09-02-2012, 00:17
Bisher:
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend;
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Jetzt:
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten nicht stets erforderlich ist. Vielmehr seien alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln oder ähnlichem in die Beurteilung einzubeziehen. Eine Straßenverbindung könne auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist (Urt. v. 16.11.2011, Az. VI R 19/11).
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/55...absetzbar/
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend;
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Jetzt:
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten nicht stets erforderlich ist. Vielmehr seien alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln oder ähnlichem in die Beurteilung einzubeziehen. Eine Straßenverbindung könne auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist (Urt. v. 16.11.2011, Az. VI R 19/11).
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/55...absetzbar/