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Schleswig-Holsteinisches OLG, 10 UF 171/11: Vater muss Kindeswohl dienen
#1
Bisher leider nur eine Pressemitteilung, die aber erwartungsgemäß umsetzt was leidgeprüfte Väter nichtehelich geborener Kinder bereits befürchteten:
Zitat:Der Senat setzt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zum Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes um.
Pressemitteilung 4/2012

Der Vater erhielt von der Mutter den Segen für das gemeinsame Sorgerecht nicht. Der Rest der Pressemitteilung zeigt wer unverrückbar den längeren Hebel (Kinde) bedienen darf und was dies für den Erzeuger am kurzen Zipfel bedeutet. Konflikt, egal woher, garantierter Abschuss.
Warten auf den Volltext...
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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