einer Anzeige losschlägt, erübrigen sich weitere Erwägungen über Rechtmässigkeiten.
"Luft" ist eigentlich alles, was wir ohne Aktenkenntnis dazu schreiben ...

Schon die vom TO eingangs erwähnte "Drohung" durch die Polizei und die sich anschließende 'rechtliche' Bewertung deutet sehr darauf hin, dass seine Kritik an der Polizei ins Leere gehen könnte.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich bei 170ger-Verfahren grundsätzlich unterstützenswert finde, sollte aber auch begründet werden können und nicht nur auf Mißverständnissen beruhen.

Wenn der Beamtin Fehler im polizeilichen Ermittlungsverfahren unterlaufen sind, weil sie mangelhafte Kenntnisse über den Tatbestand des 170 StGB hatte (wovon ich ausgehe, weil die Polizei hinsichtlich derartiger Tatbestände regelmäßig überfordert ist), dann darf man das selbstverständlich nicht auf sich beruhen lassen.

Bislang haben wir dazu aber bestenfalls "gewagte" Anhaltspunkte, die zudem auf einer emotionalen Bewertung des Sachverhalts beruhen.



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#54
(23-01-2012, 18:24)Ibykus schrieb: Hat er vielleicht den Unterhalt zu zahlen abgelehnt oder sich sonstwie geweigert zu zahlen und ist das von der Beamtin rechtlich falsch bewertet worden?

Wie kann er etwas ablehnen, das gar nicht besteht?

Die Taktik, wie solche Anzeigen trotzdem durchgehen habe ich oben bereits genannt: Die simple, plumpe Lüge. In Orphelios Fall wäre dazu zum Beispiel eine Lüge über den Geburtszeitpunkt ein Einstieg. Allerdings ist die Anzeige auch dann absurd, ohne das erneut langatmig auszuführen. Für ihn bedeutet das im Nachhinein, dass die Mutter keinerlei Grenze kennt, gegen ihn vorzugehen.
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#55
(23-01-2012, 18:55)p schrieb:
(23-01-2012, 18:24)Ibykus schrieb: Hat er vielleicht den Unterhalt zu zahlen abgelehnt oder sich sonstwie geweigert zu zahlen und ist das von der Beamtin rechtlich falsch bewertet worden?

Wie kann er etwas ablehnen, das gar nicht besteht?

Die Taktik, wie solche Anzeigen trotzdem durchgehen habe ich oben bereits genannt: Die simple, plumpe Lüge. In Orphelios Fall wäre dazu zum Beispiel eine Lüge über den Geburtszeitpunkt ein Einstieg. Allerdings ist die Anzeige auch dann absurd, ohne das erneut langatmig auszuführen. Für ihn bedeutet das im Nachhinein, dass die Mutter keinerlei Grenze kennt, gegen ihn vorzugehen.
Der Unterhaltsanspruch besteht ja im Rahmen des 1615 l BGB!

Und natürlich sind Lügen und Verleumdungen oder Denunzierung geeignete Mittel, die Polizei/ Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.

Die Frage ist ja immer: wie offensichtlich sind diese Lügen, damit sie von der Polizei erkannt werden oder erkannt werden müss(t)en?

Hier war ein RA beteiligt!

Ich bleibe dabei: Solange wir nicht wenigstens die Anzeige kennen, verrennen wir uns in Spekulationen, die niemanden nützen.

Her mit der Anzeige - ran an die Dienstaufsichtsbeschwerde!



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#56
In der Anzeige und der Einstellung des Verfahrens sehe für den TO -neben dem kleinen Piekser für ihn- eigentlich eher Vorteile:
Er weiß recht früh, wie diese Frau tickt,
er kann ihr das bei späteren Anläßen vor die Füße werfen und
Polizei und Staatsanwaltschaft kennen diese Frau bereits, wenn sie erneut auf solche dummen Gedanken kommen sollte.

Nach einer Anzeige der KM wegen angeblichen Kindesentzuges wurde ich international gesucht und -legal im Urlaub mit meinen Kindern!!!- auch gefunden. Weiteren Anzeigen ist die Polizei dann gar nicht mehr groß nachgegangen.

