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Anforderung von Schulzeugnissen
#1
Immer das gleiche Problem!

Hier ein Textmuster zum gefälligen Download!
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#2
Dann konzentriere Dich doch bitte nur noch auf den Umgang! Ich kann nicht verstehen, warum Du wegen der 1-500...xy Hausrat-Dinger Dir einen Kopf machts. Solche unnötigen Anträge biten der Gegenseite nur Munition, Dich als Vater zu outen. Sie zeigen höchstens, dass Du es, mit soviel Kohle, nicht verstanden hast, die (ehemals)Beziehungs- und Elternebene zu trennen.
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#3
(14-02-2012, 20:08)X schrieb: Hat man überhaupt ein Recht als Vater Zeugnisse anzufordern

Aber sicher. Ich habe das als Sorgerechtsloser auch mal eine Zeitlang versucht. Ergebnis: Ich habe das Zeugnis noch niemals auch nur von weitem gesehen, weder im Original noch in Kopie noch als Mitteilung der Noten.

Bitten an die Ex, Gespräche im Jugendamt, Gerichtsverfahren das mit einem Vergleich endet, in dem Ex mir zusagte die Zeugnisse zu geben. Was Ex natürlich, so wie alles andere auch, nicht eingehalten hat. Das war die sehr geraffte Kurzform der Geschichte, die noch weiterging.

Mittlerweile interessiert es mich nicht mehr. Es ärgert mich nur, überhaupt Energie da hineingesteckt zu haben.
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#4
Der Anspruch auf Überlassung von Zeugniskopien ergibt sich als Nebenleistungspflicht aus § 1686 BGB.
Die Rechtsprechung im Einzelnen dazu habe ich zu lesen mir noch nicht die Mühe gemacht. Denn ich vertrete die Auffassung, dass es selbstverständlich eine Rechtspflicht ist, einen (wenigsten) umgangsberechtigten Vater über die schulischen Belange seiner nicht bei ihm lebenden Kinder zu informieren.

Die Mutter meines Kindes sieht das offensichtlich dem Grunde nach auch so.
Sie streitet aber gerne und hatte in ihrem Leben noch nie etwas zu bestimmen oder zu sagen (weder beruflich, noch familiär oder etwa militärisch). Da nutzen solche Kreidekreismütter gerne die Gelegenheit, wenn sie von einer väterfeindlichen Unrechtsjustiz die Alleinsorge erhalten haben.
Im Übrigen ist der Streit auch zum Erhalt des alleinigen SR zweckdienlich ...

Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass man sich alles erkämpfen und vor Gericht erstreiten muss, weil man sonst immer wieder der Gefahr ausgesetzt ist, dass sich eine KM zu den unter Inanspruchnahme von Jugendämtern oder sonstigen mütterfreundlichen Institutionen zustande gekommenen Absprachen abredewidrig verhält, sobald ihre Laune umschlägt und der ganze Streit von Neuem beginnt, was dem Kindeswohl ja kaum dienlich sein kann.
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#5
HIER noch ein kleiner Hinweis:
www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=4661&pid=58009#pid58009
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#6
(15-02-2012, 09:42)Ibykus schrieb: Denn ich vertrete die Auffassung, dass es selbstverständlich eine Rechtspflicht ist, einen (wenigsten) umgangsberechtigten Vater über die schulischen Belange seiner nicht bei ihm lebenden Kinder zu informieren.

Ist es fraglos. Meine Ergänzung sollte zeigen, dass selbst solche kleinen Dinge (man muss sich das mal vorstellen: Ein Foto und eMail oder Kopie, in einer Minute gemacht!) zähe Gerichtsverfahren erfordern können, deren rechtlicher Erfolg sich vielleicht irgendwann einstellt, aber nicht der inhaltliche Erfolg.

Gerade bei Exen wie auch meine eine ist, die im Leben die allerkleinsten und lebensuntüchtigsten Nummern sind, führt der väterliche Versuch, wenigstens in solchen Randfragen etwas zu erreichen zu befriedigender Selbstbestätigung. Sie können sich damit wichtig und beachtet fühlen.
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#7
Das ist leider nicht selten so....

Viel öfter als wir vielleicht denken mögen, ist ein 'Knüppel' hilfreicher als die Inanspruchnahme einer Rechtsordnung, die mit freundlicher Unterstützung deutscher Familiengerichte erfolgreich von Müttern mißachtet und unterlaufen werden kann.

Unsere Aufgabe sehe ich darin, diese Macht zu brechen, idealerweise zu beseitigen.

Die Familiengerichte müssen von solchen Anträgen permanent überflutet werden (was sich nur mit Absprache und Saytematik erreichen läßt) bis ihnen der Kragen platzt und sie auch ggü Kreidekreismüttern 'objektivere Maßstäbe' anlegen.

Schon deswegen gilt:
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#8
Ich hatte folgendes gemacht, sofern wirklich Interesse an den schulischen Leistungen besteht :

Habe das Ganze gerichtlich nicht geltend gemacht. Aber danke für die Tipps IBIKUS !

