12-02-2012, 15:00
Hallo erstmal
Ich hoffe ich bin hier gleich im richtigen Unterforum gelandet. Wenn nicht bitte ich um Nachsicht und um eine Verschiebung des Beitrages.
Ich habe hie rim Forum nun schon so einiges gelesen was mein Problem betrifft. Jedoch würde ich gerne meinen eigenen Fall schildern und euere Meinung diesbezüglich hören.
Ich habe einen Sohne aus einer nichtehelichen Beziehung. Dieser wurde 2005 geboren und steht nun bereits in der zweiten Stufe des Unterhaltes. Die Vaterschaft habe ich anerkannt. Ich habe nach der Trennung (meine damalige Lebensgefährtin suchte sich was besseres :-) ) über das Jugendamt einen Unterhaltstitel für meinen Sohn unterschrieben. Da ich damals ohne irgendwelche Informationen zum Jugendamt ging, gehe ich davon aus, dass ich den Titel nicht zeitlich begrenzt habe und natürlich einen dynamischen Titel habe. Nachschauen kann ich nicht da die Unterlagen bei einem Wohnungsbrand zerstört wurden. Das einzige was ich noch weis ist, dass ich 100% Unterhaltspflich hatte. Diese wurden vor 2 Jahren durch eine Überprüfung auf 121% erhöht owohl ich laut Einkommen noch in der niedrigeren Stufe sein sollte. Mir wurde damals erklärt das ich ja nur ein Unterhaltspflichtiges Kind hätte und das JA dies dann so festsetzen kann. Der geänderte Unterhaltstitel liegt mir vor. In diesem wird auch auf den eigentlichen mit einer Nummer hingewiesen.
Meine Lebensumstände haben sich jedoch nun geändert. Ich bin seit letztem Jahr erneut verheiratet und mein Frau bringt ein Kind aus erster Ehe (12 Jahre) mit. Nun stellen sich mir ein paar Fragen.
1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?
2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.
3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen
4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?
Mein Fazit!
Alles wa sich bis dato hier in diesem Forum erlesen habe sagt mir das ich es irgendwie schaffen sollte aus einem wohl unbefristeten Unterhaltstitel (ich fordere diesen zur Einsicht an) an einen Titel mit statischer Bindung und einer zeitlichen Begrenzung auf das 18. Lebenjahr zu kommen.
Wie sollte ich vorgehen um dies schaffen zu können?
Über hilfreiche Tips würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im voraus.
Ich hoffe ich bin hier gleich im richtigen Unterforum gelandet. Wenn nicht bitte ich um Nachsicht und um eine Verschiebung des Beitrages.
Ich habe hie rim Forum nun schon so einiges gelesen was mein Problem betrifft. Jedoch würde ich gerne meinen eigenen Fall schildern und euere Meinung diesbezüglich hören.
Ich habe einen Sohne aus einer nichtehelichen Beziehung. Dieser wurde 2005 geboren und steht nun bereits in der zweiten Stufe des Unterhaltes. Die Vaterschaft habe ich anerkannt. Ich habe nach der Trennung (meine damalige Lebensgefährtin suchte sich was besseres :-) ) über das Jugendamt einen Unterhaltstitel für meinen Sohn unterschrieben. Da ich damals ohne irgendwelche Informationen zum Jugendamt ging, gehe ich davon aus, dass ich den Titel nicht zeitlich begrenzt habe und natürlich einen dynamischen Titel habe. Nachschauen kann ich nicht da die Unterlagen bei einem Wohnungsbrand zerstört wurden. Das einzige was ich noch weis ist, dass ich 100% Unterhaltspflich hatte. Diese wurden vor 2 Jahren durch eine Überprüfung auf 121% erhöht owohl ich laut Einkommen noch in der niedrigeren Stufe sein sollte. Mir wurde damals erklärt das ich ja nur ein Unterhaltspflichtiges Kind hätte und das JA dies dann so festsetzen kann. Der geänderte Unterhaltstitel liegt mir vor. In diesem wird auch auf den eigentlichen mit einer Nummer hingewiesen.
Meine Lebensumstände haben sich jedoch nun geändert. Ich bin seit letztem Jahr erneut verheiratet und mein Frau bringt ein Kind aus erster Ehe (12 Jahre) mit. Nun stellen sich mir ein paar Fragen.
1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?
2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.
3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen
4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?
Mein Fazit!
Alles wa sich bis dato hier in diesem Forum erlesen habe sagt mir das ich es irgendwie schaffen sollte aus einem wohl unbefristeten Unterhaltstitel (ich fordere diesen zur Einsicht an) an einen Titel mit statischer Bindung und einer zeitlichen Begrenzung auf das 18. Lebenjahr zu kommen.
Wie sollte ich vorgehen um dies schaffen zu können?
Über hilfreiche Tips würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im voraus.