Als ich mich bei der heimischen Polizeidienststelle dann meldete, gab man mir voller Mitleid zu verstehen, daß man reichlich Erfahrung mit derart durchgeknallten Müttern hätte. Ich erhielt dann noch gute Tipps für den weiteren Ferien-Umgang "... ihnen und ihren Kindern noch einen schönen Urlaub...".

Im Einstellungsbescheid dann brachte der Staatsanwalt seine Verärgerung gegenüber der Mutter zum Audruck.

Ich habe in die Akten natürlich Einsicht genommen und erhielt so einen vertieften Einblick in die Funktionsweise der Frau, die bis heute behauptet, (die) Mutter meiner Kinder zu sein.Wink

Man(n) kann das alles so oder so nehmen.
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#57
(23-01-2012, 20:21)Skipper schrieb: Ich habe in die Akten natürlich Einsicht genommen und erhielt so einen vertieften Einblick ....
In welche Akten?
Die der StA enthielt die Anzeige der KM, die daraufhin erlassene Verfügung des Staatsanwalts, Deine Stellungnahme und den Einstellungsbescheid.
.


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#58
(24-01-2012, 10:51)Dzombo schrieb: Also meine Strafakte umfasste 410 SeitenSmile

Ich glaub, das kann ich toppen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#59
ha ha ha.. das ist wirklich köstlich hier.

wahnsinn, was in den frauen so vorgehen muss, um so "durchzudrehen"? Ich habe derzeit leider den gesamten Vorgang bei meinem Anwalt. Würde das zu gerne mal hier einstellen, um Eure Meinung dazu zu hören.

Fakt ist, ich sehe es ähnlich wie Skipper, die Mademoiselle tut sich nicht unbedingt einen Gefallen mit all diesen überzogenen Aktionen. Denn ich lasse mir mein Gemüt dadurch nicht trüben, das hat sie unterschätzt und wie es Skipper richtig bemerkt, sind die offiziellen Stellen nicht amüsiert, wenn sie dauerhaft manipuiliert, mit Falschinformationen zugeschüttet und nachweislich belogen werden. Mein Anwalt sagte mir bereits vor Wochen, dass Glaubwürdigkeit die normalerweise immer auf Seiten der KM liegt, von Ihr selbst massiv beschädigt wurde und dass das ein exzellenter Aufhänger für alle weiteren Schritte sein wird.

Ich will ja nichts weiter als den Umgang mit meinem Kind. Ich will mich nicht mal in die Erziehung einmischen, denn das birgt nur weiteren Sprengstoff. Selbst da soll die Km machen was sie möchte. Ich will nur so oft es geht mein Kind sehen. Denn Skipper sagt es ganz toll, es ist die Mutter meines Kindes und ich bin der Vater ihres Kindes, das kann sie nicht mehr zurückdrehen. Also soll sie damit auch vernünftig umgehen!

Und das wird sie auch, ich habe da überhaupt keine Zweifel. Es ist im Grunde nicht mehr als ihre ständigen Machtspielchen, die sie auch in unserer Beziehung täglich austragen musste und die uns vor diesen Scherbenhaufen getrieben haben... Sie wird entweder gemeinsam mit mir für unser Kind den richtigen Weg finden oder sie wird daran zugrunde gehen, denn das was sie jetzt betreibt hält sie emotional keine 3 Jahre aus!
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#60
(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: Ich habe derzeit leider den gesamten Vorgang bei meinem Anwalt. Würde das zu gerne mal hier einstellen, um Eure Meinung dazu zu hören.

Der hat sicher Kopierer und eMail. Anonymisieren kann man selber, damit Namen und Rückverfolgbarkeit fehlen.

(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: Sie wird entweder gemeinsam mit mir für unser Kind den richtigen Weg finden oder sie wird daran zugrunde gehen, denn das was sie jetzt betreibt hält sie emotional keine 3 Jahre aus!