Bei den Grundschulen hatte ich wenig Erfolg. Das sind alles Kreidekreismuttis. Da muß man das vor Gericht erkämpfen - wenn man möchte.

Beim Gymnasium meiner Tochter hatte ich mehr Erfolg. Das hatte Denen überhaupt nicht gefallen, dass mir keiner Becsheid gibt. Habe dem Gymnasium einen Brief geschrieben, nicht ohne zu erwähnen, dass die Mutter den Umgang boykottiert und deshalb ich Veranlassung zu diesem Schritt sah.
Die Lehrerin hat mich angerufen. Ich bekomme seitens der Schule zumindest die Zeugnisse per Post.
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#9
(15-02-2012, 12:02)Ibykus schrieb: Die Familiengerichte müssen von solchen Anträgen permanent überflutet werden

Nur ist das Muster ein Brief an einen Anwalt. An die wuerde ich z.B. nie schreiben. Vielleicht koenntest du das etwas modifizieren, so dass es als Template fuer ein Anschreiben an ein Gericht dienen kann. Das ist dann ohne Schmerzen fix rausgeschossen. Dem Problem angemessen. Ich sehe das - mit fast deckungsgleichen Erfahrungen - im Wesentlichen wie p.

p.s. Der server scheint tatsaechlich in Timbuktu zu stehen. 15 Sekunden beim Versuch zu verbinden. Ich weiss nicht was bei der Entscheidung dahinter stand, eine Umlautdomain hat aber gelegentlich so ihre Probleme.
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#10
(15-02-2012, 12:35)Nappo schrieb: Beim Gymnasium meiner Tochter hatte ich mehr Erfolg.

Das ist aber eben sehr einzefallabhaengig. Ich wurde von der Klassenlehrerin meiner Tochter nachmittags 14:30 durch dunkle Gaenge konspirativ in ein Zimmer gefuehrt, in dem sie mir dann - mehr oder weniger hilfreich - Auskunft zu meiner Tochter gab. Grund fuer dieses Verhalten war die explizit so geaeusserte Furcht vor Schwierigkeiten weil sie "an der Mutter vorbei" mit mir Fremdkoerper gesprochen hat.
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#11
(15-02-2012, 12:35)Nappo schrieb: Die Lehrerin hat mich angerufen. Ich bekomme seitens der Schule zumindest die Zeugnisse per Post.

Ohne gemeinsame Sorge würden die das nicht tun.
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#12
damit die als PDF eingebetteten Textmuster lesbar sind, muss man Adobe Reader installiert haben ...

An das Gericht würde ich mich erst wenden, wenn die KM eine ihr zuvor gesetzte Frist verstreichen lassen hat.
Sonst kann es passieren, dass sie nach Rechtshängigkeit anerkennt und Du auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibst.

(Wenn in meinem Fall die der Mutter m. Kindes gesetzte 12-Tagesfrist erfolglos abgelaufen ist -wovon ich ausgehe-, stelle ich sowieso einen Antrag bei Gericht und werde ihn auf Väterwiderstand/Textmuster einstellen.)
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#13
(15-02-2012, 12:47)p schrieb:
(15-02-2012, 12:35)Nappo schrieb: Die Lehrerin hat mich angerufen. Ich bekomme seitens der Schule zumindest die Zeugnisse per Post.

Ohne gemeinsame Sorge würden die das nicht tun.
Ich schon - und hab's auch schon getan.
Bevor es dann eskalierte, hat die KM klein beigegeben und der Schule großzügig die Erlaubnis erteilt, mir Auskunft zu geben.

So lasse ich allerdings nicht mit mir 'spielen'.
Ich will nicht von der Erlaubnis einer KM abhängig sein, wenn es darum geht, meinem Kind helfen zu können.

Wenn die Ggseite schon kein Interesse an einer Eskalation hat, dann kann bei deren sonstigem Verhalten nicht das Kindeswohl dafür ausschlaggebend sein.
Wahrscheinlicher ist ein -wenn auch nur geringes- unterschwelliges Rechts-/Unrechtsverständnis, dass ihr ein schlechtes Gewissen macht.




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#14
(15-02-2012, 12:50)Ibykus schrieb: damit die als PDF eingebetteten Textmuster lesbar sind, muss man Adobe Reader installiert haben ...

Hat das zufaellig etwas mit meiner Anmerkung zu tun? Wenn ja, ich mach das mit der IT schon ein paar Jahre. Wenn dort "connect" steht, dann meine ich connect und nicht "Oeffnen von Datei xyz".

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#15
sorry - ich habe in Deinem Beitrag, auf den ich mich bezogen hatte, das Wort "conect" wohl überlesen.
Aber auch dann wäre ich überfordert gewesen .. Wink

Zu meinem technischen Verständnis benötige ich immer ein paar §§-Zeichen, die den Bits und Bytes vorangestellt sein müssen Big Grin

Für die Darstellung der Domain sind bei Väterwiderstand.de andere zuständig.