Täusch dich nicht. Erstens stehst du bei einem Zusammenbruch der Mutter so da wie vorher. Weder dem Kind noch dir wird das helfen. Du hast kein Sorgerecht, das Kind kommt eher zu Freundinnen oder Pflegefamilie wie zu dir. War vorher kein Kontakt, wird auch nachher keiner sein. Der nichtsorgeberechtigte Vater hat weniger Möglichkeiten wie ein Postbote. Denn der darf wenigstens ungestraft an der Haustür klingeln. Du kriegst ein Annäherungsverbot und Stalkingvorwürfe.

Zweitens entwickeln sich Menschen gerade nach Trennungen in ungeahnte neue Richtungen. Kaum ein Vater kennt die Mutter nach ein paar Monaten strittiger Trennung wieder. Vorhersagen über den langfristigen emotionalen Zustand der Ex sind gewagt. Sie hat ihren Feind gefunden, das bist du. Der Kampf gegen dich, den Vater "ihres" Kindes wird sie aktiv halten und mit Energie versorgen. Da verselbständigt sich vieles, was man vorher nicht gedacht hätte. Das musste ich auch lernen.
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#61
(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: ha ha ha.. das ist wirklich köstlich hier.

wahnsinn, was in den frauen so vorgehen muss, um so "durchzudrehen"? (...)
orphelio,

das ist alles wirklich kein Spaß, ist geeignet, einen Vater in den Ruin zu treiben oder sogar unter die Erde.

Mein Grundsatz:
Ich hoffe das Beste und rechne mit dem Schlimmsten.

Vom Bild her.
Ich habe mich auf meinem Boot auf schlimmste Unwetter und Durststrecken eingestellt, kann aber auch die Sonnenuntergänge am Ankerplatz genießen.
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#62
(24-01-2012, 10:51)Dzombo schrieb: Also meine Strafakte umfasste 410 SeitenSmile
Es geht aber um die Ermittlungsakte; die Ermittlungen sind ja von der StA nach den Angaben des Skipper ziemlich schnell eingestellt worden!

Das sollte man nicht verwechseln.

Bei @Skipper gab's kein Strafverfahren und damit auch keine "Strafakte", deren Teil aus den polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen besteht.



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#63
(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: Ich will nur so oft es geht mein Kind sehen. Denn Skipper sagt es ganz toll, es ist die Mutter meines Kindes und ich bin der Vater ihres Kindes, das kann sie nicht mehr zurückdrehen. Also soll sie damit auch vernünftig umgehen!

Und das wird sie auch, ich habe da überhaupt keine Zweifel. Es ist im Grunde nicht mehr als ihre ständigen Machtspielchen, die sie auch in unserer Beziehung täglich austragen musste und die uns vor diesen Scherbenhaufen getrieben haben... Sie wird entweder gemeinsam mit mir für unser Kind den richtigen Weg finden oder sie wird daran zugrunde gehen, denn das was sie jetzt betreibt hält sie emotional keine 3 Jahre aus!
bleibt der fromme Wunsch, dass Du Recht behältst.

Hast Du es schon einmal mit einem von einer verärgerten Mutter inszeniertem Gewaltschutzverfahren zu tun gehabt?

Das macht Deine Vorstellung von Umgang und vom Zugrundegehen der KM schnell hinfällig.
Die Mutter Deines Kindes hat zunächst einmal alle Möglichkeiten, Dich von Deinem Kind fernzuhalten, indem sie die dollsten Schweinereien erfindet.

Ob wahr oder nicht wahr: von ihrem Anwalt vorgetragen, wird dann erst mal "Kontaktsperre" eintreten und ein Gutachten angefordert werden, das sehr lange dauern kann.

In der ZwZt hat die KM Dich vor dem Kind zum "Buhmann" gemacht oder, wenn es älter ist, es gegen seinen Vater eingestellt.

Das alles gelingt ihr so schnell, daß Du nicht zu atmen wagst.

Hast Du eigentlich den Inhalt der mütterlichen Anzeige selbst schon gelesen?
Er ist sehr wichtig, läßt sich doch daraus auch ein wenig auf künftiges Verhalten schließen.

Mönchlein, Mönchlein ....


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