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#16
(15-02-2012, 13:28)Ibykus schrieb: Zu meinem technischen Verständnis benötige ich immer ein paar §§-Zeichen, die den Bits und Bytes vorangestellt sein müssen Big Grin

Ganz ohne diese Zeichen - die Seite ist arschlangsam. So langsam, dass mancher aufgegeben hat, bis sie denn in seinem Browser endlich zu sehen waere.
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#17
bei mir springt sie schon auf, bevor ich die Maus angeklickt habe ...
Natürlich nehme ich Deine 'Kritik' dankbar entgegen und werde unsere Webmaster mal in den Allerwertesten treten ...
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#18
@Ibykus - erst mal vielen Dank für die Muster. Habe mir vorgenommen, den Unrechtsapparat auch ein wenig zu beschäftigen..

Du sprichst in Deinem Musterschreiben §1684 (Umgang) an - sollte das nicht eher §1686 (Auskunft) sein?

Deine Referenz zum §170er ist m.E. etwas weit hergeholt, wie sollte eine Nicht-Übermittlung eines Zeugnisses oder Fotos den Lebensbedarf des Kindes gefährden?
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#19
(15-02-2012, 13:56)Ibykus schrieb: Deine 'Kritik'

Das ist eines deiner Probleme. Es ist eine Kritik ganz ohne Anfuehrungszeichen, verborgener Herabsetzung oder aehnlicher Lappalien. Das habe ich gar nicht noetig.

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#20
@Clint Eastwood
In meinem Schreiben, dass ich als Muster hochgeladen habe, gab's ja einen Vorgang, auf den ich mich beziehe:
Man hatte mir vorgeworfen, das z.zt. bestehende Umgangsrecht wäre unter Beachtung des Kindeswohls nicht aufrecht zu erhalten, wenn ich bei gegebenen Anlässen (Klausuren) nicht mit meiner Tochter Schularbeiten mache oder sonstwie übe. Andererseits widerspricht man einer Übertragung des gemSR in schulischen Angelegenheiten und ich werde auch sonst nicht informiert darüber, wie der Leistungsstand und die aktuellen schulischen Anforderungen an meine Tochter sind. Das ist widersprüchlich und unter Beachtung der immer wieder auftretenden Umgangsbeeinträchtigungen ein Verstoß gg die Wohlverhaltensklausel des 1684 II BGB.
Im Übrigen wird auch deutlich, dass der oberlandesgerichtliche Beschluss, demzufolge mir kein gemSR zusteht, purer Unsinn und von einer verfassungswidrigen Willkür getragen ist.

Auskunft, in Form einer zur Verfügungstellung von Zeugniskopien zu erteilen, gehört zu den Betreuungspflichten einer alleinsorgeberechtigten KM. Wer gegen solche Betr.Pfl. verstößt, mißachtet das Kindeswohl und verletzt seine Unterhaltspflicht, die sich ja -wie erwähnt- i.S.d. § 170 StGB nicht nur auf den Bar-Unterhalt bezieht.
So jedenfalls wird verschiedentlich das BVerfG in BVerfGE 50, 153 f zitiert.
Zugegeben zweifelhaft ist, ob Pflichtverletzungen dieser Art den Lebensbedarf des Kindes nachteilig beeinflussen (gefährden). Das zu klären würde ich im Falle einer Strafanzeige aber gerne Staatsanwalt und Strafgericht überlassen.
Gut begründet, müsste sie zumindest die familiengerichtlichen Akten anfordern (was sie in anderen Angelegenheiten pflichtgemäß getan hatte). Möglicherweise stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen, die eine Vernehmung der KM erforderlich machen. Dann braucht sie einen Verteidiger .....

Ich wollte das alles eigentlich nicht so öffentlich beschreiben, weil ich damit der GgSeite Gelegenheit zu der Unterstellung gebe, es käme mir nicht auf die Rechtswahrung an, sondern auf den vorstehend genannten 'Nebeneffekt'.

Diese nachträglichen Anmerkungen und Erklärungen zeigen aber, dass Dein Hinweis auf die augenscheinliche 'Vermischung' von Umgangs- und Auskunftsrecht berechtigt und wohl auch erforderlich war.

Dank Dir dafür!
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#21
(15-02-2012, 14:20)Ray schrieb:
(15-02-2012, 13:56)Ibykus schrieb: Deine 'Kritik'

Das ist eines deiner Probleme. Es ist eine Kritik ganz ohne Anfuehrungszeichen, verborgener Herabsetzung oder aehnlicher Lappalien. Das habe ich gar nicht noetig.
wenn ich falsch verstanden wurde:
Dein Hinweis ist uns eine dankbare Anregung und Hilfe - keinesfalls eine Lappalie. Die Anführungszeichen bei <Kritik> sollten ausdrücken, dass ich damit nichts Negatives verbinde.

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#22
@Ibykus - alles klar.. Smile)

Das Problem beim Familienrecht ist, dass kein Fall mit dem anderen vergleichbar ist, daher hat man(n) keine Rechtssicherheit und ist dem Hohen Gericht fast schutzlos ausgeliefert.

Na egal, habe heute schon ein paar Faxe rausgeschickt, die ein paar Leute beschaeftigen werden, wenn nicht, dann gibt's DA-Beschwere ;-)
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